Protocol of the Session on June 19, 2009

(Herr Tullner, CDU: Muss auch!)

um über das Thema noch einmal zu diskutieren. Ich sage es einmal so: Irgendwo müssen wir das unterbringen. Ich habe zwar auch noch keine Lösung, aber es muss das Gespräch darüber geführt werden, wie dort Mittel eingesetzt werden können, um mögliche Entschädigungen umzusetzen, wenn man das will.

(Herr Tullner, CDU: War nicht der Wolf ein Groß- raubtier?)

Ich komme jetzt zum Wassergesetz. Ich möchte einen Seitenschritt wagen, bevor ich zu den einzelnen Schwerpunkten etwas sage. Ich habe im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien schon gesagt: Alles Schlechte hat auch etwas Gutes. Wir haben durch die Pilotprojekte gesehen, was nicht geht, was vom Landesamt für Vermessung und Geoinformation nicht umgesetzt werden kann.

Ich habe auch schon in Richtung der interministeriellen Arbeitsgruppe, die sich mit der Umsetzung der EUDienstleistungsrichtlinie in nationales Recht beschäftigt, geäußert, dass man sich bitte sehr genau ansehen möge, wie diese Pilotprojekte ausgewertet worden sind, wie dort die Datenlage ist und wie es in einzelnen EDVProgrammen und Tabellenwerken - ich sage es einmal in Anführungsstrichen - menschelt. Wenn man da das Komma falsch setzt und anstatt eines Umlautes zum Beispiel „ae“ schreibt, wird das völlig falsch eingeordnet.

(Herr Czeke, DIE LINKE: Oh!)

Das sind nachher Dinge, von denen man so schön sagt, dass der Schlips ins Rad gerät und es nicht mehr weiter geht.

(Herr Czeke, DIE LINKE: Oh!)

Es ist also wirklich sehr problematisch. Ich habe große Sorgen, ob wir diese Datenlage kurzfristig so hinbekommen, dass es auch für andere Bereiche funktioniert. Denn wenn es alles funktioniert hätte, wäre auch die Umsetzung des modifizierten Flächenmaßstabes kein Problem gewesen. Ich sage einmal: Für mich ist das Thema nach wie vor nicht endgültig abgeschlossen.

Uns liegt jetzt ein Gesetzentwurf vor, der die Rechtssicherheit der Bescheide erhöht. Das war eine Zielstellung. Wir wollten die Effizienz des Verwaltungshandelns erhöhen und die Frage der Kostenumlage regeln. Ich möchte nur noch einmal für diejenigen, die sich im Detail nicht darin auskennen, sagen, um welche Größenordnungen es geht.

Wenn wir einen durchschnittlichen Jahresbeitrag von 8,50 € pro Hektar haben, und wir nehmen einmal an, damit es sich einfacher rechnet, dass eine Eigenheimfläche etwa 1 000 m² umfasst, dann reden wir über einen Jahresbeitrag von 85 Cent. Die Frage ist einfach: Will man das als Gemeinde eintreiben oder soll man andere Möglichkeiten finden, um die Kosten der Gewässerunterhaltung zu decken?

Das Dritte, was für uns ganz wichtig ist und was wir auch immer noch mit drin haben, ist der Bezug der Beiträge auf die Unterhaltungskosten, das so genannte Verursacherprinzip. Wir haben jetzt eine andere Lösung gefunden, aber, ich denke, mit den Daten vom Statistischen Landesamt, die wir jetzt in den Gemeinden nutzen, haben wir einen Bezug auf die Verdichtung der Bebauung gefunden. Damit sind wir auf dem richtigen Weg.

An dieser Stelle möchte ich hier noch einmal die Bedenken aus dem Landwirtschaftsbereich in meine Rede mit einflechten. Ich denke, dass wir das nicht wegdrücken oder vernachlässigen sollten. Es gibt in verschiedenen Verbandsgebieten Probleme mit dem Einsatz und dem Wirken der Berufenen. Wir müssen uns noch einmal überlegen, wie wir das machen. Ich bin zwar dagegen, die Berufenenregelung als solche anzugreifen, aber vielleicht gibt es Möglichkeiten, das in anderer Weise zu klären. Die Probleme stellen sich nicht in allen Verbänden, aber es gibt eben Verbände, in denen es sich schwierig gestaltet.

Ganz wichtig ist für uns auch die Abgrenzung der Kosten der Gewässerunterhaltung von den Kosten im Zusammenhang mit Ökologie, Naturschutz, Wasserrahmenrichtlinie, FFH-Flächen und dieser ganzen Problematik. Dazu haben wir ausdrücklich gesagt, dass wir den Erlass, der dazu herausgegeben werden wird und der nachher die Abgrenzung zu den Naturschutzmaßnahmen regeln soll, sehen wollen, bevor das Gesetz durch uns beschlossen wird.

(Herr Tullner, CDU: Vorher schon!)

- Vorher schon. Vorher schon wollen wir den Entwurf des Erlasses haben. Das ist mit dem MLU auch abgestimmt. Der wird uns auch gezeigt.

Des Weiteren ist uns die Wahlmöglichkeit für die Umlage ganz wichtig. Das ist jetzt auch in dem Gesetzentwurf enthalten. Ich habe es vorhin schon einmal gesagt. Gerade bei den Kleinbeträgen soll es den Gemeinden über

lassen bleiben, es so zu gestalten, wie sie es gern möchten. Man muss an dieser Stelle auch noch einmal sagen, dass gerade in den größeren Orten und Gemeinden, die Sie angesprochen haben, sei es Magdeburg oder Dessau, viele Flächen natürlich auch an Gewässern erster Ordnung liegen, bei denen wir das Problem der Umlage und der Beiträge gar nicht haben.

Das sind die Schwerpunkte, über die wir verhandeln müssen und bei denen wir noch Regelungsbedarf sehen. Ich glaube, dass wir uns darüber auch in der Koalition einig sind, sowohl was den Umweltbereich als auch was den Landwirtschaftsbereich betrifft. Ich bin guten Mutes, dass wir das bis zur zweiten Lesung regeln können, und wünsche uns eine gute Beratung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU - Herr Tullner, CDU: Das ist aber ganz schön viel!)

Vielen Dank, Herr Stadelmann. - Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen, meine Damen und Herren. Wir treten damit in das Abstimmungsverfahren ein.

Wir kommen zuerst zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in Drs. 5/1972. Dass einer Überweisung als solcher widersprochen wird, habe ich nicht vernommen. Damit können wir darüber abstimmen, in welche Ausschüsse der Gesetzentwurf überwiesen werden soll.

Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt und zur Mitberatung an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, an den Ausschuss für Inneres und an den Ausschuss für Finanzen zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei allen Fraktionen. Damit ist der Überweisung des Gesetzentwurfes in diese Ausschüsse zugestimmt worden.

Wir kommen jetzt zu der Abstimmung über den Gesetzentwurf in Drs. 5/2021 und über den Änderungsantrag der FDP-Fraktion. Einer Überweisung ist nicht widersprochen worden.

Es ist wiederum beantragt worden, den Gesetzentwurf und den Änderungsantrag zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt und zur Mitberatung an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, an den Ausschuss für Inneres und an den Ausschuss für Finanzen zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei allen Fraktionen. Damit ist die Überweisung in diese Ausschüsse beschlossen worden und wir können den Tagesordnungspunkt 6 verlassen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drs. 5/1931

Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 5/1938

Änderungsantrag der Fraktion der FDP - Drs. 5/1965

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur - Drs. 5/2025

Die erste Beratung fand in der 58. Sitzung des Landtags am 7. Mai 2009 statt. Es ist eine Debatte mit einer Redezeit von fünf Minuten je Fraktion vereinbart worden. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Dr. Schellenberger. Herr Dr. Schellenberger, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben es gerade gehört: zwei Gesetzentwürfe und ein Änderungsantrag. In der 58. Sitzung des Landtags sind diese zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur und zur Mitberatung an den Ausschuss für Finanzen, an den Ausschuss für Inneres und an den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr überwiesen worden. Das ist eine ganze Menge. An dieser Stelle erst einmal mein Dank an alle Ausschüsse, das heißt also an vier Ausschüsse.

Innerhalb einer sehr kurzen Zeitspanne kommen wir heute zur zweiten Lesung der Gesetzentwürfe. Meine Hochachtung vor dem Parlament, das Sie gemeinsam dieses möglich gemacht haben; denn es ist wichtig, das Gesetz zum 1. August in Kraft zu setzen, vorausgesetzt, dass Sie dem heute zustimmen.

Der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE ist auf eine Novellierung des § 71 des Schulgesetzes gerichtet mit dem Ziel, dass alle Schülerinnen und Schüler vollständig von den Kosten der Schülerbeförderung entlastet werden.

Mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung wird eine Änderung des § 71 des Schulgesetzes in der Weise verfolgt, dass ab dem neuen Schuljahr der Kreis der Schülerinnen und Schüler erweitert wird, der von den Kosten der Schülerbeförderung entlastet wird. Dabei geht es speziell um die Schüler in den Schuljahrgängen 11 und 12 der Gymnasien und in den Schuljahrgängen 11 bis 13 der Gesamtschulen, um die Schüler in den Berufsfachschulen, sofern sie nicht in § 71 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 erfasst sind, sowie um die Schüler in den Fachschulen, Fachoberschulen und Fachgymnasien.

Diese Schüler sollen von den Fahrtkosten zu der nächstgelegenen Schule des von ihnen gewählten Bildungsgangs entlastet werden. Mit der Entlastung soll eine Eigenbeteiligung der Schülerinnen und Schüler von 100 € pro Schuljahr einhergehen.

Durch eine Änderung von § 71 Abs. 2 sollen künftig zudem Schülerinnen und Schüler von Sekundarschulen und Gymnasien mit einem inhaltlichen Schwerpunkt sowie Schülerinnen und Schüler, die Ersatzschulen von besonderer pädagogischer Bedeutung besuchen, von den Fahrtkosten zwischen Schule und Wohnung befreit werden.

Bei § 71 wird ein neuer Absatz 8 vorgeschlagen, in dem festgelegt ist, dass die Landkreise und kreisfreien Städte für die Erweiterung der Anspruchsberechtigung bei der Schülerbeförderung durch das Land Zuweisungen in Höhe von 4 Millionen € für das Jahr 2009 und in Höhe von

jeweils 7,25 Millionen € für die Jahre 2010 und 2011 erhalten.

Weiterhin ist vorgesehen, dass im Ergebnis einer konkreten Berechnung der Mehrbelastung durch die Träger der Schülerbeförderung diesen vom Land rückwirkend ab dem Jahr 2011 ein pauschaler Ausgleich gezahlt wird.

Darüber hinaus wird in dem Gesetzentwurf vorgeschlagen, in § 9 - Berufsbildende Schulen - einen Absatz 8a einzufügen, in dem der Begriff „Bildungsgang“ definiert wird.

Die Fraktion der FDP hat zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung einen Änderungsantrag vorgelegt. Mit diesem wird beabsichtigt, für alle Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulen und der vollzeitschulischen Ausbildungsgänge einen angemessenen Ausgleich der Beförderungskosten zu gewährleisten.

Bereits am Rande der ersten Lesung der Gesetzentwürfe am 7. Mai 2009 erfolgte eine Verständigung der Mitglieder des federführenden Ausschusses über den zeitlichen Ablauf der parlamentarischen Beratungen. Ziel war es, in einem zügigen Beratungsverfahren unter Einbeziehung der mitberatenden Ausschüsse zu gewährleisten, dass der Landtag das Gesetz bereits in der JuniSitzung, also in der heutigen Sitzung verabschieden kann.

Um dies zu gewährleisten, wurde am 20. Mai 2009 eine Anhörung zu den Gesetzentwürfen und zu dem Änderungsantrag durchgeführt. Es wurden 16 Verbände und Einrichtungen eingeladen.

In der anschließenden Beratung verständigte sich der Ausschuss darauf, in der Sitzung am 27. Mai 2009 eine vorläufige Beschlussempfehlung zur Weiterleitung an die mitberatenden Ausschüsse zu erarbeiten und die abschließende Beratung und Beschlussfassung über den Gesetzentwurf am 10. Juni 2009 durchzuführen.

Als Beratungsgrundlage für die Erarbeitung der vorläufigen Beschlussempfehlung, auf die sich die Änderungsanträge richten sollten, wurde mehrheitlich der Gesetzentwurf der Landesregierung beschlossen.

Mit Schreiben vom 25. Mai 2009 übermittelte der GBD dem Ausschuss eine Stellungnahme mit Änderungsvorschlägen zum Gesetzentwurf der Landesregierung, die inhaltlich weitgehend mit dem Kultusministerium abgestimmt worden waren.

In der Sitzung am 27. Mai 2009 lehnte der Ausschuss im Ergebnis der Diskussion sowohl den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE als auch den Änderungsantrag der Fraktion der FDP zum Gesetzentwurf der Landesregierung mehrheitlich ab.