Protocol of the Session on March 18, 2010

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, Frau Reinecke hat das Wesentliche gesagt: dass wir uns einig sind, höchstwahrscheinlich in der neuen Legislaturperiode mit den neuen Abge

ordneten darüber nachzudenken und gegebenenfalls ein Gesetzgebungsverfahren in Gang zu setzen, um wieder Mitglieder des Landtages in der Gedenkstättenstiftung zu haben. Wir haben uns aber in dieser Legislaturperiode vor gar nicht so langer Zeit entschieden, dass in der Stiftung zurzeit keine Abgeordneten sein sollen.

Insofern ist über das, Herr Kosmehl, was Sie zunächst hier vorgetragen haben, nämlich die Debatte aus dem Jahr 2006, längst der Wind der Geschichte dieses Parlaments hinweggegangen. Was Sie machen, ist der Versuch, mit leisen Sohlen etwas, sagen wir einmal, zu provozieren. Sie werfen uns jetzt vor, wir würden die Möglichkeit, den Gesetzgeber an dieser Stiftung zu beteiligen, verwehren. Wenn wir dem nach etwas mehr als einem Jahr nunmehr nachkommen würden, würden Sie den anderen Vorwurf erheben, den Sie schon haben anklingen lassen, dass das damalige Gesetzgebungsverfahren nur deshalb erfolgte, um ein Mitglied des Landtags aus dem Stiftungsrat herauszuhalten.

(Zuruf von Frau Dr. Hüskens, FDP)

- Nun bleiben Sie doch ganz ruhig, Frau Dr. Hüskens. - Sie würden möglicherweise die Frage aufwerfen, ob das, was damals passierte, aus Ihrer Sicht, die wir nicht teilen, verfassungsrechtlich ordnungsgemäß war oder nicht.

Insofern versuchen Sie, auf leisen Sohlen staatstragend klar zu machen, dass wir in diesem Stiftungsrat vertreten sein müssten, beginnen aber, mit uns Mühle auf und Mühle zu zu spielen. Egal, wie unsere Entscheidung ausfallen würde, hätten Sie eine Gegenfrage, die hier schon kommt, Herr Kosmehl.

(Zuruf von Frau Dr. Hüskens, FDP)

Da wir nicht wollen, dass Sie diese Debatte dazu missbrauchen, sie auf ein ehemaliges Mitglied in der Stiftung zu fokussieren, weil wir den Mitgliedern im Stiftungsrat nicht sagen wollen, ohne uns geht es nicht, sagen wir: Wir lassen der Stiftung bis 2011 die Chance, es auch einmal ohne unsere Weisheit und ohne unser Wissen zu versuchen.

(Zuruf von Herrn Kley, FDP)

Ich glaube, gelegentlich tut es Stiftungen und anderen Bereichen auch einmal gut, es ohne unser Wissen und ohne unsere Weisheit zu versuchen. Denn selbst mit unserem Wissen und unserer Weisheit, auf die man so viel Wert legt - ich sage das ganz bewusst ironisch -, passieren gelegentlich Fehler.

Glauben Sie mir, Herr Kosmehl, egal, wer von uns in dieser Stiftung wäre, niemand - auch diese Stiftung nicht - wäre dann davor gefeit, Fehler zu begehen. Wenn das die Aussage sein sollte, die Sie treffen, dass durch die Beteiligung von Abgeordneten eine Reduzierung von Fehlern erfolgt, dann sind Sie auf dem besten Weg dahin, eine Diskrepanz zwischen der Bevölkerung dort draußen und dem Parlament als einem Elfenbeinturm zu schaffen,

(Frau Dr. Hüskens, FDP: Quatsch!)

weil man das in der Bevölkerung, und zwar zu Recht, als vollkommene Arroganz verstehen würde.

(Unruhe bei der FDP)

Insofern sind wir schlicht und ergreifend dagegen, ein Jahr danach das, was wir verabredet haben, - vielleicht

noch unter persönlichen Anwürfen hier lebender Personen - zum Manöver zu erklären. Vielmehr haben wir eine Entscheidung getroffen und zu dieser stehen wir.

Jetzt versucht es die Stiftung ohne uns. Sie wird das schaffen, auch ohne uns. Im Jahr 2011 werden wir auswerten, ob sie es ohne uns so weit geschafft hat, dass sie es vielleicht ohne uns weitermachen kann, oder wir entscheiden uns anders. Diese unsere Auffassung, Herr Kosmehl, - mit oder ohne Lärm - nehmen Sie einfach demokratisch hin. Es ist unsere Meinung.

Ich bitte um Zustimmung zu dem Beschlussvorschlag des Innenausschusses. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank. Es gibt eine Nachfrage von Herrn Kosmehl. Wollen Sie diese beantworten?

Die Nachfrage habe ich nahezu provoziert. Selbstverständlich.

Bitte fragen Sie, Herr Kosmehl.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will zunächst zwei Sätze als Intervention sagen und stelle dann eine Frage.

Zur Intervention. Herr Kollege Stahlknecht, ich teile Ihre Auffassung ausdrücklich, wenn Sie mir unterstellen, dass ich der Meinung bin, dass die Anwesenheit von Mitgliedern des Landtages im Stiftungsrat dazu führen würde, Fehler zu reduzieren. Dass Sie uns unterstellen, wir würden behaupten, es würden überhaupt keine Fehler gemacht, weise ich zurück. Ich weiß auch, dass man vor Fehlern nie gefeit ist. Aber ich weiß auch, dass wir die Fehler reduzieren würden. Das ist mein Anspruch, und ich denke, das hätten wir geschafft.

Was ich Sie fragen will, weil Sie immer von Mitwirkung und von dem Wissen von Landtagsabgeordneten gesprochen haben, auf das man jetzt verzichten soll: Kann ich das dahin interpretieren, dass Sie den von der Landesregierung entsandten Mitgliedern im Stiftungsrat, insbesondere dem Stiftungsratsvorsitzenden uneingeschränktes Vertrauen aussprechen, dass er in der Vergangenheit wie in der Zukunft ordnungsgemäß und fehlerfrei gehandelt hätte und handeln würde?

Lieber Herr Kosmehl, soweit ich weiß, hat sich nur ein lebender Mensch aufgrund eines Dogmas bislang für unfehlbar erklärt. Das ist, soweit ich weiß, der Papst. Darüber wollen wir nicht näher diskutieren. Da ich aber der Auffassung bin, dass Herr Erben nicht der Papst ist, ist er auch nicht unfehlbar. Damit ist Ihre Frage beantwortet. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen.

Ich komme zum Abstimmungsverfahren. Wir stimmen ab über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres in Drs. 5/2484. Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf abzulehnen.

Meine Damen und Herren! Darüber lasse ich jetzt abstimmen. Wer der Empfehlung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei der Koalition und der LINKEN. Wer lehnt ab? - Ablehnung bei der FDP. Gibt es Enthaltungen? - Gibt es nicht. Damit ist der Empfehlung zugestimmt worden und wir können den Tagesordnungspunkt 5 beenden. Ich werde den Tagesordnungspunkt 6 nach der Mittagspause aufrufen.

Wir werden die Sitzung um 14.15 Uhr fortsetzen. Guten Appetit!

Unterbrechung: 13.09 Uhr.

Wiederbeginn: 14.15 Uhr.

Meine Damen und Herren, ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG (Zustimmung zum Vertrag zur Ausfüh- rung von Artikel 91c GG)

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 5/2321

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien - Drs. 5/2485

Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU, DIE LINKEN, der SPD und der FDP - Drs. 5/2508

Die erste Beratung fand in der 68. Sitzung des Landtags am 10. Dezember 2009 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Schulz. Sie haben das Wort.

Herr Schulz, Berichterstatter des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien:

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der 68. Sitzung am 10. Dezember 2009 hat der Landtag den Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG - in Drs. 5/2321 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Finanzen und für Inneres überwiesen.

Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien hat in der 46. Sitzung am 29. Januar 2010 den Gesetzentwurf beraten und auf der Grundlage einer Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes, die rechtsförmliche Änderungsvorschläge und Anmerkungen zu dem Gesetzentwurf enthielt, einstimmig eine vorläufige Beschlussempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse für Finanzen und für Inneres verabschiedet.

Zur Beratung im Ausschuss lag eine Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände Sachsen-Anhalt vor, deren Kern vor allem die Anregung war, die kommunalen Spitzenverbände im Vorfeld der Entscheidungsfindung im IT-Planungsrat zu beteiligen.

Nach der Einbringung durch die Landesregierung in der genannten Sitzung des Ausschusses warf der Landesbeauftragte für den Datenschutz Fragen hinsichtlich der Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Belange und der Vertretung der Landesbeauftragten für den Datenschutz in dem institutionellen Gefüge des Staatsvertrags auf. Er verwies auf eine Entschließung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten, die dem Ausschuss vorlag, mit der eine institutionelle Beteiligung der Landesbeauftragten angeregt wird. In diesem Zusammenhang legte er vier mögliche Formen der Einbeziehung der Landesbeauftragten dar.

Die regierungstragenden Fraktionen unterstützten die Einbeziehung des Landesbeauftragten und der kommunalen Spitzenverbände im Vorfeld der Einbringung der Positionen des Landes in den Planungsrat, wie sie seitens der Landesregierung vorgesehen und zugesichert wurden.

Die Fraktion der FDP wies darauf hin, dass aus der Sicht verschiedener Landtage die Belange des Datenschutzes durch die alleinige Einbeziehung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz nicht ausreichend berücksichtigt werden. Sie kündigte einen Entschließungsantrag zu dem Gesetz an, mit dem entsprechende Hinweise an die Landesregierung gegeben werden sollten.

Der mitberatende Ausschuss für Inneres befasste sich in der 66. Sitzung am 4. Februar 2010 mit dem Gesetzentwurf und der vorläufigen Beschlussempfehlung und empfahl mit 8 : 0 : 3 Stimmen die Annahme in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung. In der Beratung legte die Fraktion der FDP den Entwurf eines Entschließungsantrags vor, der der Beschlussempfehlung an den federführenden Ausschuss beigefügt wurde. Auf Anregung des federführenden Ausschusses konnten die kommunalen Spitzenverbände in der Beratung des Ausschusses für Inneres ihre Stellungnahme vorbringen und Fragen beantworten.

Der mitberatende Ausschuss für Finanzen hat sich in der 92. Sitzung am 24. Februar 2010 ebenfalls mit der vorläufigen Beschlussempfehlung befasst und kam, nachdem die Landesregierung Fragen zu den Kosten der Geschäftsstelle und für die Kommunen sowie hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit beantwortet hatte, mit 9 : 0 : 0 Stimmen zu dem gleichen Ergebnis wie der Ausschuss für Inneres.

In der abschließenden Beratung in der 47. Sitzung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien am 5. März 2010 wurde der vorliegenden Beschlussempfehlung nach kurzer Erörterung mit 6 : 0 : 2 Stimmen zugestimmt.

Dies vorausgeschickt, bitte ich für den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien den Landtag um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung. - Herzlichen Dank.