Protocol of the Session on October 8, 2009

Wenn ich vorhin davon sprach, dass Rechtsextremismus, Antisemitismus und Ausländerfeindlichkeit in der Mitte der Gesellschaft angekommen sind, dann wird dieser Gesetzentwurf an dieser Zustandsbeschreibung überhaupt nichts ändern. Denn dafür wäre es notwendig,

über die Ursachen nachzudenken und Gegenstrategien zu entwickeln. Doch dazu ist man im Moment nicht bereit.

Jeder von uns wäre froh, wenn es keine menschenverachtenden Aufmärsche rechter Parteien oder Kameradschaften mehr geben würde.

(Herr Gürth, CDU: Linksextremer auch nicht!)

Überlebende des Naziterrors mahnen, solche Versammlungen zu verbieten. Ihre Ängste, ihr erneutes Leiden angesichts öffentlicher Provokationen an den Orten, an denen sie gelitten haben, nehmen wir sehr ernst.

Wie ernst aber nehmen es Medienvertreter oder Politiker, wenn in der Zeitung mit den großen Buchstaben zu lesen war, dass der IVVdN/BdA als linksextremistisch eingestuft wird und es sogar Überlegungen in einem Bundesland gab, diese Organisation zu verbieten? - Für mich ist das einfach ungeheuerlich und unfassbar. Das ist eine Verunglimpfung der Menschen, die ihr Leben und ihre Gesundheit im Kampf gegen den Nationalsozialismus geopfert haben.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren! Nun zu einigen konkreten Punkten des Gesetzentwurfes.

In § 3 wird das Uniformierungsverbot geregelt. Wer aber entscheidet, was uniformähnliche Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung sind? Und wer entscheidet, ob davon eine einschüchternde Wirkung ausgeht? Gehören dazu auch schon Streikwesten, so genannte ver.di-Blaumänner, oder schwarze Kleidung?

Es werden unbestimmte Begriffe verwendet, die beliebig auslegbar sind und damit auch willkürlich genutzt werden können. Es wird nicht auf eine konkrete Gefahr abgestellt, sondern auf subjektive Empfindungen und Ängste.

In § 14 werden ganz konkrete Erinnerungstage und Orte genannt, an denen Versammlungen nur mit Beschränkungen oder gar nicht durchgeführt werden dürfen. Seit 20 Jahren können wir uns an kein einziges Ereignis erinnern, an dem es zu Demonstrationen in Marienborn, am Moritzplatz oder in Halle gekommen ist, was wir - das möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich betonen - sehr begrüßen, das es notwendig gemacht hätte, diese Orte in einem Gesetz zu benennen.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir fragen uns aber auch, was mit dem Grenzdenkmal in Hötensleben ist. Warum wurde dies nicht mit aufgenommen? Oder was ist mit dem 17. Juni 1953? - Seit geraumer Zeit versuchen die Neonazis, sich dieses Datum als historisches Datum anzueignen. Warum ist die Stele, die im Gedenken an ermordete Sinti und Roma in Magdeburg errichtet wurde, nicht im Gesetz verankert? - So könnte ich noch viele Beispiele nennen.

Wir alle werden sehr schnell feststellen, dass mit diesem Gesetzentwurf dem wohlgemeinten Ziel - das unterstellen auch wir -, den Rechtsextremismus zu verdammen, nicht näher gekommen wird. Das musste man auch schon in Bayern feststellen. Dort trat das Gesetz im Oktober 2008 in Kraft.

So wurde in einem Artikel in der „Süddeutschen Zeitung“ resigniert festgestellt: Null Fortschritt im Kampf gegen Neonazis. Ferner steht in dem Artikel Folgendes:

„Das Gesetz soll vor allem rechte Aufmärsche an historisch belasteten Tagen und Orten unterbinden.“

(Herr Gürth, CDU: Sie sind auf dem linken Auge blind, wenn Linksautonome in Halle und Witten- berg Häuser besetzen, Eigentum beschädigen, gewalttätig sind!)

„Tatsächlich aber sind Hitlers Geburtstag oder die Feldherrenhalle schon lange tabu, was für die These spricht, dass dafür auch das alte Gesetz genügt hätte. Verschwunden sind die Neonazis keineswegs aus dem Stadtbild, im Gegenteil: Verzeichnete das KVR 2007 sieben Nazi-Versammlungen und Demos in München, waren es 2008 19 und im ersten Halbjahr dieses Jahres bereits zehn.“

Meine Damen und Herren! Ich werde es Ihnen auch heute nicht ersparen: Wieder liegt uns ein Gesetzentwurf vor, welcher den unrühmlichen Versuch unternimmt, zwei geschichtliche Epochen gleichzusetzen. Auch wenn Sie immer wieder erklären, dass es keine Gleichsetzung zwischen der Zeit der DDR und der Zeit des Nationalsozialismus gebe:

(Herr Gürth, CDU: Beides Unrechtsstaaten!)

Jede Gleichbehandlung, so wie in diesem Gesetzentwurf geschehen, ist eine Gleichsetzung.

§ 13 regelt, dass Versammlungen verboten werden, die an Orten oder Tagen stattfinden, die an Menschen erinnern, die unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft oder aus rassistischen, religiösen oder politischen Gründen oder wegen einer Behinderung Opfer menschenunwürdiger Behandlungen waren bzw. die Opfer der schweren Menschenrechtsverletzungen während der Zeiten der sowjetischen Besatzung und der SEDDiktatur waren.

(Herr Gürth, CDU: War doch so!)

Nun leugnen wir nicht, auch wenn uns das immer wieder unterstellt wird, dass es während der DDR-Zeit zu Menschenrechtsverletzungen gekommen ist.

(Herr Gürth, CDU: Systematische, regelmäßige Verletzungen!)

Nicht zuletzt in unseren Gründungspapieren kann das jeder nachlesen. Zu dieser Verantwortung stehen wir, ohne Wenn und Aber.

Wer aber nur von menschenunwürdigen Behandlungen während der NS-Zeit spricht, verharmlost in einer ungeheuerlichen, nicht hinnehmbaren Weise.

(Beifall bei der LINKEN)

Es war millionenfacher Mord an Widerstandskämpfern, an Juden, an Sinti und Roma, an Menschen mit Behinderungen, an der Zivilbevölkerung in den besetzten Ländern. Es waren Verbrechen, die in ihrer Brutalität und in ihrem Ausmaß bislang unvorstellbar waren.

Ich möchte an dieser Stelle Daniela Dahn aus ihrem Buch „Wehe dem Sieger“ zitieren:

„Wer geschichtsvergessen ohne weitere Erläuterungen von den zwei Diktaturen in Deutschland spricht, muss wissen, wie viel Verharmlosung des Nationalsozialismus er auf sich laden will. Eines

hellsichtigen Tages könnte dieses Geschichtsbild als Volksverhetzung verklagt werden.“

Solange diese Verharmlosung aber politischer Alltag ist, wird es auch nicht gelingen, dem Rechtsextremismus Einhalt zu gebieten. Dieser Gesetzentwurf ist leider auch nicht dazu geeignet. Herr Innenminister, er ist auch nicht dazu geeignet, für die Polizeibeamtinnen und -beamten mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Tiedge. Möchten Sie noch Fragen beantworten?

Sie möchte nicht. Dann wird daraus nichts.

(Herr Scheurell, CDU: Eine Intervention!)

- Herr Scheurell, eine Intervention, eine Zwischenbemerkung. Bitte.

Die sehr geehrte Frau Kollegin Tiedge hat hier viele richtige Aussagen getroffen. Ich hätte sie und auch ihre Partei gern danach gefragt, wie sie denn wohl dazu steht, dass der Partei- und Fraktionschef der LINKEN der Bundesrepublik Deutschland am 28. September 2009 in der „MZ“ auf Seite 1 und auf Seite 4 mit den Worten zitiert wird:

„Wir sind die einzige Partei, die gegen das System steht.“

Ich halte den Fraktionschef der LINKEN im Bundestag für so geschichtsbewusst und intelligent, dass er weiß, dass mit genau den gleichen Worten die Weimarer Republik von einer anderen Diktatur abgelöst wurde.

Frau Tiedge und ihre Partei beziehen sich zu Recht auf unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung. Aber ist es nicht gerade unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung, die zulässt, dass die Nachfolgepartei der SED, die Kraft, die die führende Kraft der Nationalen Front war, die Kraft, die diese Diktatur und dieses Unrechtsregime 40 Jahre lang möglich gemacht und getragen hat

(Zuruf von Frau Dirlich, DIE LINKE)

- lassen Sie mich doch ausreden; ich habe Sie auch ausreden lassen! -, dass die Partei DIE LINKE heute an freiheitlichen Wahlen und an der freiheitlichen Meinungsbildung in unserem Staat teilnehmen darf?

Das müssen sich die LINKEN bitte immer vor Augen halten, anstatt ständig zu versuchen, uns den Spiegel vorzuhalten und uns verbessern zu wollen. Sie sollten bei Ihrem Partei- und Fraktionschef anfangen und dafür sorgen, dass es nicht zur Geschichtsklitterung kommt.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD - Herr Krause, DIE LINKE: Sie meinen, deshalb haben Sie einen Freibrief?)

Frau Tiedge, wenn Sie möchten, können Sie darauf reagieren. - Das möchten Sie nicht. Dann erteile ich nunmehr Herrn Kolze für die CDU-Fraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Basierend auf der Föderalismusreform, arbeiten wir seit Sommer des vergangenen Jahres an einem Versammlungsgesetz für das Land SachsenAnhalt. Gerade hierzulande, da Sachsen-Anhalt sehr stark von einem zentralen Vorwurf, nämlich dem rechtsextremistischer Störungen, gebeutelt wird, ist ein klares, verständliches und gut durch- und umzusetzendes Versammlungsgesetz erforderlich. Ich begrüße, dass sich das Land der aktuellen Problematik provokanter Aufmärsche extremistischer Gruppierungen annimmt und insoweit die Eingriffsermächtigungen des Versammlungsgesetzes präzisiert.

Nach § 14 wird an besonderen historischen, durch negative Ereignisse belasteten Erinnerungsorten und Erinnerungstagen in Verbindung mit § 13 die Möglichkeit eröffnet, dass Behörden Veranstaltungen und Versammlungen beschränken oder verbieten können. Die Freiheit aller Deutschen, sich nach Artikel 8 des Grundgesetzes ohne Voranmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln, findet nicht zuletzt durch Gesetze wie dieses ihre Grenzen. Obwohl ich das Grundrecht der Versammlungsfreiheit als hohes Gut einstufe, begrüße ich ebenso dessen Grenzen. Ich werde das kurz näher begründen.

Zum einen dürfen links- und rechtsextremistische Versammlungen nicht an Feier- und Gedenktagen sowie an Mahn- und Gedenkstätten stattfinden, um dort Geschehnissen zu gedenken, die unzähligen Menschen grenzenloses Leid zugefügt haben und ihnen ihre Würde oder gar ihr Leben genommen haben. Freiheiten sind nur so lange gut, wie man mit ihnen verantwortungsvoll und verantwortungsbewusst umgeht.