(Zuruf von der CDU: Nein! - Herr Tullner, CDU: Aber nur bei dieser Frage! - Unruhe bei der FDP - Lachen bei der CDU)
- Die Zwischenrufe, die in Richtung Kasperletheater gehen, helfen uns hier nicht weiter. Nur damit das klar ist.
Ich lasse jetzt gleich einmal weg, warum und weshalb. Mich hat es ja schon gewundert, dass der Herr Krause den Antrag nicht eingebracht hat.
Wir haben eine Düngeverordnung. Die Großtierhaltung pro Hektar ist geregelt. Das müssen Sie nachlesen.
- ich bitte um noch ein wenig Gehör; ich bin gleich fertig - dass die Gesetze zur Raumordnung und zum Immissionsschutz klare Obergrenzen für die Anzahl der Tiere in Mastanlagen aller Art - Vorsicht, es kommt noch einmal! -, aller Art, also nicht nur für Schweine, sondern auch für Rinder, Geflügel usw. ausweisen.
Ich frage: Lieber Herr Dr. Köck und Herr Krause, welche Obergrenzen sind Ihnen denn genehm? Kann es vielleicht sein, dass 1 500 Schweine auch zu stark stinken,
dass es vielleicht bei 3 000 Schweinen der Fall ist, dass es vielleicht eine andere Rasse von Tieren ist, weil man die umgezüchtet hat?
am Ende aber niemand zufrieden ist, dass wir uns sozusagen nicht ins Knie schießen. Diese Obergrenze, das ist eine ungute Sache.
Ich behaupte nicht, die große industrielle Anlage ist prinzipiell besser oder wirtschaftlicher. Ich behaupte aber auch nicht, dass kleine Ställe besser, wirtschaftlicher oder umweltverträglicher sind. Das kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Deshalb wird ja auch jede Anlage einzeln geprüft. Wir haben in Deutschland klar geregelte Verfahren. Es wird auch nirgends so streng geprüft wie in Deutschland. Ihr dürft mir das glauben.
Auch die Investoren haben damit ein riesiges Genehmigungsproblem. Wenn BImSch-Verfahren für Schweinemast- oder Schweinezuchtanlagen zwei Jahre dauern, der Bewerber 150 000 € für Gutachten und sonstige Dinge aufwenden muss und wir schauen, dass wir ihm noch irgendwie einen Keil zwischen die Beine hauen - ja, wo kommen wir denn da hin?
Ich bitte darum, die Sache, wenn möglich, federführend im Agrarausschuss und nicht im Raumordnungsausschuss zu behandeln. - Herzlichen Dank.
Herr Hauser, es gibt zwei Nachfragen von Herrn Gallert und von Herrn Krause. Wollen Sie diese beantworten? - Sehr gerne. - Bitte, Herr Gallert.
Ausdrücklich als Nichtagrarier einmal die Frage: Herr Hauser, wenn es stimmt, dass wir in Deutschland die schärfsten Regeln und die intensivsten Prüfungen haben, dann sagen Sie mir doch einmal, warum die Dänen und vor allen Dingen die Holländer jetzt in dieser großen Zahl zu uns kommen und bei uns diese großen Anlagen gründen wollen, wenn bei denen die Situation viel leichter ist?
Das kann ich Ihnen sagen: weil die Großtiereinheiten pro Hektar zu viele sind und - dies noch dazu - weil sie vom Heimatland finanziell unterstützt werden. Das ist der Punkt.
Eine kleine Anfrage. Herr Kollege Hauser, Sie haben Recht, wenn Sie sagen: Wir müssen wissen, worüber wir reden. Wissen Sie eigentlich, dass die meisten Antragsteller gar keine Landwirte sind, sondern dem Gewerberecht unterliegen? - Etwa der Allstedter, das ist doch kein Landwirt mehr.
Herr Krause hat interveniert. Sie können darauf eingehen, müssen es aber nicht. - Es gibt keine weiteren Fragen an Herrn Hauser. Dann kommen wir zum Beitrag der CDU-Fraktion. Jetzt hat Herr Daldrup das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kollegen! Lieber Johann, du machst es einem nicht leicht, nach dir zu sprechen; man muss erst einmal wieder herunterkommen.
Ich habe zur gestrigen Debatte, auch zum gestrigen Antrag der LINKEN doch einen erheblichen Widerspruch ausgemacht. Wenn DIE LINKE gestern gefordert hat, die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft in SachsenAnhalt zu stärken, und dazu eine konkrete Bundesratsinitiative fordert, heute jedoch einen genau entgegengesetzten Antrag stellt, nämlich die Wettbewerbsfähigkeit einzuschränken, die Möglichkeiten einzuschränken, dann kann ich nicht mehr nachvollziehen, auf welcher Linie wir hier eigentlich sind.