Auf dieses müssen wir leider immer noch warten. Stattdessen hat ein Beraterpool seine Tätigkeit aufgenommen, um die Kommunen bei ihren Breitbandaktivitäten zu begleiten. Ob dies ein Vorteil ist, möchte ich an dieser Stelle offen lassen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Damit wären wir auch schon bei den Kommunen. Wenn man auf die Homepage der Staatskanzlei geht oder aufmerksam die Zeitung liest, stellt man fest, dass immer wieder Meldungen zu lesen sind wie: „Gemeinde A verfügt jetzt über Breitbandanschluss“ oder „Fördermittelbescheid für Gemeinde B übergeben“.
Ich möchte als Beispiel das Schachdorf Ströbeck nennen. Die Gemeinde verfügt laut einer Pressemitteilung des Landwirtschaftsministeriums seit dem 6. November 2009 über ein leistungsfähiges Breitbandnetz.
- Ströbeck. - 56 000 € gab es als Förderung vom Land dafür. Für die Einwohner ist es zweifellos ein Fortschritt, doch es sei die Frage erlaubt: Was ist mit den Nachbargemeinden? Wie der „Volksstimme“ aus Halberstadt vom 7. November 2009 zu entnehmen ist, warten die Gemeinde Huy
- danke - und noch mindestens drei weitere Ortsteile auf einen Breitbandanschluss. Ein Szenario, das sich in weiten Bereichen des ländlichen Raumes ähnlich darstellt. Daraus ergibt sich zwangsläufig der Eindruck, dass wahllos Insellösungen realisiert werden, ohne ein landesübergreifendes Konzept zu verfolgen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe mir die Mühe gemacht und derartige Pressemitteilungen durchforstet. Dabei bin ich auf eine Fördersumme von insgesamt 1,8 Millionen € gekommen, die bisher bewilligt wurden. Mein von mir sehr geschätzter ehemaliger Kollege Jürgen Stadelmann ist in den letzten Tagen durch das Land gereist. Wie ich der gestrigen Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt entnehmen konnte, hat er da noch einmal 1 Million € an Fördermitteln ausgereicht, sodass man jetzt davon ausgehen könnte, dass insgesamt 2,8 Millionen € an bewilligter Fördersumme ausgereicht werden konnten.
Im Breitbandportal des Landes ist weiterhin zu lesen, dass das beantragte Zuwendungsvolumen derzeit bei ca. 5,5 Millionen € liegt.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich erinnere noch einmal daran: 37 Millionen € stehen insgesamt zur Verfügung, 5,5 Millionen € sind bislang beantragt worden. Das heißt, noch über 30 Millionen € können für die Förderung des Breitbandausbaus verwendet werden.
Da muss die Frage erlaubt sein, wie der Mittelabfluss gewährleistet werden soll. Hat sich die Einzellösungsausschreibung, wie wir sie hier durchführen, tatsächlich bewährt? Gibt es nicht attraktivere Modelle, wie es uns Niedersachsen vormacht? Dort wurden aus K-II-Mitteln
drei Verbundregionen für insgesamt 30 Millionen € ausgeschrieben. Die Zuschläge werden Ende dieses Monats erteilt, sodass man in Niedersachsen klotzen kann, während wir in Sachsen-Anhalt immer noch kleckern.
Natürlich haben die Niedersachsen ihren Weg europarechtlich vorbereitet. Die Förderprogramme sind bei der EU notifiziert worden und damit zulässig. Voraussetzung hierfür war allerdings, dass man rechtzeitig in Brüssel vorstellig wurde und außerdem über ein Breitbandkompetenzzentrum verfügte. Das ist deshalb so wichtig, weil dieses Zentrum den notwendigen Breitbandatlas erstellte, um die unterversorgten Gebiete ausweisen zu können. Hierbei ist man bei unseren westlichen Nachbarn anscheinend deutlich früher aufgestanden als in Sachsen-Anhalt.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die Frage eines Konzepts für die verbleibenden 30 Millionen € ist nur eine Frage, die wir im Ausschuss klären sollten. Wir sollten auch darüber sprechen, inwieweit wir ein Breitbandkompetenzzentrum brauchen. Die EU-Kommission hat entschieden, dass nun auch Gebiete von weniger als 2 Megabit pro Sekunde als unterversorgt und damit als förderfähig gelten.
Welche Konsequenzen hat dies für Sachsen-Anhalt und unser Förderszenario? Was ist mit den Gemeinden, die wegen Formfehlern die Ausschreibung erneut durchführen müssen? Welche Verzögerungen wird das nach sich ziehen? Es heißt, dass davon etliche Gemeinden betroffen seien.
Zur Klärung dieser und weiterer Fragen halten wir eine Berichterstattung der Landesregierung im Wirtschaftsausschuss für notwendig. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Franke, für die Einbringung. - Jetzt spricht Herr Minister Haseloff für die Landesregierung. Bitte schön.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Ziele, die die Bundesregierung in ihrer Breitbandstrategie im Februar 2009 formulierte, sind ambitioniert. Das zumindest ist unbestritten. Bis spätestens Ende 2010 sollen die heutigen Lücken in der Breitbandversorgung geschlossen und flächendeckend leistungsfähige Breitbandanschlüsse verfügbar sein. Bis 2014 sollen bereits für 75 % aller Haushalte Anschlüsse mit Übertragungsraten von mindestens 50 Megabit pro Sekunde zur Verfügung stehen. Auch für Sachsen-Anhalt sind die flächendeckende Versorgung unseres Landes mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen und der Aufbau von Breitbandnetzen der nächsten Generation eine wichtige Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum und steigenden Wohlstand.
Mit ihrer im Mai 2009 beschlossenen Breitbandstrategie zielte die Landesregierung darauf ab, zeitnah eine flächendeckende und hochleistungsfähige Breitbandversorgung zu erreichen. Dabei sieht die Ausgangssituation in Sachsen-Anhalt nicht immer großartig aus. Der Breitbandatlas des Bundeswirtschaftsministeriums weist zahl
reiche Gebiete in der Altmark, im südlichen Harz und im Wittenberger Raum als weiße Flecken aus, in denen bislang keine oder nur eine minder leistungsfähige Übertragungstechnologie zur Verfügung steht. Zudem ist die Stadt Halle bundesweit diejenige Großstadt, in der in den 90er-Jahren von der Telekom am häufigsten nicht breitbandfähiges Glasfaserkabel in die Erde gebracht worden ist.
Diese kurze Analyse unterstreicht die Notwendigkeit, im Breitbandbereich schnell voranzukommen. Die Umsetzung der Breitbandstrategie der Landesregierung wird deshalb zu Recht unter Federführung der Staatskanzlei durch den Steuerungskreis Breitband unter Beteiligung der zuständigen Ressorts koordiniert.
Für die Beratung der Kommunen ist anstelle des ursprünglich vorgesehenen und nicht finanzierbaren Breitbandkompetenzzentrums ein Pool zertifizierter Berater geschaffen worden, der die Kommunen bezüglich der förderungsrelevanten Breitbandinvestitionsvorhaben projektsteuernd, projektprüfend und beratend begleitet. Als zertifizierte Berater in Sachsen-Anhalt zugelassen sind die Unternehmen I²KT Schönebeck, dibkom TZ Magdeburg, HarzOptics GmbH Wernigerode und GRK Unternehmensberatung Potsdam.
Zur schnellen und unbürokratischen Abwicklung der Breitbandprojekte hat die Landesregierung zudem ein Breitbandportal geschaffen, das Informationen für Kommunen und Unternehmen bereitstellt und wesentliche Dienstleistungsfunktionen erfüllt. Hier werden im Rahmen des von der EU geforderten offenen und transparenten Auswahlverfahrens in einem ersten Schritt die konkreten Ausbauplanungen der Kommunen in Form öffentlicher Bekanntmachungen präsentiert und interessierte Telekommunikationsunternehmen aufgefordert, ein konkretes Angebot abzugeben, das einen Ausbau und Aufbau ohne öffentliche Bezuschussung vorsieht.
Findet sich kein Unternehmen, das einen Breitbandausbau ohne öffentliche Bezuschussung plant, fordern die Kommunen in einem zweiten Schritt die relevanten Telekommunikationsunternehmen mit einer vereinfachten Ausschreibung auf, Angebote zum Breitbandausbau unter Angabe einer Wirtschaftlichkeitslücke vorzulegen. Auch hierbei leistet das Breitbandportal Hilfestellung, indem es für die Kommunen eine beteiligungsoffene Liste von aktuell 22 Telekommunikationsunternehmen bereithält. Liegen deren Angebote schließlich vor, erfolgt unter Beteiligung der zertifizierten Beratungsunternehmen die Bewertung der Angebote, die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots und schließlich die Erstellung eines Fördermittelantrags.
Zur Förderung des Breitbandausbaus stellt SachsenAnhalt aus den zwei Förderprogrammen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur und der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes sowie aus dem Konjunkturpaket II insgesamt 37 Millionen € bereit. Damit beteiligen sich der Bund und das Land mit aktuell 87,5 % an den Kosten zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke der Netzbetreiber bei Investitionen in leitungsgebundene oder funkbasierte Breitbandinfrastrukturen.
Seit dem Beschluss der Breitbandstrategie der Landesregierung am 5. Mai 2009 ist der Breitbandausbau in Sachsen-Anhalt deutlich vorangekommen. Das derzeit allein im Rahmen der GAK-Förderung beantragte Zu
wendungsvolumen liegt bei ca. 6,5 Millionen €. Im Unterschied zur GAK gestalten sich die Breitbandförderungen im Rahmen der GRW aufgrund der geltenden Regelungen des bundeseinheitlichen Koordinierungsrahmens allerdings sehr schwierig. Diese Schwierigkeiten beruhen auf zwei Bestimmungen im GRW-Koordinierungsrahmen.
Erstes Hindernis ist: Laut Koordinierungsrahmen gilt eine Zweckbindungsfrist von 15 Jahren anstelle von sieben Jahren bei der GAK. Das heißt, das Unternehmen muss den Betrieb des geförderten Breitbandnetzes 15 Jahre lang garantieren, ohne dass trotz der geförderten Wirtschaftlichkeitslücke die Wirtschaftlichkeit des Netzes über diesen Zeitraum vorauszusehen ist.
Weder Nachfrage noch Investitionsbedarfe aufgrund technischer Entwicklungen sind über einen Zeitraum von 15 Jahren mit hinreichender Genauigkeit zu prognostizieren. Gemeinden wie Unternehmer bevorzugen daher Möglichkeiten, die die GAK-Förderung bietet, und lehnen die GRW-Regelungen bisher weitestgehend ab.
Das zweite große Hindernis im Rahmen der GRW ist die vorgesehene Gewinnabschöpfung nach Ablauf der Zweckbindungsfrist. Bei der GAK gibt es keine Gewinnabschöpfung.
Laut GRW-Koordinierungsrahmen darf der Unternehmer, also der Netzbetreiber, nur einen angemessenen Gewinn aus der geförderten Infrastruktur erzielen. Das ist allerdings ein unbestimmter Rechtsbegriff. Es gibt aber bisher keinen Anhaltswert für einen solchen Gewinn. Damit werden die Unternehmer im Unklaren gelassen, was nach dem Ende der Zweckbindungsfrist auf sie zukommt. Auch aus diesem Grund bevorzugen Gemeinden wie Unternehmen die GAK-Förderung.
Zusammengefasst heißt das: Es gibt derzeit kaum einen Grund für Gemeinden, eine Förderung nach GRW zu beantragen, weil sich kein Unternehmen findet, das unter diesen Bedingungen investiert, auch dann nicht, wenn die Wirtschaftlichkeitslücke durch die Förderung geschlossen wird. Es gibt eine Ausnahme bei einem Gewerbegebiet, die in Verhandlung ist. Aber das war es bisher auch schon.
Erörterungen auf der Fachebene mit dem BMWi zu der Thematik Gewinnabschöpfung und Zweckbindungsfrist haben bislang kein belastbares Ergebnis gebracht. Die auf der Landesebene durchgeführten Erörterungen beim Landesverwaltungsamt und der IB konnten bisher trotz der dort durchaus vorhandenen Bereitschaft, ein für alle Beteiligten akzeptables Verfahren zur Gewinnabschöpfung zu entwickeln, die Bedenken der Unternehmen nicht endgültig ausräumen.
Deshalb hat das Wirtschaftsministerium beim BMWi eine Initiative mit dem Ziel gestartet, die GRW-Bedingungen für die Förderung der Breitbandinfrastruktur denen bei der GAK anzupassen. Das heißt: Bindungsfrist sieben Jahre statt 15 Jahren, keine Gewinnabschöpfung. Diese Initiative beinhaltet auch die Aufforderung, sich bei der EU für eine entsprechende Änderung des GRW-Rahmens, der GRW-Bedingungen einzusetzen. Denn es ist nicht einzusehen, dass die von der EU genehmigten GAK-Bedingungen nicht auf die GRW-Förderung anwendbar sein sollen.
Im Rahmen der Breitbandförderung haben mit Stand vom 12. März 2010 bisher mehr als 100 Kommunen ihre Breitbandausbauabsichten öffentlich bekundet, 76 Kom
Auf der Grundlage der bisher von den Kommunen im Rahmen des Förderverfahrens eingereichten Prognosen ist davon auszugehen, dass mit der Realisierung aller kommunalen Breitbandprojekte ca. 143 000 Haushalte und 14 000 Unternehmen Zugang zu einem zukunfts- und leistungsfähigen Internet erhalten. Dabei streben die Anträge und die antragstellenden Kommunen in zehn Fällen die Umsetzung von Funklösungen an, während sich 66 Kommunen für einen kabelgebundenen Ausbau des Breitbandinternets entschieden haben.
Somit ist auch in Sachsen-Anhalt die Zukunftsfähigkeit der Breitbandinfrastrukturen unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit der einzelnen Maßnahmen gewährleistet. Trotz der noch im GRW-Bereich vorhandenen Probleme hat der Prozess des Breitbandausbaus in Sachsen-Anhalt damit eine erfreuliche Dynamik gewonnen, die den Kurs der Landesregierung insgesamt bestärkt und zeigt, dass die Kommunen und das Land an einem Strang ziehen.
Die wichtigste Aufgabe der nächsten Monate wird es sein, die für die Breitbandförderung reservierten Mittel der GRW freizubekommen. Dazu müssen sich der Bund und die EU bewegen. Wenn uns dies gelingt, haben wir gute Chancen, Ende 2011 auf drei erfolgreiche Jahre des Breitbandausbaus in Sachsen-Anhalt zurückzublicken.
Ich bin eigentlich guter Hoffnung, dass das Bundeswirtschaftsministerium unsere Initiative unterstützt und versucht, mit uns gemeinsam bei der EU sowohl den GRWRahmen aufzuweiten als auch die Konditionen so anzupassen, dass wir auch aus dem GRW-Topf die Mittel so abfließen lassen können wie bei der GAK.
Denn nur dann werden wir die Lücken, die ich am Anfang genannt habe, in dem Zeitrahmen so schließen können, dass wir anschließend auch davon sprechen können, dass die Gesamtmaßnahme ein Erfolg gewesen ist und dass wir Sachsen-Anhalt als Standort so nach vorn getrieben haben, dass wir, was den Breitbandanschluss anbelangt, keinerlei Nachteile gegenüber anderen Wirtschaftsstandorten aufweisen. - Herzlichen Dank.
Ich wollte eine Frage an Sie, den Wirtschaftsminister, stellen. Stimmen Sie mir darin zu, dass es effektiver ist, drei große Regionen wie zum Beispiel Lüneburger Heide
und Harz mit einer Summe von 30 Millionen € zusammen EU-weit auszuschreiben? Oder ist es effektiver, den Weg zu gehen, den Sie gerade beschrieben haben?