In der Drs. 16/1343 des Niedersächsischen Landtages der 16. Wahlperiode ist ein Antrag der Fraktionen von CDU und FDP im Plenum behandelt worden. Dort sind im Antragstext Zahlen genannt worden, die ich Ihnen kurz vortragen möchte: Nach dem Amoklauf von Winnenden am 11. März 2009 sind allein in Niedersachsen bis zum 7. Mai 2009 insgesamt 157 Amoklaufandrohungen von den Polizeibehörden registriert worden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt Trittbrettfahrer, es gibt einige, die meinen, das sei ein Scherz, das sei etwas, das man so nebenbei machen könne, um vielleicht einen halben Tag schulfrei zu bekommen und die Leute ein bisschen auf Trab zu halten.
Dagegen brauchen wir auch geeignete Methoden, sei es durch eine klare Strafrahmenerhöhung - für das Vortäuschen einer Straftat gibt es bereits einen Straftatbestand, weil man dadurch eine abschreckende Wirkung erzielen will -, sei es durch die Frage nach der allgemeinen Gebührenordnung, indem man eine klare Regelung dafür findet, wie man solche Trittbrettfahrer auch zur Verantwortung ziehen kann. Über beides kann man diskutieren. Zu welchem Ergebnis man am Ende kommt, will ich an dieser Stelle offen lassen. Aber ich wollte Ihnen diese Zahlen zumindest vortragen.
Eine dritte Bemerkung würde ich gern machen. Herr Minister, Sie konnten natürlich der Versuchung widerstehen, dem Antrag der FDP in Gänze zuzustimmen oder alles darin gut zu finden. Sie mussten natürlich auch den Aspekt des Waffenrechts noch einmal ansprechen. Dazu sage ich Ihnen ganz klar: Wir haben unterschiedliche Auffassungen in Bezug darauf, was ein Waffenrecht leis
Wir als FDP-Fraktion halten - so ist es in SachsenAnhalt, aber auch auf der Bundesebene; so ist es im Koalitionsvertrag auf der Bundesebene vereinbart - eine derzeitige Verschärfung des Waffenrechts für nicht angezeigt. Vielmehr müssen wir zunächst schauen, ob das, was wir in den letzten Jahren an Verschärfungen durchgeführt haben, tatsächlich auch in die Praxis umgesetzt wird.
Ich habe, Herr Kollege Rothe, auch meine Zweifel, ob die Verschärfung, die wir im Sommer zur Kenntnis nehmen mussten, in der Realität umsetzbar ist, ob tatsächlich diese unangemeldeten, verdachtsunabhängigen Kontrollen stattfinden.
- ja -, ob die Waffenbehörden die Personalausstattung haben, um das umzusetzen. Man kann zwar alles in Gesetze schreiben, aber wenn die Politik schon weiß, dass es nicht umgesetzt wird, dann betreibt sie Augenwischerei, vermittelt ein subjektives Sicherheitsgefühl und lässt sich teilweise in der Presse dafür feiern, dass sie ein noch härteres Waffenrecht fordert. Für die objektive Sicherheitslage und zur Vermeidung von möglichen Bedrohungslagen ist jedoch nichts getan worden.
Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, es wird auch in Zukunft nicht zu verhindern sein, dass sich jemand durch ein Fehlverhalten - des eigenen Vaters im Übrigen - eine Waffe zu eigen machen kann, egal,
ob diese Waffe in einem Doppeltresor einzuschließen ist oder ob sie - es gab ja auch einmal solche Vorschläge - zentral bei Schützenvereinen zu lagern ist.
Wenn er das nicht macht, wenn also ein Fehlverhalten festzustellen ist, dann wird es diese Möglichkeiten immer geben.
Wir sind daran interessiert, die Lücken in Vorschriften zu erkennen und entsprechende Regelungen zu finden. Wir halten es aber auch vor dem Hintergrund der Vollziehbarkeit und der Durchsetzbarkeit für angezeigt, Regelungen zu ändern. Das sehe ich derzeit nicht als gegeben an. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kosmehl. - Damit ist die Debatte abgeschlossen. Wir stimmen über den Antrag selbst ab. Ein Antrag auf Überweisung wäre hier sinnlos.
Wer stimmt dem Antrag zu? - Das sind offensichtlich alle. Dann ist das so beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 20 ist beendet.
Ich bitte zunächst Herrn Kosmehl, das Wort zu nehmen und den Antrag der Fraktion der FDP einzubringen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Gutachten des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen zur Gewalt gegen Polizeibeamte - das ist der Titel des Antrages der Fraktion der FDP.
Wer zumindest an diesem Bereich der Innenpolitik, also der Polizei, interessiert ist, der wird in den letzten Wochen wahrgenommen haben, dass eine gewisse Unruhe innerhalb der Polizei entstanden ist. Auch in dem einen oder anderen Landesinnenministerium ist es durchaus zu einigen hektischen Telefonaten gekommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was ist der Hintergrund? - Der Hintergrund ist, dass das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen - von Herrn Pfeiffer geleitet -
Natürlich hat ein Gutachten immer auch einen gewissen Fragenkatalog zur Grundlage. Es sollte nämlich durch Befragung von über 200 000 Polizeibeamten im gesamten Bundesgebiet, also auf der Grundlage eines Fragebogens, ein Stimmungsbild erstellt werden. Dieser Fragebogen ist genau der Punkt, an dem es dann die eine oder andere Verwirrung gegeben hat.
In dem Fragenkatalog sind etliche Fragen enthalten, die offensichtlich - das ist mein erster Kritikpunkt, Herr Minister - nicht von allen, denen der Fragenkatalog zugegangen ist, zunächst mit Sorgfalt zur Kenntnis genommen wurde; sonst hätte man viel früher reagieren können.
Der zweite Punkt ist, dass der Inhalt der Fragen an einigen Stellen Probleme aufwirft; ich möchte das mal ganz offen sagen. Das betrifft etwa die Frage der Vorausbildung in den neuen Ländern, also zu DDR-Zeiten,
aber auch Fragen, meine Damen und Herren, die etwas damit zu tun haben, wie sich der Beamte in seiner Kindheit verhalten hat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Fragen sind aus der Sicht der FDP-Fraktion nicht geeignet, das Phänomen „Gewalt gegen Polizeibeamte“ zu untersuchen.