Es gilt aber auch, beide Regierungsfraktionen in Berlin deutlich aufzufordern, einen Gesetzesvorschlag zu unterbreiten, der offen und transparent ist und der in seinen Grundsätzen der Föderalismusreform I, dem Demokratieprinzip und dem Selbstverwaltungsrecht der Kommunen entspricht sowie mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Einklang steht.
Dies ist eine Aufgabe, die leicht gesagt ist, die jedoch hinsichtlich der Umsetzung viele Fallstricke enthält. Sicherlich bin ich schon ein wenig enttäuscht, dass es nicht gelungen ist, die Aufgabenwahrnehmung für das SGB II noch in dieser Legislaturperiode neu zu regeln. Sicherlich wünschte ich mir wie viele von Ihnen ein zügiges Handeln bei der Erarbeitung von Gesetzesvorhaben und ein ausgewogenes Resultat. Doch wichtiger als die vermeintlich schnelle Lösung ist das belastbare, grundgesetzkonforme Ergebnis. Es besteht jetzt die Chance, an einer Regelung zu arbeiten, die allen Prämissen, von der rechtlichen bis zur parlamentarischen, entspricht.
Für die CDU-Fraktion war das wesentliche Ziel der Hartz-IV-Reform, Frau Dirlich, nicht nur die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe, sondern vor allem der Zugang aller Hilfebedürftigen zu den diversen Arbeitsmarktinstrumenten.
Insofern halte ich diese Hartz-IV-Reform durchaus für einen Schritt in die richtige Richtung. Vorher hatten wir
die Sozialhilfeempfänger von den Instrumenten des Arbeitsmarktes abgeschirmt. Das ist mit den Hartz-IV-Reformen in richtiger Weise verändert worden.
Aber nur durch Fördern und Fordern ist eine klare arbeitsmarktpolitische Ausrichtung des SGB II zu wahren. Die CDU ist immer für eine wirksame, vor allem einheitliche Arbeitsmarktpolitik für die Empfänger von Arbeitslosengeld I und II eingetreten. In diesem Zusammenhang erinnere ich an den Versuch, die Bundesagentur völlig aus der Arbeitsmarktpolitik für Empfänger von Arbeitslosengeld II herauszulösen und stattdessen ein eigenes Bundessozialamt zu schaffen. Das halte ich genauso für falsch.
Wir sind für die Beibehaltung kommunaler Lösungen in einem rechtssicheren Rahmen. Insbesondere das Land Sachsen-Anhalt mit seinen Optionskommunen hat ein großes Interesse daran, dieses Modell auch auf die neuen Landkreise zu übertragen.
Auch das muss, denke ich, gesetzlich, und zwar grundgesetzlich geregelt werden, und nicht nur in irgendeiner Nebenbestimmung.
Es soll eine passende Lösung gefunden werden, wenn es sein muss, in Form einer Grundgesetzänderung. Aber den Vorschlag müssen die Bundestagsfraktionen bzw. muss die Bundesregierung erarbeiten.
Alle Kommunen, die sich freiwillig und mit großer sozialer Kompetenz den Aufgaben stellen, sollten auch die Möglichkeit einer eigenständigen Trägerschaft erhalten. Für die Betroffenen darf es in Zukunft nur noch einen Ansprechpartner geben; das hat der Ministerpräsident bereits ausgeführt und die Kollegen aus den anderen Fraktionen, die bereits gesprochen haben, sahen das genauso. Es muss allerdings eindeutig klar sein, wer was zu verantworten hat, damit bei entsprechenden Klagen auch die Verantwortlichkeit festgestellt werden kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zum Abschluss meiner Ausführungen nochmals deutlich vor Panikmache warnen. Ich nehme davon auch einige Fraktionen dieses Hauses nicht aus. Es besteht derzeit noch kein zeitliches Problem. Das Verfassungsgericht hat der Politik bis Ende 2010 Zeit für die Umsetzung geben. Es besteht schon gar kein Problem für Leistungsempfänger. Dies gilt unabhängig davon, welche Entscheidung über die Trägerschaft getroffen wird und wann. Alle anderen Aussagen sind schlichtweg falsch.
Es war kein anderer als der Bundessozialminister selbst, der die Verlängerung der Verträge zwischen der Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen unterschrieben hat und der ebenso die Verlängerung der Optionen bis zum Jahr 2013 in Aussicht gestellt hat.
Damit wird gewährleistet, dass die Arbeitsgemeinschaften bis Ende 2010 ihre Tätigkeit in der bisherigen Weise
fortsetzen können. Ich bin fest davon überzeugt, dass die Vorarbeiten zum Gesetz über die Neuregelung der Jobcenter so weit gediehen sind, dass selbst eine neue Bundesregierung, in welcher Konstellation auch immer, zeitnah in der Lage ist, die Frist, die das Bundesverfassungsgericht eingeräumt hat, einzuhalten. Wir haben nun Zeit, den Kompromissvorschlag so zu überarbeiten, dass wir für die Zeit ab 2010 eine Lösung haben werden, die vor allem jenen nützen wird, die Leistungen empfangen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Take, für Ihren Beitrag. - Wir kommen dann zum Beitrag der FDP. Bevor ich Herrn Franke aber das Wort erteile, will ich Seniorinnen und Senioren der Arbeiterwohlfahrt aus Sangerhausen begrüßen. Herzlich willkommen!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben an dieser Stelle schon öfter über die Arbeitsverwaltung debattiert und unsere teilweise sehr unterschiedlichen Positionen ausgetauscht. Einig sind wir uns darin, dass das dringendste Problem in SachsenAnhalt in den nicht mit den Kreisgrenzen übereinstimmenden Strukturen der Arbeitsverwaltung besteht. Zu den Fragen der Ausweitung der Optionen und der Beseitigung von Parallelstrukturen herrscht unter uns doch meist ein gewisser Konsens.
Der grundsätzliche Konstruktionsfehler bei der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe - darin stimmen Sie mir sicherlich zu - liegt in der uneinheitlichen Trägerschaft und in den uneinheitlichen Zuständigkeiten. Die derzeitige Betreuung von Langzeitarbeitslosen teils durch die Kommunen, teils durch die Arbeitsgemeinschaften von Kommunen und Arbeitsagenturen und teils durch die Bundesagentur für Arbeit allein funktioniert nicht. Organisatorische Mängel und unklare Verantwortlichkeiten führen immer wieder zu Kompetenzgerangel, was die Situation der Arbeitslosen nicht verbessert hat.
Gegenstand unserer heutigen Debatte soll nun aber die grundsätzliche Frage nach der Zuständigkeit der Arbeitsverwaltung sein.
Sehr geehrte Damen und Herren! Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 2007 kam für uns Liberale keineswegs überraschend. Wir haben schon vorher gewarnt und deshalb auch im Bundestag als einzige Fraktion die Zwangsehe der Kommunen mit der Bundesagentur abgelehnt. Eines ist heute deutlicher denn je: Keines der ursprünglichen Ziele - bessere Betreuung, schnellere Vermittlung in die Beschäftigung, vor allem von Langzeitarbeitslosen, und geringere Kosten - wurde durch diese Zusammenlegung erreicht. Leidtragende sind die Arbeitslosen und die Steuerzahler.
Deshalb unterstützen wir die Forderung des Bundesverfassungsgerichts nach einer Neustrukturierung der Arbeitsverwaltung. Die Frage ist nur, welche Form die neue Struktur haben soll. Das Einfachste ist, dass man verfassungswidrige Regeln nachträglich legitimiert, in
Die bestehenden Argen sollten letztlich nur unter einem anderen Namen, als „Zentrum für Arbeit und Grundsicherung“, kurz ZAG, fortgeführt werden. Der Etikettenschwindel sollte ein Rettungsversuch für die Bundesagentur für Arbeit sein, die als öffentlich-rechtliche Anstalt über eine Grundgesetzänderung ihre Existenzberechtigung erhalten sollte. Ausschließlich Bundesbeamte hätten demnach bisher kommunale Aufgaben übernommen. Quasi über Nacht wäre eine erprobte zweigliedrige Gestaltung des deutschen Bundesstaates, bestehend aus Bund und Ländern, um eine neue Ebene erweitert worden, nämlich um die Hartz-IV-Verwaltung.
Diese zusätzliche Ebene hätte rund 370 neue öffentlichrechtliche Anstalten umfasst, die weder dem Bund noch dem Land zugeordnet gewesen wären. Ein neuer Moloch mit insgesamt 56 000 Bundesbeamten, der mit immer neuen Instrumenten, mit immer mehr organisatorischen Mängeln und mit immer mehr Bürokratie die uneffektive Arbeit der BA fortgeschrieben hätte. Zum Glück - zum Glück, sage ich - ist dieser beispiellose Zuwachs an Bürokratie gescheitert.
Stellen Sie sich vor, meine sehr geehrten Damen und Herren gerade von der SPD, man kann die Neustrukturierung auch so umsetzen, dass es den Grundregeln der demokratischen Prinzipien unseres Staates entspricht, nämlich einfach durch die Korrektur der verfassungswidrigen Regel. Genau diesen eindeutigen Auftrag hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber erteilt.
Aber, sehr geehrte Damen und Herren, an dieser Aufgabe ist die Große Koalition in Berlin gescheitert. Eine saubere Umsetzung des Urteils und damit die Beseitigung des bestehenden Betreuungschaos für Arbeitsuchende mit Leistungen der Grundsicherung ist nicht gelungen.
Doch noch eine andere Frage drängt sich mir auf: Es war der 17. März, als die Bundestagsfraktion der CDU/CSU die insbesondere von der SPD angestrebte ZAG hat platzen lassen. Warum wird heute, fast zwei Monate später, diese Problematik Gegenstand einer Aktuellen Debatte im Landtag von Sachsen-Anhalt?
Sehr geehrte Damen und Herren! Die FDP spricht sich für eine reine Kommunalisierung der Arbeitsverwaltung aus.
Unsere Forderung ist nur logisch und konsequent; denn sie ist die einzige vernünftige Schlussfolgerung,
Das bedeutet natürlich - das sei exemplarisch noch einmal betont - die Auflösung der Bundesagentur für Ar
Eine zentralistisch organisierte Behörde wie die Bundesagentur bedarf eines riesigen Verwaltungsapparates, der enorme Kosten verursacht. Eine Vereinfachung der Verwaltung, die hilft, substanzielle Kostenersparnisse zu realisieren, kann doch kein real denkender Mensch ablehnen - auch nicht die Kollegen von der SPD.
Wenn sich damit gleichzeitig auch noch eine Verbesserung in der Betreuung der Arbeitslosen erzielen lässt, dann ist das ein großer Schritt nach vorn.