Protocol of the Session on March 18, 2010

Dies vorausgeschickt, bitte ich für den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien den Landtag um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke sehr, Herr Abgeordneter Schulz, für die Berichterstattung. - Für die Landesregierung spricht in Vertre

tung der Staatskanzlei Wirtschaftsminister Dr. Haseloff. Bitte sehr, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Verehrte Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Sitzung am 10. Dezember 2009 haben wir bereits in erster Lesung über das Zustimmungsgesetz zu dem Staatsvertrag beraten. Ich möchte im Nachfolgenden über die aktuellen Entwicklungen berichten.

In der Landtagssitzung am 10. Dezember 2009 und in den Ausschüssen für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien, für Inneres und für Finanzen wurde insbesondere die Einbeziehung der Belange des Datenschutzes und der Interessen der Kommunen in die Entscheidungen des IT-Planungsrats diskutiert.

Im Ergebnis dieser Diskussionen wurde mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und den kommunalen Spitzenverbänden die Teilnahme an den Sitzungen des ständigen Staatssekretärsausschusses Informationstechnologie vereinbart. Dieser wird künftig für die landesinterne Vorbereitung der Themen des IT-Planungsrats zuständig sein. Damit können auch auf Landesebene die Angelegenheiten des Datenschutzes und der Kommunen aktiv eingebunden werden.

Die Geschäftsordnung des ständigen Staatssekretärsausschusses wurde entsprechend geändert. Neben dem Landesbeauftragten für den Datenschutz können das geschäftsführende Präsidialmitglied des Landkreistages Sachsen-Anhalt e. V. und der Landesgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes beratend an den Sitzungen teilnehmen. Die Änderung der Geschäftsordnung wurde am 16. März 2010 vom Kabinett beschlossen. Damit wurde der dem vorliegenden Entschließungsantrag zugrunde liegenden Intention einer engen Einbindung des Landesbeauftragten für den Datenschutz auf Landesebene entsprochen.

In der 34. Sitzung des Arbeitskreises E-Government der Staatssekretäre am 4. März 2010 war ein Schwerpunkt die Einbindung der Landesbeauftragten für den Datenschutz. Die Staatssekretäre haben die Geschäftsordnung des IT-Planungsrats abschließend beraten und den Entwurf an die konstituierende Sitzung des IT-Planungsrats Ende April überwiesen. Vergleichbare Forderungen nach einer aktiven Beteiligung der Datenschutzbeauftragten wurden auch in anderen Bundesländern sowie im Bundestag formuliert.

Der Staatsvertrag soll am 1. April in Kraft treten. Daher sei an dieser Stelle noch einmal der Hinweis auf die Notwendigkeit der Hinterlegung der Ratifikationsurkunden bis zum 31. März 2010 beim MPK-Vorsitzland Rheinland-Pfalz gestattet. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung auf der Regierungsbank und bei der CDU)

Danke sehr, Herr Minister. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht der Abgeordnete Herr Dr. Thiel.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es wurde zu Recht darauf verwiesen, dass wir bereits Ende vergangenen Jahres in den Ausschüssen über dieses The

ma intensiv diskutiert haben. Uns als Fraktion war vor allem wichtig, dass die Einbeziehung des Datenschutzbeauftragten und der Vertreter der kommunalen Spitzenverbände in die Aktivitäten vor allem des Landes eine große Rolle spielen sollte. Zumindest war in der Diskussion klar, dass die Regierung bereit war, die Ankündigung aufzugreifen. Aber es hat doch etwas gedauert, bis wir uns auf einen gemeinsamen Entschließungsantrag verständigen konnten.

Ich hatte schon damals kritisch angemerkt, dass der Staatsvertrag zum Glück nur die Aufgabenstellung regelt und nicht die Aufgabenumsetzung. Wir alle wissen, dass gerade im IT-Bereich Abstimmungsfragen sehr lange dauern, oft sehr komplex und kompliziert sind und oftmals ein Zeitverzögerungsfaktor eintritt, der manchmal nicht zu rechtfertigen ist. Dann kann es durchaus passieren, dass beteiligte Unternehmen, zum Beispiel Digitalfunkhersteller, Kurzarbeit anmelden müssen, weil die Dinge nicht so weit vorangekommen sind. Die Ursache dafür hat eben nicht die Lehman-Brothers-Vereinigung gelegt, sondern es sind hausgemachte Umstände, die hier eine Rolle spielen.

Ich möchte hervorheben, dass die Anregungen in den zuständigen Ausschüssen aufgegriffen worden sind und die Rolle des Datenschutzbeauftragten des Landes und der kommunalen Spitzenverbände geklärt worden ist.

Auch die Fragen der Finanzierung wurden, zumindest was die Kosten der Geschäftsstelle betrifft, beantwortet. In diesem Fall spreche ich einmal von einer kreativen Haushaltsführung an der entsprechenden Stelle im Einzelplan 19; denn alle betreffenden Titelgruppen sind mit null untersetzt und in der Titelgruppe 99 wird dann zusammenfassend festgestellt, wir hätten 1,5 oder 2 Millionen € zur Verfügung und könnten sozusagen die Mittel nach Bedarf einsetzen. Das halten wir nicht für besonders zielführend. Dann könnte man ja gleich beschließen, der Haushalt hat ein Volumen von 9 Milliarden € und irgendwann einmal wird festgelegt, wie wir das Geld umsetzen.

Die Zustimmung, die wir dem Entschließungsantrag gern erteilen möchten, beinhaltet die bereits genannten Erwägungen. Ob aber die Geschäftsordnung des IT-Planungsrates ausreichen wird, um die Datenschutzbelange ausreichend zu beachten, bleibt im Prinzip abzuwarten. Wir bedauern, dass die Weitsichtigkeit bei der Erarbeitung des Staatsvertrages gefehlt hat, diesen Punkt von vornherein entsprechend zu berücksichtigen. Deshalb kann unsere Fraktion dem Staatsvertrag nicht die Zustimmung erteilen und wird eine positive Enthaltung zum Ausdruck bringen.

Zugleich wurde bei diesen ganzen Debatten noch einmal das Dilemma der Behandlung von Staatsverträgen insgesamt deutlich. Das heißt, es wird gewissermaßen Regierungshandeln im Nachhinein bewertet. Das Parlament hat kaum Einfluss. Bereits geschlossene Verträge werden mehr oder weniger abgenickt. Das ist zum Durchregieren sicherlich geeignet, aber nicht für die parlamentarische Arbeit, die wir eigentlich erwarten.

(Zustimmung von Herrn Kosmehl, FDP, und von Herrn Franke, FDP)

- Danke, Herr Kosmehl. - Deshalb wäre mehr Kreativität gefragt, was gewissermaßen die Vorbereitung von Staatsverträgen betrifft, damit man die Belange des Parlaments rechtzeitig mit beachtet. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Danke, Herr Dr. Thiel. - Für die SPD-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Felke.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir waren uns bei der Behandlung dieses Staatsvertrages weitgehend einig, was sowohl im Abstimmungsergebnis der Ausschüsse als auch im gemeinsamen Entschließungsantrag aller Fraktionen, auf den ich noch zu sprechen komme, deutlich zum Ausdruck kommt.

Allerdings muss ich sagen, Herr Dr. Thiel, ich bin von Ihren Ausführungen doch ein bisschen überrascht gewesen. Denn ich glaube gelesen zu haben, dass es sogar mitberatende Ausschüsse gegeben hat, in denen auch Kollegen Ihrer Fraktion zugestimmt und damit zu einem eindeutigen Votum für den Staatsvertrag beigetragen haben. Aber gut, das müssen Sie eventuell in Ihrer Fraktion klären.

Meiner Meinung nach hätte man auch mit Blick auf die in den Ausschüssen geführte Debatte heute auf eine zusätzliche Debatte verzichten können. Für meine Fraktion möchte ich aber trotzdem noch einmal unterstreichen, dass wir insbesondere bei der Berücksichtigung der Datenschutzbelange der Länder im IT-Planungsrat und der frühzeitigen Einbeziehung der Vertreter der kommunalen Spitzenverbände Korrekturbedarf gesehen haben.

In diesem Zusammenhang muss immer wieder daran erinnert werden, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten einen sensiblen, verantwortungsvollen Umgang durch alle Beteiligten erforderlich macht. Hierbei darf keine Routine einkehren, sondern es muss ein Bewusstsein dafür vorhanden sein, dass genau dies auch einen Indikator für die Glaubwürdigkeit administrativen Handelns darstellt.

Zu begrüßen ist, dass durch die enge Verzahnung des Einsatzes der Informationstechnologie bei Bund, Land und Kommunen mehr Effizienz zu erwarten ist und Deutschland damit hoffentlich insgesamt bei dem Thema E-Government deutlich vorankommt. Dabei muss aber auch klar sein, dass die Verwendung bestehender Marktstandards den rechtlich erforderlichen Datenschutz gewährleistet.

Meine Damen und Herren! Veränderungen im Staatsvertrag, wie die Verankerung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung, sind leider nicht mehr möglich. Wir können uns deshalb nur auf die mit dem Entschließungsantrag aufgezeigten Wege begeben. Die Begrenztheit dessen ist eben noch einmal eindrucksvoll von Herrn Dr. Thiel dargestellt worden.

Ich möchte hiermit die Einbringung dieses Antrages formal vornehmen und um Abstimmung im Nachgang zu dieser Debatte bitten.

Die Landesregierung sollte darauf drängen, dass in der Geschäftsordnung des IT-Planungsrates fixiert wird, dass neben dem Bundesdatenschutzbeauftragten auch ein Vertreter der Landesdatenschutzbeauftragten an den Sitzungen zumindest mit beratender Stimme beteiligt wird - übrigens eine Forderung, die auch von anderen Landtagen erhoben wird. Herr Minister Haseloff ist darauf schon eingegangen.

Eine hohe Konzentration des Einsatzes von Informationstechnik findet sich zweifellos in den Kommunalverwaltungen. Eine frühzeitige Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände im Vorfeld der im IT-Planungsrat anstehenden Entscheidungen muss deshalb abgesichert werden.

Ganz in diesem Sinne verstehe ich die Ausgestaltung der Geschäftsordnung des ständigen Staatssekretärsausschusses Informationstechnologie, die am letzten Dienstag im Kabinett beschlossen worden ist.

Meine Damen und Herren! Ich bin davon überzeugt, dass uns die aufgeworfenen Aspekte auch künftig beschäftigen werden. Deshalb sollte es, auch wenn dies im Staatsvertrag nicht ausdrücklich vorgesehen ist, zu gegebener Zeit eine Evaluierung geben.

Meine Damen und Herren, ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung sowohl zu dem Staatsvertrag als auch zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Danke sehr, Herr Abgeordneter Felke. - Für die FDPFraktion spricht der Abgeordnete Herr Kosmehl.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin dem Kollegen Felke außerordentlich dankbar dafür, dass er die Einbringung des Entschließungsantrages bereits vorgenommen hat. Das gibt mir mehr Zeit, zum übrigen Verfahren zu sprechen.

Herr Kollege Thiel, ich unterstütze es ausdrücklich, dass wir uns als Parlamentarier immer wieder Gedanken machen müssen, wie wir die Landesregierung - ich will nicht sagen: zwingen - davon positiv überzeugen können, dass es doch gut, richtig und sogar hilfreich wäre - so weit würde ich mich sogar vorwagen -, das Parlament frühzeitig in die Erarbeitung von Staatsverträgen einzubinden, damit wir gemeinsam Ziele verankern können. Ich bin mir darin sicher, dass dann auch die Beteiligung des Landesbeauftragten für den Datenschutz früher auf die Tagesordnung gekommen wäre.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich werbe auch ausdrücklich um Zustimmung zu dem Entschließungsantrag aller Fraktionen. Wir haben die Aspekte des Datenschutzes noch einmal explizit aufgenommen. Wir haben der Landesregierung - wenn man so will - den Auftrag gegeben, auf die Geschäftsordnung des IT-Planungsrates Einfluss zu nehmen, um darin die Möglichkeit der Mitarbeit eines Vertreters der Landesbeauftragten für den Datenschutz zu verankern.

Im dritten Teil haben wir noch einmal festgestellt, was Herr Staatsminister Robra bereits im Ausschuss angedeutet hat, nämlich dass die Landesregierung in Sachsen-Anhalt gewillt ist, die Belange des Landesbeauftragten für den Datenschutz, aber auch der kommunalen Spitzenverbände in ihre Arbeit einzubinden.

Wenn Sie, Herr Minister Haseloff, mir an dieser Stelle eine kritische Anmerkung erlauben, dann würde ich sie so formulieren wollen: Natürlich sind Sie dem, was der Landtag heute beschließen wird, schon nachgekommen, indem Sie die Geschäftsordnung für den ständigen

Staatssekretärsausschuss Informationstechnologie angepasst haben.

Warum Sie nicht den Mut hatten, einen Schritt weiterzugehen und den Landesbeauftragten für den Datenschutz nicht nur sozusagen bei den Vorbereitungen der Sitzungen des IT-Planungsrates dabei zu haben, sondern ihn für die gesamten Strategien in der Informationstechnologie hinzuzuziehen, könnten Sie bei Gelegenheit dem Parlament erklären. Ich hätte es besser gefunden, den Landesbeauftragten für den Datenschutz auch für alle anderen Bereiche der Informationstechnologie einzubinden. Er macht gute Arbeit und er ist hilfreich. - Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP - Zustimmung bei der LIN- KEN)

Danke sehr. - Als letzter Debattenredner spricht der Abgeordnete Herr Borgwardt.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Man lernt im Landtag immer noch dazu. Herr Dr. Thiel begründet eine positive Enthaltung.

(Zurufe)

Es wäre eine interessante Diskussion, einmal darüber zu reden, wer entscheidet, ob es eine positive oder eine negative Enthaltung ist.

(Heiterkeit bei der CDU)

Herr Kosmehl will mit dieser positiven Enthaltung die Regierung zwingen - -