Protocol of the Session on November 12, 2009

In einer Investitionsbank muss ich mittlerweile viel mehr Know-how vorhalten als in einer Verwaltung. Dort sitzende Bankenfachleute. Das ist nun einmal so. Deswegen muss man das konsequenterweise auch mit bedenken. Dafür müssen die Bank und die Banker am Ende auch das Risiko übernehmen.

Auch darüber ist diskutiert worden: Wer sich in diesem Bereich tummelt, der soll auch haftungsrechtlich - das ist ja jetzt in der Diskussion - mit zur Verfügung stehen, wenn etwas schiefgeht. Das ist das Wechselspiel zwischen Verwaltungsrat, Politik, aber auch Privatbanken, die im Verwaltungsrat sitzen, und denen, die eben auch Banker sein wollen. Das ist auch okay. Wir müssen unseren Einfluss dabei immer geltend machen.

Ich glaube, dass die Investitionsbank auf einem guten Weg ist. Das Gesetz damals war gut. Wir hatten eine breite Mehrheit, über die Regierungskoalition hinweg bis hin zur Opposition. Jetzt liegt es an uns, etwas daraus zu machen. Das ist - das sage ich ganz offen; das war für viele Finanzpolitiker auch wichtig - für mich der Ansatz, bei der NordLB so intensiv mitzumachen. Wenn die IB nicht wäre, dann wäre manches sicherlich einfacher, aber es ist, wie es ist. Wir sollten das alles ernst nehmen.

(Zustimmung von Herrn Tullner, CDU)

Ich hoffe, ich habe den Erwartungen des Rechnungsprüfungsausschusses entsprochen. Ich denke aber, es wird

genug Zeit zur Verfügung stehen, das im Finanzausschuss noch intensiver zu begleiten. - Danke schön.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister Bullerjahn. - Die Debatte wird durch den Beitrag der FDP-Fraktion eröffnet. Ich erteile Frau Dr. Hüskens das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist tatsächlich so, dass der materielle Kern der heutigen Gesetzesänderung nicht so wahnsinnig umfangreich ist. Man versucht eben mit Mehrheit, etwas, was normalerweise das Parlament per Gesetz regeln könnte, künftig per Verordnung zu machen. Das sehen wir als Oppositionsfraktion nicht gern.

Der Hintergrund ist, dass wir im Errichtungsgesetz geregelt haben, dass das Eigenkapital der Investitionsbank nur für die Aufgaben genutzt werden darf, die der Investitionsbank im Rahmen ihrer Errichtung durch Verordnung zugewiesen wurden, sodass die Landesregierung insoweit nicht nachsteuern kann, was nur wir als Gesetzgeber könnten. Das möchte man jetzt ändern und dies künftig per Verordnung machen.

Die Regeln dieses Spiels kennen wir: Die Opposition, in diesem Fall die LINKE und wir, wird natürlich sagen, dass wir diese Kompetenz gern im Parlament behalten würden.

(Herr Dr. Thiel, DIE LINKE: Richtig, Frau Hüs- kens!)

Die Regierungsfraktionen werden uns aber gleich erzählen, dass sie der Regierung natürlich trauen und das Ganze auch per Verordnung gemacht werden könne. Meistens wird dann noch gesagt, dass das Ganze per Verordnung auch noch schneller gehe.

Uns alle eint aber - das hat auch die Diskussion gezeigt, die wir gestern im Ausschuss für Rechnungsprüfung hatten -, dass der gesamte Landtag der Investitionsbank sehr positiv gegenübersteht. Wir haben als Landtag auf Empfehlung des Ausschusses für Finanzen und des Rechnungsprüfungsausschusses bereits mehrfach beschlossen, dass wir im Land eigentlich nur noch zwei Einrichtungen haben wollen, die das Fördergeschäft betreiben. Das ist auf der einen Seite die Investitionsbank und auf der anderen Seite das Landesverwaltungsamt.

Wir haben mehrfach beschlossen, dass die Aufteilung, wer das tun soll, nach wirtschaftlicher Effizienz erfolgen soll. Derjenige von den beiden, der es am effizientesten machen kann, soll die Aufgabe wahrnehmen. Das ist Beschlusslage dieses Hauses, und zwar schon seit vielen Jahren, glaube ich, also nicht erst seit dieser Legislaturperiode.

Leider stellen wir fest, dass sich die Umsetzung außerordentlich zäh gestaltet. Das ist auch so, wenn wir in den Ausschüssen diskutieren. Der eine Fachausschuss möchte dieses, der andere genau das Gegenteil. Ich vermute einmal, dass es im Kabinett ähnlich abläuft. Der Finanzminister und der Wirtschaftsminister fordern etwa, das Fördergeschäft in der Investitionsbank zu konzentrieren, die anderen Minister möchten das Fördergeschäft gern in den eigenen Händen behalten und am besten im eigenen Ministerium machen.

Ich glaube, das ist normal. Als Parlament sollten wir aber weniger auf diese sehr menschlichen Aspekte achten, als vielmehr darauf, was für unser Land richtig ist und was im Hinblick auf die Umsetzung am effizientesten ist.

Wir haben damals als Rechnungsprüfungsausschuss vor allen Dingen auf einen Punkt hingewiesen, den ich heute noch einmal nennen möchte: Wir haben eine ganze Reihe von Förderprogrammen, von denen wir wissen, dass die Summen endlich sind, und wir haben einige Förderprogramme, von denen wir wissen, dass die Volumina sehr stark schwanken. Daraufhin eine Verwaltung aufzubauen ist enorm schwer. Hierbei kann die Investitionsbank deutlich schneller reagieren. Sie kann auch deutlich schneller reagieren, wenn Fördervolumina innerhalb kurzer Zeit abschmelzen. Das ist für das Landesverwaltungsamt deutlich schwieriger.

Deshalb ist das für uns ein Punkt, an dem wir immer sagen: Wenn wir solche Förderprogramme haben, von denen wir wissen, dass sie nur noch einige Jahre dauern oder insgesamt nur einige Jahre dauern, dann baut dafür bitte keine Verwaltung auf, sondern übertragt solche Aufgaben auf die Investitionsbank.

Auf der anderen Seite wollen wir natürlich auch, dass die Effizienz jeweils nachgewiesen wird. Wir haben das sehr häufig diskutierte, aber nicht besonders schöne Beispiel der Sportförderung vor Augen, wo noch nicht ganz klar ist, ob der dort geschlossene Vertrag wirklich so effizient war. Es gibt unterschiedliche Aussagen. Auf der einen Seite wird gesagt, der Sport würde zukünftig seine Förderung wieder komplett in die eigenen Hände nehmen. Auf der anderen Seite heißt es, das soll nach 2012, also nach Auslaufen des Vertrages passieren. Wir haben auf der einen Seite aufwachsende Posten in ordentlichen Summen bei der I-Bank gesehen, auf der anderen Seite haben wir noch nicht feststellen können, dass in gleichem Maße beim Sport abgebaut werden konnte.

Das sind natürliche Entwicklungen, die wir sehr sorgfältig und kritisch begleiten sollten. Es muss immer oberstes Kriterium sein, dass die Bewirtschaftung der Fördermittel durch die Stelle, die sie übernimmt, die effizienteste ist. Vor diesem Hintergrund werden wir im Finanzausschuss nicht nur über diesen Entwurf, sondern auch über die Frage diskutieren: Welche Aufgaben soll denn die I-Bank übernehmen?

Wir haben im Vorfeld überlegt, dass wir danach im Rahmen eines Entschließungsantrags aller Fraktionen das Plenum noch einmal damit befassen wollen. Ich glaube, dass das auch vor dem Hintergrund dessen, was wir morgen im Rahmen der Berichterstattung der Enquetekommission hören werden, ein wichtiger Schritt zu mehr Effizienz in vielen Bereichen ist. Vielleicht bringen wir damit auch die Förderkulisse in unserem Bundesland ein Stück weiter. - Ich danke Ihnen.

(Zustimmung bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Dr. Hüskens. - Für die CDU-Fraktion spricht nun Herr Harms. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin positiv beeindruckt, dass zu dieser vorgerückten Stunde das Interesse für solche finanzpolitischen Themen vorhanden ist. Ich möchte versuchen, das auch aus meiner eigenen

Sicht zu betrachten. Ich selbst musste, obwohl ich Mitglied im Finanzausschuss und im Rechnungsprüfungsausschuss bin, dreimal den Satz dieser Gesetzesänderung lesen, um überhaupt den Unterschied zur jetzigen Gesetzesformulierung zu begreifen. Das hat damit zu tun, dass die darin enthaltenen Wörter im Wesentlichen dieselben sind, nur dass die Wendung „Errichtung der Investitionsbank“ im Satz ein wenig nach hinten gerutscht ist.

Nun sind wir uns gewiss darüber einig, dass die Investitionsbank arbeitet. Sie arbeitet nicht nur, sie arbeitet gut, sie arbeitet wirtschaftlich, seriös, kompetent, flexibel, erfolgreich; das sind die Wörter, die wir in diesem Zusammenhang verwenden. Wir erinnern uns noch gut daran, dass die Investitionsbank wie eine Feuerwehr eingesetzt wird, wenn es zum Beispiel darum geht, die Sportförderung im Land einsatzfähig zu halten.

Das sind alles große Belastungsproben, die gemeistert werden. Dabei tritt die Frage auf, was darf und soll eigentlich unsere Investitionsbank mit ihren Möglichkeiten - zum Beispiel mit dem Eigenkapital; es ist ja eine Bank - tun? Dabei kommt man an den Punkt, dass die Landesregierung das Recht hatte, per Verordnung die Aufgaben zuzuweisen - aber eben nur im Rahmen der Errichtung dieser Bank.

Deshalb wird nunmehr vorgeschlagen, die Formulierung, „im Rahmen der Errichtung“ könnten Aufgaben zugewiesen werden, an dieser Stelle zu streichen und weiter hinten im Satz die Formulierung einzufügen: „können durch die Verordnung der Landesregierung über die Errichtung der Investitionsbank zugewiesen werden“.

Nun frage ich mich natürlich, ob das wiederum eine Veränderung der Verordnung zur Errichtung der Investitionsbank wäre. Sie merken, da wird es kompliziert, weil man um Worte ringt. Der Sinn und Zweck ist, glaube ich, trotzdem rübergekommen.

Wir werden im Ausschuss intensiv darüber reden. Es geht hier nicht um eine wesentliche Änderung der Richtung, sondern darum, das, was wir tun, in das Gesetz hineinzuschreiben. Ich denke, darin sind wir uns weitgehend einig und werden im Ausschuss eine einvernehmliche Lösung finden. - Danke.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Harms. - Nun erteile ich Herrn Dr. Thiel das Wort, der für die Fraktion DIE LINKE spricht.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Harms, Ihre Begeisterung für die Interpretation des § 3 kann ich so nicht teilen. Es fällt den Nichtjuristen etwas schwer, den Regelungsinhalt zu unterscheiden, wenn es in der alten Fassung heißt, dass das Eigenkapital nur für Aufgaben genutzt werden darf, die im Rahmen der Errichtung durch Verordnung zugewiesen worden sind, und es in der neuen Fassung heißen soll: Das Eigenkapital darf nur für Aufgaben genutzt werden, die durch die Verordnung der Landesregierung über die Errichtung - -

Das ist juristisch nicht ganz einfach. Aber das mögen vielleicht die Juristen besser beurteilen können als die Praktiker. Denn es geht eigentlich um etwas ganz ande

res, und darauf hat Herr Minister Bullerjahn hingewiesen. Wir haben, glaube ich, datiert vom 30. Januar 2009 schon einmal den Aufgabenkatalog der Investitionsbank per Verordnung erweitert. Und siehe da: Es ist eigentlich nichts Schlimmes passiert. Die Frage ist also: Was ist der Hintergrund der Neuregelung? - Vielleicht kann uns der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst bei Gelegenheit in den Ausschüssen diesbezüglich aufklären.

Es ist klar - Frau Dr. Hüskens hat es gesagt -: Durch einige Vorkommnisse der letzten Zeit ist man darauf aufmerksam geworden, was alles durch Verordnungen usw. zu regeln sei. Das markanteste Beispiel aus der jüngsten Zeit ist die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie.

Die damit befassten Kollegen wissen vielleicht, dass der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst dieses Hauses darauf aufmerksam gemacht hat, dass man zwar manches durch Verordnungen regeln kann, dass aber im Gesetz klar bestimmt werden muss, was eigentlich zu verordnen ist. Wir sollten an dieser Stelle genauer hinschauen. Herr Minister Bullerjahn hat versucht, die Katze aus dem Sack zu lassen. Ich habe nur den Schwanz gesehen, die Katze jedoch nicht.

(Zurufe von der CDU: Vielleicht war es keine Kat- ze! - Die hatte sich vorher schon in den berühm- ten Schwanz gebissen! - Unruhe)

Das ist das Problem an dieser Stelle. Wenn man sich in § 4 der Verordnung über die Errichtung der Investitionsbank deren Aufgabengebiete anschaut, stellt man fest, dass es im Wesentlichen sechs Aufgaben sind: erstens Umsetzung der EU-Fördermaßnahmen, zweitens Beteiligung an Projekten im Gemeinschaftsinteresse mit anderen europäischen Finanzinstitutionen, drittens Gewährung von Darlehen und anderen Finanzierungsformen an Gebietskörperschaften, viertens Treuhand- und Verwaltungsgeschäfte aus öffentlichen Mitteln, fünftens Maßnahmen rein sozialer Art und sechstens sonstige Aufgaben im öffentlichen Interesse.

Ich stelle mir natürlich die Frage: Welche Tätigkeiten unserer Investitionsbank sind denn damit noch nicht erfasst? - Die Wertschätzung, die Herr Harms bzw. Frau Hüskens geäußert haben, teile ich völlig.

(Herr Tullner, CDU: Das ist doch ein Anfang!)

Die Investitionsbank hat sich im Land gut etabliert.

(Herr Tullner, CDU: Na also!)

Sie ist eine anerkannte Geschäftsbank und im Vergleich zu manchen anderen Landesbanken vielleicht etwas besser honoriert.

(Herr Tullner, CDU: Das ist doch keine Landes- bank! Das ist doch der Unterschied!)

- Im Vergleich zu anderen Landesbanken habe ich gesagt, Herr Tullner.

Allerdings muss man der Ehrlichkeit halber sagen: Mancher Antragsteller an die Investitionsbank sieht das nicht so, was die Tätigkeit und die Effizienz der Investitionsbank betrifft. Als wir jüngst im Wirtschaftsausschuss über die Zuwendung von Mitteln an die Investitionsbank diskutierten, kamen wir doch langsam ins Grübeln - darauf hat Herr Minister Bullerjahn verwiesen -, was die Effizienznachweisfähigkeit und die entsprechenden Kosten an dieser Stelle bedeuten.

Angesichts dessen erhebt sich die Frage: Wohin soll denn das Tätigkeitsfeld der Investitionsbank erweitert werden? - Ich habe Sie so verstanden, Herr Minister Bullerjahn - Sie können mich gern korrigieren -, dass die Investitionsbank künftig vor allem dazu da sein soll, die Landesregierung zu beraten. Das ist die Quintessenz dessen, was ich hier gehört habe.

(Zuruf von Herrn Tullner, CDU)

Aber Sie haben auch zum Ausdruck gebracht, dass wir noch Gelegenheit haben werden, darüber in den zuständigen Ausschüssen zu diskutieren. Ich denke, das ist durchaus notwendig.