Protocol of the Session on September 3, 2009

Nun haben Sie es vielleicht nicht mitbekommen, Herr Stahlknecht. Aber es gab einen interessanten Zwischenruf genau aus Ihrer Fraktion, als Sie hier vorn standen und zu diesem Thema gesprochen haben. Als Sie gesagt haben, dass der betreffende Polizeidirektionschef oder stellvertretende Direktionschef aus seinem Amt entfernt worden ist, sagten Sie: „Richtig so.“

(Herr Stahlknecht, CDU: Ja!)

Es gab aber einen Zwischenruf aus Ihrer Fraktion und der Zwischenrufer sagte: „Schade!“

(Zuruf von Frau Feußner, CDU)

Genau das meinte der Kollege Scheurell, dass es aus seiner Sicht ausdrücklich schade ist, dass dieser Polizeibeamte aus dem Amt entfernt wurde, weil er offensichtlich nicht der Meinung ist, dass das Verhalten dieses Polizeibeamten zu dienstrechtlichen Konsequenzen führen müsste. An dieser Stelle sehen wir schon, wie die Grauzonen sich auch in die Politik hinein begeben. Deswegen ist diese Diskussion sehr wohl auch unter uns wichtig, ohne dass wir uns permanent gegenseitig Unterstellungen zuweisen, die wir überhaupt nicht ausgesprochen haben. - Danke.

(Beifall bei der LINKEN)

Dann hatte sich Frau Dr. Klein gemeldet. Anschließend ist Frau Dr. Hüskens dran. Aber jetzt hat erst einmal Frau Dr. Klein eine Frage.

Nein, Herr Präsident, ich möchte nur eine Richtigstellung für das Protokoll machen: Ich habe ausnahmsweise keinen Zwischenruf getätigt.

Das für das Protokoll. - Dann hat Frau Dr. Hüskens das Wort und anschließend Herr Scheurell.

Herr Präsident, mir fehlt einfach nur die Anwesenheit der Justizministerin. Ich finde es ein bisschen merkwürdig, dass sie bei der Behandlung des eigenen Tagesordnungspunktes nicht da ist.

(Beifall bei der FDP)

Ich nehme das zur Kenntnis. Vielleicht kann man die Justizministerin informieren, damit sie kommt. - Herr Scharf als Fraktionsvorsitzender.

Ich hoffe, dass die Protokollanten, wenn ich mich verhört habe, richtig gehört haben, wer den Zwischenruf getätigt

hat. Denn er kam aus den Reihen der Linksfraktion. Das, denke ich, sollte ich feststellen.

Gut. - Herr Scheurell hat jetzt das Wort. Er hatte sich gemeldet. Bitte schön, Herr Scheurell.

Mein Zwischenruf war vielleicht missverständlich, sehr geehrter Herr Gallert. Ich wollte eigentlich sagen: Schade, dass es so weit kommen musste.

Damit ist das von Herrn Scheurell richtig gestellt worden. - Ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen zu Fragen. Dann hat die SPD das Wort. Herr Dr. Brachmann, bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach dem Wortgefecht, das soeben stattgefunden hat, erspare ich es mir, jetzt noch einmal auf den Inhalt dieses Fakultativprotokolls einzugehen, das Gegenstand des Staatsvertrages ist, und auf die Frage, welche Aufgaben die Kommission hat. Ich will dezidiert auf die Auseinandersetzung eingehen, die eben hier geführt worden ist.

Ich will zunächst die Frage in den Vordergrund stellen: Warum gibt es dieses Fakultativprotokoll? - Weil - auch das ist gesagt worden - im Rahmen der UNO immer wieder Menschenrechtsverletzungen in diesem Bereich festgestellt werden; deshalb diese Bemühungen, ein internationales, aber auch ein nationales Überwachungssystem zu installieren. Es sollen nationale Mechanismen vorgehalten werden, um Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlungen zu verhindern. Ein neuer Überwachungsapparat, der zugleich präventiv wirken soll, soll ins Leben gerufen werden, um Personen, denen die Freiheit geraubt worden ist, entsprechend zu schützen.

Jetzt kommt die spannende Frage, ob wir so etwas hier in Deutschland brauchen. Haben wir das nötig? Sind wir eine Bananenrepublik oder sind wir - was zu sagen ein Anliegen von Herrn Stahlknecht war - ein Rechtsstaat?

Ich will gern noch einmal wiederholen - es ist auch gesagt worden, aber es ist mir wichtig -: Artikel 1 unserer Verfassung lautet: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

(Frau Weiß, CDU: So ist es!)

Damit wird zugleich die Folter als einer der schwersten denkbaren Angriffe auf die Würde eines Menschen verfassungsrechtlich geächtet.

Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes lautet: „Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit.“

Artikel 104 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes bestimmt ausdrücklich, dass festgehaltene Personen weder seelisch noch körperlich misshandelt werden dürfen. Darunter fallen - auch das hat Herr Stahlknecht bereits gesagt - alle denkbaren Fälle von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung. Sie sind in Deutschland unter Strafe gestellt.

Meine Damen und Herren! Die meisten in diesem Raum werden mir zustimmen, dass die Wahrung der Men

schenwürde nicht nur fundamentaler Pfeiler unserer Verfassungs- und Werteordnung ist, sondern auch Verfassungswirklichkeit.

Dem ist aber nicht überall in der Welt so. Ich gebe Herrn Wolpert vielleicht insoweit ein kleines Stück Recht, als ich sage: Es gibt natürlich auch in Deutschland immer wieder Vorfälle, die Diskussionen hervorrufen und die nicht dem entsprechen, was uns eigentlich unsere Verfassungs- und Werteordnung aufgibt. Ein Beispiel ist genannt worden, in dem vor Jahren durch den Frankfurter Polizeipräsidenten eine solche Debatte ausgelöst worden ist.

Aber es ist die Überzeugung meiner Fraktion - ich denke, auch die aller demokratischen Parteien in diesem Landtag, aber auch darüber hinaus -, dass Folter kein Mittel sein kann, egal zu welchem Zweck.

Insofern, denke ich, ist das Hauptaugenmerk darauf zu richten, wo überall in der Welt es noch Folter und unmenschliche, unwürdige Behandlung von Menschen im Freiheitsentzug gibt. Wenn wir wollen, dass auch diese Länder, diese Schwellenländer, überall dort, wo es noch solche Verletzungen gibt, diese Grundsätze beachten, dann können wir uns von diesen Kontrollmechanismen nicht ausnehmen, sondern müssen selbst mit gutem Beispiel vorangehen.

Deshalb halte ich diesen Staatsvertrag, mit dem diese Einrichtung geschaffen werden soll, für sehr richtig. Nicht unbedingt weil wir das selbst brauchen, sondern um international ein Zeichen zu setzen, damit sich auch andere diesen Maßstab zu eigen machen und wir in der Weltordnung diesbezüglich ein Stück weiter kommen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Ich danke Herrn Dr. Brachmann für seinen Redebeitrag. - Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Wir kommen dann zum Abstimmungsverfahren.

(Herr Dr. Brachmann, SPD, meldet sich zu Wort)

Ich habe vernommen, dass man einer Ausschussüberweisung zustimmen würde. - Bitte schön.

Ich würde noch die Überweisung in den Finanzausschuss beantragen. Es geht zwar nicht um große Beträge, aber es geht um Geld.

(Herr Stahlknecht, CDU: 10 000 €!)

Meine Damen und Herren, dann frage ich Sie, ob Sie der Überweisung in den Finanzausschuss zustimmen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich sehe Zustimmung.

Es wurde beantragt, die Drs. 5/2159 in den Ausschuss für Recht und Verfassung zur federführenden Beratung sowie in den Ausschuss für Finanzen zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei allen Fraktionen. Damit ist die Drucksache in die Ausschüsse überwiesen worden und Tagesordnungspunkt 7 ist beendet.

Meine Damen und Herren! Da wir sehr gut in der Zeit liegen, schlage ich Ihnen vor, den Tagesordnungspunkt 15 - das ist die so genannte Konsensliste -, der für den morgigen Tag vorgesehen war, jetzt zu behandeln und anschließend die Mittagspause zu machen. Gibt es Widerspruch? - Das sehe ich nicht. Dann verfahren wir so.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 15 auf:

Beratung

Behandlung im vereinfachten Verfahren gemäß § 38 Abs. 3 GO.LT (Konsensliste) - Drs. 5/2163

Auswirkungen des geplanten Gleichbehandlungsgesetzes/Antidiskriminierungsgesetzes auf SachsenAnhalt

Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 5/41

Änderungsantrag der Fraktion der Linkspartei.PDS - Drs. 5/58

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung - Drs. 5/2052

Leitlinien zur Modernisierung und Strukturverbesserung der beruflichen Bildung

Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 5/895

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit - Drs. 5/2151