Ich habe es vorhin schon einmal gesagt, meine Damen und Herren: Verfallen Sie bitte nicht dem Irrtum, dass die Strompreise von den Erzeugern oder von den Netzbetreibern gemacht werden. Die Strompreise werden an der Börse sozusagen nach den Bedarfen gemacht. Sie sind eng an den Gas- und an den Ölpreis gekoppelt. Das weiß man doch an der Stelle.
Deswegen muss man sich völlig zu Recht darüber Sorgen machen - Herr Gürth, damit haben Sie völlig Recht -, wie die Energiepreise der Zukunft aussehen werden. Deswegen plädieren wir als LINKE eben für mehr Wettbewerb am Strommarkt, für mehr dezentrale Energiestrukturen.
Wenn man sich im Lande umschaut, dann sieht man schon, dass zahlreiche Gewerbestandorte darum ringen, von den großen Vier unabhängiger zu werden. Dazu leisten regenerative Energien einen großen Beitrag.
Zu der zweiten Geschichte, zu der konzertierten politischen Aktion mit Ihnen an der vordersten Front: Jawohl, es mag durchaus sein, dass da auch Bewegung erzielt worden ist. Ich habe aber sehr aufmerksam verfolgt, wie der Entwicklungsstand war zwischen Mitte Januar und Mitte Februar. Da stelle ich - ich sage es einmal so - ein paar Diskrepanzen fest.
Nun habe ich gedacht, dass Herr Gürth noch einmal nachschaut, woher DIE LINKE ihren Antrag hat. Ja, ich habe wesentliche Punkte dem Beschluss des Thüringer Landtags entnommen. Der Thüringer Landtag hat auf Antrag der CDU und der SPD gesagt, dass das, was vom Bundesminister Röttgen ausgeht, ein falsches Signal sei. Das haben wir hineingeschrieben.
Dann haben Sie gesagt, alle Beteiligten sollten sich zusammenfinden - das haben Sie mit dem Spitzentreffen am 27. Januar, so glaube ich, auch zu erreichen versucht - und gemeinsam darüber diskutieren, was sozusagen der gangbare Weg an dieser Stelle ist.
Trotzdem wundere ich mich, dass in den letzten Tagen gemeldet wurde, dass Ihr sächsischer Kollege Morlok gesagt hat, er trage diesen Kompromiss nicht mit, dass unser Parteifreund in Brandenburg gesagt hat, er trage diesen Kompromiss nicht mit. Und der Thüringer Landtag hat ein klares Signal gesetzt.
(Minister Herr Dr. Haseloff: Ich habe nicht gesagt, ich trage es nicht mit! Es ist ein Zwischenergeb- nis!)
Die Frage ist nur: Wie viel Zeit haben wir denn noch, um Zwischenergebnisse zu erzielen? Ich gehe davon aus, dass Sie jetzt den Antrag der Koalitionsfraktionen beschließen werden, der besagt, irgendwann wird im Wirtschaftsausschuss einmal darüber geredet werden; wenn wir Glück haben, vielleicht noch Anfang März. Die Entscheidungen müssen aber in den Monaten März und April im Bundestag und im Bundesrat fallen. Und wir hätten schon gern noch einmal eine breite Debatte zu diesem Thema.
Deswegen haben wir gesagt: Wir wollen ein klares Signal; der Landtag soll sich klar artikulieren, wie er diese Dinge sieht. Das wollen Sie nicht mittragen. Wir werden uns sicherlich nicht mit aller Vehemenz gegen Ihren Antrag stemmen.
(Herr Gallert, DIE LINKE: Dann müssen Sie das EEG ganz kippen, wenn Sie es so sehen, Herr Gürth! - Zuruf von Herrn Gürth, CDU)
Nun lassen Sie mich meinen letzten Satz sagen. Ich hatte am Anfang doch Recht. An der Zuckerrübensirupideologie der CDU sind wir heute nicht vorbeigekommen.
Herzlichen Dank für Ihren Beitrag. - Wir kommen zu dem letzten Debattenbeitrag. - Frau Schindler verzichtet. Damit sind wir am Ende der Debatte. Ich sehe keine weitere Wortmeldung.
Wir kommen zur Abstimmung, meine Damen und Herren. Bei beiden Anträgen ist eine Überweisung nicht beantragt worden, sodass wir über die Anträge als solche abstimmen können.
Ich lasse zunächst über den Antrag „Perspektiven der Photovoltaik in Deutschland sichern“ in der Drs. 5/2423 abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei der LINKEN. Wer lehnt ihn ab? - Ablehnung bei den Koalitionsfraktionen und bei der FDP. Damit ist der Antrag abgelehnt worden.
Ich rufe den Antrag zur Solarförderung in der Drs. 5/2424 zur Abstimmung auf. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei den Koalitionsfraktionen und bei der FDP. Wer lehnt ihn ab? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - DIE LINKE. Damit ist dem Antrag zugestimmt worden, meine Damen und Herren, und wir können den Tagesordnungspunkt 17 verlassen.
Einbringerin ist die Abgeordnete Frau Dr. Hüskens von der FDP. Sie haben das Wort, Frau Dr. Hüskens. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben heute schon über das Papier des Finanzministers mit dem schönen Titel „Mein Kompass für ein attraktives Sachsen-Anhalt“ gesprochen. Darin finden wir eine ganze Reihe Ausführungen zur Bundespolitik. Wenn man die Seite 5 aufschlägt, dann liest man dort, dass der Finanzminister das Betreuungsgeld kritisiert. Wörtlich heißt es:
„Die Gesellschaft ist moderner und verantwortlicher geworden und lehnt schwarz-gelbe Projekte wie das Betreuungsgeld mehrheitlich ab.“
Unabhängig davon, dass die Bundestagswahl sehr deutlich gezeigt hat, was die Bevölkerung mehrheitlich ablehnt, hat mich die Formulierung ein bisschen überrascht. Ich habe nämlich aus der Diskussion in Erinnerung, dass diese Veränderung, ein Betreuungsgeld in das Gesetz aufzunehmen, aus der letzten Legislaturperiode stammt und demzufolge kein schwarz-gelbes, sondern ein schwarz-rotes Projekt ist.
Nun ist das, wenn man in das Bundestagsprotokoll hineinschaut, nicht ganz so einfach festzustellen. Ich habe darin ein bisschen gelesen. Zum Beispiel sagt Frau von der Leyen: Mit dem Betreuungsgeld verstärken wir den Teufelskreis, in dem Kinder, die von zu Hause keine Chance auf Bildung, gute Sprache, wenig Fernsehen und viel Bewegung haben, vom Kindergarten ausgeschlossen werden, weil ihre Eltern mit 150 € lieber ihre Haushaltskasse aufbessern. - Frau von der Leyen, CDU.
Und Frau Humme - sie ist in der SPD - sagt: Darum bin ich froh, dass wir im Gesetz kein Betreuungsgeld festgelegt haben; das Betreuungsgeld steht nämlich nicht im Gesetz.
Ich lese Ihnen jetzt einmal vor, was im Gesetz steht. In § 16 Abs. 4 des Achten Buches des Sozialgesetzbuches in der aktuellen Fassung, so wie es von Ihnen verabschiedet wurde, steht:
„Ab 2013 soll für diejenigen Eltern, die ihre Kinder von ein bis drei Jahren nicht in Einrichtungen betreuen lassen wollen oder können, eine monatliche Zahlung (zum Beispiel Betreuungsgeld) eingeführt werden.“
Meine Damen und Herren! Damit habe ich jetzt ein kleines Problem. Es war also niemand dafür. Wie kommt es dann dort hinein? Das ist wirklich verwunderlich. Aber ich kann Sie beruhigen,
- Nein, Frau Bull. - Sie haben es in das Gesetz geschrieben. Aber seien Sie beruhigt, auch die FDP weiß inzwischen, dass die CSU - die war nämlich auch dabei - ihre Landesinteressen sehr vehement verteidigt hat.
Auch wir haben es nicht geschafft, das Thema Betreuungsgeld komplett aus dem Koalitionsvertrag herauszuhalten. Aber wenn Sie die Position dort einmal lesen, so werden Sie feststellen, dass wir als Alternative in jedem Fall unbare oder andere Leistungen hinzugeschrieben haben. Ich muss Ihnen ganz klar sagen: Wir halten das auch für den besseren Weg.
Das möchte ich Ihnen auch gern erklären. Ich bin durchaus bereit - ich bin ein toleranter Mensch - einzusehen, dass es Regionen in Deutschland geben mag, in denen das Selbstverständnis von jungen Eltern so ist, dass für einen großen Zeitraum ein Elternteil zu Hause bleiben möchte, um die Kinder zu betreuen.