Herzlichen Dank, Herr Dr. Schellenberger. - Herr Lange von der Fraktion DIE LINKE hat noch einmal die Gelegenheit, das Wort zu nehmen. Herr Lange, bitte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kley, zu dem, was Sie aus dem Koalitionsvertrag dazu vorgelesen haben, wie Sie sich die Weiterentwicklung der Studienlandschaft und die Zusammenarbeit über Länder
grenzen hinweg bis hin zum Bund vorstellen, kann ich - Entschuldigung - nur sagen: Das sind Allgemeinplätze und das war sehr blumig formuliert. Das ist nicht konkret.
Auf die konkrete Ausgestaltung warte ich noch. Sie reden von einem Dreiklang von Bafög, Bildungskrediten und Stipendiensystem und sagen gleichzeitig, dass Sie für ein Stipendiensystem zusätzlich Geld einsetzen möchten und dass auch die Bundesländer dafür zusätzlich Geld einsetzen sollen. Sie reden darüber, dass das Bafög weiterentwickelt wird, ohne dass Sie hineinschreiben, wie das Bafög weiterentwickelt werden soll, in welche Richtung.
Sie sagen, das Bafög-System soll sicher sein, gleichzeitig wollen Sie aber lediglich Bildungskredite vergeben, und zwar an diejenigen, die das 30. Lebensjahr vollendet haben - das halten wir übrigens für bedenklich. Es steht weder etwas darin, dass man in Richtung eines elternunabhängigen Bafög gehen möchte, wie wir uns das vorstellen, noch steht etwas darüber darin, was passiert, wenn sich junge Menschen im Zuge von Bildungskrediten verschulden müssen. Nichts dergleichen. Ich sage Ihnen: Hier höre ich lieber die Nachtigall trapsen; ich will nicht darauf warten, was die Koalition vorschlägt.
Wenn Sie sagen, Sie möchten das Bundesausbildungsförderungsgesetz nicht zugunsten eines Stipendiensystems aushöhlen, dann können Sie Punkt 3 unseres Antrags zustimmen; denn darunter steht genau diese Forderung. Damit haben wir kein Problem.
Noch ein paar Sätze zu dem ECTS, dem Punktesystem. Ich bin nicht davon ausgegangen, dass diese Grenze aufgehoben würde, um das ECTS nach unten zu korrigieren. Davon bin ich nicht ausgegangen. Ich habe vorhin Bezug darauf genommen, dass sich die Hochschulen wegen dieser 300-Punkte-Grenze in einem engen Rahmen bewegen müssen.
Das hängt damit zusammen, ob sie einen vierjährigen Bachelorstudiengang anbieten können, der die Bildungsinhalte ganz anders herüberbringen und auch ganz anders strukturieren kann, der eventuell mehr Bildungsinhalte herüberbringen kann, und ob sie einen zweisemestrigen Masterstudiengang lediglich aufsetzen können, weil diese 300-Punkte-Grenze gilt. Viele Hochschulen entscheiden sich dafür, lediglich dreijährige Bachelorstudiengänge vorzuhalten und dann zweijährige Masterstudiengänge aufzusatteln.
Wir möchten, dass es den Hochschulen freigestellt wird, ob sie dreijährige oder vierjährige Bachelorstudiengänge anbieten. Es darf dadurch nicht zu Einschränkungen bei den Masterstudiengängen kommen. Denn die meisten Hochschulen gehen davon aus, dass ein zweijähriger Masterstudiengang das Minimum ist, um diesen wissenschaftlichen Anspruch unterzubringen. Deswegen sind wir davon ausgegangen, dass das im ECTS, wenn man die Grenze aufhebt, entsprechend nach oben korrigiert werden kann.
Herr Minister, Sie und die anderen Vorredner sind noch einmal auf den Hochschulpakt eingegangen. Sie sagen an der Stelle, es sei gefährlich, die anderen Bundesländer dazu aufzufordern, genügend Kapazitäten für den Masterstudiengang vorzuhalten.
Genau darum geht es. Der Hochschulpakt stellt das nicht dar. Der Hochschulpakt stellt lediglich die Studienanfänger im ersten Studiensemester dar und gibt dafür
entsprechend Geld an die Hochschulen weiter. Es geht uns darum, dass auch der Masterstudiengang berücksichtigt wird, dass die Kapazitäten ausreichend sind, sodass die Hochschulen nicht gezwungen sind, im Zuge des Hochschulpaktes lediglich Kapazitäten für den Bachelorstudiengang vorzuhalten und nur wenige Kapazitäten für den Masterstudiengang. Das würde unserem Wissenschaftssystem nicht gut tun und auch den Studierenden nicht, die entsprechende qualitativ hochwertige Studiengänge besuchen möchten. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Lange. Es gibt eine Nachfrage von Frau Feußner. Frau Feußner wollte noch etwas fragen.
Herr Lange, ich habe in Ihrem Redebeitrag jetzt eben gehört, dass Sie von einem elternunabhängigen - Sie meinten sicherlich einkommensunabhängigen - Bafög ausgehen. Das möchte ich gern hinterfragen. Heißt das, die Partei DIE LINKE möchte, dass für alle Studenten ein Bafög gereicht wird, unabhängig vom Einkommen der Eltern oder dem eigenen Einkommen? Es gibt auch Studierende, die ein eigenes Einkommen haben - das wissen Sie -, die postgradual studieren usw. - Das ist die erste Frage.
Wenn dies so ist, worüber wollen Sie dann ein solches Bafög finanzieren? Denn wir hatten eben auch die Diskussion über die Finanzierung des Bafög und der Bildung allgemein.
Sind Sie der Meinung, dass auch einkommensstarke Eltern, die jetzt ein Studium für ihre Kinder im Wesentlichen finanzieren, dann nicht mehr an den Studienkosten beteiligt werden sollten? Wenn ja, wie erklären Sie dies vor dem Hintergrund Ihres Anspruchs einer Bildungsgerechtigkeit?
Frau Feußner, das ist ein Ziel, das wir beschrieben haben. Dieses Ziel, ein elternunabhängiges Bafög, soll tatsächlich schrittweise erreicht werden. Es ging nicht um ein einkommensunabhängiges Bafög. Es ist ähnlich wie beim Kindergeld, das wir auch allen Eltern zahlen. Ich gehe davon aus, dass das Recht zu studieren erst einmal das Recht des jungen Menschen ist,
unabhängig davon, aus welchem Elternhaus er kommt. Wir als Fraktion möchten jeden dazu befähigen, unabhängig vom Elternwillen zu studieren. Es gibt nämlich genügend Eltern, die sagen: Solange du deine Beine unter meinen Tisch stellst, solange machst du, was ich sage. Viele Eltern, die hohe Einkommen erzielen - es sind nicht nur diese, aber sie sind es häufig -,
gehen davon aus, dass ihre Kinder das studieren, was sich ihre Eltern vorstellen, und nicht das, was sich das Kind vorstellt. Genau dagegen richtet sich das elternunabhängige Bafög, das schrittweise implementiert werden soll. Schrittweise heißt, dass wir uns auch in Richtung der Finanzierung schrittweise orientieren. Ich sage Ihnen: Wenn wir endlich eine Börsenumsatzsteuer einziehen würden,
Meine Damen und Herren! Die Frage ist beantwortet. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Ich komme zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/2256.
Von Herrn Lange und Frau Mittendorf ist eine Überweisung an den Bildungsausschuss beantragt worden. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen.
Zustimmung bei den Koalitionsfraktionen und bei der LINKEN. Wer lehnt das ab? - Ablehnung bei der FDP. Wer enthält sich der Stimme? - Einzelne. Damit ist der Antrag in der Drs. 5/2256 an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur überwiesen worden und wir verlassen den Tagesordnungspunkt.
Einbringer ist der Abgeordnete Herr Lüderitz von der Fraktion DIE LINKE. Herr Lüderitz, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Es ist nicht verwunderlich, dass dieser Antrag uns heute noch ereilt. Er hat bereits gestern an zwei verschiedenen Stellen indirekt eine Rolle gespielt und wurde bereits durch meinen Fraktionsvorsitzenden in der Haushaltsrede angekündigt.
Ehe ich zu der Einbringung unseres Antrages komme, zumindest noch zwei Sätze zu dem gestrigen Änderungsantrag der FDP. Ich habe gestern bereits gesagt, dass er eigentlich deplatziert war und dass er, wenn überhaupt, an diese Stelle heute gehört hätte.
Die Formulierung im § 47, die ich nachher noch zitiere, wurde im Jahr 1993 im Wassergesetz verankert. Wenn
Dass die Wiederentdeckung des § 47 des Wassergesetzes durch die Landesregierung in erster Linie aus fiskalischen Erwägungen heraus mit Blick auf den Doppelhaushalt 2010/2011 erfolgte, dazu besteht, denke ich, zumindest in diesem Hohen Hause eine gewisse Einmütigkeit.
Wenn ich § 47 Abs. 2 des Wassergesetzes, der, wie gesagt, seit 1993 besteht, zitiere, dann steht dort als Erstes:
„Das Wasserentnahmeentgelt steht dem Land zu. Aus dem Aufkommen des Wasserentnahmeentgelts ist vorab der Verwaltungsaufwand zu decken, der dem Land durch den Vollzug der für das Wasserentnahmeentgelt maßgebenden Rechtsvorschriften entsteht. Die Höhe des zu berücksichtigenden Verwaltungsaufwandes bemisst sich nach dem Ansatz im Haushaltsplan des Landes. Das verbleibende Aufkommen ist für wasserwirtschaftliche Zwecke zu verwenden, insbesondere zur Sicherung und Verbesserung der quantitativen und qualitativen Bereitstellung von Wasser sowie für Ausgleichszahlungen nach § 52.“