Protocol of the Session on May 7, 2009

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:

1. Wie stellt sich der Mittelabfluss bei der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA) für das Jahr 2008 und das erste Quartal 2009 dar?

2. Wie viele Förderanträge mit welchem Investitionsvolumen sind im Rahmen der GA im ersten Quartal 2009 im Vergleich zum ersten Quartal 2008 gestellt worden und welche Schlüsse lassen sich daraus für den weiteren Mittelabfluss ziehen?

Vielen Dank. - Herr Minister Haseloff wird die Frage beantworten. Herr Minister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!

Zu 1: Im Jahr 2008 belief sich der Mittelabfluss bei der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ auf 178,6 Millionen €. Damit wurden durch das Land Sachsen-Anhalt alle Bundeszuweisungen nach der GA-Quote in Anspruch genommen.

Im ersten Quartal 2009 lag der Mittelabfluss bei 34 Millionen €. Da die Ausgaben der GA in den ersten Monaten des Jahres erfahrungsgemäß unterdurchschnittlich ausfallen, stellt dies ein gutes Ergebnis dar. Noch einmal zum Vergleich: Im ersten Quartal 2008 hatten wir einen Mittelabfluss in Höhe von lediglich 10,5 Millionen €.

Zu 2: Im ersten Quartal 2009 wurden im Rahmen der GA 65 Förderanträge in einem Investitionsvolumen in Höhe von 382,17 Millionen € gestellt. Im Vergleich dazu gingen im ersten Quartal 2008 141 Anträge in einem Investitionsvolumen in Höhe von 1,75 Milliarden € ein. Für den weiteren Mittelabfluss des Jahres 2009 lassen sich aus den Zahlen kaum Schlüsse ziehen, da die Anfang 2009 gestellten Förderanträge überwiegend erst in den kommenden Jahren ausgabewirksam werden.

Sollte sich der Rückgang der eingehende GA-Anträge jedoch in den nächsten Monaten verstetigen und der übliche Anstieg in den folgenden Quartalen nach dem ersten Quartal eines Jahres nicht eintreten, dann müsste ab dem Jahre 2010 zunächst mit einem sinkenden Mittelabfluss im Bereich der gewerblichen Wirtschaft gerechnet werden. Diese Entwicklung könnte sich durch ein Abflauen der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise allerdings rasch umkehren. Prognosen hierzu sind derzeit sehr schwierig.

Absolut gesehen wird der Mittelabfluss aber mit hoher Wahrscheinlichkeit konstant bleiben, da im Bereich der Infrastrukturförderung ein erhöhter Bedarf zu verzeichnen und auch angemeldet ist, unter anderem auch durch die Umsetzung der Breitbandstrategie der Landesregierung.

Vielen Dank. Herr Minister. - Nachfragen sehe ich nicht.

Bevor ich die nächste Frage zulasse, begrüße ich auf der Nordtribüne Studentinnen und Studenten der Fachhochschule Anhalt aus Bernburg-Strenzfeld. Herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Wir kommen zu der Frage 6 der Abgeordneten Nadine Hampel. Sie betrifft die Zukunft der Jobcenter. Frau Hampel ist nicht anwesend, deshalb wird die Antwort der Landesregierung zu Protokoll gegeben. ∗

(Herr Miesterfeldt, SPD, tritt an das Rednerpult - Widerspruch bei der FDP - Herr Kosmehl, FDP: Das ist nicht zulässig!)

Herr Miesterfeldt, bitte schön. Wollen Sie die Frage stellen?

Ich will fragen, ob es - -

(Herr Kosmehl, FDP: Das ist nicht zulässig! - Un- ruhe)

Nein, das ist nach unserer Geschäftsordnung nicht zulässig. Deshalb wird die Antwort zu Protokoll gegeben.

Die Frage 7 wird von der Abgeordneten Petra GrimmBenne gestellt. Es geht um die Ausbreitung der Schweinegrippe.

Die Schweinegrippe - die Bezeichnung lautet jetzt „neue Grippe“ - ist in Europa angekommen, und das schneller als erwartet. In Deutschland gibt es erste Verdachtsfälle. Das H1N1-Virus besteht aus einem Virenmix und ist von Mensch zu Mensch übertragbar.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Kenntnisse gibt es über das Virus H1N1 und was verursacht es beim Menschen?

2. Wie wird die Wahrscheinlichkeit des Ausbruchs einer Pandemie eingeschätzt und was regelt der Notfallplan für Sachsen-Anhalt?

Vielen Dank. - Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren und Damen Abgeordnete! Ich beantworte die Frage der Abgeordneten Frau Grimm-Benne für die Landesregierung wie folgt.

∗ siehe Anlage zum Stenografischen Bericht

Zu Frage 1: Die WHO geht derzeit von einer neuen Variante des Subtyps H1N1 aus, bei der auch eine Übertragbarkeit von Mensch zu Mensch am 27. April 2009 offiziell bestätigt wurde.

Mit den Buchstaben H und N werden die beiden Eiweiße der Virushülle Hämagglutinin und Neuraminidase abgekürzt.

Normalerweise tritt die Übertragung des Virus auf den Menschen nur bei direktem Kontakt zu Schweinen und nur vereinzelt auf.

Eine gleichzeitige Infektion mit verschiedenen Influenzaviren kann zu einer Vermischung der Virusgene führen. Derzeit können noch keine wissenschaftlich bewiesenen Aussagen zu den Auswirkungen der neuen Viren beim Menschen gemacht werden, da die Pathogenität des Virus gegenwärtig noch in verschiedenen Forschungslabors rund um die Welt analysiert wird.

Eine Behandlung der Schweineinfluenza, der neuen Grippe, mit den neueren Grippemitteln Tamiflu und Relenza schwächt nach den Angaben der amerikanischen Infektionsschutzbehörde CDC den Krankheitsverlauf deutlich ab. Der Zeitraum für die Entwicklung eines speziell auf den Subtyp zugeschnittenen Impfstoffes wird auf mindestens sechs Monate beziffert.

Offen ist derzeit, wie gefährlich das Virus für den Menschen tatsächlich ist. Die in Europa bestätigten Fälle weisen eher auf einen milden Krankheitsverlauf hin. Hier besteht jedoch ein gewisser Unterschied zu den Krankheitsverläufen, die in Mexiko und in den Vereinigten Staaten von Amerika beobachtet worden sind.

Die Symptome der Schweineinfluenza sind ähnlich den Symptomen der saisonalen Humaninfluenza, nämlich Fieber von 38°C und höher, Schüttelfrost, Müdigkeit, Appetitlosigkeit, Husten oder Atemnot. Einige Menschen, die mit dem entsprechenden Virus infiziert waren, berichteten auch über Schnupfen, Halsschmerzen, Übelkeit, Durchfall, Glieder- und Kopfschmerzen.

Zu Frage 2: Die WHO hat am 29. April 2009 die Pandemiewarnphase 5 ausgerufen. Demnach geht die WHO von einer unmittelbar bevorstehenden Pandemie aus. In Phase 5 wird der Virus von infizierten Menschen auf einen anderen Menschen übertragen, der nicht mit der Ursprungsregion, also mit Mexiko, in Verbindung gebracht wird.

Der für Sachsen-Anhalt vorliegende Pandemierahmenplan und die Stabsdienstordnung Pandemie regeln das Vorgehen in einem Pandemiefall in unserem Land.

Im Sozialministerium werden seit dem 24. April 2009, also seit der ersten Verlautbarung des Robert-Koch-Institutes, täglich Informationen zum Auftreten und zur Verbreitung der Schweineinfluenza zusammengetragen und notwendige Schritte zur Eindämmung eingeleitet. Telefonschaltkonferenzen sowohl zum Bundesministerium für Gesundheit als auch zu den Gesundheitsämtern der Landkreise dienen einer koordinierten Abstimmung und führen zu einem engen Zusammenwirken der Akteure.

Auf Internetseiten können sich Bürgerinnen und Bürger sowie Expertinnen und Experten über den aktuellen Stand informieren. Am Landesamt für Verbraucherschutz wurde eine Telefonhotline eingerichtet. Im Sozialministerium wurden die vom Robert-Koch-Institut erstellten Dokumente zum Vorgehen bei Verdachtsfällen

auf die Situation in Sachsen-Anhalt angepasst und allen Akteuren im Gesundheitswesen zur Verfügung gestellt. Auf diese Weise konnte auch ein koordiniertes und abgestimmtes Vorgehen und Meldeverfahren bei allen Ärztinnen und Ärzten im Land gewährleisten werden.

Am 29. April 2009 wurde die Sachverständigengruppe zur Planung und Konzeption der notwendigen Maßnahmen im Gesundheitswesen im Sozialministerium gemäß dem Pandemierahmenplan einberufen und über die aktuelle Lage informiert. Die Sachverständigengruppe unter der Leitung des MS setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der folgenden Institutionen zusammen: Ärztekammer Sachsen-Anhalt, Apothekerkammer SachsenAnhalt, Krankenhausgesellschaft, Kassenärztliche Vereinigung, Landesamt für Verbraucherschutz, Landesverwaltungsamt und Ministerium des Innern.

Neben dieser Sachverständigengruppe wurde ein Krisenstab Pandemie eingerichtet, der in Phase 5 in Bereitschaft steht bzw. lageabhängig arbeiten wird. Die Stabsdienstordnung Pandemie regelt den Aufbau des Stabes und beschreibt die Aufgaben der Funktionsträger. Erstmals zusammengetreten ist dieser Krisenstab am 30. April 2009. Es wurden ein Pandemiekernteam benannt und Rufbereitschaften festgelegt.

Derzeit ist das Land Sachsen-Anhalt nach meiner festen Überzeugung gut vorbereitet und informiert regelmäßig alle zuständigen Einrichtungen und Institutionen über die aktuelle Lage und Veränderungen.

Aktuell - das will ich anschließen - gibt es den zweiten vom Robert-Koch-Institut bestätigten Fall der neuen Grippe in Sachsen-Anhalt. Es ist damit der zehnte Fall in Deutschland. Beide betroffenen Männer waren aus Mexiko zurückgekehrt, hatten nur leichte Symptome und sind unterdessen wieder genesen. Kontaktpersonen wurden bzw. werden ermittelt mit dem Ziel, eine Verbreitung zu verhindern.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank für die Beantwortung.

Wir kommen zu Frage 8. Der Abgeordnete Johannes Hauser von der FDP-Fraktion wird zum Thema Raumordnungsverfahren für Ställe ab 3 000 Schweine fragen. Die Antwort wird Ministerin Frau Wernicke geben.

Die SPD-Landtagsfraktion will zukünftig Projekte für große Tiermastanlagen einem Raumordnungsverfahren unterziehen. Dazu war am Wochenende in der „Volksstimme“ zu lesen, dass der SPD-Umweltpolitiker Ralf Bergmann einen Beschlussantrag für den Landtag vorbereitet hat, der für große Ställe die Einführung einer raumordnerischen Vorprüfung vorsieht. Die SPD strebt mit diesem Antrag an, diese Vorprüfung für alle Anlagen zu verankern, für die die Gesetze bereits eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorsehen.

Ich frage die Landesregierung:

Wie steht die Landesregierung dazu?

Vielen Dank. - Frau Ministerin, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Frage des Abgeordneten Herrn Hauser beantworte ich wie folgt.