Protocol of the Session on June 19, 2009

In der Sitzung am 27. Mai 2009 lehnte der Ausschuss im Ergebnis der Diskussion sowohl den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE als auch den Änderungsantrag der Fraktion der FDP zum Gesetzentwurf der Landesregierung mehrheitlich ab.

Abschließend beschloss der Ausschuss, die Änderungsvorschläge des GBD aufzunehmen und einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zu § 71 Abs. 4a anzunehmen, mit dem klargestellt wird, was der Begriff „nächstgelegene Schule“ heißt.

Die vorläufige Beschlussempfehlung wurde mit 8 : 1 : 3 Stimmen bestätigt und den mitberatenden Ausschüssen zugeleitet.

Wie bereits gesagt, haben es die mitberatenden Ausschüsse für Finanzen, Inneres und Landesentwicklung und Verkehr durch ihre zügige Beratung dem feder

führenden Ausschuss ermöglicht, am 10. Juni die abschließende Beratung durchzuführen.

In der Beratung bewerteten die Koalitionsfraktionen die vorgesehenen gesetzlichen Regelungen zur Entlastung der Schülerinnen und Schüler und der Familien von den Kosten der Schülerbeförderung vor dem Hintergrund der schwierigen Finanzsituation des Landes als einen sehr vernünftigen Kompromiss.

Die Fraktion der FDP brachte zum Ausdruck, dass sie die angestrebte Gesetzesänderung in der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftssituation als unverantwortlich ansehe. Nach ihrer Auffassung würden für die Schülerbeförderung, die in bisheriger Art und Weise funktioniert habe, nunmehr ohne Notwendigkeit jährliche Mehrkosten in Millionenhöhe aufgewendet, die keinen bildungsseitigen Mehrwert brächten.

Die Fraktion DIE LINKE kündigte für die Abstimmung über den Gesetzentwurf eine Stimmenthaltung an. Sie begründete das Stimmverhalten einerseits mit dem Umstand, dass nach jahrelangen Bemühungen um die Entlastung von den Beförderungskosten für den Besuch von Schulen der Sekundarstufe II ein Schritt in die richtige Richtung erfolgt sei und die Entlastung für bestimmte Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigte erheblich sei. Andererseits äußerte die Fraktion Zweifel, dass der Weg, der mit der Regelung zu den Finanzzuweisungen an die Träger der Schülerbeförderung beschritten werde, der richtige sei.

Im Ergebnis der Beratung beschloss der Ausschuss mit 8 : 1 : 3 Stimmen, die vorläufige Beschlussempfehlung unverändert beizubehalten und dem Landtag die Annahme des Gesetzentwurfs der Landesregierung in eben dieser Fassung zu empfehlen.

Im Namen des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur bitte ich heute den Landtag um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Dr. Schellenberger. - Für die Landesregierung nimmt jetzt Herr Professor Dr. Olbertz das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor Ihnen liegt eine Beschlussempfehlung des Ausschusses, die eine große Übereinstimmung mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung aufweist. Das heißt, die Regierung und die Mehrheit des Parlaments sprechen sich für eine der größten Entlastungen aus, die seit der Wiedergründung Sachsen-Anhalts für die Schülerinnen und Schüler und damit für die Eltern dieser Schüler in unserem Land je stattgefunden hat.

Wenn ich „Landesregierung“ sage, dann meine ich das auch so und nicht erst nach einem entsprechenden Kabinettsbeschluss. Es war kein geringerer als der Finanzminister, der diese Entlastung zuerst ankündigte. Der Verkehrsminister schloss sich ihm unmittelbar an.

Schon mehrfach wurde, auch bei anderen Regierungsverhältnissen, darüber diskutiert, die Schülerinnen und Schüler ab dem 11. Schuljahrgang von den Kosten für die Schülerbeförderung zu entlasten. Man sah dazu aber

keine Möglichkeit, aus unterschiedlichen, übrigens auch finanzpolitischen Gründen.

Jetzt soll genau dies geschehen. Präziser gesagt, soll es für die Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 11 und 12 der Gymnasien, 11 bis 13 der Gesamtschulen sowie der Berufsfachschulen, der Fachschulen, Fachoberschulen und Fachgymnasien geschehen.

Wenn sich erst einmal eine solche Entlastung abzeichnet, dann kann man natürlich immer fordern, dass das Land nun auch noch den Rest der Kosten übernimmt. Man kann dann gleich noch viel mehr und auch noch ganz andere Dinge fordern. Aber auch diejenigen, die dies tun, wissen ganz genau, dass die sich abzeichnende Änderung des Schulgesetzes ein finanzieller Kraftakt ist, und das in Zeiten, in denen der Finanzminister zu Recht Anlass für die Wahrung einer strikten Ausgabendisziplin sieht.

(Beifall bei der SPD)

Bereits in der ersten Lesung habe ich aber auch erläutert, weshalb für die vorgesehene Eigenbeteiligung nicht allein finanzpolitische Gründe sprechen. Da diese Eigenbeteiligung nicht als prozentualer Anteil an den Kosten, sondern als Festbetrag vorgesehen ist, folgt sie dem Grundsatz, diejenigen am meisten zu entlasten, die bisher auch am meisten für die Beförderung ihrer Kinder aufbringen mussten. Ich denke, ein handhabbareres, sozialeres Kriterium müsste man erst einmal finden.

Das gilt nicht nur für das Prinzip der Verteilung der staatlichen Leistung, sondern auch für die Höhe des vorgesehenen Eigenbetrages. In der Stadt mit dem geringsten Preis für eine Schülerjahreskarte bedeutet er eine Einsparung von rund 45 %. Wer die bisher teuerste Zeitkarte in unserem Land kaufen musste, wird immerhin um mehr als 90 % entlastet. Die Eigenbeteiligung beträgt 100 € pro Jahr. Dies bedeutet bei rund 200 Schultagen eine Entlastung von rund 50 Cent pro Tag.

Im Übrigen ist es keine ausgemachte Sache, dass die Kreise und kreisfreien Städte ab dem kommenden Schuljahr Karten ausgeben, die nur für den Weg zum Unterricht und zurück gelten. Ich halte es für möglich und erwarte es eigentlich, dass die Träger der Schülerbeförderung im Sinne der jungen Generation auch ein bisschen kreativer vorgehen.

(Beifall bei der SPD)

Das gilt zum einen für außerunterrichtliche Veranstaltungen der Schule. Zum anderen spricht aus meiner Sicht kein triftiger Grund dagegen, dass die Schülerkarten auch an unterrichtsfreien Tagen gelten. Manche Träger machen das auch jetzt schon so.

Meine Damen und Herren! Die Entlastung, über die Sie gleich entscheiden werden, ist für die Eltern natürlich zunächst finanzieller Art. Sie beinhaltet aber - das haben viele Abgeordnete während der Beratungen betont - auch eine soziale Botschaft.

Bildung soll nicht von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Eltern abhängen. In dieser Hinsicht kann einmal offen bleiben, wie vielen Schülerinnen und Schülern bisher tatsächlich aus diesem finanziellen Grund ein bestimmter Schulabschluss versagt geblieben ist.

Wenn also eine Fahrtkostenentlastung auf Bildung verweist, ist sie selbst noch keine Bildung. Ich will damit sagen, dass eine solche Entlastung nicht nur ihren symbo

lischen, sondern auch ihren höchst realen Wert verlöre, wenn sie perspektivisch mit Einsparungen im primären Bildungssektor einherginge und womöglich aus diesen Einsparungen auch noch finanziert werden würde.

(Zustimmung von Herrn Harms, CDU)

In der aktuellen finanzpolitischen Diskussion im Land weist vieles genau auf diesen Effekt hin, vor dem ich heute mit allem Erst und allem Nachdruck warnen möchte. In der Hoffnung, leider nicht in der Zuversicht, dass genau so ein Wechsel von primären zu sekundären Bildungsausgaben nicht eintreten möge, rechne ich mit Ihrer Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister, für Ihren Beitrag. - Wir kommen dann zu den Debattenbeiträgen der Fraktionen. Für die Partei DIE LINKE hat Frau Fiedler das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Endlich ist ein Schritt getan, der ein Stück mehr soziale Chancengerechtigkeit ermöglicht. Das ist eine gute Nachricht. Aber wie jede Nachricht hat auch diese mehrere Botschaften. Ich möchte ein paar davon auswählen.

Die erste - das sage ich mit Erleichterung - werden die Menschen herauslesen, die jetzt doch erheblich entlastet werden. Das erkennen wir natürlich voll an. Die jetzt vorgeschlagene Regelung bringt Sachsen-Anhalt beim Thema kostengünstige Schülerbeförderung immerhin sogar an einen bundesweiten Spitzenplatz. Wie oft haben wir einer alleinerziehenden Mutter oder einer gering verdienenden Familie sagen müssen, das haben wir probiert und das haben wir beantragt, das ist aber nicht durchgekommen?

Damit bin ich bei meiner zweiten Botschaft. Der will ich eine gehörige Portion Sarkasmus mit auf den Weg geben. Sie richtet sich an alle diejenigen, die bisher nie zugestimmt haben, wenn meine Fraktion dieses Thema in den parlamentarischen Raum hineingetragen hat, und das beharrlich seit Jahren.

Daneben gab es vor Ort ebenfalls viele Initiativen durch die LINKE und auch durch andere. Diese haben durchaus zu sozialverträglichen Beschlüssen einzelner Kreistage in Sachen Schülerbeförderung geführt. Ohne diese Hartnäckigkeit von uns wäre der Vorstoß der Koalitionsparteien jetzt nicht gekommen.

(Beifall bei der LINKEN - Frau Mittendorf, SPD: W. z. b. w! Was zu beweisen wäre!)

Deshalb sehen wir das Ergebnis durchaus auch als unseren Erfolg an. Wenn Sie den nun jetzt als den Ihren verbuchen werden, dann sage ich nur: Superwahljahr 2009. Ein Schelm, der Arges dabei denkt.

(Beifall bei der LINKEN)

Bei der dritten Botschaft schließlich will mir das befreiende Aufatmen, das mit dem Wort „endlich“ meist einhergeht, doch nicht so recht gelingen, wenn ich daran denke, wie sich der Weg zu der bis heute im Gesetzentwurf der Landesregierung stehenden Zuzahlung in Höhe von 100 € gestaltet hat. Das muss ich hier einfach so sagen.

Diese Botschaft richtet sich an die Koalitionsfraktionen, die den vorliegenden Gesetzentwurf ausgehandelt haben. Die eine, die das Wort „sozial“ im Namen trägt, hatte ursprünglich die Kostenfreiheit gefordert und ließ dann zur ersten Lesung verlauten, sie wolle die Eigenbeteiligung der Eltern während der Ausschussberatung weiter zu drücken versuchen - was sich dann als Fehlanzeige erwies.

Die andere Koalitionspartei, die das Wort „christlich“ im Namen trägt, sprach im November 2008 in ihrem Stendaler Bildungspapier von der Befreiung von Schülerbeförderungskosten in allen Klassenstufen. Aber auf dem Weg von Stendal nach Merseburg mutierte dann diese Forderung am 9. Mai 2009 - übrigens nach der ersten Lesung des Gesetzentwurfes am 7. Mai 2009 im Landtag - zu der Formulierung: „Die Schülerbeförderung soll sozial verträglich gestaltet werden“.

(Herr Gürth, CDU: Über die Mutation der LINKEN können wir auch lange reden! - Frau Feußner, CDU: Dazu fällt mir auch viel ein!)

Und die vierte Botschaft: Der Inhalt unseres Gesetzentwurfes ist sich über die vielen Anträge und Gesetzentwürfe über all die Jahre hinweg treu geblieben - Punkt. Kein Kommentar.

(Beifall bei der LINKEN)

Sie werden unserem Gesetzentwurf nicht zustimmen - das haben wir schon gehört -, und wir werden Ihren nicht ablehnen - das haben Sie auch schon gehört -, weil wir glauben, dass er vielen Familien im Land beträchtliche Erleichterungen bringen wird. Aber dass wir ihm nicht zustimmen können, werden all diejenigen verstehen, die so wie wir einen bisher unbefriedigten Diskussionsbedarf verspüren, wenn es um die erheblichen Unwägbarkeiten bei den zu erwartenden Kostenabrechnungen der Landkreise und der kreisfreien Städte geht.

Mit der jetzt vorgeschlagenen Regelung wäre unsere Forderung nach vollständiger Kostenbefreiung finanzierbar gewesen, zumal von deutlichen Effizienzgewinnen durch den dramatischen Rückgang der Zahl der zu befördernden Schüler in den letzten Jahren und den dennoch gleich gebliebenen Zuweisungen des Landes ausgegangen werden kann. Wir werden uns also, wie gesagt, der Stimme enthalten. - Danke.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank für Ihren Beitrag, Frau Fiedler. - Wir kommen nun zum Debattenbeitrag der SPD-Fraktion. Es spricht die Abgeordnete Frau Mittendorf. Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eine gute Bildungspolitik und eine gute Schule bedeuten nicht nur guten Unterricht, sondern weit mehr. Dazu gehören gute äußere Rahmenbedingungen, nicht nur strukturell, sondern auch in Bezug auf die Lernmittelsituation und auf die Schülerbeförderung.

Mit der vorliegenden Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur haben wir, denke ich, die Rahmenbedingungen dafür geschaffen, Erziehungsberechtigte und Schülerinnen und Schü