Protocol of the Session on February 18, 2010

Ich soll also noch lauter reden, Herr Präsident?

Entweder Sie reden noch viel lauter oder die anderen sind leiser.

Herr Schulz, Berichterstatter des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien:

Ich weiß nicht, was für Sie einfacher ist, mich zum lauteren Reden aufzufordern oder die anderen zum Leiserwerden.

(Heiterkeit bei allen Fraktionen)

Versuchen wir doch einmal beides.

Herr Schulz, Berichterstatter des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien:

Okay. - Der Anlass für das Dritte Medienrechtsänderungsgesetz war der 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der in Landesrecht umgesetzt werden muss und am 1. April 2010 in Kraft treten soll. Dieser dient im Wesentlichen der Umsetzung der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste. Die Richtlinie schafft die Voraussetzung für den freien Austausch von Mediendiensten in der Europäischen Union.

Im Mittelpunkt der Debatte im Plenum und der Diskussion im Ausschuss standen die verschiedenen Formen der Werbung, der Schleichwerbung und der Produktplatzierung sowie die zahlreichen sich hieraus ergebenden Fragen. Auch die Änderungen bei der Zuordnung von Übertragungskapazitäten spielten eine Rolle.

Nach der Einbringung des Gesetzentwurfs durch die Landesregierung in der Beratung im Ausschuss erhielten auf Einladung des Ausschusses zudem für den Mitteldeutschen Rundfunk dessen Justiziarin Frau Professor Wille und für die Medienanstalt Sachsen-Anhalt deren Direktor Herr Heine ausreichend Gelegenheit, sich zu dem Gesetzentwurf zu äußern.

Im Anschluss wurden seitens der Fraktionen Anmerkungen vor allem zur Umsetzung des 13. Rundfunkände

rungsstaatsvertrages gemacht und einzelne Fragen zum Inhalt des Gesetzentwurfs gestellt, die von der Landesregierung bzw. von den Gästen jeweils ausführlich beantwortet wurden.

Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst hatte zu der Beratung über den Gesetzentwurf bereits Änderungen rechtsförmlicher Art vorgeschlagen. Er wurde zum Abschluss der Beratungen noch beauftragt, vor der Weiterleitung der Beschlussempfehlung an den Landtag mit der Staatskanzlei die Formulierungsvorschläge der Beschlussvorlage insbesondere zu Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe a, Nr. 11 und Nr. 21 Buchstabe b des Gesetzentwurfs zu besprechen und gegebenenfalls einen Änderungsantrag vorzubereiten.

Im Ergebnis dieser Besprechung teilte der GBD mit Schreiben vom 4. Februar 2010 mit, dass der in der Beschlussvorlage zu Artikel 2 Nr. 3 Buchstabe a und Nr. 11 vorgeschlagene zusätzliche Änderungsbedarf auch aus der Sicht der Staatskanzlei erforderlich gewesen sei. Die jeweiligen Formulierungsvorschläge lagen dem Ausschuss vor und sind in der Beschlussempfehlung enthalten.

Hinsichtlich Artikel 2 Nr. 21 Buchstabe b hat sich die Staatskanzlei dem vom GBD geltend gemachten Änderungsbedarf angeschlossen. Da in diesem Fall die Beschlussvorlage keinen Formulierungsvorschlag enthielt und die Änderung sich materiellrechtlich auswirkt, haben alle Fraktionen dem Plenum hierzu einen Änderungsantrag unterbreitet, der in Drs. 5/2427 vorliegt.

Dies vorausgeschickt, empfehle ich die Zustimmung zu dem interfraktionellen Änderungsantrag und bitte für den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien den Landtag um Zustimmung zu der entsprechend geänderten Beschlussempfehlung bzw. dem Gesetzentwurf. - Herzlichen Dank.

Vielen Dank, Herr Schulz. - Es wurde vereinbart, auf eine Debatte zu verzichten. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall. Dann können wir jetzt abstimmen.

Zunächst stimmen wir über den Änderungsantrag in der Drs. 5/2427 ab. Wer stimmt dem zu? - Das sind alle Fraktionen. Damit ist das so beschlossen.

Nun stimmen wir über die übrigen Teile des Gesetzentwurfs ab. Ich fasse sie einschließlich der Artikelüberschriften und der Gesetzesüberschrift zusammen. Wer stimmt all dem zu? - Das sind offensichtlich alle.

Nun stimmen wir über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer stimmt zu? - Gleiches Abstimmungsverhalten. Damit ist das so beschlossen und Tagesordnungspunkt 7 ist erledigt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011 im Land Sachsen-Anhalt (Zensus- ausführungsgesetz - ZensAG LSA)

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 5/2400

Ich bitte den Minister des Innern Herrn Holger Hövelmann, als Einbringer das Wort zu nehmen. Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Ein wichtiges Gesetz. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Jahr 2011 wird es europaweit wieder Volkszählungen geben. In Deutschland fanden selbige zuletzt für das Gebiet der ehemaligen DDR im Jahr 1981 und für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1987 statt.

Mit dem Zensusgesetz 2011 vom 8. Juli 2009 hat nun der Bundesgesetzgeber, der Deutsche Bundestag, die Durchführung einer Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung zum Stichtag 9. Mai 2011 angeordnet.

(Herr Kosmehl, FDP, spricht mit Frau Dr. Hüs- kens, FDP)

- Herr Kosmehl, Sie werden auch gezählt. - Entschuldigung.

Anders als bei früheren Zählungen wird jedoch nicht mehr jeder Haushalt durch Interviewer aufgesucht. Die neu entwickelte registergestützte Zensusmethode verbindet die Auswertung von vorhandenen Verwaltungsregistern, insbesondere des Melderegisters, mit einer Stichprobenbefragung von höchstens 10 % der Einwohner. Außerdem werden Gebäude- und Wohnungseigentümer postalisch befragt. Von Bewohnern von Gemeinschaftsunterkünften werden die erforderlichen Angaben vor Ort direkt erhoben.

Der hier vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Zensusausführungsgesetz für unser Land schafft die organisatorischen und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen zur ordnungsgemäßen Durchführung der Volkszählung in unserem Land.

Die Zuständigkeit dafür liegt beim Statistischen Landesamt. Ohne die Mithilfe der Städte und Gemeinden, die seit jeher die wichtigsten Partner der Statistischen Ämter sind, ist bei Zählungen dieses Großprojekt jedoch nicht zu leisten. Das Statistische Landesamt hat daher sehr frühzeitig, bereits im November 2008, die Städte und Gemeinden in unserem Land zu Informationsveranstaltungen eingeladen, in denen erste Informationen zur Zensusmethode und zur Art und Weise der Einbeziehung der Kommunen sowohl bei der Vorbereitung als auch bei der Durchführung des Zensus vermittelt wurden.

Die Einbeziehung erfolgt durch so genannte örtliche Erhebungsstellen, die in ausgewählten Gemeinden eingerichtet werden sollen. Diese werden in enger Zusammenarbeit mit dem Statistischen Landesamt vor Ort die erforderlichen Aufgaben im Zusammenhang mit den Haushaltsbefragungen und zur Qualitätssicherung der Zensusergebnisse organisieren und durchführen.

Bei der Auswahl der Gemeinden haben wir verschiedene Kriterien zu berücksichtigen gehabt. Dies war zum einen das zur Anwendung kommende Stichprobenmodell, das zwischen Gemeinden mit 10 000 und mehr Einwohnern und Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern unterscheidet.

Zum anderen müssen wir aber auch Gebietsveränderungen aufgrund der laufenden Gemeindegebietsreform beachten. Wir schlagen deshalb vor, abweichend vom Zensusgesetz 2011 für unsere Stichprobenbefragung und Stichprobenziehung sowie für die Auswahl der Erhebungsstellen den Gebietsstand 1. Januar 2010 zugrunde zu legen, sodass die Gebietsänderungen, die bei uns zu diesem Zeitpunkt in Kraft getreten sind, schon berücksichtigt werden können.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das für Sachsen-Anhalt erarbeitete Erhebungsstellenkonzept sieht vor, in 37 ausgewählten Gemeinden örtliche Erhebungsstellen einzurichten. Diese Gemeinden, denen mit diesem Gesetz dann Aufgaben übertragen werden, sind in der Anlage zum Gesetz aufgeführt worden. Ihnen ist ein Erhebungsbereich zugeordnet worden, der umliegende Gemeindegebiete ebenso umfasst. Mit diesem Konzept wollen wir auch erreichen, dass die Entfernungen zwischen der Erhebungsstelle und den übrigen Gemeinden vertretbar sind und die Arbeitsbelastung möglichst gleichmäßig übers Land verteilt wird.

Die Einrichtung der örtlichen Erhebungsstellen soll im Herbst 2010 erfolgen, also bereits in wenigen Monaten. Sie werden voraussichtlich bis April 2012 bestehen. Die Hauptarbeitslast wird im Jahr 2011 anfallen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden auf die für sie zunächst ungewohnten Aufgaben durch das Statistische Landesamt vorbereitet und entsprechend geschult werden. Eine der ersten Aufgaben der Erhebungsstellen wird es sein, die notwendige Zahl von Erhebungsbeauftragten zu gewinnen und auf ihre Aufgabe als Interviewer in den Haushalten vorzubereiten.

In Sachsen-Anhalt werden wir etwa 2 700 Erhebungsbeauftragte brauchen. Das ist eine ganz erhebliche Zahl an Personen. Deshalb soll es neben der freiwilligen Übernahme dieser Aufgabe durch Bürgerinnen und Bürger, die in erster Linie angestrebt wird, auch eine Verpflichtung zur Übernahme einer solchen Tätigkeit geben. Dies wird vor allem Bedienstete des Landes, der Landkreise sowie der Städte und Gemeinden, aber auch jeden Bürger, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, betreffen können.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte an dieser Stelle noch einige Ausführungen zu einer der wichtigsten Fragen, zu den Kosten des Zensus machen. Die Kosten der Vorbereitung und Durchführung des Zensus sind durch die statistischen Ämter des Bundes und der Länder nach einem einheitlichen Schema kalkuliert worden. Sie belaufen sich für die Länder und für die Kommunen insgesamt auf rund 677 Millionen €. Sachsen-Anhalt muss für den Zeitraum 2008 bis 2014 mit Kosten in Höhe von rund 24 Millionen € rechnen. Der Bund gewährt den Ländern eine Finanzzuweisung in Höhe von 250 Millionen €, die zum 1. Juli 2011 gezahlt wird und aufwandsbezogen zwischen den Ländern zu verteilen ist. Sachsen-Anhalt erhält hiervon 5,7 Millionen €.

Bei den ausgewählten Kommunen Sachsen-Anhalts führt die mit dem Gesetzentwurf übertragene Aufgabe zur Errichtung und zum Betrieb örtlicher Erhebungsstellen zu einer finanziellen Mehrbelastung von insgesamt 6,7 Millionen €. Grundlage dieser Feststellung ist eine Berechnung des Statistischen Landesamtes, das nach dem bundeseinheitlichen Kalkulationsschema die Kosten für die bereits erwähnten 37 Erhebungsstellen ermittelt hat.

Entsprechend dem Konnexitätsprinzip sieht der Gesetzentwurf vor, dass wir die kalkulierten Kosten erstatten. Dabei berücksichtigt die getroffene Erstattungsregelung den unterschiedlich hohen Aufwand der Erhebungsstellen, der sich aus der Zahl der Personen, die durch die Stichprobe in die Haushaltsbefragung einbezogen werden, ergibt. Neben einem fixen Betrag in Höhe von 75 000 € zur Einrichtung und zum Betrieb einer Erhebungsstelle und einem pauschalen Betrag für den Auf

wand der Befragung in Sondergebäuden werden außerdem für jede in die Stichprobe einbezogene Person 13 € gezahlt.

Die Mittel sollen den betroffenen Gemeinden frühzeitig zur Verfügung gestellt werden. Vorgesehen ist eine Abschlagszahlung im vierten Quartal 2010 und eine abschließende Zahlung zum 30. Juni 2011.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Einen Umstand kann ich jedoch nicht verschweigen, nämlich die Tatsache, dass die im Gesetzentwurf getroffene Regelung zum Ausgleich der den Gemeinden mit örtlichen Erhebungsstellen entstehenden finanziellen Belastungen vom Städte- und Gemeindebund unseres Landes nicht mitgetragen wird. Strittig ist nicht das Ermittlungsmodell bzw. das Modell, mit dem wir die Erstattungsbeträge ermittelt haben. Strittig ist also nicht die Frage des Fixbetrages plus Pauschale. Strittig ist vielmehr die Höhe des Erstattungsbetrages. Der Gesetzentwurf geht von einem notwendigen Bedarf von 6,7 Millionen € aus, der zu erstatten ist. Die Forderungen des Städte- und Gemeindebundes belaufen sich auf mehr als das Doppelte.

Trotz der insgesamt guten und frühzeitigen Kontakte zum Städte- und Gemeindebund während der gesamten bisherigen Vorbereitungsphase für den Zensus konnten wir diese Diskrepanz nicht ausräumen. Wir werden diese Frage in den Ausschüssen sicherlich noch ausführlich erörtern, dies sicherlich auch gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden. Ich will dies an dieser Stelle bereits erwähnen.

Die Grundlage unserer Berechnung war das bereits erwähnte von den statistischen Ämtern des Bundes und der Länder in Kooperation erarbeitete einheitliche Kalkulationsschema. Wir haben die Bedingungen SachsenAnhalts auf diese Kalkulation angepasst.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch wenn ich merke, dass das Thema Zensus 2011 nur sehr bedingt auf das Interesse dieses Hohen Hauses stößt, will ich Sie dennoch darum bitten, den vorliegenden Gesetzentwurf zur Beratung an den Innenausschuss - zur Mitberatung sicherlich auch an den Finanzausschuss - zu überweisen. Denn - das will ich auch deutlich machen - je eher die Vorbereitungen zur Einrichtung der örtlichen Erhebungsstellen beginnen können, umso leichter wird es für die betroffenen Kommunen sowie für die Kolleginnen und Kollegen unseres Statistischen Landesamtes sein, die bevorstehenden Aufgaben vernünftig, zeitnah und ordnungsgemäß zu erfüllen. - Ich danke denen, die zugehört haben, für ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Herr Minister. Möchten Sie eine Frage von Frau Dr. Klein beantworten?

Sehr gern.

Bitte schön, Frau Dr. Klein.

Herr Minister, wie soll das Dilemma aufgelöst werden zwischen den im Gesetzentwurf veranschlagten Finanzen und den vom Städte- und Gemeindebund ausge