Protocol of the Session on February 19, 2010

Wenn wir nach derartigen Kriterien die Gewährung von Sozialleistungen generell neu ausrichten wollen, läge nach meiner Einschätzung eine Menge Arbeit vor uns. Ich wollte hiermit am Ende der Debatte nur meinen Wunsch zum Ausdruck bringen, dass, wenn wir diese Debatte hier führen wollen, dies in angemessener Zeit und natürlich offen und ehrlich geschehen muss.

Sehr geehrter Herr Präsident! Die CDU hat großes Vertrauen in die Erziehungskompetenz unserer Eltern. Dort, wo es am Ende nicht so funktioniert, wie wir uns das vorstellen, gibt es genügend Möglichkeiten, auch helfend einzuwirken. Daher lehnen wir den Antrag der FDP heute ab. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kurze. Es gibt eine Nachfrage des Abgeordneten Herrn Kosmehl. Wollen Sie diese beantworten?

Bitte, Sie haben das Wort, Herr Kosmehl.

Sehr geehrter Herr Kollege Kurze, nachdem Sie sich nun als Verteidiger der Herdprämie ins Spiel gebracht haben,

(Lachen bei der LINKEN)

würde ich gern etwas wissen: Vielleicht haben Sie noch zwei Argumente, wie Sie als CDU in Sachsen-Anhalt das Betreuungsgeld denn ausgestaltet haben wollen, wenn Sie die Verteidigung des Koalitionsvertrages in Berlin dann vornähmen.

Ich denke, Herr Kosmehl, dass wir mit meinem Beitrag die Wahlmöglichkeit noch einmal unterstrichen haben, dass wir den Eltern, denen wir das zutrauen, diese Wahlmöglichkeit nicht entziehen wollen. Den Eltern, denen wir es nicht zutrauen, bei denen es scheinbar und offensichtlich nicht funktioniert, soll die Möglichkeit offeriert werden, letztlich auf ein Gutscheinsystem zurückzugreifen.

Vielen Dank. - Meine Damen und Herren! Wir kommen dann zum Debattenbeitrag der Fraktion DIE LINKE. Frau von Angern hat das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich gebe zu: Wir haben uns zu Beginn der Debatte schon ein wenig in einer absurden Vorstellung wiedergefunden. Wir hatten auf der einen Seite die FDP, die heute diesen Antrag gestellt hat, den wir vollumfänglich inhaltlich teilen,

(Zustimmung von Herrn Kosmehl, FDP)

die aber auf der Bundesebene einen Koalitionsvertrag unterzeichnet hat, in dem dieses Betreuungsgeld enthalten ist.

Auf der anderen Seite steht die SPD, die sich heute gegen das Betreuungsgeld ausgesprochen hat, die es in der Zeit, in der sie auf der Bundesebene in einer Koalition mit der CDU war, aber in das SGB VIII eingefügt hat. Ich vermute, dass Sie, um den Koalitionsfrieden zu wahren, den Antrag ablehnen werden, obwohl der Minister geäußert hat, dass das inhaltlich eine Fehlleistung auf der Bundesebene war. Gut, interessant, auch das ist Demokratie. Das gehört dazu. Das macht es bunter.

(Frau Bull, DIE LINKE: Hoher Unterhaltungswert!)

- Das hat einen Unterhaltungswert. Sie haben Recht, Frau Bull!

Nichtsdestotrotz denke ich, dass uns allen bewusst ist, dass vor allem die CSU auf der Bundesebene der treibende Motor war. Ich gebe die Hoffnung noch nicht ganz auf, weil ich weiß, dass sich zumindest die Frauenverbände der SPD, der LINKEN und, Herr Kurze, auch der Union - bei der FDP bin ich mir nicht sicher - auf Bun

desebene dafür starkmachen, dass ein solches Betreuungsgeld im Jahr 2013 nicht Einzug hält. Das ist auch gut so.

Ich denke, dass es durchaus legitim ist, dass sich die FDP in Sachsen-Anhalt von ihrer Bundespartei ein Stück weit emanzipieren und Gallien spielen möchte. Das hat durchaus meine Sympathie.

(Frau Dr. Hüskens, FDP: Kann schon sein! - Un- ruhe bei der FDP - Herr Henke, DIE LINKE: Aste- rix!)

- Ja, Frau Dr. Hüskens, aber Sie haben den Kontrakt unterzeichnet und daran müssen sich messen lassen. Uns geht es aber manchmal auch so. Sie haben meine Sympathie.

(Frau Bull, DIE LINKE: Am Ende hat das immer Erfolg!)

- Ich hoffe, dass es am Ende immer Erfolg hat.

Ich gehe kurz auf die Begründung zu dem Antrag ein. Die FDP-Fraktion trägt in der Begründung zu dem Antrag vor, dass das Betreuungsgeld ein Risiko, eine Gefahr für die Ziele, für die Infrastruktur der frühkindlichen Bildung in Sachsen-Anhalt darstellen könnte. Meine Fraktion teilt diese Risikoeinschätzung.

Frau Dr. Hüskens sagte es bereits: Die Erfahrungen aus Thüringen sind eher negativ. Familien melden ihre Kinder ab. Das sind eben keine Einzelfälle und, ja - das müssen wir ehrlich an- und aussprechen -, es sind zum größten Teil Kinder aus den so genannten bildungsfernen Familien. Das heißt, das sind die Kinder, für die es besonders wichtig wäre, Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertagesstätten zu erfahren.

Ich will noch einmal ganz deutlich sagen, dass wir den Familien nicht ihre Erziehungskompetenz absprechen, Herr Kurze. Ich habe das nur als Stichwort in meinem Redemanuskript stehen, weil ich mir eigentlich sicher war, dass darüber in diesem Haus zumindest unter den Sozialpolitikerinnen und Sozialpolitikern Konsens besteht.

Ich glaube nicht, dass wir den Familien, in denen problematische Erziehungsverhältnisse bestehen, in denen Probleme aufgrund von Überforderung und anderen Dingen auftreten, gleich die Kinder entziehen müssen. Ich glaube, das ist ein bisschen überspitzt und macht es an dieser Stelle auch nicht anschaulich.

(Beifall bei der LINKEN und bei der FDP)

Abschließend vielleicht grundsätzlich zum Betreuungsgeld: Ich denke, das Betreuungsgeld ist keine Entscheidung für Kinder. Es ist eine Entscheidung für ein tradiertes Rollenbild. Mit der Zahlung wird das Signal ausgesendet - was verheerend ist -, dass Eltern quasi dafür belohnt werden, wenn sie ihren Kindern nicht die Bildung und Förderung durch die Kitas zuteil werden lassen. Ich sage „quasi“, weil 150 € mehr als ein Taschengeld denn als eine Leistung angesehen werden können, für die man tatsächlich Bildungsangebote „einkaufen“ kann.

Ich denke, es ist auch zynisch, an dieser Stelle von Wahlfreiheit zu sprechen, wie es im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP steht. Für Familien mit Anspruch auf Hartz IV ist es eine ganz rationale Entscheidung, die 150 € zu nehmen; das hat die Debatte heute Vormittag über Hartz IV noch einmal ganz deutlich gezeigt.

Es geht um das ganz normale, alltägliche Leben. Aus der Sicht der Familien ist das keine Entscheidung gegen die Kinder, sondern es geht um die Frage: Kann ich mit diesen 150 € meine Haushaltskasse aufbessern? Muss ich sie vor allen Dingen aufbessern? Deswegen, denke ich, ist es zynisch, von Wahlfreiheit zu sprechen.

Ich sage Ihnen außerdem noch, weil es hier so häufig angesprochen worden ist: Ich glaube, dass die Frauen aus Bayern unter dieser Wahlfreiheit etwas ganz anderes verstanden haben. Ich denke, es ging eher um den feministischen Anspruch, dass sie eine tatsächliche Wahlfreiheit haben, auch einen Beruf auszuüben, und dass es tatsächlich um mehr Kita-Plätze auch in den alten Bundesländern geht. Das darf nicht unberücksichtigt bleiben.

(Zustimmung bei der LINKEN, von Frau Grimm- Benne, SPD, und von Frau Reinecke, SPD)

In Sachsen-Anhalt besteht der grundsätzliche politische Konsens, dass wir eine Kinderbetreuung von guter Qualität haben. Es geht immer besser. Stichwort Ganztagsbetreuung: Dafür wird sich meine Partei natürlich nach wie vor einsetzen, weil wir das für den sozial gerechten Weg halten. Ich spreche auch das kostengünstige Mittagessen an.

Nichtsdestotrotz bedauere ich es natürlich, meine Damen und Herren, dass Sie diesem Antrag heute nicht zustimmen wollen. Ich denke, dass wir als Parlament keine Anreize unterstützen sollten, die unser gut aufgestelltes Kindertagesstättennetz aushöhlen.

In meinem Redemanuskript steht noch, dass ich auf das Votum der CDU- und der SPD-Fraktion gespannt bin. Im Fall der SPD-Fraktion bin ich es noch, für die CDU-Fraktion weiß ich es jetzt. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Frau von Angern. - Wir kommen zum Beitrag der SPD-Fraktion. Die Abgeordnete Frau Reinecke hat das Wort. Bitte, Frau Reinecke.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch mich hat es sehr verwundert, dass dieser Antrag heute gestellt wird, nur ein halbes Jahr, nachdem die Koalitionsvereinbarung zwischen der FDP und der CDU geschlossen wurde. Darin hat die FDP der Einführung des Betreuungsgeldes, wie gesagt, zugestimmt. Nicht dass Sie mich falsch verstehen: Inhaltlich kann ich Ihre Überlegungen voll mittragen. Ich begrüße sie sogar.

(Frau Dr. Hüskens, FDP: Dann stimmen Sie zu!)

Sie wissen sehr gut, dass wir uns immer deutlich für das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern bezüglich der Betreuungsform, aber gegen die Einführung eines Betreuungsgeldes ausgesprochen haben. Sie wissen auch, dass es seinerzeit ein schmerzlicher Kompromiss war, als wir dem zugestimmt haben, um das Kinderförderungsgesetz auf der Bundesebene auf den Weg zu bringen. Das war die kleine Kröte, die wir schlucken mussten, um Größeres auf den Weg zu bringen. Die Verbesserung der Betreuungssituation für die Kinder vor allem in den alten Bundesländern war eben dringend notwendig.

Wir hoffen auch, dass bis zum Jahr 2013 - dieser Termin wurde schon mehrmals genannt - auch die Politiker der CSU die Realitäten genauer betrachten und die wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Probleme zur Kenntnis nehmen werden, die die Einführung eines Betreuungsgeldes mit sich bringen würde.

Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich eines klarstellen. Grundsätzlich sollten die Betreuungsleistungen ein höheres Ansehen genießen - keine Frage. Das ist leider immer noch nicht der Fall. Meiner Meinung nach ist das mit einem Betreuungsgeld, und schon gar nicht in der angedachten Höhe, nicht getan; denn eine Entscheidung, dass Eltern ihre Kinder allein betreuen wollen, sollte nicht prämiert, honoriert oder gar bestraft werden.

(Herr Gürth, CDU: Was dann? In Sonntagsreden gelobt?)

Sie alle hier im Raum kennen das ungeliebte Wort der Herdprämie. Daran ist in der Tat etwas Wahres. Die Leistungen, die die Mütter erbringen - größtenteils sind es eben immer noch die Mütter, die die Leistungen erbringen -, erfahren dadurch nicht per se eine Aufwertung oder eine höhere Anerkennung. Vielmehr meinen wir, dass ein solches Betreuungsgeld falsche Anreize setzen würde.

Ich will an dieser Stelle nicht weiter in die Tiefe gehen. Die einzelnen Argumente wurden schon benannt. Sie kennen auch die grundsätzlichen Unterschiede und die unterschiedlichen Auffassungen, die wir dazu in der Koalition vertreten.

Die Förderung von Kindern durch Tagesbetreuung und Tagespflege wird dem individuellen Recht auf Förderung der Persönlichkeitsentwicklung gerecht. Dieser Perspektive tragen das Kinder- und Jugendhilfegesetz sowie das Kinderförderungsgesetz dadurch Rechnung, dass sie den Ausbau der Betreuung als einen Rechtsanspruch der Kinder formulieren. Das Betreuungsgeld kann also nicht das Gegenstück zu einem Förder- und Betreuungsangebot sein.

Ich bin froh, meine Damen und Herren von der FDP, dass Sie das genauso sehen. Verwundert hat uns nur, dass Sie mit diesem Antrag jetzt kommen; denn mit Blick auf das Jahr 2013 herrscht nicht wirklich ein Zeitdruck.

Wenn Sie vehement gegen die Einführung eines Betreuungsgeldes kämpfen, warum bringen dann nicht all diejenigen Bundesländer, in denen Sie mitregieren, solch einen Antrag in den Bundesrat ein? Herr Minister Bischoff hat es angesprochen; es sind sieben an der Zahl. Diese Möglichkeit besteht.

Den Antrag heute verstehe ich als einen weiteren netten Versuch, die Koalitionspartner auseinanderzudividieren.