Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, haben sich einige Länder dem Vernehmen nach entschieden, aus der Studie auszusteigen. Wie ich heute zur Kenntnis nehmen durfte, wird sich auch der Bund nicht an der Studie beteiligen. Es scheint mir also angezeigt, Herr Minister Hövelmann, dass Sie und die Landesregierung auch darüber nachdenken, inwieweit sich das Land Sachsen-Anhalt an dieser Studie beteiligt.
Ich weiß, dass die Vorbehalte gegenüber diesen zwei Fragenkomplexen, die ich bereits angesprochen habe, auch in anderen Ländern sehr groß sind. Ich weiß natürlich nicht, was in der letzten Woche auf der Innenministerkonferenz bereits besprochen wurde.
Meine sehr geehrte Damen und Herren! Auch unter den möglicherweise veränderten Bedingungen ist dieses Gutachten aus der Sicht der FDP-Fraktion nicht geeignet - ich sage das ausdrücklich noch einmal -, das Phänomen „Gewalt gegen Polizeibeamte“ zu untersuchen.
Dass wir auch Polizeibeamte befragen müssen, wenn wir uns dem Phänomen „Gewalt gegen Polizeibeamte“ nähern, ist klar.
Die Frage ist: Welche Fragen sollen wir dazu stellen? Sind es nicht Fragen wie: Wie gehe ich mit einem Gewaltereignis um? Wie werde ich damit fertig? - Das ist nur ansatzweise darin. Oder müssen es wirklich andere Fragen sein, die überhaupt nicht auf das Gegenüber, nämlich auf die Täter eingehen?
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch in diesem Antrag haben wir Fragen formuliert. Es sind Fragen zum Stand - das sage ich ausdrücklich - vor der Innenministerkonferenz. Deshalb werden sich sicherlich an der einen oder anderen Stelle durch Ihren Vortrag, Herr Minister, einige der Fragen vielleicht erledigt haben. Was sich aber nicht erledigt haben wird, ist dieses Thema, konkret die Frage: Wie gehen wir mit Gewalt gegen Polizeibeamte um, kann man dieses Phänomen wissenschaftlich erforschen und begleiten und welche Fragen sollen dann gestellt werden?
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gab in der Vergangenheit - ich habe mir das extra noch einmal herausgesucht - eine Studie mit dem Titel „Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Beamte“ des Kriminologischen
Forschungsinstituts Niedersachsen, die die Jahre 1985 bis 2000 untersucht hat. In dieser Studie sind durchaus einige Handlungsempfehlungen bzw. Ergebnisse - so möchte ich es einmal nennen - zusammengetragen worden. Aber niemand hat die Frage gestellt: Wie viel von dem, was damals festgestellt wurde, ist denn heute eigentlich schon umgesetzt, was ist vielleicht heute noch aktuell, gibt es neue Gewaltphänomene, die dazugekommen sind, gibt es neue Entwicklungen, auf die man eingehen muss? - Aus meiner Sicht nimmt die neue Studie darauf weniger Rücksicht oder geht darauf weniger ein, als es aus meiner Sicht erforderlich wäre.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gewalt gegen Polizeibeamte haben wir vor allen Dingen in den Großstädten zu verzeichnen. Gewalt gegen Polizeibeamte - daran will ich an dieser Stelle noch einmal erinnern - haben wir aber auch am Rande von Fußballspielen in Sachsen-Anhalt zur Kenntnis zu nehmen.
Dieses Phänomen - in den letzten Tagen ist auch in den Zeitungen dazu sehr viel berichtet worden - ist ein ernstzunehmendes Phänomen, weil es den Polizeiberuf und die Autorität der Polizei angreift.
Warum Täter das machen - das wäre eine interessante Fragestellung, die man wissenschaftlich untersuchen muss. Woher kommen diese Täter? - Denn teilweise, meine sehr geehrten Damen und Herren, geben mehr oder weniger berechtigte Experten unterschiedliche Kommentare ab.
Ich erinnere mich daran, dass der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Landtag von Sachsen-Anhalt auf dem Delegiertentag der Deutschen Polizeigewerkschaft einen doch sehr merkwürdigen Zusammenhang zwischen Gewalt im Fußball und gesellschaftlichen Phänomenen hergestellt hat, dem ich ausdrücklich nicht folge. Aber wir müssen uns mit diesem gesellschaftlichen Phänomen, nämlich der Gewalt gegen Polizeibeamte, auseinandersetzen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte Sie herzlich: Stimmen Sie unserem Antrag zu, der detaillierter ist als der Antrag, den die Koalitionsfraktionen einbracht haben. Bei dem Antrag der Koalitionsfraktionen nämlich geht es nur darum, auf bestimmte Punkte - hoffentlich dann im Ausschuss - zu reagieren; aber im Antragstext werden keine detaillierten Aussagen getroffen. Vielleicht, wenn man ihn wörtlich nimmt, zielt er auch einfach nur darauf ab, dass ein Bericht vorgelegt wird, ohne dass auf Detailfragen eingegangen wird.
Mir wäre es lieber, wenn wir diese Detailfragen im Ausschuss beraten; denn ich glaube, dass die Redezeit des Ministers nicht ausreichen wird, uns heute schon alle Fragen zu beantworten. Ich freue mich auf eine spannende Debatte. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hoffe, dass ich wenigstens einen Großteil Ihrer Fragen beantworten kann,
verehrter Herr Kosmehl, auch während meiner Redezeit. Die sollte dafür ausreichen; denn die meisten Vorhaltungen in Ihrem Beitrag haben sich durch die Entscheidung der Innenministerkonferenz von vergangener Woche erledigt. Die von Ihnen kritisch angesprochenen Fragestellungen sind nämlich nicht mehr Gegenstand der KFNStudie. Insofern haben sie sich erledigt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte eines vorwegschicken - das sage ich allen Ernstes -: Auch ich bin gegen Fragen, die den Anschein erwecken, Opfer würden zu Tätern gemacht. - Sie haben diese Formulierung gewählt. Auch ich bin gegen die Stigmatisierung ostdeutscher Berufsbiografien.
Um jedoch das Kind nicht mit dem Bade auszuschütten, habe ich versucht, gemeinsam mit anderen diese Defizite der Studie abzustellen; aber ich betreibe nicht das Scheitern der Studie. Das ist ein Unterschied. Denn, meine Damen und Herren, die geplante bundesweite Studie zum Thema „Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte“ kann durchaus ein nützlicher Baustein bei der Bewältigung dieses zu Recht kritisch angesprochenen Problems sein.
Gestatten Sie mir ein paar Bemerkungen zum Werdegang der Studie. Die in Rede stehende Studie - das hat Herr Kosmehl angesprochen - baut auf eine Studie aus dem Jahr 2000 auf. Sie wurde seinerzeit - das ist wahrscheinlich der eigentliche Knackpunkt - im Auftrag der Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder und der Gewerkschaft der Polizei vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen e. V. durchgeführt.
Die Studie war damals darauf angelegt zu ermitteln, ob und wie sich die Gefährdungslage für Polizistinnen und Polizisten verändert hat, wie die Gefahrensituationen zu beschreiben sind und welche Verbesserungsvorschläge zur Vermeidung von Verletzungen oder gar von Todesfällen bei Polizistinnen und Polizisten gemacht werden können. Die Studie stellt täter-, situations- und opferbezogene Auffälligkeiten auf der Basis bis dahin vorliegender Forschungsergebnisse dar.
Daraus wurden Empfehlungen erarbeitet, die zwischenzeitlich - natürlich muss jedes Land für sich entscheiden, in welchem Umfang es das tut - Eingang in die Aus- und Fortbildung, aber auch in die praktische polizeiliche Arbeit, insbesondere in die Eigensicherung, und in die Ausstattung von Führungs- und Einsatzmitteln gefunden haben.
Neben den aus der Studie abgeleiteten Erkenntnissen ergibt sich auch aus der polizeilichen Kriminalstatistik, dass die Gewalt gegen Polizeikräfte zunimmt. Ich darf Ihnen jetzt ein paar erschreckende Zahlen nennen. In den letzten zehn Jahren stiegen die Fallzahlen bundesweit um 21,6 %. Der Anteil junger Menschen unter 25 Jahren an den Tatverdächtigen dieser Deliktgruppe nahm kontinuierlich von 34,5 % im Jahr 1998 auf 42,5 % im Jahr 2007 zu.
In unserem Land Sachsen-Anhalt wurden im Jahr 2008 in der polizeilichen Kriminalstatistik 809 Fälle von Widerstandshandlungen - das sind Delikte gemäß § 113 StGB - gezählt. Im Jahr 2005 waren es 730 Fälle.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Verhalten gegenüber Polizeibeamten spiegelt sich auch in verschiedenen Formen von verbalen Attacken oder Sachbeschädigungen gegenüber Führungs- und Einsatzmitteln wider. Verbal-aggressives Verhalten, Beleidigungen, Bedrohungen, Angriffe gegen technische Ausrüstung,
Bei der Gesamtbetrachtung des Verhaltens des polizeilichen Gegenübers stellen die Beamtinnen und Beamten vielfach fest, dass insbesondere Jugendliche, Heranwachsende und alkoholisierte Personen Widerstandshandlungen begehen und Polizeivollzugsbeamte angreifen.
Die Anlässe für solche Widerstandshandlungen sind unterschiedlicher Natur. Erkennbar ist eine Konzentration bei der Durchsetzung von Eingriffsmaßnahmen. Gerade bei der Identitätsfeststellung, bei Blutprobenentnahmen und bei der Durchsuchung von Personen kommt es sehr oft zu Angriffen. Einer der Hauptanlässe für Widerstandshandlungen ist die Durchsetzung von Platzverweisungen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum gegenwärtigen Zeitpunkt bleibt außer den zuvor genannten polizeilichen Erkenntnissen festzustellen, dass belastbare und aussagekräftige Daten sowohl für die sicherheitspolitische als auch für die operative Auseinandersetzung mit den Phänomenen der Gewalt gegen eingesetzte Polizeikräfte eben nicht in ausreichendem Umfang vorliegen.
Die Innenminister und -senatoren der Länder und des Bundes sehen deshalb das Erfordernis, die Erforschung der Ursachen von Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte in Deutschland fortzuführen. Ein an die aktuelle Lage angepasster Untersuchungsansatz könnte insbesondere wichtige Erkenntnisse zur Häufigkeit und zur Schwere und somit zur Entwicklung von Gewalttaten gegen Polizistinnen und Polizisten seit 2000 geben. Darüber hinaus könnten Hinweise zur Verbesserung der Eigensicherung von Einsatzkräften erlangt werden.
Die jetzt geplante Untersuchung und Fortführung der Eigensicherungsstudie des KFN aus dem Jahr 2000 zielte auf eine Analyse solcher Fälle ab, bei denen Polizeibeamtinnen und -beamte infolge einer Gewalttat für mindestens sieben Tage dienstunfähig geworden sind. Des Weiteren sollen aber jetzt auch Fälle mit einbezogen werden, bei denen eine nachfolgende Dienstunfähigkeit bereits ab einem Tag gegeben war. Das heißt, die Datenbasis wird viel breiter.
Dieser umfassende Untersuchungsansatz soll insbesondere valide Aussagen zur Häufigkeit von Gewalttaten gegen Polizeibeamtinnen und -beamte erbringen. Darüber hinaus sollen alle von Gewalt betroffenen Beamtinnen und Beamte danach befragt werden, ob und auf welche Weise sie in den letzten zwölf Monaten Angriffsziel eines Gewalttäters geworden sind, übrigens ohne dass sie dabei eine Verletzung mit nachfolgender Dienstunfähigkeit erlitten haben. Das heißt, wir wollen alle fragen, unabhängig davon, ob sie dienstunfähig geworden sind oder nicht.
Mit dieser Aufbaustudie - davon ist die IMK dann doch mehrheitlich überzeugt - ist es besser möglich, Veränderungen im Zusammenhang mit Gewalterfahrungen von Polizeibeamtinnen und -beamten in den Jahren von 1995 bis 2000 - das war die erste Stufe - und in den Jahren 2005 bis 2009 - das soll die zweite Stufe sein - aufzuzeigen.
Bei der aktuellen Studie soll erhoben werden, wie sich Einsatzsituationen darstellen, in denen es zu Angriffen gegen Polizeibeamte kam - wie ist die Situation gewe
sen? -, wie die betroffenen Beamtinnen und Beamte die bisher zur Eigensicherung ergriffenen Maßnahmen bewerten und welche diesbezüglichen Verbesserungsmöglichkeiten sie sehen, wie die betroffenen Beamten rückblickend die ihnen widerfahrene Opferbetreuung bewerten und wie die betroffenen Polizeibeamtinnen und -beamten die belastende Opfererfahrung verarbeitet haben. Das sind genau die Punkte, die auch Herr Kosmehl angesprochen hat.
Sachsen-Anhalt hat sich bisher an der Vorbereitung dieser Studie beteiligt, da auch in unserem Land - das habe ich anhand der Zahlen deutlich gemacht - vermehrt gezielte Gewaltübergriffe auf Beamtinnen und Beamte der Polizei zu verzeichnen waren. Ich möchte beispielhaft einige nennen.
Ich möchte an die Krawalle zum Jahreswechsel 2007 und 2008 hier in Magdeburg erinnern - das ist schon ein paar Tage her -, in deren Verlauf es aus einer in der Innenstadt feiernden Menschenmenge heraus zu Gewalttätigkeiten gegenüber den eingesetzten Polizeikräften kam. Durch die Steinwürfe wurde ein Polizeifahrzeug beschädigt. Ein Beamter wurde durch einen Feuerwerkskörper im Gesicht verletzt und musste zur Behandlung in die Uniklinik gebracht werden. Zwölf Personen konnten damals vorläufig festgenommen werden.
Zur gleichen Zeit kam es am Neustädter Platz ebenfalls zu Gewalttätigkeiten. Zuvor wurde durch eine Personengruppe eine Straßenbahn stark beschädigt und die Straßenbahnfahrerin beraubt. Die eingesetzten Polizeibeamten wurden mit Steinen und mit einem Molotowcocktail beworfen. Hier konnten fünf Personen vorläufig festgenommen werden.
Das aktuelle Beispiel des kürzlich ausgetragenen Regionalligaspiels zwischen dem Halleschen FC und dem 1. FC Magdeburg ist Ihnen sicherlich noch in Erinnerung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor diesem Hintergrund - und dazu wiederum brauchen wir keine Studie - habe ich bereits eine Verschärfung des § 113 des Strafgesetzbuches befürwortet. Ich unterstütze eine diesbezügliche Initiative des Freistaats Sachsen. Bei der Studie geht es aber um mehr als nur um die Rechtfertigung einer Strafverschärfung. Die Vermeidung von Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte ist ihr Ziel.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ansatz dieser Studie ist aus meiner Sicht grundsätzlich positiv zu bewerten. Die Datenbasis geht über die bisherigen Erkenntnisse hinaus und erlaubt weitergehende Einblicke.
Ich habe mich im Vorfeld der Innenministerkonferenz, die in der letzten Woche stattgefunden hat, kritisch mit den Fragen auseinandergesetzt und veranlasst, dass das für die Studie federführende Land Niedersachsen mit dem KFN den Fragenkatalog insbesondere im Hinblick auf ostdeutsche Biografien diskriminierende Fragen noch einmal überarbeitet. Insbesondere der beabsichtigte Vergleich der Schulabschlüsse zwischen Ost und West - Sie haben es angesprochen - war als diskriminierend einzuschätzen.
Das Kriminologische Forschungsinstitut hatte mir bereits vor der IMK schriftlich mitgeteilt, dass es bereit sei, meinen Anregungen Folge zu leisten. Wir haben die kritischen Dinge an dieser Stelle also aufgegriffen und die Fragen geklärt bzw. gestrichen.
Ich möchte abschließend betonen, dass uns der Fehler nicht unterlaufen darf, dass wir uns in eine solche Auseinandersetzung begeben, wie sie zwischen den in der Polizei aktiven Gewerkschaften und Berufsverbänden wahrzunehmen ist, nämlich dass eine Gewerkschaft eine solche Studie befürwortet und eine andere sie ablehnt und wir dadurch zu einer unterschiedlichen Bewertung gelangen.
Wir sollten uns darauf konzentrieren, was für die Beamtinnen und Beamten in unserem Land wichtig ist. Dazu bedarf es nach meiner Überzeugung auch soziologischer Untersuchungen, die uns eine bessere Handlungsgrundlage geben, um reagieren zu können. - Vielen herzlichen Dank.