Herr Miesterfeldt möchte eine Frage stellen. Aber er hat sich nicht mit zwei Händen gemeldet, dann hätte ich
nämlich gleich unterbrochen. Wer sich mit einer Hand meldet, kommt am Ende des Redebeitrages an die Reihe. Das haben wir einmal so vereinbart.
Ich wollte von Ihnen gern wissen, welche Gemeinden Sie nach Halle und Magdeburg eingemeinden wollen, damit das morgen auch in der Zeitung nachzulesen ist.
Ich wollte keine einzige Gemeinde nach Halle oder nach Magdeburg eingemeinden, weil ich daran glaubte, dass man die Zwangsplanungsverbände noch so ertüchtigen kann, dass das etwas wird. Das Ziel haben Sie aber aufgegeben. Diesen Vorschritt - da haben Sie schon geendet - wollte ich eigentlich zu Ende führen.
Vielen Dank, Herr Wolpert. - Ich muss mich übrigens korrigieren. Es hat den Fall noch nicht gegeben. Wir haben vereinbart, dass derjenige, der während der Rede unbedingt eine Frage stellen will, sich mit der Karte in der Hand meldet und nicht mit zwei Händen. Weil es den Fall noch nicht gegeben hat, habe ich das eben verwechselt; aber vielleicht zur Erinnerung für alle.
Meine Damen und Herren! Zum Abschluss der Debatte redet Frau Schindler. - Sie winkt ab, möchte darauf verzichten.
Dann wird jetzt über die Überweisung an den Innenausschuss abgestimmt. Wer stimmt zu? - Das sind nahezu alle. Damit ist das so beschlossen. Der Tagesordnungspunkt 14 ist beendet.
Ich bitte Herrn Abgeordneten Tögel, als Berichterstatter des Ausschusses das Wort zu nehmen. Bitte schön.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag hat den Antrag der Fraktion DIE LINKE nach
der ersten Beratung in der 63. Sitzung des Landtages am 4. September 2009 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit sowie zur Mitberatung an die Ausschüsse für Bildung, Wissenschaft und Kultur und für Soziales überwiesen.
Die erste Beratung im Wirtschaftsausschuss fand am 13. Januar 2010 in der 53. Sitzung mit dem Ergebnis statt, die Landesregierung um eine Übersicht über die zur Förderung benachteiligter Jugendlicher initiierten Programme zu bitten und dann in einer gemeinsamen Sitzung mit Vertretern des Wirtschafts-, des Kultus- und des Sozialministeriums sowie der mitberatenden Ausschüsse auf der Grundlage der Bestandsanalyse der Landesregierung über die Initiierung eines neuen Konzeptes zur Förderung benachteiligter Jugendlicher im Bereich der beruflichen Bildung zu beraten.
In dieser gemeinsamen Sitzung am 3. März 2010 lag den Mitgliedern der beteiligten Ausschüsse eine zwischen dem Kultusministerium, dem Sozial- und Wirtschaftsministerium abgestimmte Stellungnahme vor. In dieser Stellungnahme wurden zahlreiche Projekte und Konzepte zur Förderung benachteiligter Jugendlicher vorgestellt, die, so war man sich einig, einer Evaluierung bedürfen.
In einer vorläufigen Beschlussempfehlung formulierte der Wirtschaftsausschuss, dass in den Ausschüssen für Wirtschaft und Arbeit, für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie für Soziales über die Vorbereitung und die Förderung benachteiligter Jugendlicher im Hinblick auf die berufliche Bildung zu berichten und dabei insbesondere auf Wirkungen der bisherigen Maßnahmen Wert zu legen ist.
Dieser vorläufigen Beschlussempfehlung schlossen sich die mit dem Antrag befassten Ausschüsse an, der Sozialausschuss einstimmig und der Bildungsausschuss mit 11 : 0 : 1 Stimmen.
Unter Hinzuziehung der Beschlussempfehlungen der mitberatenden Ausschüsse beschloss der Wirtschaftsausschuss einstimmig die Ihnen vorliegende Empfehlung an den Landtag. Diese Empfehlung gibt den Wortlaut der vorläufigen Beschlussempfehlung wieder, ergänzt um einen Termin für die Berichterstattung.
Neben diesem Berichterstattungsauftrag wurde der Landesregierung seitens des Wirtschaftsausschusses ein Fragenkatalog an die Hand gegeben, der bei der Berichterstattung im November 2010 berücksichtigt werden soll.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte das Hohe Haus um die Zustimmung zu der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung.
Vielen Dank, Herr Tögel. - Es ist vereinbart worden, auf eine Debatte zu verzichten. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann stimmen wir über die Beschlussempfehlung ab.
Wer stimmt zu? - Nahezu alle. Dann ist das so beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 15 ist beendet.
Die erste Beratung fand in der 54. Sitzung des Landtages am 20. Februar 2009 statt. Ich bitte den Berichterstatter des Ausschusses, den Abgeordneten Herrn Dr. Schellenberger, das Wort zu nehmen. Bitte schön.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie haben es gerade gehört. Wir haben uns mit diesem Antrag beschäftigt. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE ist am 20. Februar 2009 zur Beratung in den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur überwiesen worden.
Ziel war es, seitens des Kultusministeriums ein Konzept zur Umsetzung der Förderung von Lesekompetenz an den Schulen unseres Landes zu erstellen und dieses dem Bildungsausschuss vorzulegen.
Der Ausschuss hat sich am 23. Juni 2010 noch einmal mit dem Antrag beschäftigt. Die Mehrheit der Ausschussmitglieder war der Meinung, dass das, was das Kultusministerium im Rahmen der Förderung der Lesekompetenz bereits unternimmt, ausreichend ist.
Wir wissen, Lesekompetenz ist eine Schlüsselqualifikation, die immer entscheidend ist. Es wird in diesem Bereich seitens des Kultusministeriums jedoch schon so viel getan, um die Lesekompetenz unserer Kinder zu unterstützen und zu stärken, dass es nicht eines zusätzlichen Konzepts bedarf.
Aus diesem Grund haben wir gesagt: Der Antrag kann für erledigt erklärt werden. Wir haben uns mit 6 : 2 : 0 Stimmen dafür entschieden. Ich bitte das Hohe Haus darum, diesen Antrag ebenfalls für erledigt zu erklären. - Danke.
Herr Schellenberger, mich überrascht ein bisschen, auch nach der Lektüre des Protokolls, dass Sie heute beantragen, den Antrag für erledigt zu erklären. Ich hätte verstehen können, dass Sie beantragen, ihn abzulehnen, weil Sie sagen, die Maßnahmen des Ministeriums und des Ausschusses reichen aus.
Sie haben im Ausschuss eine Viertelstunde lang über den Antrag geredet, haben sich kurz berichten lassen. Das, was die LINKEN damals beantragt haben, ist in keinem Fall auf irgendeine Weise umgesetzt worden.
Deshalb meine Frage: Wie kommen Sie auch als Ausschussvorsitzender zu der Wertung, dass der Antrag erledigt ist, sodass Sie das heute hier vorstellen können, und nicht zu der Entscheidung, dass wir ihn ablehnen sollen, weil Sie ihn im Endeffekt nicht für sinnvoll halten?
Wie ich gerade ausgeführt habe, existieren vielfältige Konzepte, um die Lesekompetenz in unserem Land zu fördern. So gesehen haben wir gesagt: Es bedarf nicht noch einmal eines Konzepts in Druckform, um das klarzustellen. Somit ist nach Auffassung der Mehrheit der Ausschussmitglieder der Antrag bereits erledigt.