Dazu muss ich erst einmal einen Auftrag geben und dann werden wir sehen, zu welchem Zeitpunkt das möglich sein wird.
Die Frage 7 und damit die vorletzte Frage wird vom Abgeordneten Herrn Guido Kosmehl von der FDP-Fraktion gestellt. Es geht dabei um den BOS-Digitalfunk.
Herr Präsident! Am 29. August 2006 hat das Bundesinnenministerium bekannt gegeben, dass das Bieterverfahren abgeschlossen wurde und EADS Secure Networks den Zuschlag für die Beschaffung der Systemtechnik beim BOS-Digitalfunk erhalten hat.
1. Hat die Entscheidung des Bundes Einfluss auf die erwarteten Kosten beim Aufbau des Komplementärnetzes in Sachsen-Anhalt und wird für dieses Netz eine erneute Ausschreibung der Systemtechnik etwa für zusätzliche Stationen erfolgen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Frage des Abgeordneten Kosmehl namens der Landesregierung wie folgt.
Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung. Am 28. August 2006 hat der Bund das Vergabeverfahren über die Lieferung von Systemtechnik und sonstigen Leistungen bezüglich eines digitalen Sprech- und Datenfunksystems für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben - BOS - in der Bundesrepublik Deutschland mit dem Zuschlag an die Firma EADS Secure Networks abgeschlossen. Damit wurde ein wichtiger Meilenstein zur Errichtung eines bundesweit einheitlichen Digitalfunknetzes erreicht, das zukünftig gemeinsam durch alle BOS genutzt werden soll, unabhängig davon, ob sie sich in Bundes-, Landes- oder kommunaler Trägerschaft befinden. Eine Trennung in Bundes- oder Landesteilnetze erfolgt daher nicht.
Nun zu den Fragen. Zu 1: Ja, da über den Rahmenvertrag zur Lieferung von Systemtechnik auch die Komponenten des BOS-Digitalfunknetzes bezogen werden, für deren Finanzierung nach dem geplanten Verwaltungsabkommen über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei Aufbau und Betrieb des BOS-Digitalfunknetzes das Land zuständig ist. Einer erneuten Landesausschreibung bedarf es dazu nicht. Allerdings stellt die Systemtechnik neben den Betriebskosten und den Kosten für die Bereitstellung von Endgeräten und Leitstellen nur einen Bestandteil des zukünftigen Netzes dar, sodass der Einfluss auf die Gesamtkosten gegenwärtig nicht beurteilt werden kann.
Herr Minister, ich hoffe, Sie können mir meine Zusatzfrage noch beantworten. In der „Welt“ vom Donnerstag war zu lesen, dass sich die DB Telematik außerstande sieht, das Netz zu schaffen, auszubauen oder wie auch immer zu betreiben. Können Sie eine erste Einschätzung geben, was das für den zeitlichen Ablauf der Schaffung eines Digitalfunknetzes in Bund und Ländern bedeuten wird?
Nein, das ist leider nicht möglich. Ich habe die Nachrichtenlage in den überregionalen Zeitungen auch zur Kenntnis genommen, wobei die Situation nicht die ist, dass sich die DB Telematik außerstande sieht, das Netz zu errichten, sondern DB Telematik sieht sich derzeit wohl außerstande, das Netz in dem vom Bund vorgegebenen Kostenrahmen zu errichten. Das ist also etwas anderes. Es geht nicht um die technischen Möglichkeiten, sondern es geht darum, wie teuer es für den Bund und für die Länder sein darf.
Derzeit ist der Sachstand der, dass die DB Telematik vom Bund aufgefordert worden ist, noch im Monat September ein entsprechendes Angebot zu den Bedingungen des Bundes vorzulegen. Nach Vorlage dieses Angebotes wird sich die Lenkungsgruppe zum Aufbau des BOS-Funks auf Bundesebene, in der auch das Land
Sachsen-Anhalt vertreten ist, dazu verständigen. Das müssen wir abwarten, bevor wir etwas Näheres zum möglichen zeitlichen Ablauf oder zu Verzögerungen sagen können.
Damit kommen wir zur Frage 8 und damit zur letzten Frage. Sie wird von der Abgeordneten Frau Eva von Angern, Linkspartei.PDS, gestellt und betrifft die Kleine Anfrage „Neue Projekte des Landtagspräsidenten gegen Rechtsextremismus“. Bitte sehr.
In der Kleinen Anfrage 5/6097 fragte ich die Landesregierung nach neuen Projekten des Landtagspräsidenten gegen Rechtsextremismus im Land Sachsen-Anhalt. Mit Datum vom 30. August 2006 erfolgte die Antwort durch die Landesregierung in der Drs. 5/219. Bezugnehmend auf diese Antwort frage ich die Landesregierung:
1. Ist beabsichtigt, dass die Geschäftsstelle oder der neu zu wählende Beirat die Aktivitäten der Einzelmitglieder koordiniert und zu einem sinnvollen Handlungskonzept zusammenfasst, um Synergien und Potenziale der Partner besser zu nutzen, und wie wird vermieden, dass die Landeszentrale für Politische Bildung als Geschäftsstelle des Netzwerkes mit ihren Angeboten in Konkurrenz zu Angeboten der Netzwerkpartner tritt?
2. Warum wird der Beirat nicht in einem demokratischen Verfahren von den Mitgliedern des Netzwerkes gewählt, obwohl dies auf der letzten Netzwerkkonferenz von den anwesenden Mitgliedern eingefordert wurde?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Netzwerk sieht seine vorrangige Aufgabe nicht darin, den Partnern Vorschriften für ihre Arbeit zu machen, sondern im Zusammenführen und im Austausch bestehender Aktivitäten. Aus diesem Ideen- und Gedankenaustausch kann sich eine Vielzahl von Synergien und eine bessere und sinnvolle Nutzung vorhandener Potenziale ergeben. Koordinieren - das sage ich als Chef der Staatskanzlei, der die Arbeit der Landesregierung koordinieren muss - ist etwas ganz anderes, als das, was dem Netzwerk aufgetragen ist.
Plurale Meinungen und Aktivitäten der Netzwerkpartner sollen bewusst - anders als in einem Bündnis, das sich in Weg und Ziel einig sein muss - nebeneinander in eigener Verantwortung möglich sein. Dies schließt eine vereinsähnliche Formalisierung der Arbeit des Netzwerkes, etwa auf der Grundlage einer Satzung, aus.
Konkurrenz zwischen den Angeboten der Landeszentrale für Politische Bildung als Geschäftsstelle des Netzwerkes und den Angeboten der Netzwerkpartner besteht nicht. Vielmehr nutzen die Netzwerkpartner die Potenziale der Landeszentrale für Politische Bildung und
schöpfen so, wenn man will, Synergien für die eigene Arbeit ab. Dies geschieht alltäglich, unter anderem durch inhaltliche Kooperation oder finanzielle Zuwendungen.
Zu Frage 2: Das Netzwerk ist eine Arbeitsgemeinschaft aus sehr unterschiedlichen Partnern, zum Beispiel Einzelpersonen, Vertretern von Institutionen, Verbänden, Vereinen, Parteien usw. Das Netzwerk selbst ist kein Verein. Es hat demzufolge keine Satzung, die die Grundvoraussetzung für formale Abstimmungen und Wahlen wäre.
Eine Wahl der Beiratsmitglieder würde die Unterschiedlichkeit und die Vielfalt der Netzwerkpartner nicht widerspiegeln und gewährleisten können. Bei der von Ihnen, Frau von Angern, angesprochenen Netzwerkkonferenz war, als diese Frage erörtert wurde, nur ein Fünftel der Netzwerkpartner anwesend. Gerade in dieser Situation wäre eine Wahl alles andere als repräsentativ gewesen. Im Übrigen entspricht die beabsichtigte Berufung des Beirates durch die Schirmherren durchaus demokratischen Gepflogenheiten vergleichbarer Institutionen. - Danke schön.
Es kann sein, dass ich Sie diesbezüglich nicht richtig verstanden habe. Vielleicht könnten Sie es mir noch einmal genauer sagen. Welche Rolle spielt die Geschäftsstelle, die in der Landeszentrale für Politische Bildung angesiedelt ist, innerhalb des Netzwerkes?
Meines Wissens war es beim letzten Netzwerktreffen nicht angedacht, konkret eine Wahl durchzuführen, sondern es wurde angeregt, eine Wahl auf demokratischen Füßen durchzuführen. Ich denke, es ist durchaus möglich, auch in einem losen Bündnis, wie es das Netzwerk ist - auch wenn Sie es jetzt nicht als Bündnis bezeichnen -, eine Wahl durchzuführen, wenn sich die Mitglieder darüber einig sind. Können Sie mir bitte sagen, was dagegen sprechen würde?
Die Geschäftsstelle sichert den Rahmen für die Arbeit des Netzwerkes, sie bildet die Plattform für die Arbeit des Netzwerkes, sie gibt aber, wie gesagt, den Partnern des Netzwerkes keine Vorgaben, sondern sie überlässt es ihnen, sich untereinander abzustimmen, auch durchaus in der Unterschiedlichkeit der Ansätze, die die Netzwerkpartner jeweils vertreten.
Demokratische Wahlen setzen das Prinzip voraus, das die Amerikaner so schön mit den Worten „one man, one vote“ beschreiben. Wenn eine Institution, wie hier gegeben, verschiedene Partner mit unterschiedlichem Stellenwert und unterschiedlichen Rollen im gesellschaftlichen Meinungsbildungsprozess hat, dann dürfte es ein fast müßiges Unterfangen sein zu versuchen, dieses unterschiedliche Gewicht überhaupt in den Rahmen einer Satzung einzubinden. Es wäre demzufolge im eigentlichen Sinne keine demokratische Wahl, wenn man fast auf Zuruf in einer Versammlung des Netzwerks eine Art Beirat konstituierte.
Die Schirmherren, die das Netzwerk selbst ins Leben gerufen haben, denke ich, bieten ausreichend Gewähr,
dass in einem Beirat des Netzwerkes alle Strömungen, alle Tendenzen, alle Ansichten, alle Institutionen und alle Interessen angemessen abgebildet werden. - Danke.
Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Übertragung der Aufgabe „Kostenerstattung bei Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit“ auf die Feuerwehr-Unfallkasse Mitte für das Gebiet des Freistaates Thüringen
Ich bitte nun die Landesregierung, den Gesetzentwurf einzubringen. Es spricht Frau Ministerin Dr. Kuppe. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren und Damen Abgeordneten! Die Fusion der beiden Feuerwehr-Unfallkassen aus Sachsen-Anhalt und Thüringen zur Feuerwehr-Unfallkasse Mitte mit Sitz in Magdeburg steht nach langen Verhandlungen nunmehr vor ihrem baldigen Abschluss.
Nachdem beide Landeskabinette, meine Damen und Herren, der Fusion zugestimmt haben, soll diese zum 1. Januar 2007 wirksam werden. Die Form der Fusion regelt die Verordnung zur Vereinigung der FeuerwehrUnfallkasse Sachsen-Anhalt und der Feuerwehr-Unfallkasse Thüringen zur Feuerwehr-Unfallkasse Mitte vom 24. August 2006, die im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt Nr. 27, Seite 476 veröffentlicht wurde.
Im Staatsvertrag zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Thüringen wird die Übertragung der Aufgabe „Kostenerstattung bei Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit“ auf die Feuerwehr-Unfallkasse Mitte für das Gebiet des Freistaates Thüringen festgelegt. Diese Aufgabenübertragung für das Landesgebiet Thüringen erfolgt auf dringlichen Wunsch der Thüringer Landesregierung. Der Staatsvertrag entfaltet nur für das Gebiet des Freistaates Thüringen Geltung und wird erst mit der Fusion der beiden Feuerwehr-Unfallkassen Sachsen-Anhalt und Thüringen zur Feuerwehr-Unfallkasse Mitte wirksam.
Eine Aufgabenübertragung im Sinne des § 30 Abs. 2 Satz 1 SGB IV auf Sozialversicherungsträger - hier die Feuerwehr-Unfallkasse Mitte - darf nur aufgrund eines Gesetzes erfolgen. Der Staatsvertrag zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Thüringen, der bereits von beiden Ländern gezeichnet ist, bedarf somit, um Wirksamkeit entfalten zu können, der Zustimmung in Form eines Gesetzes. Der Gesetzentwurf dazu liegt Ih