Dieser Antrag wurde nunmehr verändert. Über diesen Antrag stimmen wir jetzt ab. Wer stimmt zu? - Das sind offensichtlich alle. Damit ist der Antrag in der geänderten Fassung beschlossen und der Tagesordnungspunkt beendet.
Der Einbringer zu dem Antrag der Fraktion der FDP ist der Abgeordnete Herr Kosmehl und zu dem Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS der Abgeordnete Herr Gebhardt. Es wurde vereinbart, dass nach der Einbringung eine verbundene Debatte mit einer Redezeit von fünf Minuten je Fraktion geführt wird.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am Ende dieses Jahres läuft das so genannte Moratorium für Internet-PC aus. Ab dem 1. Januar 2007 gilt dann für internetfähige PC die Rundfunkgebührenpflicht; ob in voller Gebührenhöhe oder lediglich in Höhe der Radiogebühr in Höhe von 5,52 € steht noch nicht abschließend fest.
Ich will an dieser Stelle aber den wahrscheinlichen Ausführungen des Kollegen Gebhardt nicht vorgreifen und werde die Frage der Gebührenhöhe zunächst zurückstellen. Ich habe allerdings auch - bevor der Einwurf kommt - zur Kenntnis genommen, dass sich die ARDIntendanten gestern wohl auf eine Gebührenhöhe von 5,52 € verständigt haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was bedeutet diese Neuerung für Privathaushalte und was bedeutet sie insbesondere für Gewerbetreibende tatsächlich? Die Meinungen und auch die verschiedenen Berichterstattungen in den Medien gehen auseinander und zeichnen zum Teil höchst unterschiedliche Bilder. Einerseits ist von erheblichen Belastungen für die Wirtschaft und von unverschämter Abzocke die Rede, andererseits wird behauptet, dass sich in der Praxis so gut wie nichts ändern wird. Wie so oft liegt die Wahrheit vermutlich irgendwo in
der Mitte. Auf jeden Fall wirft die gesamte Thematik einige Fragen auf, die eine differenzierte Betrachtung notwendig machen.
Bei Privathaushalten ändert sich meines Erachtens in der Tat wenig. Solche Privathaushalte, die ohnehin für Radio und Fernsehen Gebühren zahlen, werden nicht zusätzlich zur Kasse gebeten. Diejenigen allerdings, die bisher keine GEZ-Gebühr bezahlt haben mit dem Hinweis darauf, dass sie keinen Fernseher oder kein Radio hätten, etwa weil sie in der Examensvorbereitung seien oder Ähnliches,
(Heiterkeit bei der CDU, bei der Linkspartei.PDS und bei der SPD - Zuruf von Frau Bull, Linkspar- tei.PDS - Weitere Zurufe von der Linkspartei.PDS und von der CDU)
- Moment! - könnten jetzt in die Gebührenpflicht kommen, weil ziemlich jeder Student, zumindest die meisten derjenigen, die ich kenne, einen internetfähigen PC zu Hause hat. Für diese könnte sich also unter Umständen etwas ändern.
Ein weiteres Problem ergibt sich bei der beruflichen Mitnutzung privater Computer etwa bei Lehrern oder Journalisten. Diese wären nach meiner Lesart des § 5 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages zusätzlich gebührenpflichtig.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Überlegung bringt uns automatisch in den nichtprivaten Bereich. Während größere Unternehmen wegen einer dem Grundstücksbezug folgenden Berechnung der Rundfunkgebühren gemäß § 5 Abs. 3 für die Gesamtheit aller Geräte auf einem Grundstück nur eine Gebühr zu bezahlen haben und sich eine zusätzliche Belastung in Grenzen hält, werden Freiberufler und Gewerbetreibende dies deutlicher spüren.
Nach Angaben der Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler hat eine Online-Umfrage der Handwerkskammer ergeben, dass es mehr als 900 000 von der Neuregelung betroffene Handwerksbetriebe gibt, von denen mehr als die Hälfte noch nicht einmal ein Radio hat. 500 000 dieser Betriebe besitzen aber einen internetfähigen Computer.
Weitere Graubereiche werden anhand dieser Fälle auch deutlich. Während man bei dem Besitz eines Fernsehers oder Radios getrost unterstellen kann, dass diese Geräte auch entsprechend genutzt werden und eine Gebühr legitim ist, ist dies bei PC und anderen so genannten neuartigen Rundfunkempfangsgeräten wie modernen Mobiltelefonen keineswegs der Fall; denn schließlich ist der primäre Zweck solcher Geräte ein anderer.
Oder anders ausgedrückt: Wie viele niedergelassene Rechtsanwälte oder Ärzte wird es wohl geben, die in ihrer Praxis auf ihrem Computer fernsehen? - Wenige, meine sehr geehrten Damen und Herren, vermutlich keine; denn die haben etwas Besseres zu tun.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Weitere Unklarheiten ergeben sich aber auch bei größeren Betrieben, deren Aktivitäten nicht nur auf ein Grundstück beschränkt sind. Wie behandelt man etwa Handelsvertreter von Unternehmen, die mit einem internetfähigen Laptop ausgestattet sind? Lässt sich die GEZ, wie bereits zu hören ist, künftig tatsächlich sämtliche Inventarlisten durch die entsendenden Unternehmen vorlegen? Wie wird es
künftig den so genannten Teleworkern ergehen, die bei einem Unternehmen fest angestellt sind, ihre Arbeitsleistung aber ausschließlich an dem bei ihnen zu Hause stehenden PC erbringen? Gilt dieser PC-Arbeitsplatz als Filiale des Unternehmens und ist er im Zuge dessen gebührenpflichtig oder nicht?
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt noch mehrere solcher Beispiele. Ich möchte einen Bereich ansprechen, den wir bereits im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien bei der ersten Beratung über die geplante Novelle zum Rundfunkstaatsvertrag besprochen haben, die Frage der rundfunkempfangstauglichen Mobiltelefone. Ich glaube, diese sind bisher nicht von dem Moratorium betroffen, aber auch in diesem Bereich gibt es eine Grauzone, in der noch einiges zu klären sein wird.
Insbesondere würde mich in diesem Zusammenhang interessieren, wie die GEZ die Gebührenpflichtermittlung - wenn man das so nennen will - überhaupt betreiben will. Ich stelle mir das sehr lustig vor, dass der GEZMensch auf der Straße wahllos Passanten anspricht und fragt, ob diese ein Handy haben, und dann deren Namen vielleicht mit einer Liste vergleicht, um herauszufinden, ob diese schon bei der GEZ angemeldet sind.
Also, meine sehr geehrten Damen und Herren, da ist noch einiges im Graubereich und noch einiges zu klären. Deshalb, meinen wir, ist es sinnvoll, das Moratorium für so genannte neuartige Rundfunkempfangsgeräte noch einmal zu verlängern, um in dieser Zeit die Diskussion zu führen, wie wir mit den einzelnen Fällen umgehen wollen und ob sie tatsächlich gebührenpflichtig sein sollen. Denn - das will ich an dieser Stelle zur Erinnerung noch einmal deutlich machen - als man sich über die Rundfunkgebührenpflicht verständigt hat - das war im Jahr 1996, im Dritten Rundfunkgebührenänderungsstaatsvertrag -, ging man noch davon aus, dass man, um Fernsehen über den Rechner zu empfangen, mehr machen muss, als nur den Rechner zu kaufen und einzuschalten. Man brauchte vielmehr noch eine Fernsehkarte und man musste noch gewisse technische Abläufe installieren.
Das ist heute nicht mehr der Fall. Nahezu alle heute im Verkauf befindlichen Geräte können Sie an das Internet anschließen, die dann zumindest den Rundfunk sehr gut empfangen; bei Fernsehprogrammen empfiehlt es sich natürlich, eine hohe Übertragungsrate zu haben. Da muss man vielleicht noch einen DSL-Anschluss anschaffen. Aber diese technische Erweiterung, an die man sozusagen die Gebührenpflicht geknüpft hat, ist heute eigentlich nicht mehr notwendig. Auch deshalb sollte man vielleicht darüber nachdenken, ob das eigentlich noch zeitgemäß ist.
Zudem weise ich darauf hin, dass der technische Fortschritt weitergehen wird. Er wird fortschreiten und wir werden vor der Herausforderung stehen zu klären, was wir mit künftigen technischen Neuerungen eigentlich anfangen wollen und ob diese auch gebührenpflichtig sein sollen. Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, - das haben wir in unserem Antrag in der Begründung deutlich gemacht - wollen wir diese Zeit des Moratoriums auch dafür nutzen, in eine Diskussion über die Frage einzusteigen, welche Form der Gebührenerhebung wir künftig in Deutschland haben wollen.
Wir wollen wegkommen von einer Diskussion, die nur von Gerät zu Gerät geht. Lösungsmöglichkeiten liegen durchaus auf der Hand und werden zum Teil auch schon
diskutiert, etwa die Frage, ob man eine personenbezogene Abgabe, natürlich mit weiterführenden Befreiungstatbeständen für sozial Schwache, Studenten oder ähnliche Personen, machen sollte oder ob man tatsächlich bei einer Haushalts- bzw. Apparateabgabe bleiben sollte. Diese Lösungsmöglichkeiten sollte man unabhängig davon diskutieren können, ob es schon eine Rundfunkgebührenpflicht gibt oder nicht. Deshalb ist unser Antrag auch darauf gerichtet, in eine solche Diskussion auch als Landtag von Sachsen-Anhalt jetzt einzusteigen und diese Zeit zu nutzen, um über die Frage der Gebührenerhebung zu diskutieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe heute der Zeitung entnehmen dürfen, dass sich die ARDIntendanten gestern auf eine Gebühr in Höhe von 5,52 € geeinigt haben und dass das ZDF bereits signalisiert hat, dass es dem zustimmen wird. Es ist ohne Zweifel ein Schritt in die richtige Richtung, dass wir nicht von der vollen Gebühr in Höhe von 17,03 €, sondern nur noch von einer bestimmten Rundfunkgebührenhöhe ausgehen.
Ich finde auch, dass in der Begründung zu dem Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS sehr deutlich geworden ist, warum das inhaltlich notwendig ist: Die Empfangbarkeit von Fernsehprogrammen, beispielsweise von öffentlich-rechtlichen Fernsehprogrammen, lässt sehr zu wünschen übrig. Das ist maximal mit dem Radioempfang vergleichbar.
Für uns gibt es dennoch ein weiterführendes Diskussionspotenzial. Wir meinen immer noch, dass dieser Schritt zwar in die richtige Richtung geht. Aber das kann nicht das Ende sein, weil gerade die Belastungen, die in der Wirtschaft entstehen, durchaus ernst zu nehmen sind. Deswegen würde es sich lohnen, das Moratorium vielleicht doch noch einmal um zwei Jahre zu verlängern, um diese Fragen zu Ende zu diskutieren. - Vielen Dank.
Danke sehr, Herr Kosmehl. - Für die Linkspartei.PDS bringt der Abgeordnete Herr Gebhardt den Antrag ein.
Noch ein Hinweis: Um 16.17 Uhr sind unsere Uhren stehen geblieben, zumindest bei der elektronischen Anzeige. Wir werden bei den Fünfminutendebatten immer eine Minute vor dem Ablauf der Redezeit ein kurzes Signal geben, sodass man sich orientieren kann.
Danke, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! Die geplante Erhebung von Rundfunkgebühren für internetfähige PC hat in letzter Zeit tatsächlich für viel Unruhe und auch für Verwirrung gesorgt. Wie es Herr Kosmehl eben schon sagte: Tatsache ist, dass ein bisher gültiges Moratorium, welches im Rundfunkstaatsvertrag festgeschrieben war, zum 1. Januar des kommenden Jahres ausläuft. Dieses Moratorium verhinderte bisher die Erhebung von Rundfunkgebühren bei neuartigen Rundfunkgeräten.
Jetzt soll dieses Moratorium auslaufen, was die Konsequenz hat, dass ab 1. Januar 2007 Rundfunkgebühren für Nutzer internetfähiger PC fällig sein sollen. Darauf
hatten sich alle Ministerpräsidenten der Bundesrepublik verständigt. Das beschlossen auch alle Landtage mit der Ratifizierung des letzten Rundfunkstaatsvertrags.
Wie ich aber anfangs bereits gesagt habe, gab es in letzter Zeit auch viele Falschmeldungen über die Rundfunkgebühr für internetfähige PC. Deshalb muss man, ähnlich wie Herr Kosmehl das eben getan hat, noch einmal klar sagen: Diese Gebühr betrifft niemanden zusätzlich, der bereits bei der GEZ zahlt. Es gibt also keine Doppelt- oder Dreifachbelastung für Privathaushalte, auch nicht für Unternehmen. Wer Radio oder Fernsehen besitzt und diese Geräte hoffentlich auch angemeldet hat, muss nicht zusätzlich bezahlen.
Auch die Sorge, dass es beispielsweise bei großen Computerkabinetten, zum Beispiel in Universitäten, zu großen Summen an Gebührengeldern kommen würde, ist unbegründet; denn die Erhebung der Rundfunkgebühren bei neuartigen Rundfunkgeräten, also bei internetfähigen PC, erfolgt gemäß dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag grundstücksbezogen. Selbst angrenzende Grundstücke sind inbegriffen. Also bei mehreren Computern muss nicht doppelt oder dreifach gezahlt werden.
Warum sollten überhaupt neuartige Rundfunkgeräte in die Gebührenzahlung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk einbezogen werden? Wir denken, das ist auch deshalb gerechtfertigt, weil dann im Rahmen der Gebührenzahlung ein Stück mehr Gebührengerechtigkeit unter den Nutzern der Medien hergestellt wird. Herr Kosmehl hat eben viele Beispiele dafür angeführt.
Lassen Sie mich auch ein Beispiel nennen: Der Großvater, der klassisch frühmorgens in der Küche mit dem Kofferradio sein „MDR Radio Sachsen-Anhalt“ hört, muss für dieses Kofferradio monatlich eine Gebühr in Höhe von 5,52 € zahlen. Ein paar Eingänge weiter wohnt sein Enkel. Er ist meinetwegen Kunststudent. Er hört über einen internetfähigen PC „MDR Figaro“ und hat sogar noch die Möglichkeit, dort bestimmte Beiträge zu downloaden. Er hat einen anderen Übertragungsweg, genießt aber dasselbe Programm und muss dafür nichts bezahlen.
Ich denke, dass anhand dieses Beispiels deutlich wird, dass man auf diesem Wege versuchen kann, ein Stück mehr Gebührengerechtigkeit unter den Gebührenzahlern herzustellen, wobei man auch sagen muss - Sie haben Studenten angesprochen -: Bafög-Empfänger sind grundsätzlich von der Gebühr befreit.
Mit der neuen Regelung würde ein Stück mehr Gerechtigkeit hergestellt; denn mittlerweile sind sehr viele Radioangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch im Internet abrufbar. Der MDR hat alle seine Hörfunkprogramme gestreamt, plus „MDR Klassik“, welches ansonsten nicht über UKW im klassischen Sinne, sondern nur digital zu empfangen ist. Neben „MDR Klassik“ sind alle weiteren Hörfunkprogramme des MDR im Internet abrufbar.
Aber wie Herr Kosmehl auch schon richtig sagte, es ist gar kein umfassendes Fernsehangebot des öffentlichrechtlichen Rundfunks im Internet abrufbar. Man kann zwar sicherlich punktuell die „Tagesschau“ oder ausgewählte Beiträge sehen, aber im Gegensatz zum Radio ist dies weiß Gott noch nicht so ausgebaut. Beim Radio jedoch müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass es ein umfassendes Angebot gibt und dass es vor allem auch genutzt wird.
Ein Beispiel hierfür: Im Rundfunkrat wurden wir Anfang des Jahres über eine ziemlich bemerkenswerte Zahl informiert. Ein Hörspiel von Friedrich Schillers „Kabale und Liebe“ ist bis zum Anfang des Jahres innerhalb kürzester Zeit bei „MDR Figaro“ 30 000 Mal über das Internet gedownloadet worden. Diese Sendung hatte im Original über UKW niemals 30 000 Hörer, aber mittlerweile mehr als 30 000 Nutzer über andere Übertragungswege. Dem muss man irgendwo Rechnung tragen.