Protocol of the Session on June 19, 2009

So kann man nicht mit Rechtsgütern umgehen. Die Bürger und die Eigentümer haben ein Recht darauf, dass alle einbezogen werden und dass die Bescheide zukünftig ordnungsgemäß ergehen.

(Zustimmung bei der FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Deshalb haben wir Ihnen einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Übertragung der Aufgaben auf die Kommunen vorsieht. Damit ist eine klare Regelung hinsichtlich der Zuständigkeit getroffen worden und somit eine klare örtliche Verankerung. Wer sich das einmal in anderen Bundesländern anschaut, in denen das umgesetzt wird, der stellt fest, dass sowohl die Gewässerpflege als auch die klare Steuerung und Regulierung viel besser funktionieren, weil der Gemeinderat einbezogen ist, weil die Leute vor Ort informiert sind, weil die Ausschreibungen klar erkennbar sind und weil die betroffenen Eigentümer viel besser gehört werden können.

(Beifall bei der FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren der Koalition, Sie haben die Zwangseingemeindung in diesem Land mit der Begründung mit Macht durchgesetzt, neue Aufgaben auf die Kommunen zu übertragen. Nutzen Sie die Chancen der neuen größeren Gemeinden, geben Sie ihnen diese Aufgaben, die sie viel besser erfüllen können als irgendwelche fernen Verbände, die keinen Bezug mehr zur Örtlichkeit haben.

(Beifall bei der FDP)

Der gegenwärtige Gesetzentwurf, der den Erschwernisbeitrag nach Einwohnerdichte festlegen will: Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, diesbezüglich ist noch einmal deutlich auf die Einwendungen des Städte- und Gemeindebundes zu hören. Das ist keine Begründung. Die Bürgerinnen und Bürger in den größeren Kommunen zahlen schon längst für die Beseitigung des Niederschlagswassers. Es werden umfangreiche Bauwerke vorgesehen, um dies zu regeln. Die Bürger sind zur Kasse gebeten worden.

Plötzlich wird unterstellt, dass eine Erschwernis bei der Behandlung unserer Gewässer allein dadurch entsteht, dass dort viele Menschen wohnen. Das ist an den Haaren herbeigezogen. Das ist ein vorgeschobenes Argument des Wasserverbandstages, der sich dadurch billig neue Einnahmen erhofft. Das hat nichts mit der Realität zu tun. Wir sehen diesbezüglich erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken.

(Beifall bei der FDP)

Es muss wieder klar auf die wahre Erschwernis Bezug genommen werden, nämlich auf Baulichkeiten, einen schlechten Zugang und Ähnliches.

Zudem haben wir noch einmal das Thema der ökologischen Erschwernis zu diskutieren. Zunehmend haben wir es mit Besiedelungen von Gewässern zu tun, die zu Recht geschützt oder schützenswert sind. Diesbezüglich muss man eine Möglichkeit finden, wie die problematische Gewässerfreihaltung durch einen erhöhten Beitrag begleitet werden kann. Man muss dann über Umlagen und Ähnliches reden. Man muss dem Rechnung tragen, um die Akzeptanz vor Ort für diese Schwierigkeiten zu erhöhen und um die Möglichkeit zu geben, die Gewässerunterhaltung und die Schutzziele in Einklang zu bringen.

(Beifall bei der FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Eilbedürftigkeit, auf die von der Ministerin hingewiesen wurde, besteht eigentlich schon seit Längerem. Wenn die FDP das Thema nicht schon vor zwei Jahren auf die Agenda gesetzt hätte, dann hätte das Gesetz längst umgesetzt sein müssen. Dass die Pilotprojekte erst nach dem eigentlichen Inkrafttreten in Gang gesetzt worden sind, zeugt von einer Nachlässigkeit bei der Umsetzung des Gesetzes.

Wenn wir jetzt davon ausgehen, dass wir, wenn wir schnell arbeiten, dieses Gesetz vielleicht im November in Kraft setzen, dann frage ich mich, was wir den Verbänden oder den Gemeinden eigentlich zumuten, wenn sie das noch umsetzen sollen. Das ist die blanke Ignoranz derjenigen, die es vor Ort machen müssen.

(Beifall bei der FDP - Zustimmung von Herrn Czeke, DIE LINKE)

Das ist einfach schlechte Arbeit. Es ist offensichtlich, dass an dieser Stelle wieder einmal - durch das Liegen

lassen und das Ignorieren von Problemen, durch Adhoc-Tätigkeiten - die so genannte Traumkonstellation des ehemaligen Kandidaten für das Amt des Ministerpräsidenten der CDU zu einer Alptraumkonstellation geworden ist.

Meine Damen und Herren! Wachen Sie endlich auf und machen Sie gute Gesetze, die vor Ort auch umgesetzt werden können!

(Beifall bei der FDP)

Das war der Beitrag des Abgeordneten Herrn Kley von der FDP. - Es folgt der Beitrag der SPD. Herr Bergmann, Sie haben das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich freue mich, heute zu diesem Gesetz reden zu dürfen. Ich schicke aber voraus, dass es mir aufgrund einer Erkältung sicherlich schwerfällt. Das ist aber nicht das Problem. Ich bekomme das schon irgendwie hin.

Wir haben heute - darin gebe ich dem Kollegen Kley Recht - die Situation, dass wir innerhalb einer Debatte das Wassergesetz gleich zweimal behandeln müssen. Ob das glücklich gewählt ist, weiß ich auch nicht.

Ich habe meine Rede in zwei Abschnitte geteilt. Wir hätten auch zwei Fünfminutendebatten daraus machen können. - Egal.

Ich denke, wir haben insbesondere bei der Änderung der umweltrechtlichen Vorschriften einige interessante Dinge, auf die ich jetzt eingehen möchte. Die Veränderung des Kahlschlagverbots von 4 ha auf 2 ha wird von uns begrüßt. Ich denke, diese Auffassung teilen viele.

Frau Wernicke, ich könnte mir vorstellen, dass wir gerade jetzt, da wir im Waldbereich angekommen sind, mit der Änderung des Artikels in Bezug auf das Waldgesetz die Waldpädagogik wieder als Aufgabe der Forstbehörden festschreiben und im Ausschuss entsprechend beraten. Ich glaube, das Ganze macht viel Sinn.

Es gibt eine ganze Reihe von Punkten, die wir im Rahmen der Gesetzesnovelle auch noch gern ansprechen würden bzw. geändert sehen würden. Ohne meine Ausführung in die Länge zu ziehen, möchte ich Sie zumindest benennen, auch um dem Zweilesungsprinzip zu entsprechen.

Ich würde gern noch einmal darauf hinweisen, dass wir, wenn wir das Naturschutzgesetz anfassen, in puncto Alleenschutz einiges zu tun haben. Vielleicht gibt es einige Dinge, die man bereits im Zusammenhang mit dem Raumordnungsverfahren für große Tierproduktionsanlagen regeln könnte. Das will ich mal offen lassen.

Jetzt muss ich den Kollegen Kley noch einmal anschauen, er hatte sich gerade besonders auf die SUP bezogen. Ich denke - ich erinnere dazu an meine Kleine Anfrage -, auch die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung müsste im Gesetz verankert werden. Allein der Hinweis, dass das Bundesrecht ist, reicht, glaube ich, nicht aus. Auch hierbei geht es darum abzuschätzen, ob die SUP in unsere Genehmigungsverfahren rechtssicher eingebracht ist. Da kann ich Ihnen nur beipflichten, die Bescheide müssen rechtssicher sein. Daher sollten wir uns an dieser Stelle auch den Gedanken machen, den Sie gerade eingebracht haben.

Ich habe mit großer Freude zur Kenntnis genommen, dass wir eine Regelung für die Großraubtiere finden. Ich halte es in diesem Zusammenhang auch für richtig, dass wir eine Entschädigungszahlung vorsehen. Im Hinblick auf den Biber habe ich schon meine Probleme, aber darüber reden wir im Ausschuss. An sich finde ich es erst einmal richtig, um die Akzeptanz zu erhöhen.

Ich muss aber auch sagen, Frau Wernicke, dass wir ein bisschen Geld für Öffentlichkeitsarbeit brauchen. Darüber müssen wir auch mit dem Finanzminister sprechen. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Nach der Lektüre mancher Leserbriefe in der „Volksstimme“ habe ich mitunter das Gefühl, dass einigen Leuten im Wald auch noch Rotkäppchen und die sieben Geißlein begegnen und nicht nur der böse Wolf. Ich glaube, da ist noch eine Menge Arbeit zu leisten. Das klingt ja manchmal sehr mittelalterlich.

(Herr Borgwardt, CDU: Dem Wolf begegnen wir ja bald!)

- Ich habe Sie nicht verstanden.

(Herr Borgwardt, CDU: Dem Wolf begegnen wir ja bald!)

- Dem Wolf begegnen wir schon wieder, ja. Die anderen kommen auch.

Nun lassen Sie mich im zweiten Teil auf das Wassergesetz eingehen. Ein alter Spruch, den wir alle kennen, besagt: Was lange währt, wird endlich gut. - In diesem Fall ist es nicht so. Uns wurde lange Zeit - auch vom Ministerium, auch vom LVermGeo - gesagt: Es klappt schon mit der Umsetzung des modifizierten Flächenmaßstabes.

Wir mussten nun leider sehen, dass es nicht klappt. Sie wissen aber auch, Herr Kollege Kley, dass wir als SPD dieser gesamten Geschichte schon immer skeptisch gegenübergestanden haben. Wir haben damals die Gesetzesverlängerung bis 2010 mitgetragen. Lesen Sie meinen Beitrag von damals. Aber nicht mit großer Freude haben wir das gemacht, wir haben es gemacht, weil wir das eigentlich nicht ändern wollten.

Die Pilotprojekte haben jetzt gezeigt, dass es nicht geht. Man kann nun lange darüber lamentieren, ob das hätte schneller gehen können oder auch nicht. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen: Es ist nicht umsetzbar, zumindest nicht in dieser Form. Ich glaube, das müssen wir zur Kenntnis nehmen.

Wir haben jetzt einen neuen Vorschlag auf dem Tisch liegen, den ich im Wesentlichen mittragen kann. Ich muss auch feststellen: Der alte modifizierte Flächenmaßstab, den es für uns nicht mehr gibt, wäre für die Kommunen nicht machbar gewesen. Der Verwaltungsaufwand wäre nämlich zu hoch gewesen.

Ich glaube, Herr Kley, wenn wir da von Gesetzessabotage reden, ist das ein bisschen hoch gegriffen bzw. ein bisschen sehr weit hergeholt. Ich glaube, die Kommunen haben sich schon Gedanken darüber gemacht, wie sie das umsetzen. Ich will aber auch gern beipflichten, dass es sich einige sehr leicht gemacht haben. Das Wort „Sabotage“ war nur ein bisschen heftig.

Selbst wenn es gelungen wäre, ein standardisiertes Verwaltungsverfahren hinzubekommen, wäre immer noch das Problem geblieben, entsprechend dem Verursacherprinzip eine Differenzierung zwischen land- und forstwirtschaftlichen Flächen genau zu begründen. Aus mei

ner Sicht hat die Vernunft gesiegt, wenn auch über Umwege.

Zu den Inhalten des vorliegenden Gesetzentwurfs möchte ich Folgendes kurz sagen:

Kernpunkt ist die Beibehaltung des einfachen Flächenmaßstabes. Darüber hinaus sollen Mehraufwendungen, wo sie auftreten, erhoben werden. Dies folgt dem Verursacherprinzip und das ist selbstverständlich zu begrüßen.

Pauschal soll zudem in Unterhaltungsverbänden entsprechend dem Anteil der versiegelten Flächen ein Erschwernisbeitrag bei den Kommunen erhoben werden, und zwar - klar als Hilfsmittel, weil nicht flächenkonkret möglich - über die Einwohnerzahl und -dichte. Ich denke, das ist vertretbar, da gibt es eine positive Korrelation. Wir können sicherlich auch den Ausschuss nutzen, um das noch einmal fachlich zu diskutieren.

Meine Damen und Herren! Ich möchte mit diesen Bemerkungen, weil es mir wirklich ein bisschen schwer fällt zu reden, zum Ende kommen. Ich plädiere dafür, den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Umwelt und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Inneres sowie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu überweisen. Wir werden am 24. Juni noch eine Sitzung des Umweltausschusses haben und sollten uns dort vielleicht auf eine Terminkette verständigen.

(Herr Kley, FDP: Die Einladung ist schon raus!)

- Ist schon raus, okay. - Aber vielleicht sollten wir uns noch auf eine ausschussübergreifende Anhörung im Monat August verständigen. Das können wir ja noch bereden. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der SPD und von der Regie- rungsbank)

Herzlichen Dank, Herr Bergmann. Es gibt eine Nachfrage des Abgeordneten Herrn Hauser.

Aber bevor ich Herrn Hauser das Wort erteile, will ich Schülerinnen und Schüler des Luther-MelanchthonGymnasiums Wittenberg auf der Südtribüne begrüßen. Herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)