Wir haben natürlich auch immer im Auge zu behalten, dass wir noch sehr viele Industriebrachen haben. Deshalb muss für die Zukunft gelten, meine Damen und Her
Inwieweit dort überhaupt wieder Industrieansiedlungen möglich sind, ist die zweite Frage. Ich denke aber, dass wir diese Flächen mit für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nehmen sollten. Dann hätten wir auch einen Beitrag zur Entwicklung in diesem Land geleistet.
Ich darf daran erinnern, dass wir durch die noch nicht fertiggestellte Infrastruktur in diesem Land eine Situation haben, dass in bestimmten Bereichen eine Anhäufung von Industrieansiedlungen entstanden ist. Wenn wir die A 14 tatsächlich fertig gebaut haben werden, dann wird sich das auch entlang der A 14 in Richtung Altmark erstrecken. Dann wird sich das entlang dieser Verkehrsachse aufteilen.
Meine Damen und Herrn! Erklärtes Ziel der Landesregierung ist es, Flächenneuversiegelungen zu vermindern und zu vermeiden. Ich sage bewusst auch als Verkehrsminister dieses Landes, dass es uns keine große Freude bereitet, wenn wir die eine oder andere Flächen versiegeln müssen. Das muss aber sein, damit die Infrastruktur in Sachsen-Anhalt entwickelt wird.
Meine Damen und Herren! Nach dem ausdrücklichen Willen der Landtags soll die Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt - jetzt kommen wir zu dem Thema - zur Erreichung dieses Zieles mit einbezogen werden. Das heißt, wir wollen alle, die sich in diesem Bereich engagieren, in unsere Überlegungen einbeziehen. Sie können ihre Positionen dort auch darlegen.
Um den genannten Vorgaben gerecht zu werden, beabsichtigt die Landesregierung, in Sachsen-Anhalt ein Kompensationsflächenmanagement unter Beteiligung der Landesumweltstiftung aufzubauen. Ich unterstütze das ausdrücklich, weil wir damit vielen Diskussionen in der Bevölkerung entgegentreten können.
Hierdurch soll die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung gemeinsam mit der im Landesnaturschutzrecht bereits etablierten Ökokontenregelung weiter effektiviert werden. Im Kern ist geplant, dass Kompensationsmaßnahmen und deren Vermittlung etwa in Form von Ökopunkten und damit das operative Flächenpoolmanagement maßgeblich von qualifizierten Flächenagenturen durchgeführt werden. Sie haben den Nachweis ihrer entsprechenden Voraussetzungen im Rahmen der vorgesehenen Anerkennung zu erbringen.
Meine Damen und Herren! Das, was in der Vergangenheit vielleicht passiert ist, dass wir Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen an Autobahnen vorgenommen haben, wodurch wir noch zusätzlich landwirtschaftliche Flächen in Anspruch genommen haben, das sollte nicht der Weg für die Zukunft sein, denke ich. Wir sollten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vielleicht in einem etwas größeren Stil dort durchführen, wo wir nicht die landwirtschaftlich hochwertigen Böden haben.
Vor allen Dingen in Richtung der Umweltverbände muss hier einmal eines gesagt werden: Mit diesen Ökopunkten können wir natürlich auch Projekte in Sachsen-Anhalt realisieren, die von einer Größenordnung sind, die man normalerweise nicht realisieren könnte. Ich denke, das ist ein Weg in die richtige Richtung.
Meine Damen und Herren! Um den hierfür erforderlichen Grundstücksbestand bei der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz zu schaffen, hat die Landesregierung bereits am 8. Juni 2010 beschlossen, dass Flächen des Grünen Bandes und des nationalen Naturerbes in einer Größenordnung von insgesamt 4 300 ha auf die Stiftung übertragen werden.
Die Tätigkeit der Stiftung soll nach dem jetzt verfolgten Modell neben der Vermögensverwaltung für die ihr übertragenen Flächen die naturschutzfachliche Aufwertung dieser Flächen im Sinne des Ökokontos, die Bereitstellung solcher Ökokontomaßnahmen für Eingriffsvorhaben sowie insbesondere im Verhältnis zu öffentlichen Auftraggebern auch die Sicherung, Erhaltung und Pflege von Kompensationsmaßnahmen umfassen.
Damit die Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz diese Aufgaben künftig wahrnehmen kann, ist eine Änderung des Stiftungserrichtungsgesetzes erforderlich. Hauptgegenstand des Ihnen vorliegenden Gesetzentwurfes ist die Erweiterung des Stiftungszwecks in § 2 des Errichtungsgesetzes. Die Stiftung soll neben ihrem bisherigen Tätigkeitsschwerpunkt, der sie im Wesentlichen auf der Förderung von Umweltprojekten beschränkt, nunmehr auch selbst eigene Maßnahmen durchführen können. So soll sie beispielsweise beim Aufbau von Flächen- und Maßnahmenpools für die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung unterstützend tätig werden sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen unterhalten und dauerhaft sichern können.
Daneben wurde in den Gesetzentwurf eine Regelung über eine so genannte Sperrminorität für die Mitglieder des Stiftungsrats, die vom Land entsandt werden, aufgenommen. Hierdurch soll dem Vertreter der Landesregierung in Angelegenheiten des Kompensationsflächenmanagements ein angemessenes Mitspracherecht eingeräumt werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Angesichts der nach wie vor hohen Flächeninanspruchnahme, die für die weitere wirtschaftliche Entwicklung des Bundeslandes Sachsen-Anhalt natürlich notwendig ist, im Zusammenhang mit Eingriffen in Natur und Landschaft besteht ein Handlungsbedarf, ein effektives und vorausschauendes Kompensationsflächenmanagement in Sachsen-Anhalt zu etablieren.
Vor dem dargelegten Hintergrund bitte ich Sie, die notwendigen gesetzgeberischen Voraussetzungen zu schaffen, damit wir bei der Realisierung dieses wichtigen Vorhabens für unsere Landwirtschaft, für den Naturschutz und für die Entwicklung der Infrastruktur in unserem Land, füge ich hinzu, vorankommen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Daehre. Möchten Sie eine Frage von Herrn Köck beantworten? - Nein, er winkt ab. Es hat sich erledigt. Also vielen Dank für die Einbringung.
Nun hören wir die Beiträge der Fraktionen. Für die Fraktion DIE LINKE erteile ich Frau Hunger das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf ist nun also das Produkt aus der Diskussion
um die Einbindung der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz in die Übernahme der Flächen des Grünen Bandes und des nationalen Naturerbes. Diese sollen teilweise als Aufwertungsflächen zur Verfügung stehen.
Da die Stiftung diese Flächen übernehmen soll, lag es natürlich nahe, sie auch in das Kompensationsflächenmanagement einzubeziehen. Über dieses Verfahren ist im Stiftungsrat mehrfach ausführlich diskutiert worden.
Ich halte die Einbeziehung der Stiftung für sinnvoll, um die jetzt schon überwiegend naturschutzfachlich wertvollen Flächen des Grünen Bandes und des nationalen Naturerbes zu sichern. Ich sehe es auch als Chance, um besser für die dauerhafte Sicherung der Flächen zu sorgen, auf denen Kompensationsmaßnahmen durchgeführt wurden. Dass diese Aufgaben bisher häufig nicht umfassend erledigt, Flächen häufig sich selbst überlassen und damit nicht mehr ihren Funktionen gerecht wurden, wurde schon oft beklagt.
Ich denke, dass wir im Umwelt- und wahrscheinlich auch im Landwirtschaftsausschuss relativ schnell zu einem positiven Abschluss dieses Gesetzgebungsverfahrens kommen werden.
Ich muss aber trotzdem ein bisschen Wein in das Wasser gießen - nein, umgekehrt: Wasser in den Wein gießen.
Ich gehe aber trotzdem nicht davon aus, dass mit diesem Gesetz ein Durchbruch in Richtung der Minimierung des Flächenverbrauchs und des Schutzes wertvoller Flächen erreicht werden kann, wie es uns die Pressemitteilung aus der Staatskanzlei vom 2. November glauben machen will. Darin wird geschrieben: „Land will Flächenverbrauch reduzieren - Stiftung übernimmt wichtige Rolle“.
Das Aufwertungspotenzial der übernommenen Flächen ist begrenzt. Wir wissen, dass es bereits naturschutzfachlich wertvolle Flächen sind. Es werden also mit Sicherheit neue Flächen hinzukommen, auf denen Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen realisiert werden müssen. Aller Erfahrung nach sind das eben nicht nur versiegelte Flächen oder Brachflächen.
Wenn man wirklich ernsthaft Flächenschutz betreiben will, dann darf man eben nicht die Gewerbegebiete auf wertvollen Landwirtschaftsflächen ausweisen. Das ruft erst Kompensationsmaßnahmen hervor. Wenn man diesen Mechanismus nicht verinnerlicht und ihn sich nicht immer vor Augen führt, dann kommt man nicht weiter.
Damit sind wir eigentlich bei der Diskussion von heute Morgen, die ich angesichts der fortgeschrittenen Zeit nicht neu aufrollen möchte. In der Diskussion zu diesem Gesetz, denke ich, kommen wir gut voran. - Danke schön.
ist schon oft diskutiert worden. Jetzt geht es darum, eine machbare Lösung zu finden, um das, was wir heute Morgen diskutiert und mit dem Naturschutzgesetz beschlossen haben, auch im Stiftungsgesetz anzupassen, damit die Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz entsprechend teilhaben kann.
Frau Kollegin Hunger, die von Ihnen vorgetragene Kritik ist grundsätzlich berechtigt, aber bitte gestehen Sie mir zu: sie gehört nicht zu dieser Thematik. Das Naturschutzgesetz beinhaltet nach wie vor das Vermeidungsgebot. Das ist nicht ausgeschaltet. Sie haben Recht, wenn Sie sagen, dass das Vermeidungsgebot an manchen Stellen noch besser ziehen müsste. Diesbezüglich akzeptiere ich Ihre Kritik.
Hierbei geht es aber darum, wie wir in Zukunft unsere Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchführen. Wir können inzwischen von Kompensationsmaßnahmen sprechen, da das Gesetz fast nicht mehr zwischen Ausgleich und Ersatz unterscheidet und die Dinge nur noch beim Namen nennt.
Wir haben nun durch diese Möglichkeit im Naturschutzgesetz und im Stiftungsgesetz die Chance, auch Komplexmaßnahmen durchzuführen. Das wird von einigen Fachleuten kritisiert, weil der Zusammenhang zum eigentlichen Eingriffsort nicht unbedingt gegeben sein muss. Auf der anderen Seite hat man bei der Durchführung von Komplexmaßnahmen die Möglichkeit, besser greifende Maßnahmen zu realisieren.
Wie ich mitbekommen habe, hat sich unsere Planungsverwaltung schon auf Maßnahmen eingestellt. An der A 14, Herr Dr. Daehre, gibt es schon Komplexmaßnahmen, die vorgesehen sind. Entscheidend für mich ist: Sowohl das Naturschutzgesetz als auch das Stiftungsgesetz werden dann gut, wenn die Verwaltungen ordentlich und vernünftig damit umgehen. Das ist eine Grundbedingung. Dann kann es gut klappen.
Dass die Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz in diesem Zusammenhang eine maßgebliche Rolle übernimmt, finde ich richtig. Mein Wunsch wäre es sogar - es sollte vielleicht unser aller Wunsch sein -, dass die Stiftung nicht nur die Flächen aus dem nationalen Naturerbe und die Grünes-Band-Flächen übernimmt, sondern ich könnte mir auch vorstellen, dass die Stiftung Flächen übernimmt, die tagtäglich aus dem Geschäft der Eingriffs- und Ausgleichsregelung hervorgehen und somit vorhanden sind.
Ich kann mir auch gut vorstellen, dass in Zusammenarbeit mit der Landgesellschaft dort, wo eine Komplexmaßnahme im Land entsteht, der Eingriffsverursacher die Fläche kaufen und entsprechend aufwerten muss, so wie es normalerweise üblich ist, und dass die Flächen in das Eigentum der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz übertragen werden.
Dann wäre noch etwas gewährleistet, Frau Hunger: Derzeit steht im Gesetz, dass die Genehmigungsbehörden entscheiden müssen, wie lange eine Kompensationsfläche vorzuhalten ist. Wenn man mit Juristen spricht, gehen diese derzeit von ca. 25 Jahren, also einer Generation, aus. Viele fragen dann: Und was kommt dann?
Wenn die Flächen aber in Stiftungsbesitz, also indirekt in Landesbesitz wären, hätten wir hier eine dauerhafte Sicherung der Flächen. Wenn diese an der richtigen Stelle liegen und bestimmte Schutzgebiete noch arrondieren, kann ich mir vorstellen, dass das eine große Chance ist.
Ich bedanke mich insbesondere bei der Stiftung, diese Aufgabe mit zu übernehmen. Der frisch gewählte Vorsitzende der Stiftung weilt ja heute unter uns und ist, glaube ich, sehr gespannt, wie wir hier diskutieren. Ich wünsche ihm viel Glück auch bei der Arbeit, diese Aufgabe zu übernehmen. Ich denke, wir werden ihn dort, wo es möglich ist, unterstützen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich darf kurz die Gelegenheit nutzen, dem Herrn Minister Dr. Karl-Heinz Daehre zu erklären, worauf sich meine Äußerung vorhin bezog. Sie bezog sich auf ein Schreiben und eine Anmerkung des Landrates des Landkreises Harz, Herrn Michael Ermrich - meines Wissens CDU-Mitglied -, dessen Änderungsvorschläge ich einfach übernehmen wollte.
Hierbei ging es nur um die genaue Ortsbezeichnung. Wenn Gemeinden nach der Gemeindegebietsreform nicht mehr existieren, dann können sie auch keine Mitglieder entsenden und dann können sie auch nichts aushängen. Das hat jetzt nichts mit Parteipolitik zu tun, sondern das ist so. Aber das klärt sich vielleicht genauer, wenn das Gesetz veröffentlicht wird.
Lassen Sie mich zum vorliegenden Gesetzentwurf kommen. Ich glaube, es ist sehr positiv, dass dieser Gesetzentwurf vom Minister für Landesentwicklung und Verkehr vorgetragen wurde, weil er einer derjenigen ist, die mit zu den Initiatoren des Gesetzentwurfes zählen. Vom Kollegen Bergmann ist eben noch einmal darauf Bezug genommen worden, dass es hierbei um die Ausgleichsflächen geht, die im Wesentlichen durch den Straßenbau verursacht werden.