Protocol of the Session on September 14, 2006

In den nächsten Jahren ist von einem starken Anstieg der Ausgaben für die Beamtenversorgung auszugehen. Wir gehen derzeit von einer jährlichen Belastung im Jahr 2020 in Höhe von rund 290 Millionen € aus. Das ist gegenüber dem Jahr 2005 eine Versechsfachung. Vorausschauende Finanzpolitik bedeutet, bereits heute für diese kommenden Belastungen Vorsorge zu treffen. Im Übrigen sehe ich auch darin einen Beitrag zur größeren Transparenz der Finanzpolitik, die damit die stillen Lasten der Zukunft offen legt.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich einen immer wieder vorgetragenen Einwand gegen die Bildung derartiger Vorsorgevermögen ausräumen. Die Geldanlage bei gleichzeitiger Neuverschuldung ist nicht unwirtschaftlich. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Habenzinsen die Sollzinsen auf längere Sicht immer übertroffen haben. Das beruht auf der im Verhältnis zu privaten Kreditnehmern weitaus besseren Bonität der öffentlichen Hand. Wer hätte das nicht auch gern? Darum habe ich diese Diskussion immer. Aber es ist eben so. Aufgrund dieser Bonität haben wir dieses Verhältnis von Soll- und Habenzinsen.

Mit dem Nachtragshaushalt werden zudem die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass eventuelle Minderausgaben - auch das ist eine Neuerung - im Bereich der Erstattung nach ALG - also Sonder- und Zusatzversorgung - ebenfalls dem Pensionsfonds zufließen.

Herr Minister, es gibt eine Zwischenfrage von Herrn Professor Paqué.

Das machen wir alles am Ende. Das wird bestimmt noch mehr werden.

Am Ende, gut.

Um es deutlich zu sagen: Jeder zusätzliche Euro in diesem Bereich, gerade was die Vorsorge betrifft, wird gebündelt und diesem Fonds zugeführt.

Wir wollen noch in diesem Jahr den rechtlichen Rahmen für den Aufbau des Vorsorgevermögens schaffen. Teil der gesetzlichen Regelung soll sein, die Zuführung an den Fonds der Höhe nach festzuschreiben, um die Vorsorgeleistungen auch in Zukunft sicherzustellen.

Wir werden daher - das möchte ich heute schon ankündigen - die entsprechenden Gesetzentwürfe dem Landtag noch für die Sitzung im Oktober zuleiten. Dies möchte ich mit der Bitte verknüpfen, darüber - selbstverständlich nach ausführlicher Beratung in den Ausschüssen - bereits im November zu entscheiden, damit noch im Jahr 2006 die erste Einzahlung vorgenommen werden kann.

Ich glaube, wenn wir das als Land Sachsen-Anhalt hinbekommen, ist das ein großer Schritt nach vorn, auch in der öffentlichen Diskussion. Es dürfte eigentlich keiner Fraktion schwer fallen, da dies keine neue Erfindung von uns ist und sechs Länder dies mittlerweile gemacht haben. Aber ich denke, wir sollten ausführlich darüber reden. Ich appelliere nur an alle, das nicht an Formalien scheitern zu lassen. Das ist für unser Land eminent wichtig.

(Beifall bei der SPD)

Viertens. Mit dem Nachtrag wird außerdem ein zusätzlicher Beitrag in Höhe von 10 Millionen € zur Tilgung des so genannten Midewa-Kredits geleistet. Ich hoffe, den kennen einige noch, weil der immer so ein bisschen unter der Decke läuft

(Herr Scharf, CDU: Das wissen wir!)

- einige, das habe ich ja gesagt - und derzeit mit rund 98 Millionen € valutiert. Es handelt sich dabei um die letzte - ich will es einmal so andeuten - verdeckte Verschuldung des Landes, die sich nicht im großen Topf der Gesamtverschuldung wiederfindet, Herr Scharf.

Die Tilgung dieses Kredites muss das Land übernehmen. Das ist unstrittig. Über die weiteren Schritte werden wir in der nächsten Zeit entscheiden und hierbei natürlich auch mit den kommunalen Spitzenverbänden reden. Uns muss klar sein: Gelingt es uns nicht, diese Verbindlichkeit in den nächsten Jahren schrittweise zurückzuführen, so muss das Land spätestens im Jahr 2009 die gesamte Restschuld auf einmal tilgen und bis dahin für die Zinsen aufkommen. Auch dies sehe ich als einen Beitrag zur Transparenz in der Finanzpolitik an; denn wir reden da über einen Gesamtumfang im Jahr 2009 von vielleicht 70 bis 80 Millionen €, die zu all den anderen Problemen dazu kämen.

Zum Haushaltsplanentwurf 2007. Der Entwurf für den Haushaltsplan 2007 verfolgt das Ziel, einerseits die konsumtiven Ausgaben zu senken und zugleich die Voraussetzungen für ein weiterhin hohes Maß an öffentlichen Investitionen zu schaffen.

Die Gesamtausgaben und -einnahmen belaufen sich auf 9,91 Milliarden €. Die Neuverschuldung konnte auf 550 Millionen € beschränkt werden, den niedrigsten Wert seit dem Bestehen des Landes Sachsen-Anhalt.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Die Investitionsquote steigt dagegen von 17,4 % im Haushalt 2006 auf 18,5 % im Haushalt 2007. Für das Jahr 2007 gilt also: investieren und konsolidieren.

Ganz im Vordergrund stehen hierbei - das kann gar nicht anders sein - die Personalausgaben. Sachsen-Anhalt beschäftigt noch immer überproportional viel Personal im öffentlichen Dienst. Die Personalausgaben sind auch in Zukunft die finanziell bedeutsamste durch das Land gestaltbare Ausgabengröße.

Wie in den letzten Jahren wollen wir auch in den nächsten 2 000 Stellen im öffentlichen Dienst durchschnittlich

jährlich abbauen. Wir haben uns darauf verständigt, die Zahl der Neueinstellungen zugleich auf 250 pro Jahr zu beschränken.

Dies sind die aktuellen Grundannahmen für das Personalentwicklungskonzept, das wir im Moment erarbeiten. Wir werden dort zunächst eine Ist-Analyse und eine Überhangbetrachtung vornehmen und dabei die Bevölkerungsentwicklung berücksichtigen. Darauf aufbauend werden Zielgrößen und Kennziffern für die Personalausstattung der Landesverwaltung formuliert, als Handlungsempfehlungen der Landesverwaltung mitgegeben und sozusagen als Rahmenrichtlinie auch hier im Parlament zur Diskussion gestellt. Das Ziel ist es, Zielgrößenkorridore einzuhalten. Aber ich gebe auch ehrlich zu, davon sind wir noch ein Stückchen weg.

Noch in diesem Monat liegt ein erster Entwurf der Regierung vor, der Grundlage der weiteren Beratung innerhalb der Regierung sein wird. Wir werden diesen innerhalb der Landesregierung diskutierten Entwurf dann auch dem Landtag vorlegen und ebenfalls zur Diskussion stellen.

Wir planen, die Beratungen hierüber im Frühjahr des nächsten Jahres abzuschließen, so rechtzeitig, dass das Konzept in die dann anstehenden Planungen für den Doppelhaushalt für die Jahre 2008 und 2009 und die nächste mittelfristige Finanzplanung einfließen kann; denn es soll ja alles auch irgendwo einen Nutzen haben.

(Beifall bei der SPD)

Ein reduzierter Stellenbestand wird dann mit weiteren Verwaltungs- und Funktionalreformen verbunden. Das eröffnet dann die Möglichkeit, die sächlichen Verwaltungskosten zu reduzieren. Im Haushalt 2007 beschränken wir uns bei den Sachausgaben auf das notwendige Minimum.

Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zum Thema Verwaltungsreform einige Anmerkungen machen: Zurzeit wird über die geplante Polizeistrukturreform in der Öffentlichkeit diskutiert. Da gibt es verständlicherweise Kritik vonseiten derer, die vom Wegfall einer Behörde betroffen sind oder glauben, betroffen zu werden. Sicherlich müssen deren Argumente ernst genommen werden.

Auf jeden Fall ist es notwendig, Strukturentscheidungen dieser Art in ein Gesamtkonzept einzubinden und umfassend abzuwägen. In nächster Zeit steht die Gerichtsreform sowie die Umstrukturierung der Finanzverwaltung an. Mit der Umgestaltung der Liegenschaftsverwaltung im Land wird sich die Landesregierung ebenfalls im Oktober befassen. Schon bald wird sich der Lenkungsausschuss mit den von meinem Kollegen Daehre angedachten Grundzügen einer neuen Landesentwicklungsplanung beschäftigen, welche im Sommer des nächsten Jahres als erster Entwurf vorliegen soll.

All diese Schritte und Einzelmaßnahmen müssen kombiniert und aufeinander abgestimmt werden. Ich sage aber auch ganz klar: An einer weiteren Verwaltungsstraffung auch in Bezug auf die Zahl der Behörden führt kein Weg vorbei. Ich bitte Sie, immer zu berücksichtigen, dass mehr Geld für die Aufgaben der Zukunft bereitsteht, wenn an den Kosten der Verwaltung und Bürokratie gespart wird und nicht andersherum.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Meine Damen und Herren! Im Haushalt 2007 findet erstmals die neue Förderperiode der EU ihren Niederschlag.

Der Entwurf der neuen operationellen Programme 2007 bis 2013 verfolgt in haushalterischer Hinsicht zwei Zielsetzungen:

Erstens. Die EU-Mittel sollen so eingesetzt werden, dass der Kofinanzierungsaufwand für das Land so gering wie möglich gehalten wird. Ich habe gelesen, da gibt es noch Überlegungen und neue Ideen. Das kann die Diskussion nur befruchten.

Zweitens. Zugleich ist es das Ziel, alle bereitstehenden EU-Mittel zu binden und im Land zu nutzen. Das ist in der Regierung auch abgestimmt.

In der neuen Förderperiode steht bei Weitem weniger Geld zur Verfügung, als das bisher der Fall war. Mit dem neuen operationellen Programm soll versucht werden, durch flexibler gestaltete Fördermöglichkeiten und den Einsatz von Darlehen anstatt verlorener Zuschüsse das quantitativ geringere Fördervolumen zu kompensieren.

Der Haushaltsplan 2007 bildet diese Konzeption des operationellen Programms ab und schafft die Voraussetzungen für seine Umsetzung. Sobald das operationelle Programm von der EU genehmigt wurde, kann mit seinem Vollzug begonnen werden.

Meine Damen und Herren! Der Haushaltsplan 2007 sieht als einen ersten Schritt einer Konsolidierungspartnerschaft zwischen Land und Kommunen auch eine Änderung der Finanzbeziehungen vor. Ich spreche hier bewusst von Änderungen und nicht nur von Kürzungen der Kommunalzuweisungen, weil diese Bewertung nach meiner Einschätzung zu kurz greift. Sie erfasst nur einen Teilaspekt der vorgeschlagenen Änderungen.

Richtig ist zwar, dass die Verbundquote auf nun 22,7 % abgesenkt wird und auch die finanzielle Beteiligung der Kommunen an den Kosten der überörtlichen Sozialhilfe zu Mehrbelastungen der Kommunen führen wird. Nach meiner Überzeugung muss von der kommunalen Seite, mit der das Land eine Solidargemeinschaft bildet, auch weiterhin ein erheblicher Konsolidierungsbeitrag erbracht werden. Das Land hat ebenfalls seinen deutlich erkennbaren Beitrag zu leisten. Eine Ausgabenrückführung in der auf Landesebene erforderlichen Größenordnung ist ohne Eingriffe in die kommunalen Finanzbeziehungen weder sachgerecht noch leistbar.

Bis zum Jahr 2020 wird die Sonderförderung der neuen Bundesländer - ich habe es erwähnt - schrittweise zurückgeführt. Sie wird gleichsam, was die Einnahmenentwicklung angeht, auf westdeutsches Normalniveau zurückgeführt, ob einem das passt oder nicht passt. Damit entfällt die Begründung und die Möglichkeit überproportionaler Finanzzuweisungen der neuen Länder an ihre Kommunen.

Mit der Veränderung der Verbundquote übertragen wir diesen Prozess der Angleichung auch auf die Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen. Die Verbundquote nähert sich so westdeutschem Niveau. Dieser Prozess muss und wird in den nächsten Jahren konsequent fortgesetzt werden. Denken Sie bitte daran: Bis zum Jahr 2020 beraten wir gerade noch über sechs Doppelhaushalte.

Meine Damen und Herren! Die Einschnitte stellen aber nur den einen Teil der nun geplanten Maßnahmen dar. Auf der anderen Seite arbeiten wir im Moment daran, Aufgaben und Ausgaben der Kommunen zu reduzieren. Wie schwierig das ist, das erleben wir im Kabinett, aber

noch viel mehr im Parlament; denn da gibt es Diskussionen, die man dann aushalten muss. Theoretisch sind wir uns meistens einig. Wenn es dann praktisch wird, gibt es Schwierigkeiten. Wir sehen jedenfalls darin eine wichtige Aufgabe der Landesregierung.

Zudem wird die kommunale Gebietsreform - das will ich nur erwähnen -, die wir nun zügig vorantreiben müssen, neue und kostengünstigere Strukturen schaffen, die die Rückführung der Landeszuweisungen sicherlich nicht gleich, aber bald weiter kompensieren können.

Teilweise wird mit den nun vorgesehenen Absenkungen auch eine Überkompensation kommunaler Aufwendungen korrigiert. Darüber spricht kaum einer. Vor drei Jahren wurden die Kosten des Aufnahmegesetzes in die Verbundmasse einbezogen und die Verbundquote erhöht. Im Jahr 2005 entsprach diese Verbundquotenerhöhung einem Betrag von rund 54 Millionen €. Die tatsächlichen Ausgaben der Kommunen für diese Aufgabe beliefen sich aber nur auf rund 33 Millionen €. In Höhe der Differenz von 21 Millionen € sind die nun geplanten Eingriffe in das FAG also nur als die Korrektur einer ungerechtfertigten Besserstellung, aber nicht als echte Kürzung zu bewerten.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die Entwicklung der Steuereinnahmen des Landes, die die Bemessungsgrundlage für die Kommunalzuweisungen bilden. Diese steigen im Vergleich zu den Jahren 2005 und 2006, sodass den Kommunen im Jahr 2007 trotz der Änderung des FAG effektiv nicht weniger Geld zur Verfügung stehen wird, als ihnen im Jahr 2005 zugewiesen wurde und im Jahr 2006 noch eingehen wird.

Ich habe es vorhin bereits angedeutet: Die Steuereinnahmen werden sich auch weiterhin positiv entwickeln. Wir werden in den nächsten Wochen sehen - spätestens zur Steuerschätzung im November -, dass die Kommunalzuweisungen betragsmäßig nur unwesentlich von den bisher gezahlten Summen abweichen werden, und ich bin mir sicher, bei den meisten Kommunen nach oben. Dies nimmt den Gesetzesänderungen nach meiner Einschätzung einen guten Teil ihres befürchteten Ausmaßes.

Im Übrigen - das sei auch erwähnt - stiegen die eigenen Einnahmen der Kommunen in den letzten Jahren deutlich. Hierbei wurden Wachstumsraten verzeichnet, die deutlich über denen der Landeseinnahmen lagen.

Nicht zuletzt wird auch die Kostenbeteiligung der Kommunen an der überörtlichen Sozialhilfe mittel- bis langfristig zu Ausgabensenkungen führen. Die Kommunen müssen ein größeres eigenes Interesse an einer wirtschaftlicheren und kostengünstigeren Organisation der überörtlichen Sozialhilfe haben. Hiervon wird in erster Linie das Land profitieren, Einsparungen werden aber auch den Kommunen zugute kommen.

Meine Damen und Herren! Ich möchte abschließend noch einmal mein Bild vom begonnenen Weg aufgreifen und kurz skizzieren, welche Schritte in der Finanzpolitik in der nächsten Zukunft erfolgen werden, welche Aufgaben bewältigt werden müssen.

Wir haben uns ganz bewusst nach der Wahl und der Regierungsbildung dazu entschlossen, zunächst einmal zügig mit der Aufstellung des Nachtrags und des Haushaltsplanentwurfes für das Jahr 2007 zu beginnen. Das bitte ich all jene zu berücksichtigen, die glauben, im Mai eine Regierung gebildet und gleichzeitig eine Haushalts