Protocol of the Session on September 14, 2006

hatten 40 Jahre lang eine Demokratisierung der Kunst mit all ihren Auswüchsen und mit all ihren Problemen für junge Künstlerinnen und Künstler. Wir sollten uns bei allen gut gemeinten Diskussionen davor hüten, wieder in diese Zeit zurückzufallen.

(Beifall bei der FDP - Zustimmung bei der CDU)

Lassen Sie die Kunststiftung ihre Arbeit machen. Lassen Sie die Damen und Herren dort Projekte fördern, die Sie vielleicht nicht verstehen.

(Herr Tullner, CDU, lacht)

Ich würde es mir nicht zutrauen, heute zu wissen, was innovativ ist. So manches, was auf der Liste steht, entzieht sich auch meinem Verständnis. Deswegen bin ich ja auch nicht Künstler geworden, sondern Biologe, weil ich nämlich ganz anders denke und ticke. Deswegen überlasse ich auch dort Fachleuten das Feld, wie ich hoffe, dass auch im Rahmen der Naturwissenschaften Fachleuten das Feld überlassen wird.

(Beifall bei der FDP - Zustimmung bei der CDU und von Minister Herrn Prof. Dr. Olbertz)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die FDP lehnt diesen Antrag wie auch den Ergänzungsantrag ab. Wir sind der Meinung, eine Kunststiftung muss unabhängig agieren. Wenn wir in fünf Jahren über eine Neuberufung des Beirates nachdenken, dann kann man vielleicht ein erstes Resümee ziehen. Man kann feststellen, wie erfolgreich wir waren und man kann vielleicht auch einmal auf die Stimmen aus den anderen Bundesländern hören, wie diese das beurteilen; denn der Prophet zählt ja meistens am wenigsten im eigenen Lande.

Lassen Sie der Kunst die Freiheit und legen Sie den Antrag zurück in die Schublade!

(Beifall bei der FDP - Zustimmung bei der CDU)

Danke, Herr Kley. - Für die CDU-Fraktion wird der Abgeordnete Herr Weigelt sprechen.

Zuvor möchte ich Damen und Herren der Ortsverbände der CDU Diesdorf/Lindenweiler und Ottersleben/Lemsdorf bei uns begrüßen. Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Herr Weigelt, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der zur Debatte stehende Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS zur Evaluation der Kunststiftung Sachsen-Anhalt kam dem Grunde nach nicht überraschend. Was allerdings überrascht, das ist die Eile, mit der man offensichtlich bemüht ist, diese Stiftung zur Förderung von zeitgenössischer Kunst und Kultur in Sachsen-Anhalt zu plätten.

Auch wenn der Kollege Gebhardt in seinem Redebeitrag versucht hat, den vorliegenden Antrag aus einer gewissermaßen anwaltlichen Fürsorge als Ergebnis Ihnen vorgetragener Klagen und Forderungen von Künstlerinnen und Künstlern und ihren Verbänden wie auch von Kunst- und Kulturvereinen zu begründen, möchte ich Ihnen doch letztlich ein ursächliches Missverständnis im Zusammenhang mit den Aufgaben und dem eigentlichen

Zweck der Stiftung unterstellen. Aus diesem Grund bin ich auch dem Herrn Kultusminister besonders dankbar dafür, dass er doch vieles von dem hier schon richtig gestellt hat.

Lieber Kollege Gebhardt, bis wohin mein Verständnis nicht reicht, ist Folgendes: Auf der einen Seite beabsichtigen Sie, die Landesregierung aufzufordern, die Arbeit der Kunststiftung zu evaluieren, und spezifizieren Ihren Auftrag noch in Belange, die satzungsrechtlich jeder Grundlage entbehren. Das heißt, Sie wollen beispielsweise die Rechtssicherheit von Antragstellern verbessert wissen, falls denen bereits mündliche Zusagen von einzelnen Stiftungsvertretern gemacht worden sind - so jedenfalls muss man wohl den letzten Anstrich unter Punkt 2 des Antrages verstehen. Auf der anderen Seite bemühen Sie aber in dem gleichen Zusammenhang den Begriff der künstlerischen Freiheit.

Ja, Herr Gebhardt, wo kommen wir denn hin, wenn wir die per Gesetz garantierte Unabhängigkeit der Kunststiftung Sachsen-Anhalt ausgerechnet von der Exekutive unter die Lupe nehmen lassen wollten?

(Beifall bei der CDU)

Darin spiegelt sich, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der Linkspartei, eine grundlegend gegenteilige Auffassung zu den Aufgaben der per Landesgesetz am 15. Oktober 2004 ins Leben gerufenen Kunststiftung von Sachsen-Anhalt wider. Dazu sollten Sie in eben diesem Gesetz einmal etwas gründlicher nachlesen. Wenn hier jemand zu evaluieren hat, dann ginge das, wie schon festgestellt wurde, bestenfalls vom Stiftungsrat aus und dann möglichst in enger Zusammenarbeit mit dem Vorstand und dem künstlerisch-wissenschaftlichen Beirat, das heißt unter Zuhilfenahme der weiteren Organe der Stiftung.

Ein weiteres probates Mittel, den Erfüllungsstand des Stiftungszweckes zu prüfen, wäre noch Folgendes: sich außerhalb von Sachsen-Anhalt über die dortige Wahrnehmung der durch unsere Kunststiftung geförderten künstlerischen und kulturellen Projekte in Kenntnis zu setzen; denn genau diese Außenwirkung entspräche einem zweiten ausdrücklich festgeschriebenen wesentlichen Stiftungszweck. Aber das ist - da werden Sie bei gründlichem Nachdenken auch die Position unseres Änderungsantrages einnehmen - in dem von Ihnen vorgesehenen viel zu kurzen zeitlichen Abstand seit Beginn der Arbeitsfähigkeit der Stiftung schlichtweg nicht evaluierbar.

(Frau Dr. Klein, Linkspartei.PDS: Na!)

Die Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt ist eben nicht auf eine fahrplanmäßige Förderpolitik ausgerichtet, bei der jede Störung eines potenziellen Nutzers auf dem Klageweg - Sie verstehen vielleicht auch den doppeldeutigen Sinn - geheilt werden müsste. Nein, unsere Kunststiftung soll die von uns erwartete Wirkung auf dem ihr eigenen Experimentierfeld kontinuierlich entfalten können. Sie soll immer wieder Neues, Lebendiges und auch Ungewöhnliches in der Kunst unterstützen und fördern. Das, meine Damen und Herren, ist ein durchweg hoher Anspruch und braucht nun einmal wie alle guten Dinge seine Zeit. Diese Haltung kommt in dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD zum Ausdruck.

Zum Schluss sei mir noch eine ganz persönliche Anmerkung zu dem dritten Anstrich unter Punkt 2 des An

trages der Fraktion der Linkspartei.PDS gestattet. Ich habe mich schon etwas intensiver als vielleicht manch ein anderer gefragt, was sich wohl hinter der dort formulierten Absicht verbergen könnte, die Tätigkeitsdauer der Mitglieder des künstlerischen Beirates der Kunststiftung und weiterer in die Arbeit einbezogener Berater zu verkürzen. Ich muss gestehen, Herr Gebhardt, das ergibt für mich überhaupt keinen Sinn,

(Zuruf von Herrn Gebhardt, Linkspartei.PDS)

- ich habe auch eben davon gesprochen, dass es eine persönliche Anmerkung von mir ist - es sei denn, dass man sich dieses weisungsunabhängigen und in seinen Entscheidungen nicht steuerbaren Stiftungsorgans möglichst bald entledigen möchte, was für eine möglicherweise erwünschte langfristig angelegte und so auch strukturierte Förderpolitik, beispielsweise die Zusage einer Art institutioneller Förderung bzw. einer Regelförderung, tatsächlich nur wenig von Nutzen wäre. Aber gerade das widerspricht unserem Verständnis vom Stiftungszweck, der nach unserer Auffassung ein Gewohnheitsrecht auf Förderung für Künstler bzw. Organisationen und Institutionen ausschließt.

Für eine künstlerische Bewertung der eingegangenen Anträge auf die Möglichkeit einer Projektförderung hin ist in allererster Linie das Votum des künstlerisch-wissenschaftlichen Beirates entscheidend. Ich gehe hierbei sogar noch einen Schritt weiter und sage: Nur dessen Urteil sollte das entscheidende Kriterium für eine Förderung oder deren Versagung sein.

(Minister Herr Prof. Dr. Olbertz: Anders geht es gar nicht!)

Ich bin mir aufgrund meiner jahrelangen beruflichen Erfahrung sehr bewusst, wie unmöglich es ist, eine qualitative Bewertung von Kunst nach objektiven und allgemeingültigen Wertmaßstäben vornehmen zu wollen. Hierbei ist vor allem die zeitgenössische Kunst sehr unterschiedlichen subjektiv beeinflussten Kritiken ausgesetzt, eben weil sich hierbei noch nicht die Spreu des Zeitgeschmackes vom Weizen einer Zeit beanspruchenden kunstgeschichtlichen Klassifikation getrennt hat.

Aber gerade deshalb, meine sehr verehrten Damen, ist es besonders vorteilhaft, wenn ein klug und ausgewogen besetzter künstlerisch-wissenschaftlicher Beirat seine interdisziplinäre Arbeit über den angemessenen Zeitraum von fünf Jahren versehen kann. In einer Verkürzung der Tätigkeitsdauer erkenne ich lediglich ein präjudiziertes Misstrauen in die eigenen Ansprüche bei Auswahl und Berufung der Fachvertreter und externen Sachverständigen in den künstlerischen Beirat.

Herr Abgeordneter Weigelt, kommen Sie bitte langsam zum Schluss Ihres Redebeitrages. Sie haben Ihre Redezeit deutlich überzogen.

Ich berücksichtige das. - Aus dem, was von der Kollegin Reinecke und von mir vorgetragen wurde, resultiert der gemeinsame Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Änderungsantrag. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und von der Regierungs- bank)

Danke sehr. - Herr Gebhardt, Sie haben die Möglichkeit, darauf etwas zu erwidern.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Über einige Ausführungen, die Herr Minister Olbertz gemacht hat, kann man nur froh sein, und zwar über die, bei denen Sie sehr konkret geworden sind und auch mit Beispielen agiert haben, die es offensichtlich gab.

Ein Beispiel für eine solche Äußerung, die Sie gemacht haben, ist, welche Jahresprogramme oder Veranstaltungsreihen bisher auch punktuell schon in den Genuss einer Förderung durch die Kunststiftung kamen. Das ist deshalb hilfreich, weil Sie es jetzt öffentlich so gesagt haben. Dann dürfte es ja grundsätzlich die Aussage seitens der Stiftung nicht mehr geben, dass es zu keiner Förderung von Jahresprogrammen und von Veranstaltungsreihen mehr kommt und dass dieses und jenes von der Förderung ebenfalls grundsätzlich ausgenommen ist. Insofern bin ich für diese Äußerung sehr dankbar. Ich denke, dass es damit den Antragstellern ab sofort nicht mehr passieren wird, dass sie diese oder ähnliche Antworten auf ihre Förderanträge erhalten.

Ich verstehe nur nicht, Herr Minister: Warum äußern Sie sich so herablassend über Künstlerinnen und Künstler, die anfangen, Kritik zu äußern? Ich denke, es ist doch auch legitim, Kritik zu äußern, wenn bestimmte Sachen nicht funktionieren.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Ich möchte es Ihnen kurz aufzeigen: Bei unserer Anhörung waren nicht nur fünf oder sechs Künstler anwesend. Vielmehr hatten wir Vertreter von allen Kunst- und Kulturvereinen des Landes eingeladen. Es waren Vertreter von Kunst- und Kulturvereinen sowie Künstlerinnen und Künstler da, die Anträge gestellt haben, es waren aber auch welche da, die hatten bisher noch keine Anträge gestellt.

(Unruhe bei der CDU)

Es waren Künstlerinnen und Künstler da, deren Anträge positiv beschieden worden sind, und es haben sich Künstlerinnen und Künstler geäußert, deren Anträge nicht positiv beschieden worden waren. Es ging völlig querbeet. Man kann sie nicht in eine bestimmte Richtung einordnen.

Ich denke, dass Sie mit dieser Äußerung nicht mich oder meine Fraktion treffen. Vielmehr beleidigen Sie damit die Künstlerinnen und Künstler. Das haben Sie nicht nötig.

(Oh! bei der CDU und von der Regierungsbank)

Ich denke auch, dass man nicht unbedingt von einem Misstrauen gegenüber der Kunststiftung reden sollte, wenn man eine Evaluierung ihrer Arbeit fordert. Wenn das so wäre, dann hätte ja die Koalition schon beim Abschluss des Koalitionsvertrages das Misstrauen in sich getragen.

(Herr Gallert, Linkspartei.PDS: Sie haben auch schon Misstrauen geäußert!)

Sonst hätte man das ja nicht im Koalitionsvertrag festgeschrieben.

Noch eine Bemerkung zu der Frage politikferne Stiftung. Ich habe nicht behauptet, dass wir als Politiker oder wir

im Landtag oder sogar Sie, Herr Minister, darüber entscheiden sollten, was Kunst ist. Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass die Mehrheit des Stiftungsbeirates von der Politik besetzt wird und nicht aus der Kunst- und Kulturszene und dass somit im Endeffekt die Politik darüber entscheidet, was originell ist, was innovativ ist, was experimentierfreudig ist und so weiter.

(Zuruf von Minister Herrn Prof. Dr. Olbertz)

Dann kann man nicht von einer politikfernen Stiftung reden. Und es gibt ein Landesgesetz über die Stiftung. Es ist die Stiftung des Landes Sachsen-Anhalt.