Protocol of the Session on December 10, 2009

Nach dem zuvor Gehörten frage ich mich nun natürlich: Was ist denn überhaupt per Ausschreibung gelaufen? - Das konnte ich dem Gesagten nicht entnehmen. Dann kommt es mir ein bisschen vor wie auf dem Basar. Ich biete 560 ha oder ich biete 120 ha - wer fordert mehr? - Irgendwann bin ich dann bei der Endgröße von 560 ha.

Es ist aus meiner Sicht - ich habe vorhin gesagt: diejenigen, die sich von Berufs wegen mit Recht und Gesetz auskennen, wissen das - ein Verstoß gegen das Vergaberecht.

Die Frage nach den Arbeitsplätzen, die das bringen würde, sei dann auch noch gestattet. Auf diese Fragen haben wir keine Antworten erhalten, auch nicht dazu,

wie hoch die Einnahmen tatsächlich sind.

Herr Minister, wenn der Oberbürgermeister von DessauRoßlau aus der Zeitung erfährt, was ihm widerfahren soll - Sie werden jetzt wieder sagen, dass Sie noch kurz vor Weihnachten ein Gespräch mit ihm führen werden -, dann ist das nicht die Transparenz, die in solchen Verfahren an den Tag zu legen ist.

(Beifall bei der LINKEN)

Selbst das Kultusministerium war noch nicht in der Lage, zumindest nicht in der zweiten Hälfte des Novembers, eine Stellungnahme dazu abzugeben. Auch der Chef der Stiftung Dessau-Wörlitzer Gartenreich hat aus der Zeitung erfahren, was denn irgendwie passiert.

Herr Kollege Barth, das Geld geht ins Sondervermögen „Grundstock“. Das ist vollkommen richtig. Aber zu sagen, wir hätten nicht das Recht, darüber zu sprechen und in die laufenden Haushaltsberatungen einzugreifen, und zugleich an den Finanzausschuss zu appellieren - was ist denn das nun wieder?

(Beifall bei der LINKEN)

Die Möglichkeit, durch nachhaltige Bewirtschaftung tatsächlich Einnahmen zu erzielen, ohne sie in dem Grundstock zu parken, ist gegeben.

Ein Argument bei der Forststrukturreform - ich kann es am späten Abend noch einmal nennen - war immer: kein Verkauf von weiteren Landeswaldflächen.

Nun gibt es doch zwei Sonderfälle. Herr Minister, Sie trauen dem Finanzminister - wahrscheinlich weil er in einer anderen Partei ist - wohl nicht so recht über den Weg; denn Sie sagen, dass es grundsätzlich nur zwei Sonderfälle gibt. Aber es kann sein, dass er Sie weiter unter Druck setzt und dass es weitere Sonderfälle gibt. Deswegen hegen wir diesbezüglich durchaus Misstrauen.

Es handelt sich in dem einen Fall um Natura-2000-Gebiete, in dem anderen Fall betrifft es Weltkulturerbestätten. Nun gut, in Sachsen gibt es eine Stadt, die ihren Status verspielt hat; aber das muss uns doch nicht passieren.

(Zurufe von der CDU und von Herrn Kosmehl, FDP)

Zum Alternativantrag, Herr Kollege Hauser, sage ich: Das hätten wir vorher haben können und müssen. Wir haben nicht mehr die Zeit dafür. Die Bereinigungssitzung des Finanzausschusses findet in der nächsten Woche statt. Daher müssten die Mitglieder des Finanzausschusses vom Landtag mit auf den Weg bekommen, was wir uns dazu vorstellen können.

Herr Kollege Barth, ich erinnere Sie daran: Sie haben in der letzten Sitzung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zum Mikrofon gegriffen und haben dem Minister erklärt, dass die SPD bei ihrer Ablehnung von Landeswaldverkäufen bleiben werde.

Jetzt kann ich lediglich Folgendes sagen: Wir lehnen eine Überweisung an den Ausschuss ab, weil wir die Zeit dafür nicht mehr haben, im Januar oder Anfang Februar 2010 darüber zu debattieren. Der Finanzausschuss ist gebeten worden - nein, es ist an ihn appelliert worden -, eine Lösung zu finden. Wir sollten heute Abend nicht zu

feige sein, die Lösung zu präsentieren. Dann wäre es gut. - Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke sehr, Herr Czeke. - Damit ist die Debatte beendet. Wir treten in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/2303 und zur Drs. 5/2331 ein.

Es ist eine Überweisung an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beantragt worden. Wer stimmt dieser zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die FDP-Fraktion. Wer ist dagegen? - Das sind die Antragsteller. Damit sind beide Drucksachen an den Ausschuss überwiesen worden. Damit ist der Tagesordnungspunkt 18 beendet.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 19 auf:

Beratung

Bericht über den Stand der Beratungen zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stadt-UmlandVerbandsgesetzes - Drs. 5/1941

Berichterstattungsverlangen der Fraktion der FDP - Drs. 5/2305

Meine Damen und Herren! Gemäß § 14 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtages können fünf Monate nach Überweisung eines Beratungsgegenstandes eine Fraktion oder acht Mitglieder des Landtages verlangen, dass der Ausschuss durch den Vorsitzenden oder den Berichterstatter dem Landtag einen Bericht über den Stand der Beratungen erstattet. Von dieser Regelung hat die Fraktion der FDP Gebrauch gemacht und verlangt vom Ausschuss für Inneres einen Bericht über den Stand der Beratungen zu dem Gesetzentwurf.

Ich erteile zunächst der Fraktion der FDP zur Begründung ihres Verlangens das Wort. Danach wird vom Vorsitzenden des Ausschusses der erbetene Bericht gegeben. Das Wort erhält der Abgeordnete Herr Kosmehl. Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die FDP-Fraktion beantragt heute einen Bericht über den Stand der Beratungen zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stadt-Umland-Verbandsgesetzes.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich die historischen Abläufe kurz darstellen. Am 27. Oktober 2007 ist das Stadt-Umland-Verbandsgesetz in Kraft getreten. Ziele desselben waren die Lösung des Stadt-Umland-Problems, die Stärkung der Oberzentren Halle und Magdeburg sowie die Übertragung der vorbereitenden Bauleitplanung, also der Flächennutzungsplanung, auf die Zweckverbände.

Am 22. Oktober 2008 hat das Landesverfassungsgericht entschieden, dass die Stimmrechtsgewichtung in der Verbandsversammlung nicht mit der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt vereinbar ist, da die Städte Halle und Magdeburg mit einem Stimmrechtsgewicht von 50 % in die Lage versetzt werden, gemeinsam mit nur

einer weiteren Mitgliedsgemeinde Mehrheitsentscheidungen zu treffen.

Am 7. Mai 2009 - dieses Datum ist auch der Beginn der Frist für das Berichterstattungsverlangen - hat die Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Stadt-Umland-Verbandsgesetzes eingebracht. Es bestand Konsens darüber, eine zügige Beratung des Gesetzentwurfes durchzuführen, damit die Stadt-UmlandVerbände endlich handlungsfähig werden und somit eine Stärkung der Oberzentren Halle und Magdeburg erfolgen kann.

Neben dem Aufgreifen des Lösungsvorschlages des Landesverfassungsgerichts zur Stimmrechtsgewichtung in der Verbandsversammlung will die Landesregierung in dem Gesetzentwurf auch dem Umstand Rechnung tragen, dass im Umland von Halle und Magdeburg im Rahmen der Gemeindegebietsreform Neubildungen und Eingliederungen von Gemeinden stattgefunden haben, und will diesbezüglich Rechtssicherheit schaffen. - So viel zum Ziel.

Aber dieses Ziel, meine sehr geehrten Damen und Herren, ging nach hinten los. Am 4. Juni 2009 fand eine öffentliche Anhörung im Innenausschuss statt. Hierbei gab es die Kritik der kommunalen Spitzenverbände, dass die Änderung des § 6 Abs. 3 nicht mit dem Grundsatz der einheitlichen Flächennutzungsplanung nach § 5 des Baugesetzbuches in Einklang zu bringen sei. Die kommunalen Spitzenverbände baten darum, diese Regelung des Gesetzentwurfes zu streichen.

Am 21. August 2009 ist dem Innenausschuss eine Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zum Thema „Vereinbarkeit der geplanten Änderungen des § 6 Abs. 3 des Gesetzentwurfes mit § 5 Abs. 1 des Baugesetzbuches“ zugegangen. Hierin hat der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst den Fraktionen Lösungsvorschläge unterbreitet. Zum einen betrifft das die Änderung der Regelung über die Rechtsfolge bei Fortfall von Verbandsmitgliedern - § 11 des Stadt-Umland-Verbandsgesetzes in Verbindung mit § 15 GKG LSA. Zum anderen betrifft es die Änderung der Anlage zu § 1 Abs. 1 des Stadt-Umland-Verbandsgesetzes, also Änderungen des Verbandsgebietes, um die Gebiete der beteiligten Gemeinden in Einklang zu bringen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 22. Oktober 2009 hat sich der Innenausschuss bei seiner auswärtigen Sitzung in der Brandschutz- und Katastrophenschutzschule in Heyrothsberge mit diesem Thema beschäftigt und hat sich auf die Frage der FDP-Fraktion nach dem Gang der Beratungen in den Koalitionsfraktionen erkundigt. Denn vorher ist immer wieder erläutert worden, dass die Beratungen in den Koalitionsfraktionen noch nicht abgeschlossen seien.

Außerdem wurden die Kollegen der Koalitionsfraktionen in jener Sitzung darum gebeten, möglichst schnell eine Lösung zu finden und vor allen Dingen mit den Kollegen im mitberatenden Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr zu verabreden, dass dieser eine Beschlussempfehlung an den federführenden Innenausschuss abgibt, damit das Problem endlich gelöst werden kann.

Am 9. November 2009 ist den Mitgliedern des Innenausschusses ein Schreiben des Vorsitzenden des StadtUmland-Verbandes Halle zugegangen. Dieser weist explizit darauf hin, dass es nun dringend geboten sei, endlich das Problem der Stimmrechtsgewichtung zu lösen,

damit die Stadt-Umland-Verbände ihre Arbeit aufnehmen können, um der ihnen per Gesetz übertragenen Aufgabe nachzukommen. Erst nach mehrjähriger Arbeit des Zweckverbandes, so der Vorsitzende des Verbandes, sei es sinnvoll, das Gesetz erneut auf den Prüfstand zu stellen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir alle in diesem Hause sind uns darüber einig, dass das StadtUmland-Problem der Städte Halle und Magdeburg gelöst werden soll. Wir haben Ihnen bereits in der letzten Legislaturperiode eine Variante im Hinblick auf die Zweckverbände aufgezeigt, die in dieser Legislaturperiode durch die Bildung der Zweckverbände in die Realität umgesetzt werden sollte.

Dass das Landesverfassungsgericht uns, zumindest im Hinblick auf die Stimmrechtsgewichtung, zunächst einen Nacharbeitsauftrag gegeben hat, ist das eine. Dass wir diesem Auftrag aber seit fast acht Monaten nicht nachkommen, ist ein Versäumnis dieses Hohen Hauses.

Deshalb bitten wir namens der FDP-Fraktion den Vorsitzenden des Innenausschusses um einen Bericht. Der Vorsitzende, der ja auch den Koalitionsfraktionen angehört, wird uns sicherlich darlegen können, wann die Koalitionsfraktionen so weit sein werden, die Stadt-UmlandProblematik auf den Weg zu bringen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der FDP)

Danke sehr, Herr Kosmehl. - Der Berichterstatter ist der Vorsitzende des Ausschusses für Inneres, Abgeordneter Herr Stahlknecht, dem jetzt bestimmt schon einige Arbeit abgenommen wurde.

Ja, Frau Präsidentin, Sie sagen es. Herr Kosmehl, Sie haben eigentlich meinen Bericht gleich mit abgegeben.

(Heiterkeit bei der CDU und bei der SPD)

Zu Ihrer Frage, wie wir das als Fraktion sehen, sage ich Ihnen, auch wenn es schon etwas später ist: In diese

Falle gehe ich nicht rein! Als Ausschussvorsitzender bleibe ich neutral; das werden Sie mir nachsehen.

(Herr Kosmehl, FDP: Oh!)

Gleichwohl spare ich mir jetzt wirklich einen Teil und sage Ihnen, dass wir uns in den Sitzungen des Innenausschusses mehrfach - Sie haben die Daten vorgetragen - mit dieser Sache befasst haben. Wir haben den federführenden Ausschuss gebeten, uns, dem mitberatenden Ausschuss, eine Beschlussempfehlung zu übergeben. Der federführende Ausschuss hat den jeweiligen Fraktionen das Vorhaben gegeben mit der Bitte, eine Lösung hinsichtlich der Aufstellung der Flächennutzungspläne herbeizuführen.

Am 16. und 17. September wurde das Thema von der Tagesordnung des Innenausschusses genommen und es wurde - das haben Sie auch teilweise richtig berichtet; dafür bin ich Ihnen dankbar - beschlossen, es erst wieder zu behandeln, wenn der mitberatende Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr eine Stellungnahme zu der an ihn gerichteten vorläufigen Beschlussempfehlung vorgelegt hat. Diese Stellungnahme bzw. diese Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses liegt bisher nicht vor.