Frau von Angern Ja Herr Barth Nein Herr Bergmann - Herr Bischoff Nein Herr Prof. Dr. Böhmer - Herr Bommersbach Nein Herr Bönisch - Herr Borgwardt Nein Herr Born Nein Herr Dr. Brachmann Nein Frau Brakebusch Nein Herr Brumme Nein Frau Budde - Frau Bull - Herr Bullerjahn Nein Herr Czeke Ja Herr Daldrup Nein Frau Dirlich Ja Herr Doege Nein Herr Dr. Eckert - Herr Felke Nein Frau Feußner - Frau Fiedler Ja Herr Dr. Fikentscher Nein Frau Fischer Nein Herr Franke Ja Herr Gallert Ja Herr Gebhardt - Herr Geisthardt Nein Frau Gorr Nein Herr Graner Nein Frau Grimm-Benne - Herr Grünert - Herr Gürth Nein Herr Güssau Nein Frau Hampel Nein Herr Harms Nein Herr Hartung Nein Herr Hauser Ja Herr Heft Ja Herr Henke Ja Herr Höhn Ja Frau Hunger Ja Frau Dr. Hüskens Ja Frau Dr. Klein Ja Herr Kley Ja Frau Knöfler Ja Herr Dr. Köck Ja Herr Kolze Nein Herr Kosmehl Ja Herr Krause Ja Frau Dr. Kuppe - Herr Kurze Nein Herr Lange Ja Herr Lienau Nein Herr Lüderitz Ja
Herr Madl Nein Herr Mewes Ja Herr Miesterfeldt Nein Frau Mittendorf Nein Frau Dr. Paschke - Frau Penndorf Ja Herr Poser Nein Herr Dr. Püchel Nein Herr Radke Nein Herr Reichert Nein Frau Reinecke Nein Frau Rente - Frau Rogée Ja Herr Rosmeisl - Herr Rothe Nein Herr Rotter Nein Frau Rotzsch Nein Herr Scharf Nein Herr Dr. Schellenberger Nein Herr Scheurell Nein Frau Schindler Nein Frau Schmidt Nein Herr Dr. Schrader Ja Herr Schulz Nein Herr Schwenke Nein Frau Dr. Späthe Nein Herr Stadelmann - Herr Stahlknecht Nein Herr Steinecke - Herr Sturm Nein Frau Take Nein Herr Dr. Thiel - Herr Thomas Nein Frau Tiedge Ja Herr Tögel Nein Herr Tullner Nein Herr Weigelt Nein Frau Weiß - Frau Wernicke - Herr Wolpert Ja Herr Zimmer Nein
Die Frage ist pflichtgemäß so zu stellen. Sind Abgeordnete im Raum, die noch nicht aufgerufen worden sind? - Es hat sich Herr Rosmeisl gemeldet. Er ist jetzt noch aufzurufen.
Damit ist die namentliche Abstimmung beendet. Ich bitte darum, die Stimmen auszuzählen. Ich unterbreche die Sitzung dazu für fünf Minuten; das muss reichen.
Ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über Drs. 5/1901 bekannt. Mit Ja haben 27 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 53. Nicht anwesend waren 17 Abgeordnete. Damit ist der Änderungsantrag der FDP-Fraktion in der Drs. 5/1901 in namentlicher Abstimmung abgelehnt worden.
Wir stimmen jetzt über weitere Änderungsanträge ab. Es geht zuerst um einen Änderungsantrag der FDP-Fraktion in der Drs. 5/1902. Wer stimmt zu? - Die Mehrheit der Antragsteller. Wer stimmt dagegen? - Die übrigen Fraktionen. Dann ist der Änderungsantrag abgelehnt worden.
Wir stimmen über einen Änderungsantrag ebenfalls von der Fraktion der FDP in Drs. 5/1903 ab. Wer stimmt zu? - Die Antragsteller. Wer stimmt dagegen? - Alle übrigen. Damit ist er abgelehnt worden. Damit ist über alle Änderungsanträge abgestimmt worden. Damit sind Änderungen in unsere Beratungsgrundlage hineingestimmt worden.
Die Beratungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses. Ich fasse, wenn niemand widerspricht, die Einzelpläne, den Entwurf eines Nachtragshaushaltsgesetzes und das Gesetz in seiner Gesamtheit in der Abstimmung zusammen. Wer stimmt dem zu? - Die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Die FDP-Fraktion. Dann ist dieses Nachtragshaushaltsgesetz mehrheitlich so beschlossen worden.
Wir haben noch drei unselbständige Entschließungsanträge vorliegen. Ich gehe in der Reihenfolge des Eingangs vor. In der Drs. 5/1897 liegt ein Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor. Wer stimmt zu? - Die Antragsteller. Wer stimmt dagegen? - Die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Die FDP-Fraktion. Damit ist dieser Entschließungsantrag abgelehnt worden.
In der Drs. 5/1900 liegt ein Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD vor. Wer stimmt zu? - Die Antragsteller, die Koalition. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die beiden übrigen Fraktionen. Damit ist dieser Entschließungsantrag angenommen worden.
Der dritte Entschließungsantrag liegt in der Drs. 5/1904 vor und kommt von den Fraktionen der CDU und der SPD. Wer stimmt zu? - Die Antragsteller. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die beiden anderen Fraktionen. Damit ist dieser Entschließungsantrag angenommen worden und der Tagesordnungspunkt 1 ist beendet.
Frau Rotzsch, Berichterstatterin der Enquetekommission „Die Gestaltung einer zukunftsfähigen Personalentwicklung im öffentlichen Dienst des Landes Sachsen-Anhalt“:
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der vorliegenden Drucksache erstattet die Enquetekommission „Die Gestaltung einer zukunftsfähigen Personalentwicklung im öffentlichen Dienst des Landes Sachsen-Anhalt“ dem Landtag ihren zweiten Zwischenbericht für die Zeit vom 12. April bis zum 21. November 2008. Als Vorsitzende der Kommission freue ich mich natürlich, diesen Bericht heute erstatten zu dürfen.
Gemäß dem Einsetzungsbeschluss vom 27. April 2007 in der Drs. 5/21/638 B soll die Enquetekommission den Landtag halbjährlich unterrichten. Die Ergebnisse der Kommission sind dem Landtag vor der Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2010/2011 vorzulegen, um wichtige Erkenntnisse in die Entscheidungen über diesen Haushalt einfließen lassen zu können.
Die Enquetekommission hat im Rahmen ihrer Arbeit in den vergangenen Monaten jedoch festgestellt, dass dieser Termin nicht eingehalten werden kann. Dies liegt nicht daran, dass wir nicht fleißig gewesen wären, sondern an der Komplexität der Aufgabenstellung.
Schon in meiner Einbringungsrede zum ersten Zwischenbericht am 14. November des letzten Jahres verwies ich auf die Bedeutung der Aufgabe der Enquetekommission. Sie soll dem Landtag auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme und der Skizzierung absehbarer Entwicklungen der zu erfüllenden Aufgaben, der finanziellen Rahmenbedingungen und der Bevölkerungsentwicklung Vorschläge zur Personalentwicklung im öffentlichen Dienst in Sachsen-Anhalt unterbreiten.
Meine Damen und Herren! Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass sich die Mitglieder der Enquetekommission der Tragweite dieser Aufgabe bewusst sind und sich dementsprechend in den Entscheidungsprozess eingebracht haben. Mittels sachlicher Diskussion konnten die personalbezogenen Bedürfnisse und Probleme, die es zweifelsohne im Landesdienst Sachsen-Anhalts gibt und die von den der Anzuhörenden dargelegt wurden, aufgearbeitet und mit konstruktiven Empfehlungen untersetzt werden.
Gemäß der im Einsetzungsbeschluss empfohlenen Herangehensweise wurden die Schwerpunktbereiche Finanzverwaltung, Justizverwaltung, speziell Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzug sowie die Geoinformationsverwaltung und Teile der Ministerialverwaltung angehört. Zudem wurde dem Ministerium der Finanzen, dem Kultusministerium und dem Ministerium des Innern die Gelegenheit gegeben, sich zum überarbeiteten Personalentwicklungskonzept 2008 bis 2025 zu äußern.
Um aktuelle Entwicklungen des neu zu gestaltenden Dienstrechts in den Entscheidungsprozess der Kommission einfließen lassen zu können, wurde außerdem das Ministerium des Inneren zu einer entsprechenden Stellungnahme eingeladen.
Meine Damen und Herren! Ich möchte Ihnen nunmehr kurz wesentliche Standpunkte der Anzuhörenden zu den eben genannten Schwerpunktbereichen schildern, die ausführlich im zweiten Zwischenbericht beschrieben und dargestellt sind.
Zu dem Schwerpunktbereich Ministerialverwaltung möchte ich darauf hinweisen, dass die ausführliche Darstellung der Anhörungsergebnisse und die daraus abzuleitenden Empfehlungen erst nach der Anhörung aller Ministerien und deren nachgeordneten Behörden bzw. Landesbetrieben erfolgen wird.
Zunächst zum Schwerpunktbereich Justiz, speziell Gerichte und Staatsanwaltschaften. Von den Anzuhörenden wurde bemängelt, dass derzeit besonders im einfachen und gehobenen Dienst Personaldefizite festzustellen sind, sodass sich in bestimmen Bereichen überlange Verfahrensdauern, vor allem in der Sozialgerichtsbarkeit, ergeben. Besonders problematisch wird die Personalsituation im Bereich der Rechtspfleger gesehen. Dort bestehe ein erheblicher Mangel, der sich vor allem in der unzureichenden Anzahl von Absolventen begründet. Als effizienzfördernd wurden die Modernisierung der technischen Ausrüstung und die länderübergreifende Aufgabenbündelung in bestimmten Bereichen genannt.
Zum Schwerpunktbereich Justiz, speziell Justizvollzug und Sozialer Dienst. Festgestellt wurde, dass vorrangig im mittleren Vollzugsdienst eine Struktur sehr hohen Alters der Beschäftigten vorliege und damit ein hoher Krankenstand, auch aufgrund des Schichtdienstes, einhergehe. Ein mögliches Optimierungspotenzial wird in der Organisationsuntersuchung aller Anstalten des Justizvollzugs bezüglich etwaiger Zusammenlegungen, der Aufgabenkonzentration und der baulichen Verbesserung gesehen.
Des Weiteren wurde darauf hingewiesen, dass beim Sozialen Dienst die Belastungszahlen bei den Bewährungshilfefällen und vor allen bei den Führungs- und Aufsichtsfällen stark gestiegen seien. Sachsen-Anhalt verzeichnet in diesem Bereich bundesweit mittlerweile die zweithöchste Belastung, was entsprechende Maßnahmen erfordert. Auch im Bereich der Weiterbildung von Sozialarbeitern des gehobenen Sozialdienstes bestünden Reserven.
Zum Schwerpunktbereich Finanzverwaltung. Von den Anzuhörenden wurde kritisiert, dass die Personalbestände nicht flexibel genug ausgerichtet seien und sich bedarfsgerecht am sich dynamisch verändernden Aufgabenbestand ausrichten sollten. In diesem Zusammenhang wurde auf den möglichen Einfluss der Landesregierung bezüglich einer zu vereinfachenden Steuergesetzgebung verwiesen. Zudem wurde beklagt, dass die Abstimmung über die Aufgaben der Finanzverwaltung zwischen den einzelnen Bundesländern erheblich verbesserungsbedürftig sei.
Zum Schwerpunktbereich Geoinformationsverwaltung. Nach übereinstimmender Ansicht der Angehörten wurde bemängelt, dass die Größe des Personalbestandes des Landes in der Geoinformationsverwaltung nicht ohne Weiteres mit entsprechenden Personalkörpern der anderen Bundesländer vergleichbar sei und somit geeignete
Bemessungsgrundlagen erarbeitet werden müssten. Effizienzreserven durch strukturelle Veränderungen bestehen in diesem Bereich genauso wie Personalmotivationspotenziale durch die punktuelle Einführung von Heim- und Telearbeit.
Meine Damen und Herren! Wie Sie nicht nur am Umfang des zweiten Zwischenberichts, sondern auch an meiner inhaltlichen Darstellung erkennen können, liegt bereits eine Menge Arbeit hinter uns. Diese konzentrierte sich jedoch nicht nur auf die Erfassung des Ist-Zustandes in der Landesverwaltung, sondern sie ist auch auf dessen Bewertung fokussiert, indem bereits im ersten Zwischenbericht diverse Empfehlungen und Vorstellungen zur Personalentwicklung von den Fraktionen formuliert worden sind, die Sie im Einzelnen dem Bericht entnehmen können.
Darüber hinaus hat sich die Enquetekommission darauf verständigt, bereits mit der Vorlage des zweiten Zwischenberichts konkrete Empfehlungen zu den behandelten Schwerpunktbereichen zu formulieren, die von allen Fraktionen getragen werden können. Dies erfolgte auch für die bereits im ersten Zwischenbericht aufgegriffenen Schwerpunktebereiche Schulen und Polizei.
Des Weiteren ist sich die Enquetekommission darüber einig, dass die Diskussion über eine zukunftsfähige Personalentwicklung im öffentlichen Dienst nicht allein auf den notwendigen Stellenabbau und entsprechende Einsparungen reduziert werden kann. Bezüglich der Personalentwicklung sind in deutlich höherem Umfang als bisher auch qualitative Gesichtspunkte einzubeziehen. Die Enquetekommission bittet daher in ihrem zweiten Zwischenbericht die Landesregierung darum, bei einer weiteren Überarbeitung der Personalenwicklungskonzeptes bereichsübergreifend Ziele, Grundsätze und Maßnahmen bezüglich qualitativer Faktoren der Personalentwicklung zu berücksichtigen.
Meine Damen und Herren! Inzwischen haben die Anhörungen der Hochschulen, des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt einschließlich der Landesbetriebe und nachgeordneten Behörden sowie der nachgeordneten Behörden des Ministeriums des Innern stattgefunden. Des Weiteren werden wir bis zum Herbst dieses Jahres Vertreter weiterer Ressort der Landesverwaltung anhören. Die Ergebnisse werden Sie dann im dritten Zwischenbericht im Oktober dieses Jahres nachlesen können.
Abschließend möchte ich mich natürlich noch bei den beteiligten Ministerien vor allem für die ehrlichen und offenen Diskussionen bedanken. Des Weiteren möchte ich den Kommissionsmitgliedern danken, dem Ausschusssekretariat und natürlich den zu den Anhörungen geladenen Gästen für die konstruktive und gute Zusammenarbeit.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bitte Sie nun, den vorliegenden zweiten Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen, und danke für Ihre Aufmerksamkeit.