Es liegt nur eine Kleine Anfrage vor. Die Frage betrifft die Vorlage von vollständigen ALB- und ALK-Daten. Ich rufe den Fragesteller Herrn Johannes Hauser von der FDP-Fraktion auf. Bitte schön, Herr Hauser, fragen Sie.
In der Sitzung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten am 16. September 2009 bestätigte Staatssekretär Herr Dr. Aeikens auf die Nachfrage des Abgeordneten Herrn Hauser hin, dass die Landesregierung beabsichtigt, eine Aufarbeitung der ALB-Daten (Liegenschaftsbuch) und ALK-Daten (Katasterkarten) zeitnah vorzunehmen.
1. Wann wird die Landesregierung die exakten ALB- und ALK-Daten flächendeckend für Sachsen-Anhalt vorlegen?
Vielen Dank, Herr Hauser. - Für die Landesregierung antwortet in Vertretung der Ministerin für Landwirtschaft und Umwelt Minister Herr Dr. Daehre. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen der Landesregierung beantworte ich im Folgenden die Kleine Anfrage des Abgeordneten Hauser in Vertretung meiner Kollegin Frau Wernicke.
Ehe ich aber auf die Frage eingehe, möchte ich klarstellen, dass Herr Staatssekretär Dr. Aeikens in der Sitzung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten am 16. September 2009 keine Aussage hinsichtlich der zeitnahen Aufarbeitung der ALB- und der ALK-Daten - ich erlaube mir, das jetzt Liegenschaftsbuch und Katasterkarten zu nennen, damit es auch diejenigen verstehen, die nicht täglich damit befasst sind - getroffen hat. Herr Dr. Aeikens hat laut vorläufigem Protokoll der Ausschusssitzung lediglich darauf verwiesen, dass dies in der Ressortzuständigkeit des Ministeriums des Innern liegt und dass er die Frage weiterleiten wird. - So viel vorweg.
Nun zu der Frage. Es ist oftmals vorgetragen und diskutiert worden, dass die Umsetzung des im Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt verankerten modifizierten Flächenmaßstabes für die Finanzierung der Unterhal
Im Zuge der Bearbeitung eines Pilotprojektes im Schwerpunkt beim Unterhaltungsverband Ilse/Holtemme ist deutlich geworden, dass die Komplexität der Datenbasis für ein solches Verfahren nicht geeignet ist, um rechtssichere Bescheide zu erstellen. Ein Grund dafür sind Schwierigkeiten bei der Verwertung von ALK- und ALBDaten. So bestanden beispielsweise allein in diesem Verbandsgebiet für 3 116 Flurstücke Differenzen bei den Angaben zu den Nutzungsarten zwischen ALK- und ALB-Daten.
Mit der Einführung des amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems, abgekürzt Alkis, im Jahr 2012 werden Schwierigkeiten, die sich aus der Anwendung zweier Datenbanken mit verschiedenen Datenstrukturen ergeben, künftig vermieden. Es steht dann ein Verfahren zur Verfügung, das in sich konsistent ist und die Arbeitsabläufe bündeln und vereinfachen wird.
Der zweite Teil Ihrer Frage, verehrter Herr Kollege Hauser, ist auf die Umsetzung des differenzierten Flächenmaßstabes gerichtet. Diesbezüglich kann ich eindeutig bestätigen, dass die Landesregierung nach wie vor die Differenzierung der Kostentragung für die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung für geboten hält. Ein entsprechender Vorschlag befindet sich, wie Sie wissen, im Gesetzgebungsverfahren.
Die Ausrichtung dieses Gesetzentwurfs orientiert sich an den Kernzielen Verursacherbezogenheit, Rechtssicherheit und Kosteneffektivität. Eine Regelung im Sinne der jetzigen Rechtslage, basierend auf dem Liegenschaftskataster, wird nicht angestrebt.
An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass nicht nur die Unstimmigkeiten in den Datenbanken ALK und ALB zu der Abkehr von dem im Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt fixierten Regelung geführt haben. Auch die bestehende wassergesetzliche Regelung, die eine Mitgliedschaft in den Unterhaltungsverbänden nach grundsteuerfreien und grundsteuerpflichtigen Flächen unterteilt, wurde seitens der Unterhaltungsverbände nie korrekt vollzogen. Grund hierfür ist die außerordentliche Differenziertheit des Grundsteuerbefreiungssystems. In Zukunft soll es deshalb nur noch eine Mitgliedschaft der Gemeinden geben.
Des Weiteren wurden erhebliche Schwierigkeiten bei der Flächenzuordnung im Rahmen von Bodenordnungsverfahren deutlich. Einzelfallrecherchen und aufwendige Nachbearbeitungen waren die Folge.
Nicht zuletzt gab es allgemeine Probleme bei der Datenbereitstellung und -verarbeitung in den Unterhaltungsverbänden und Gemeinden. Dies betrifft unter anderem die technische Ausstattung und Fragen der Kompatibilität von Daten. Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt wird den Problemen nachgehen.
Die Hinweise sollten noch einmal verdeutlichen, dass Datenbasis und -verarbeitung nicht geeignet sind, um rechtssichere Bescheide für die Finanzierung der Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung zu erlassen. Darüber hinaus erfordert ein solches Verfahren, wie im Pilotprojekt nachgewiesen, einen immensen Verwaltungsaufwand. Die Voraussetzungen für ein automatisiertes Verfahren sind mit der jetzigen gesetzlichen Regelung nicht gegeben. - So viel als Antwort auf Ihre Frage, Herr Kollege.
Meine Zusatzfrage. Herr Minister, ich habe nichts dagegen, dass Sie antworten. Aber Herr Dr. Aeikens hat im Ausschuss gesagt: Es liegt nicht im Haus MLU, sondern es liegt im Innenministerium. Daher die Frage an Sie: Herr Minister Daehre, warum antworten Sie? Ich hätte erwartet, dass Ihr Kollege Herr Hövelmann hierzu Stellung bezieht.
Das ist ganz einfach durch die Geschäftsordnung der Landesregierung geregelt. Darin steht, dass der Minister für Landesentwicklung und Verkehr im Bedarfsfall das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt vertritt, so wie das mit dem Ministerium für Wirtschaft und Arbeit und dem Kultusministerium sowie mit dem Ministerium des Innern und dem Ministerium der Justiz geregelt ist. Das ist ein klare Geschäftsordnung, Herr Kollege. Daran halten wir uns; denn sonst wären Sie auch wieder nicht einverstanden. Deshalb erfolgte die Beantwortung durch mich. - Vielen Dank, das war es.
Bevor ich den Tagesordnungspunkt 4 aufrufe, haben wir gemeinsam die Freude, auf der Tribüne folgende Gäste begrüßen zu können: Damen und Herren der Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft in Halle, Damen und Herren der Schule des Lebens in Merseburg und Damen und Herrn des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Bitterfeld.
Ich bitte Herrn Dr. Brachmann, als Berichterstatter des Ausschusses das Wort zu nehmen. Es ist vereinbart worden, dazu keine Debatte zu führen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann es kurz machen. Der Gesetzentwurf ist in der 60. Sitzung des Landtages am 18. Juni 2009 zur Beratung an den Ausschuss für Recht und Verfassung über
wiesen worden. Ich hatte bereits in der Einbringungsrede dargestellt, dass das Wahlprüfungsgesetz das Verfahren bei Wahleinsprüchen gegen die Landtagswahl regelt und dass die Erfahrungen im Umgang mit solchen Einsprüchen gezeigt haben, dass das Gesetz an der einen oder anderen Stelle der Überarbeitung und Änderung bedarf.
Das war in diesem Hohen Hause parteiübergreifend Konsens. Deswegen liegt dem Verfahren auch ein Gesetzentwurf aller Fraktionen zugrunde.
Ich erspare es mir, an dieser Stelle noch einmal zu den einzelnen Änderungen Stellung zu nehmen. Das ist bereits bei der Einbringung geschehen.
Der Ausschuss für Recht und Verfassung hat sich in der 42. Sitzung am 2. September 2009 mit dem Gesetzentwurf befasst und diesem in unveränderter Fassung einstimmig zugestimmt. Ich darf Sie nunmehr bitten, diesem Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung Ihre Zustimmung zu geben. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Dr. Brachmann. - Gibt es dazu Fragen oder Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall. Dann können wir über den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung in der Drs. 5/2170 abstimmen. Wenn es Ihnen recht ist, dann fasse ich alles zusammen. - Es erhebt sich kein Widerspruch.
Wir stimmen über die selbständigen Bestimmungen, über die Gesetzesüberschrift - sie lautet: Gesetz zur Änderung des Wahlprüfungsgesetzes - und über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer stimmt dem zu? - Das sind offensichtlich alle. Dann ist der Gesetzentwurf so beschlossen worden. Der Tagesordnungspunkt 4 ist beendet.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Abfallgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und weiterer Vorschriften
Es wurde vereinbart, auf eine Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt zu verzichten. Ich bitte Herrn Ralf Bergmann, als Berichterstatter das Wort zu nehmen. Bitte schön.