Weder die CDU-Fraktion noch ich als deren kulturpolitischer Sprecher haben „grundsätzlich umgedacht“, noch haben wir die „Notwendigkeit eines solchen Gesetzes nun offensichtlich erkannt“, wie Sie es formulieren. Am wenigsten - das werde ich gleich ausführen - können wir der Begründung für den von Ihnen vorgelegten Gesetzentwurf zustimmen.
Doch zunächst der Reihe nach. Ich hatte anlässlich der parlamentarischen Begegnung mit dem Verband der freien Berufe am 18. März 2010 gemeinsam mit anderen Kollegen Gelegenheit, mit dem Geschäftsführer Herrn Pilz sowie mit den Kolleginnen Frau Danz und Frau Groll vom Restauratorenverband ein sehr angenehmes Gespräch zu führen. Darin ging es im Wesentlichen um genau das Thema, mit dem wir uns heute in diesem Hohen Hause beschäftigen.
Ich sage Ihnen auch ganz freimütig: Als mir das Anliegen, einen gesetzlichen Schutz für die Berufsbezeichnung „Restaurator“ bzw. „Restauratorin“ erwirken zu wollen, nahegebracht wurde, habe ich natürlich in kollegialer Verbundenheit sofort zugesagt, mich dafür nachhaltig einzusetzen. In diesem Zusammenhang fällt mir Folgendes ein: Wir sprechen stets über die Restauratoren und auch das Wort „konservieren“ wird benutzt, aber die Präparation haben wir noch gar nicht erwähnt. Dieses Feld müsste auch dringend benannt sein.
Ich halte es, meine Damen und Herren, in der Tat für ausgesprochen skandalös, wenn sich jemand schamlos als „Restaurator“ bezeichnen darf, der im schlimmsten Fall keinen blassen Schimmer vom Restaurieren hat. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Die Frage ist nur, wie man diesen Hochstaplern im wahrsten Sinne des Wortes das Handwerk legen kann.
Sie merken, meine Damen und Herren, ich hatte bei meinen ersten Bewertungen der geschilderten Sachlage einen doch sehr fokussierten Blickwinkel, der sich gewissermaßen am Ehrenkodex unseres Berufsstandes orientierte. Aber wie ich inzwischen - besser informiert - weiß, ist die zu fassende Gesamtproblematik viel größer dimensioniert.
Die gesetzlich zu regelnden Dimensionen umschreiben Sie, Herr Gebhardt, ausführlich in Ihrer Begründung. Sie möchten dem berechtigten Anliegen eines Berufstitelschutzes Rechnung tragen, der allerdings mit Blick auf die europäische Wirklichkeit nur die Verpackung schützen würde; denn was sich hinter der Bezeichnung „Diplomrestauratorin“ in den Weiten des Brüsseler Einflussbereiches so alles verbirgt, weiß im Augenblick niemand zu sagen.
Sie wollen neben dem Schutz der Berufsbezeichnung „Restaurator“ auch - ich zitiere sinngemäß - den Schaden, der durch unqualifizierte Restaurierungsarbeiten entsteht, verhindern. Es ist Ihr erklärtes Ziel - zumindest war das im Jahr 2001 bei der PDS-Fraktion noch der Fall -, mit dem wiederum vorliegenden Gesetzentwurf hauptsächlich eines zu schützen, nämlich die Kunst- und Kulturgüter in Sachsen-Anhalt. - Ja, aber Herrschaften, was ist denn hier los?
Sie stellen auch ganz locker fest - ich zitiere sinngemäß -, dass „eine unsachgemäße Behandlung der Kunstwerke und kulturellen Güter im Zuge der Restaurierung durch unqualifizierte Personen nach wie vor“ - ich betone: „nach wie vor“ – „einen enormen materiellen und ideellen Schaden verursacht“. Und auch das reicht noch nicht. Sie legen noch nach, damit es in Sachsen-Anhalt richtig donnert, wie in der Bauverwaltung von Neddelhastedtfeld. Sie schreiben tatsächlich:
Sagen Sie einmal, Herr Gebhardt, wo leben Sie denn eigentlich? Wir haben auf dem Gebiet Sachsen-Anhalts - das gilt für alle neuen Bundesländer in gleicher Weise - noch nie so viel sach- und fachgerecht saniert, konserviert und restauriert wie in den 20 Jahren seit Gültigkeit des Denkmalschutzgesetzes in Sachsen-Anhalt.
Denken Sie nur einmal an die Straße der Romanik, um die uns viele der alten Bundesländer beneiden. Sie beneiden uns im Übrigen auch deshalb, weil sie sagen - zumindest denken sie es -: Eigentlich gehört sie ja uns allen; denn wir haben sie schließlich bezahlt. - Das lasse ich einmal so stehen.
Nein, meine Damen und Herren. Der alte Gassenhauer „Auferstanden aus Ruinen“ ist erst dann Wirklichkeit geworden, als ihn hier schon keiner mehr hören wollte. Und das ist die Wahrheit.
Noch einmal im Klartext: Wenn es Hauptanliegen der LINKEN ist, mit dem Restauratorgesetz die abendländische Kultur in Sachsen-Anhalt retten zu wollen, so sage ich Ihnen als Fachmann ganz deutlich: Das machen wir
Ich hätte jetzt eigentlich noch ein Schmankerl zu erzählen. Aber das hebe ich mir für den Fachausschuss auf.
Ich möchte aber noch sagen, dass mich die praktische Erfahrung aus 25 Jahren Berufsleben in diesem Bereich gelehrt hat: Auch Restauratoren mit einer Hochschulausbildung können nur dem aktuellen Forschungsstand entsprechend und nach bestem Wissen und Gewissen eine Gewähr für ihre Arbeit geben. Auch dabei kann es - das können Sie mir glauben - mitunter kräftig in die Hose gehen.
Vorhin gab es so viele Nachfragen. Ich spreche noch nicht einmal von den künftigen Anforderungen an die folgenden Restauratoren-Generationen, wenn ich beispielsweise an den dauerhaften Erhalt von Joseph Beuys „Stuhl mit Fett“ oder an Damien Hirsts „eingelegten Hai“ denke.
Meine Damen und Herren! Dann rettet den Restaurator auch keine Hochschulausbildung mehr. Dann wird man im Einzelfall vermutlich mit Omas Küchenratgeber noch die besten Ergebnisse erzielen.
Nun noch einmal ernsthaft: Zur EU-Dienstleistungsrichtlinie wurde schon alles gesagt. Mein Kernanliegen lautet: Der Berufstitelschutz könnte auf anderem Wege in einer Art freiwilliger Unterverkammerung erreicht werden. Die Ingenieurkammer könnte beispielsweise die Restauratorenliste führen und die Berufsaufsicht realisieren.
Lassen Sie uns darüber mit den betroffenen Fachleuten und den Fachverbänden im Ausschuss sprechen. Ich bin sicher, dass wir gemeinsam an einer harmonisierten Lösungsvariante ein ehrliches Interesse zeigen und so zu entsprechenden Vorschlägen kommen werden.
Einer Überweisung in die genannten Ausschüsse stimmen wir zu. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte noch kurz auf einige Punkte eingehen, die in der Debatte eben genannt wurden. Das eine war die Frage von Herrn Minister Olbertz, ob denn die Erfahrungen aus Mecklenburg-Vorpommern in den Gesetzentwurf mit eingeflossen sind. Das kann ich mit einem klaren Ja beantworten.
Es hat auch seinen Grund, warum Mecklenburg-Vorpommern jetzt schlussendlich doch an dem Gesetz festhalten möchte und die Aktivitäten, die zwischenzeitlich zu erkennen waren, dieses Gesetz aufzuheben, von allen Fraktionen, soweit ich informiert bin, mittlerweile anders gesehen werden und man an dem Gesetz weiterhin festhalten möchte.
Das Gesetz ist auch komplett EU-kompatibel. Wir haben auch die EU-Dienstleistungsrichtlinie mit berücksichtigt,
Zur FDP will ich jetzt nichts weiter sagen, außer dass man schon etwas irritiert ist. Ich dachte nämlich, die FDP wäre die Verfechterin der Berufsstände in unserem Land. Aber das hat sich offenbar geändert, insbesondere was die freien Berufe betrifft.