Die Empfehlung des Sozialausschuss in der Vorlage 27 ist in einem Änderungsvorschlag der Regierungsfraktionen, die als Vorlage 37 verteilt wurde, enthalten und fand aus diesem Grund bei der Abstimmung keine weitere Beachtung. Das Auszahldatum wurde jedoch auf den 10. Februar geändert. Hier folgte der Innenausschuss
der Empfehlung des Sozialausschusses in der Vorlage 38 und einem mündlich eingebrachten Änderungsvorschlag der Regierungsfraktionen.
Als Vorlage 39 wurde die von den Fraktionen der CDU und der SPD vorgelegte Modellrechnung zum FAG-Entwurf mit Stand vom 17. November 2009 verteilt.
Der Innenausschuss setzte den Gesetzentwurf auf die Tagesordnung der 64. Sitzung am 2. Dezember 2009. Bevor er in dieser Sitzung in die Abstimmung trat, übergab die Landesregierung dem Ausschuss eine Vergleichsberechnung mit Stand vom 25. November 2009 als Tischvorlage; sie ist als Vorlage 49 erfasst worden.
Zur Beratung lagen zwei Änderungsanträge der Fraktionen der CDU und der SPD vor. Es handelte sich hierbei um die Vorlagen 37 und 44. Beiden Änderungsanträgen wurde mehrheitlich zugestimmt.
Die Regierungsfraktionen beantragten außerdem die Einführung eines neuen § 29 zum Ausgleich von Härten, die mit Einnahmeverlusten verbunden sind. Dieser Änderungsvorschlag wurde mit 8 : 0 : 4 Stimmen beschlossen.
Außerdem lagen fünf Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE vor. Es handelt sich hierbei um die bereits genannten Vorlagen 23 und 35 sowie die Vorlagen 41, 42 und 48. Mit den Änderungsanträgen verfolgt die Fraktion unter anderem das Ziel, den Unterschied zwischen der vorläufigen und der endgültigen Ausgleichsmasse für die Haushaltsjahre 2008 und 2009 nicht zu verrechnen. Alle Änderungsanträge wurden mehrheitlich abgelehnt.
Die Fraktion der FDP legte dem Innenausschuss einen Änderungsantrag sowie eine Volltextversion des FAG vor. Hierbei handelt es sich um die Vorlagen 47 und 46. Der Änderungsantrag fand nicht die erforderliche Mehrheit.
Im Verlauf der Gesetzesberatung erreichten den Innenausschuss zahlreiche Stellungnahmen, die an die Mitglieder des federführenden und der mitberatenden Ausschüsse weitergeleitet wurden.
Nach einer umfangreichen Aussprache verabschiedete der Innenausschuss in der 64. Sitzung am 2. Dezember 2009 unter Berücksichtigung der rechtsförmlichen Änderungsvorschläge des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes mit 8 : 4 : 0 Stimmen die Ihnen in der Drs. 5/2316 vorliegende Beschlussempfehlung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Inneres bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Schindler, für die Berichterstattung. - Für die Landesregierung erteile ich jetzt Herrn Innenminister Hövelmann das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir, dass ich mich, bevor ich mich zu dem heute zu beratenden Finanzausgleichsgesetz äußere, besonders an die 14 Damen und Herren Abgeordneten wende, die diesem Landtag bereits in der ersten Wahlperiode angehörten.
In der Zeit vor Weihnachten 1990, also vor nunmehr 19 Jahren, begann mit dem Gesetzentwurf der damaligen Landesregierung vom 11. Dezember 1990 die Diskussion über die Finanzausstattung der Kommunen.
Die Zuweisungen des Landes an die Gemeinden und Landkreise der Jahre 1991, 1992 und 1993/1994 regelten noch Jahresgesetze. Das jeweilige Gemeindefinanzierungsgesetz stellte aus dem Steueraufkommen des Landes und aus dem Landesanteil am Fonds Deutsche Einheit allgemeine Zuweisungen - vorverteilt auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, die kreisfreien Städte und die Landkreise, in der Binnenverteilung nach Einwohnern gewichtet - zur Verfügung.
In der zweiten Legislaturperiode begann eine neue Ära der Gesetzgebung. Auf der Grundlage des Gesetzentwurfs von SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 26. Oktober 1994 über den Finanzausgleich - dabei liegt die Betonung auf „Ausgleich“ - wurde die einfach strukturierte Regelung der Gemeindefinanzierungsgesetze durch die Einbeziehung der gemeindlichen Steuerkraft in die Ausgleichsregelung ersetzt. Der Finanzausgleich wurde von da an den Forderungen der Landesverfassung und der Gemeindeordnung eher gerecht.
In den Jahren von 1996 bis heute wurde das Finanzausgleichsgesetz 18-mal, zuletzt durch das Zweite Funktionalreformgesetz vom 5. November 2009, geändert.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem heute zu beschließenden Gesetzentwurf steht der kommunale Finanzausgleich vor einer entscheidenden Fortentwicklung. In Abkehr von der bisherigen Berechnung der Finanzausgleichsmasse über die Festsetzung einer Verbundquote ist zentrales Ziel dieses Gesetzentwurfs, den Finanzausgleich auf eine aufgabenbezogene, am Bedarf ausgerichtete und damit von der Leistungskraft des Landes unabhängige Ermittlung der Finanzausgleichsmasse umzustellen. Damit bleibt es dem Gesetzgeber der fünften Legislaturperiode vorbehalten, eine weitere entscheidende Weiche zu einem für die Kommunen verlässlichen Finanzausgleich zu stellen.
Ich möchte an dieser Stelle den Regierungsfraktionen meinen ausdrücklichen Dank für die intensive Beratung des Gesetzentwurfs - quasi bis zur letzten Minute - sagen. Sie haben das Gesetz besser gemacht, und im Ergebnis wird den Kommunen mehr Geld zur Verfügung gestellt. Das freut mich besonders.
Auch wenn der Weg manchmal holprig und vermeintlich löchrig war - ich erinnere nur an das ebenso schnell entstandene wie wieder verschwundene vermeintliche 270-Millionen-Loch -, ich denke, ihn gemeinsam zu gehen hat sich gelohnt; denn - um es ganz deutlich zu sagen - würde das FAG nicht novelliert werden, würde die alte Rechtslage fortgelten, wonach abhängig von den Einnahmen des Landes die Kommunen anteilige Zuweisungen erhalten. Dies hätte zur Folge, dass die Kommunen im kommenden Jahr - berücksichtigt man die al
lerjüngsten Schätzungen zur Entwicklung der Einnahmen des Landes, nicht zuletzt aufgrund von Entscheidungen des Bundes - ca. 150 Millionen € weniger erhalten würden.
Aus der Sicht des Landeshaushaltes wäre das Festhalten am alten Recht also durchaus eine erwägenswerte Option gewesen. Aber genau dies wird das Land nicht tun. Es bekennt sich damit zu seiner besonderen Verantwortung gegenüber den Kommunen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Angesichts der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise ist es auch nicht so, dass sich die Einnahmen des Staates innerhalb eines Jahres erholen werden. Für den Bundeshaushalt ist bei der Verabschiedung des zweiten Nachtragshaushalts 2009 davon ausgegangen worden, dass sich erst im Jahr 2013 die Einnahmen des Staates wieder dem Niveau von 2009 annähern werden. Bei dieser Prognose waren die Steuerpläne der neuen Bundesregierung noch gar nicht eingepreist. Berücksichtigt man die Absenkung der Solidarpaktmittel, dürfte sich die Einnahmenentwicklung für unser Land noch kritischer darstellen.
Ich stelle jedenfalls fest: Das neue FAG ist ein Gewinn für die kommunale Familie, und zwar für alle Angehörigen der kommunalen Familie.
Ich kann den Ruf nach mehr Zuweisungen, insbesondere vonseiten der kreisfreien Städte und der Gemeinden im kreisangehörigen Raum, ja nachvollziehen. Aber Land und Kommunen sitzen in einem Boot. Ein Mehr an Zuweisungen - wir werden das heute ausführlich diskutieren - wäre in Zeiten der Finanz- und Wirtschaftskrise für unser Land nicht zu vertreten.
Fakt ist, schon dieses FAG ist ein großer Kraftakt des Landes, und er verdient Anerkennung. Insbesondere die FDP, deren Finanzpolitik im Bund uns hier die Beine wegzuschlagen droht, sollte in sich gehen und ihre Kritik überdenken.
(Beifall bei der LINKEN - Herr Wolpert, FDP: Ich kann das Jammern nicht mehr hören! - Zuruf von Frau Dr. Hüskens, FDP)
- Sie werden sich noch entsprechend äußern; da bin ich mir ganz sicher. Ich hoffe, Sie sagen dann auch etwas dazu, wie wir die Einnahmenausfälle, die auf uns zukommen, insgesamt verarbeiten werden.
(Herr Wolpert, FDP: Dafür tragen Sie als Innen- minister die Verantwortung hier im Land! - Frau Dr. Hüskens, FDP: Aber nicht mehr lange!)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zurück zur Genese des heute zu behandelnden Gesetzentwurfs. Bereits die Wegstrecke vom Referentenentwurf zur Einbringung des Gesetzentwurfs in der Drs. 5/2018 vom 10. Juni 2009 in den Landtag hat dazu beigetragen, dass die Frage der Anrechnung eigener Einnahmen, das heißt der Kreisumlage bzw. eigener Steuereinnahmen, auf die Ausgaben für die Wahrnehmung der Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises problematisiert wurde. Im Ergebnis werden die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises nach Abzug direkt zurechenbarer Einnahmen aus Gebühren und Erstattungen nunmehr vollständig und unabhängig von der Finanzkraft der einzelnen Kommune vom Land finanziert.
Die anschließende Diskussion der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres in den Fachausschüssen, insbesondere auch unter Berücksichtigung der Empfehlung aus der Vorlage 24, dem Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD, hat dazu beigetragen, fachpolitische Schwerpunkte zu setzen.
Zum Beispiel wird unter Nr. 2 der Neun-Punkte-Empfehlung angeregt, dass das Gesetz mehr besondere Ergänzungszuweisungen ausweisen sollte. So ist der Diskussion um das Zweite Funktionalreformgesetz die Übernahme der Finanzierung für die Suchtberatungsstellen zu verdanken, die mit der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales zusätzlich zur Jugendpauschale wieder Eingang in das Finanzausgleichsgesetz gefunden hat.
Darüber hinaus wird mit § 11 eine weitere besondere Ergänzungszuweisung für die Wahrnehmung der Aufgaben der Hilfe zur Erziehung aufgenommen. Zudem ist den allgemeinen Zuweisungen der Landkreise und der kreisfreien Städte ein aufgabenbezogen ermittelter Betrag entnommen, der im Verhältnis der Länge der Kreisstraßen verteilt wird.
Umgesetzt wird auch der unter Punkt 6 der Empfehlung formulierte Prüfauftrag, nach dem die Gemeinden innerhalb des Finanzausgleichs ihre eigene Steuerkraft ab 2011 mit 90 v. H. und ab 2012 mit 100 v. H. einzubringen haben.
Mit der besonderen Regelung zur Einwohnergewichtung werden die Verbandsgemeinden den Einheitsgemeinden gleichgestellt.
Mit der Umsetzung des Prüfauftrages Nr. 8 wird die Investitionspauschale in Abhängigkeit von der Steuerkraft gewährt.
Für den erfolgreichen Abschluss der Diskussion als besonders wichtig stellte sich schließlich der Auftrag heraus zu überprüfen, ob den Kommunen garantiert werden kann, dass ihre Finanzausstattung in der Übergangszeit bis 2012 nicht unter ein noch zu bestimmendes Maß absinkt. Diese Forderung setzt der neu aufgenommene § 29 um.
Zum Ausgleich von Härten, die mit Einnahmeverlusten, welche durch das Inkrafttreten des Finanzausgleichsgesetzes entstehen, verbunden sind, stellt das Land den kreisangehörigen Gemeinden für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 jeweils einen Gesamtbetrag von 1,157 Millionen € zur Verfügung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir noch ein Wort zu den mit den Interessenvertretern der Kommunen, mit Bürgermeistern und Landräten geführten Diskussionen. Herr Präsident, ich bitte darum, dass ich dazu noch etwas sagen darf, obwohl meine Redezeit abgelaufen ist.
Nicht ohne ausführliche Diskussion, aber doch aus unterschiedlichen Gründen wurde nicht allen Forderungen der Spitzenverbände, der Oberbürgermeister und der Landräte auf dem Weg zur Ermittlung der Finanzausgleichsmasse Rechnung getragen.
Das ist auch das Ergebnis unterschiedlicher Bewertungen von Sachverhalten. Dennoch behaupte ich - meine persönliche Erinnerung an die Landkreisversammlung, die in Stendal stattgefunden hat, bestätigt mich darin -: Die im Landkreistag Sachsen-Anhalt versammelten Landräte sind nach wie vor der Auffassung, dass die stark aufgabenbezogene Ausrichtung des neuen kommunalen Finanzausgleichs die Planungssicherheit für die Kommunen erhöht und die konkrete Kostenbeteiligung des Landes an den einzelnen kommunalen Aufgaben verdeutlicht. Im Rahmen der Stendaler Thesen wird an der Umstellung des Finanzausgleichssystems festgehalten.
Auch der Städte- und Gemeindebund begrüßt nach wie vor, dass der Gesetzentwurf einem an der Aufgabenwahrnehmung orientierten Berechnungsmodell für die Ermittlung der angemessenen Finanzausgleichsmasse folgt. Dadurch wird ein stärkerer Zusammenhang zwischen der Festsetzung von Aufgabenstandards und den daraus resultierenden Kosten hergestellt, auch wenn insgesamt mehr Geld gefordert wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Gesetzentwurf ist meines Erachtens der Einstieg in ein Finanzausgleichssystem gelungen, das die Finanzausgleichsmasse aufgabenbezogen ermittelt und zur Verfügung stellt. Auf dieser Grundlage kann die Revision der Finanzausgleichsjahre 2012 ff. aufsetzen, um in einem weiteren Schritt der Umsetzung des Neunpunktekatalogs den weiteren Weg in die aufgabenbezogene Auszahlung der Zuweisungen fortzusetzen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.