Protocol of the Session on February 19, 2010

(Zurufe von der FDP und von der CDU)

Ich halte die FDP für sehr unglaubwürdig, uns etwas vorzuwerfen; denn Sie haben die Gelegenheit, in einigen Bundesländern etwas umzusetzen. Das erläutere ich Ihnen nachher noch genau.

Dass das Betreuungsgeld für uns - das sagen immer nur die Sozialdemokraten - der falsche Anreiz ist, haben wir doch schon x-mal, damals wie heute, gesagt. Das wissen Sie doch auch.

(Beifall bei der SPD)

Bei Kompromissen ist es doch nun einmal so. Oder wie sehen Sie Kompromisse? Wenn der andere Wert für uns höher ist, dann muss man manches erst einmal schlucken.

Ich sage Ihnen noch, was darunter steht: Natürlich ist es damals das Ziel gewesen, dass ein Angebot für Krippenkinder von ca. 30 % vorhanden sein sollte. In SachsenAnhalt gehen ca. 50 % der Kinder in die Krippe. Unser Problem wäre es gar nicht so sehr gewesen. Wir haben das auch gemacht, damit dieses Programm läuft, und zwar ab dem Jahr 2013.

Ich halte es auch für richtig - deshalb will ich nicht wiederholen, was Sie auch gesagt haben -, dass die Bertelsmann-Studie deutlich gemacht hat, dass durch das Betreuungsgeld nicht nur von sozial Schwächeren versucht wird, ihre Kinder zu Hause zu betreuen, sondern dass es insbesondere auch um die Migranten und Migrantinnen geht. In der Bertelsmann-Studie wurde nachgewiesen, dass diese ihre Kinder erst ein Jahr vor der Schule in die Einrichtung bringen. Wir wollen das aber von Beginn an. Das ist unbestritten. Ich stimme mit der Bertelmann-Stiftung nicht immer überein, aber bei diesen Dingen stimmt es einmal.

(Zuruf von Herrn Kosmehl, FDP)

Noch einmal deutlich gesagt: Es war ein Kompromiss, so ähnlich wie es jetzt auch zwischen Schwarz-Gelb Kompromisse gibt.

(Herr Gürth, CDU: Ich wusste auch nicht, dass das eine Kinderkrippenpartei ist!)

Ich habe mich auch über Ihren letzten Satz gewundert. Darin sagen Sie, das Betreuungsgeld müsse gestrichen werden. Dafür bekommen Sie von uns gleich Beifall. Gleichzeitig sagen Sie, Ihren Gutschein wollen Sie behalten.

(Zuruf)

- Den wollen Sie nicht behalten?

(Frau Dr. Hüskens, FDP: Das habe ich nicht ge- sagt!)

- Ich dachte, das wäre die Auseinandersetzung. Der ist auch weg.

(Zuruf von Frau Dr. Hüskens, FDP)

Gleichzeitig sollen die länderspezifischen Regelungen hinein. Ich weiß nicht richtig, was an der Stelle stehen soll.

(Zuruf von Frau Dr. Hüskens, FDP)

Wenn, Frau Dr. Hüskens, eine Streichung erfolgreich ist - - Sie wissen doch, dass wir es gar nicht können. Das ist ein Kompromiss. Wenn wir im Bundesrat eine Initiative einbringen würden, müssten wir uns gleichzeitig der Stimme enthalten, weil das bei allen so ist: Wenn sich eine Koalition in einer Frage nicht einig ist, enthält sie sich der Stimme. Das ist doch klar. Das erleben wir doch jetzt öfter.

Wenn es erfolgreich ist, dann ist es dort, wo Sie mit in der Regierung sind. Das ist in Ländern wie - ich habe es mir aufgeschrieben - Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, SchleswigHolstein und Sachsen der Fall. Sie hätten jetzt schon die Mehrheit im Bundesrat. Und Sie bekommen noch Brandenburg dazu. Sie hätten ja sogar eine Zweidrittelmehrheit, Sie könnten es sofort machen. Das wäre ehrlich und nicht zu sagen, wir machen das hier und locken sie ein bisschen heraus und schauen, wie sie dazu stehen.

(Zustimmung bei der SPD)

Ich finde, an dieser Stelle sind schwarz-gelbe Koalitionen gefordert. Dort können Sie das so laut und deutlich sagen, wie Sie es eben gesagt haben. Wir haben damals dem Kompromiss aus den Gründen zugestimmt, die ich Ihnen gesagt habe.

Jetzt kommt noch etwas anderes, das Sie nicht erwähnt haben. Es gibt natürlich auch eine Begründung zu dem § 16 SGB VIII. Die hätte man vielleicht noch einmal lesen sollen. Ich bin gespannt, wie Sie das machen werden.

In dieser Begründung heißt es, die konkrete Ausgestaltung solle bis zum Jahr 2013 geklärt werden. Das hat die SPD eingebracht. Und jetzt kommt es: „Der Gesetzgeber ist dabei in seiner Entscheidung frei.“ Das haben beide damals hineingeschrieben.

(Zuruf von Frau Dr. Hüskens, FDP)

Im Jahr 2013 sind Sie dran. Ich bin gespannt, was FDP und CDU in der Bundesregierung machen werden.

Es ist die SPD-Empfehlung, dies zu streichen, wenn es im Jahr 2013 so ist. Eine Bundesratsinitiative kann es von uns gar nicht geben. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank für den Beitrag der Landesregierung. - Wir kommen zu den Debattenbeiträgen. Als erstem Redner erteile ich für die CDU dem Abgeordneten Herrn Kurze das Wort. Bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Uns hat es natürlich auch verwundert, warum die FDP diesen Antrag heute hier stellt. Aber ich denke, unser Minister hat schon allerhand zu seiner Theorie dargelegt und ich möchte es jetzt natürlich auch für uns tun.

Ich frage mich ganz ehrlich, warum die FDP heute diesen Umweg versucht, um sich an dieses Thema heranzuarbeiten, und es nicht - wie eben schon gehört - direkt dort umsetzt, wo sie selber mitregiert.

Noch einmal für alle: Die Große Koalition aus CDU und SPD hat in der letzten Legislaturperiode im Bundestag beschlossen, ab dem Jahr 2013 für diejenigen Eltern, die ihre Kinder von ein bis drei Jahren nicht in einer Einrichtung betreuen lassen wollen oder können, eine monatliche Zahlung - es wurde gesagt, zum Beispiel ein Betreuungsgeld - einzuführen.

Im Koalitionsvertrag der momentan regierenden drei Parteien, der CDU, der CSU und der FDP, wurde konkretisiert: Um Wahlfreiheit zu anderen öffentlichen Angeboten und Leistungen zu ermöglichen, soll ab dem Jahr 2013 ein Betreuungsgeld in Höhe von 150 €, gegebenenfalls als Gutschein, für Kinder unter drei Jahren als Bundesleistung eingeführt werden.

Vor diesem Hintergrund überrascht es schon, dass die FDP Sachsen-Anhalts momentan die einzige Landespartei sein soll, die von diesem Vertrag abrücken möchte.

In der Antragsbegründung bzw. auch in der Einbringungsrede hat die sehr verehrte Frau Kollegin Hüskens vermuten lassen, dass die Liberalen in Sachsen-Anhalt der Auffassung sind, dass die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes nicht in der Lage sind, mit einem Betreuungsgeld verantwortungsbewusst, das heißt im Interesse der Kinder, umzugehen.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die FDP trat hier im Hohen Hause immer als Hüterin der Freiheit und des Selbstbestimmungsrechtes der Bürgerinnen und Bürger auf.

(Herr Kosmehl, FDP: Richtig!)

Mit dem vorliegenden Antrag, Herr Kosmehl, lernen wir die FDP einmal von einer ganz anderen Seite kennen.

(Zustimmung bei der CDU - Herr Gürth, CDU: Richtig!)

Wenn ich den Anfang Ihrer Rede nicht komplett missdeute, soll dies im vorliegenden Fall nur so lange gelten, wie sich die Menschen so verhalten, wie es der antragstellenden Fraktion genehm ist. Diese eigentlich unverrückbaren Werte dürfen nämlich dann im Sinne der Antragstellerin verrückt werden, wenn sich die Menschen nicht so verhalten, wie die Antragstellerin dies von ihnen erwartet. Bevor also der erste Bürger in Sachsen-Anhalt ein Betreuungsgeld erhalten hat, weiß die FDP jetzt schon, dass dieses Geld nicht zweckentsprechend von den Eltern verwendet wird.

(Frau Dr. Hüskens, FDP: Genau!)

Fakt ist jedenfalls, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass es sich bei dem Betreuungsgeld um eine Bundesleistung handelt und dass sich meine Partei an die Entscheidung der Bundesebene gebunden fühlt.

(Zuruf von Herrn Franke, FDP)

Aus meiner Sicht kann der Freiheitsbegriff nicht jeweils so ausgelegt werden, wie es einem gefällt. Entweder habe ich Zutrauen in die Menschen oder nicht. Dies eint die FDP momentan mit anderen Parteien, die ähnliche Argumente vorbringen, wenn es um die Diskussion über den Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung in Kindertagesstätten geht.

Ich will damit jetzt gar nicht sagen - um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen -, dass es sich hierbei um ein Argument handeln würde, das unzulässig wäre. Ich wünsche mir allerdings, dass man, wenn man dieses Argument in die Debatte einführt, auch die Folgen und die Argumentation bis zum Ende durchdenkt und diskutiert.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was meine ich nun damit? - Wenn es so sein sollte, dass eine Vielzahl von Eltern mit der Erziehung ihres Kindes oder ihrer Kinder in unserem Land so überfordert ist, dass sie mit einem Betreuungsgeld nicht verantwortungsvoll umgehen können, dann müsste im Interesse der Kinder, für die ein Ganztagsbetreuungsanspruch reklamiert wird, die Frage erlaubt sein, warum es solchen Kindern, wenn sie denn - ich will es einmal so sagen - in diesen desolaten Familienverhältnissen aufwachsen, zugemutet wird, nach dem Ende der Betreuungszeit wieder in diese Umgebung zurückzukehren. Wenn wir das verhindern wollten, dann müssten wir so konsequent sein und diese Kinder vor diesem Umfeld schützen. Wir müssten sie aus ihrer Häuslichkeit herausnehmen.

(Herr Kley, FDP, lacht)

Aber ich glaube nicht, dass das notwendig sein würde.

Ich will nicht bestreiten, dass es in Sachsen-Anhalt diese Fälle geben kann, in denen Eltern ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Aber ich denke schon, dass das mit diesem Antrag ein Stück weit falsch interpretiert wird.

Ich leite also abschließend daraus nicht die Verpflichtung ab, allen anderen Eltern, die diesen Pflichten sehr wohl gerecht werden, deshalb eine Wahlmöglichkeit zu verwehren, wie es mit diesem Antrag geschehen soll.

Wenn wir nach derartigen Kriterien die Gewährung von Sozialleistungen generell neu ausrichten wollen, läge nach meiner Einschätzung eine Menge Arbeit vor uns. Ich wollte hiermit am Ende der Debatte nur meinen Wunsch zum Ausdruck bringen, dass, wenn wir diese Debatte hier führen wollen, dies in angemessener Zeit und natürlich offen und ehrlich geschehen muss.