Protocol of the Session on March 18, 2010

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Gedenkstättenstiftungsgesetz steht wieder einmal auf der Tagesordnung des Hohen Hauses. Der Ausschuss für Inneres empfiehlt dem Landtag, den im Juni 2009 von der FDP eingebrachten Gesetzentwurf abzulehnen.

Ich unterstütze diese Empfehlung; denn erst im April 2008 hat der Landtag beschlossen, die Regelung bezüglich der Wahl von Abgeordneten des Landtages in den Stiftungsrat der Gedenkstättenstiftung aufzuheben. Verbunden damit war eine Abberufung der Stiftungsratsmitglieder des Landtages. Ich denke, der Werdegang wurde hier schon mehrmals beschrieben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dies erfolgte nicht grundlos. Es gab eine breit geführte öffentliche Diskussion. Zahlreiche Querelen und Probleme prägten die Arbeit der Stiftung. Die Stiftung verharrte im Stillstand. Es war eine heikle Situation. Die Sensibilität, die Sie hier anmahnen, gilt auch für die heutige Diskussion.

Es war damals das Anliegen der Koalitionsfraktionen, durch die Abberufung der Mitglieder aus dem Stiftungsrat Schaden von der Stiftung abzuwenden und die Stiftung zur Ruhe kommen zu lassen.

(Zuruf von Frau Dr. Hüskens, FDP)

Kontinuität und ruhiges Fahrwasser muss man der Stiftung auch heute gewährleisten,

(Lachen bei der FDP)

der Arbeit der Stiftung.

Der vorliegende Gesetzentwurf sieht eine erneute Regelung in Bezug auf die Entsendung von Mitgliedern der im Landtag vertretenen Fraktionen in den Stiftungsrat der

Gedenkstättenstiftung vor. Ich betone, wie auch schon in zuvor gehaltenen Reden, dass die Mitwirkung von Abgeordneten des Landtages grundsätzlich wünschenswert ist.

(Frau Dr. Hüskens, FDP: Aber!)

Sie ist sinnvoll und auch notwendig. Der Landtag, also der Gesetzgeber, hat sich nämlich bei der Verabschiedung des Gesetzes im Jahr 2006 bewusst für die Mitwirkung von Abgeordneten in der Stiftung entschieden. Zu dieser Entscheidung stehen wir auch heute.

(Frau Dr. Hüskens, FDP: Und?)

Doch stellt sich nicht ohne Grund die Frage, wann es zu einer erneuten Mitarbeit kommen kann.

(Zuruf von Frau Dr. Hüskens, FDP)

Hierzu nun folgende Überlegungen aus unserer Sicht. Die Mitgliedschaft im Stiftungsrat ist, wenn auch sowohl das bisherige Gesetz als auch Ihr Gesetzentwurf dazu keine ausdrückliche Regelung treffen, an die Dauer der Wahlperiode des Landtages gebunden. Mit dem Ende der Wahlperiode endet die Mitgliedschaft der Mitglieder im Stiftungsrat. Das ist ein Aspekt, den wir bei den Beratungen über Ihren Gesetzentwurf zu berücksichtigen hatten.

Wir würden zum jetzigen Zeitpunkt Mitglieder in den Stiftungsrat entsenden, obwohl in einigen Monaten die Legislaturperiode endet und in der dann beginnenden neuen Legislaturperiode eine erneute Entsendung notwendig wäre.

Wir haben ferner darüber nachgedacht, den Gesetzentwurf so zu verändern, dass das Gesetz erst mit dem Beginn der nächsten Legislaturperiode, also der sechsten Legislaturperiode des Landtages in Kraft tritt. Auch das hatten Sie schon beschrieben. Wir sind aber der Meinung, dass die Schaffung der gesetzlichen Regelungen für die Neubesetzung bzw. für das Wahlverfahren den zukünftigen Abgeordneten vorbehalten sein sollte.

(Zustimmung bei der SPD - Herr Stahlknecht, CDU: So ist es!)

Denn es ist aus unserer Sicht sachgerecht und konsequent, dies den neuen Landtag gesetzgeberisch regeln zu lassen. Das Gebot, verantwortungsbewusst mit dieser Situation umzugehen, sollte auch dann gelten.

Die zahlreichen Diskussionen der vergangenen zwei Jahre könnten wir dann vielleicht in dieser Legislaturperiode zurücklassen und der Stiftung die Chance auf einen wirklichen Neuanfang geben.

(Zuruf von Herrn Kosmehl, FDP)

Wir hatten uns in unserem Abwägungsprozess genau dafür entschieden, um der Stiftung eine Arbeit fernab von öffentlichen Debatten zu ermöglichen.

(Lachen bei der FDP)

Abschließend möchte ich einfach nur anmerken, dass die politische Begleitung der Stiftungsarbeit nicht gefährdet ist; denn der Innenausschuss als zuständiger Fachausschuss hat die Möglichkeit, sich im Rahmen der Selbstbefassung mit der Stiftungsarbeit zu beschäftigen und sich darüber berichten zu lassen. Ich habe Kenntnis davon, dass das auch so gehandhabt wird.

Als ehemaliges Stiftungsratsmitglied werde ich natürlich die Entwicklungen und auch die Arbeit weiterhin interes

siert beobachten. Zu gegebener Zeit wird man sich dazu auch neu verständigen.

Meine Damen und Herren! Ich möchte jedoch davor warnen, in die Debatte zu dem vorliegenden Gesetzentwurf andere Themen hineinzuziehen, die nicht im Zusammenhang mit der Stiftung selbst stehen; denn damit würden wir der Stiftung insgesamt nur schaden. - Abschließend bitte ich um Ihre Zustimmung zu der Beschlussempfehlung und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Reinecke. Es gibt zwei Nachfragen von Frau Dr. Hüskens und von Herrn Kosmehl. Wollen Sie diese beantworten? - Frau Dr. Hüskens, bitte.

Frau Reinecke, Sie haben Ihre Ablehnung jetzt damit begründet, dass man eine Regelung, die das Inkrafttreten des Gesetzes zum Beginn der nächsten Legislaturperiode vorsieht, nicht machen könne. Offensichtlich wollen Sie erst das Wahlergebnis abwarten, um danach ein Gesetz zu machen.

Ich vermute, dass wir es uns als Landtag nicht geben wollen, dass wir immer zu Beginn einer Legislaturperiode eine Reihe von Besetzungen per Gesetz neu regeln. Hier kam auch der Zwischenruf, man müsse gucken, dass dann keine NPD im Landtag ist.

Ich frage Sie: Wovor konkret haben Sie Angst? Warum können Sie nicht jetzt eine Regelung zum Inkrafttreten und eine Besetzungsregelung machen, die von mir aus diesen Aspekt berücksichtigt, uns aber in die Lage versetzt, am Beginn der nächsten Legislaturperiode die Stiftung entsprechend zu besetzen?

Das Verfahren, das Sie jetzt wählen, bedeutet, dass wir dann gegebenenfalls mit diesen ungeliebten Kollegen hier im Hause diskutieren müssen, das Gesetz erst beschließen müssen und dann wahrscheinlich erst mit Ablauf des Jahres 2011 zu einer Besetzung kommen.

Mir ist überhaupt nicht klar, wo Sie darin einen Vorteil sehen. Die Öffentlichkeit wird wahrscheinlich deutlich heftiger und intensiver diskutieren, wenn diese Kräfte hier dabei sind und das das erste Gesetz ist, mit dem wir versuchen, sie herauszuhalten. Auf der anderen Seite verzögern Sie die von der SPD damals heftig geforderte Teilnahme des Landtages an dieser Stiftung.

Können Sie versuchen zu sagen, wo Sie aus der Sicht der SPD diesen enormen Vorteil der Regelung sehen, die Sie heute durchsetzen wollen?

Vielen Dank für Ihre Frage. - Frau Reinecke, bitte.

Es sind sehr viele Annahmen, die Sie in den Raum stellen. Diese würde ich erst einmal nicht unbedingt teilen. Ich habe versucht zu erklären, dass wir einfach dem neuen Parlament nicht vorgreifen wollen. Es soll selbstverständlich auch nicht auf die lange Bank geschoben werden.

Aber ich finde, die Abgeordneten in der neuen Zusammensetzung des Landtages sollten darüber entscheiden

können. Das hat einen Wert an sich. Wenn das alte Parlament bei den ganzen Querelen jetzt eine Entscheidung in die Zukunft treffen würde, wäre das einfach dem neuen Parlament vorgegriffen, denke ich.

(Zustimmung bei der SPD - Lachen bei der FDP)

Es gibt noch eine Nachfrage. - Frau Dr. Hüskens, Sie haben das Wort.

Frau Reinecke, eine andere Frage. Was, glauben Sie, nehmen Sie dem nächsten Parlament weg, wenn Sie jetzt beschließen: Der Landtag von Sachsen-Anhalt entsendet pro Fraktion einen Abgeordneten? Ich habe Ihrer jetzigen Aussage nicht entnehmen können, worin Sie materielle Probleme gegenüber dem zukünftigen Landtag sehen. Das machen wir doch immer mit Gesetzen.

(Frau Fischer, SPD: Nein, das machen wir nicht immer!)

Wir haben uns dafür entschieden, und ich denke, das ist kein Problem.

Das ist eine klare Aussage. - Herr Kosmehl, Sie wollten auch noch eine Frage stellen. Bitte.

Frau Kollegin Reinecke, vielleicht können Sie uns noch einmal Folgendes erklären. Sie haben gesagt: Die Stiftung befindet sich in ruhigem Fahrwasser und es läuft alles, man soll auch keine Themen von außen herantragen. - Jetzt haben Sie aber von Querelen gesprochen und haben dann gesagt, dass die Stiftung gut arbeitet. Dann frage ich Sie, ob Sie Kenntnis haben von der Frage der Neubesetzung der Stelle des Stiftungsdirektors.

Herr Kosmehl, ich habe die Protokolle der Ausschusssitzung noch einmal sehr intensiv gelesen. Ich habe mir auch die Aussage des Staatssekretärs angeschaut und habe Kenntnis von der Situation. Mit dem ruhigen Fahrwasser meine ich die jetzt tätigen Beiräte, die sich mehr oder weniger gefunden haben. Die Befindlichkeiten, die damals zur Sprache kamen, waren die Querelen, von denen ich gesprochen hatte.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank. Weitere Fragen gibt es nicht. - Die Fraktion DIE LINKE hat auf einen Debattenbeitrag verzichtet. Jetzt kommen wir zu dem letzten Debattenbeitrag, dem Beitrag der CDU-Fraktion. Herr Stahlknecht, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, Frau Reinecke hat das Wesentliche gesagt: dass wir uns einig sind, höchstwahrscheinlich in der neuen Legislaturperiode mit den neuen Abge