Wenn ich das so betrachte, dann haben Sie mit dem Nachtragshaushalt außerhalb des Bereiches der Konjunkturmittel versucht herauszufinden, wie viele Dummheiten in einen Haushalt passen. Ich habe dafür bei der Einbringung schon eine Reihe von Beispielen gebracht. Frau Klein hat heute eine ganze Reihe angeführt.
Ich möchte auf zwei Punkte hinweisen, die mir besonders aufgefallen sind. Im Einzelplan 09 hatten wir beim Landesforstbetrieb einen Titel für den Abriss von Feuerwehrtürmen und diversen Gebäuden ausgebracht, dafür
war Geld eingestellt. Ob das nötig ist, weiß ich nicht. Interessant fand ich, dass die Landesregierung im Ausschuss auf Nachfragen auf einmal erklärt hat, dass sie auch nicht so genau wisse, ob das notwendig sei, aber das Geld könne man auch für etwas anderes verwenden. Ich muss offen gestehen, dass ich mir mehr Sorgfalt gewünscht hätte.
Interessant war auch die Begründung im Hinblick auf die Aufwüchse im Bereich der Archäologie. Das ist ein Bereich, für den ich ein Herz habe. Ich finde, es ist ein ganz spannendes Thema. Ich hätte mich darüber gefreut, wenn die Regierungsfraktionen etwas mehr Sorgfalt hätten walten lassen; denn in der Begründung zu diesem Änderungsantrag steht: Das Geld sei nötig gewesen, da auf Wunsch des Wirtschaftsministers mit Zustimmung des Ministerpräsidenten bei einer Vor-Ort-Besichtigung eine entsprechende Präparation der Gräber und ihrer Haltung zu erfolgen habe. Das ist meiner Meinung nach ein Gebaren, das vielleicht Rudolf II. angemessen gewesen wären, aber nicht Wolfgang I. und auch nicht Reiner I.
Meine Damen und Herren! Natürlich gab es auch ein paar Konstanten bei den Haushaltsberatungen. Es gibt ein Ressort, das verfolge ich immer mit großem Interesse. Chaos bei der Veranschlagung der Mittel für die Kinderbetreuung. Frau Dr. Klein hat darauf schon hingewiesen. Wir hoffen, dass es jetzt endlich zu Ende ist.
Wir haben uns jetzt fünfmal damit beschäftigt. Wir haben zum Schluss noch einmal klargestellt, dass es keine Anregung ist, wenn ein Gesetzgeber eine Summe in einem Gesetz nennt, sondern dass es eben Gesetz ist. Ich möchte diesen Ansatz, ehrlich gesagt, zumindest im Laufe dieses Jahres nicht noch einmal sehen. Ich gehe davon aus, dass die Regierung das jetzt im Griff hat. Ob mein Optimismus zu Recht besteht, das werden wir sehen.
Wir hatten auch weitere Diskussionen. Ich kann mich überhaupt nicht daran erinnern, dass wir über Zuweisungen an die Investitionsbank, etwa Erstattungen für die Bearbeitung von Förderanträgen, jemals so emotional diskutiert haben.
Ich muss sagen, dass ich in den zweieinhalb Jahren Opposition und auch vorher schon gelernt habe, dass die Verwaltung einem natürlich nicht immer die Wahrheit sagt. Es wird ein bisschen dran vorbeigeredet. Es wird nur das geantwortet, was nötig ist. Ich finde es aber überraschend, dass die Landesregierung im Fall des Sozialministeriums inzwischen dazu übergeht, auf konkrete Nachfragen selbst der eigenen Abgeordneten - Frau Fischer - nicht wahr zu antworten. Das, meine Damen und Herren, ist ein Umgang zwischen Regierung und Parlament, den ich nicht akzeptiere. Das finde ich völlig inakzeptabel. Ich hoffe, dass Sie als Regierungsfraktionen dafür sorgen, dass wir das in dieser Art und Weise nicht noch einmal erleben müssen.
Wir haben noch ein paar andere Punkte gehabt. Die Schülerbeförderung ist schon genannt worden. In diesem Zusammenhang möchte ich nur auf einen Punkt hinweisen, weil ich in der Zeitung heute gelesen habe, dass es für diesen Bereich mehr Geld geben würde. Das wird wahrscheinlich bei allen auf Zustimmung stoßen.
Bei der Haushaltsberatung haben wir aber etwas ganz Interessantes gelernt. Bisher haben wir auch immer noch im Einzelplan 14 Mittel für den Ausbildungsverkehr stehen gehabt, die im Endeffekt den gleichen Trägern zur Verfügung stehen, nämlich dem Bereich öffentlicher Personennahverkehr. Die Mittel haben zwar einen anderen Zweck, aber den Kommunen - sage ich einmal - und auch den Trägern ist es relativ egal, wo das Geld herkommt.
Wenn man jetzt die 6 Millionen € nimmt, die abgezogen worden sind, und die 4 Millionen € sieht, die eingestellt worden sind, dann haben die Träger eigentlich 2 Millionen € weniger. Dazu muss ich sagen, dass ich sehr froh darüber bin, dass die Regierungsfraktionen in diesem Fall einmal ein bisschen vorsichtig waren und gesagt haben, wir machen einen Sperrvermerk und lassen uns noch einmal vortragen, wie das Ganze denn wirklich funktionieren soll.
Gleichzeitig muss man auch sagen: Wir haben inzwischen deutlich weniger Schüler als noch vor einigen Jahren. Das sind sicherlich Komponenten, über die man einmal reden muss, um einmal zu klären, was wir mit dem Geld eigentlich fördern. Fördern wir den öffentlichen Personennahverkehr? - Wenn ja, dann sollte man dies ganz klar sagen und die Mittel auch dafür einstellen. Oder finanzieren wir die Beförderung von Schülern? - Das ist etwas anderes, auch wenn unten, vor Ort - sage ich einmal - der eine oder andere Kommunalverantwortliche sagen wird, das sei ihm eigentlich egal, mit welchen Mitteln der Bus bezahlt wird. Als Landesgesetzgeber müssen wir, glaube ich, aber mehr Achtsamkeit an den Tag legen.
Interessant finde ich auch, welche Bedeutung Sie selbst diesem Haushalt beimessen, abgesehen davon, dass er Risiken einpreisen muss, abgesehen von Konjunkturmitteln.
Gesagt worden ist, es sei nur ein Nachtragshaushalt. Ich habe einmal nachgeschaut. Ich neige dazu, in alten Protokollen herumzuwühlen. Mir ist aufgefallen, dass der Haushalt 2006 nur ein Nachtragshaushalt war. Der Haushalt 2007 war nur ein Einzelhaushalt. Im Haushalt 2008, muss man sagen, haben Sie Vorsorge getroffen und Sie haben investiert. Die Vorsorge haben Sie jetzt aber mit dem Nur-Nachtragshaushalt 2009 einkassiert. Sie haben alles mit Ausnahme der Konjunkturschwankungsreserve aufgezehrt. Ich bin jetzt einmal gespannt darauf, was nun kommt. Es ist gesagt worden, der Haushalt 2010/2011 werde der Haushalt sein, mit dem konsolidiert, mit dem - sage ich einmal - auch strukturell etwas verändert werden werde.
Trauen Sie sich das wirklich? - Darauf bin ich sehr gespannt; denn Ankündigungen haben wir in den letzten drei Jahren genug gehabt, egal ob beim Personalentwicklungskonzept oder bei der Finanzplanung.
Interessant finde ich, dass die Zeitpunkte, zu denen das umgesetzt werden soll, was wir planen, immer weiter nach hinten verschoben werden. Wir haben schon Planungen auf 50 Jahre voraus. Dann werden wahrscheinlich selbst die Jüngeren unter uns hier nicht mehr im Raum sitzen. Ich bin gespannt, ob Sie angesichts der Bundestagswahlen, die wir Ende des Jahres haben
- vorher müssten Sie die Vorlage hier einbringen -, und angesichts der Landtagswahlen, die im Jahr 2011 anstehen, jetzt wirklich in dem letzten Doppelhaushalt noch zu den angekündigten substanziellen Änderungen kommen. Ich halte das für schwierig, würde in dem Fall aber sagen: Schauen wir mal.
Letzter Punkt: unsere Änderungsanträge. Die sind den Kollegen aus den Fachausschüssen und aus den Beratungen des Finanzausschusses schon bekannt. Wir haben sowohl bei dem Thema Referendare als auch bei dem Thema PPP-Studie sowie bei dem Thema Gedenkstätten nur die Kofinanzierung geändert. Wir hatten natürlich, weil wir nicht populistisch sein wollten, Kofinanzierungsvorschläge aus dem jeweiligen Einzelhaushalt gemacht, die meiner Meinung nach auch durchaus tragen. Ich mache das Geschäft schon lange genug, um das, glaube ich, bewerten zu können.
Ich muss aber ganz offen gestehen: Wenn die Landesregierung locker hingehen und alle Wünsche einkassieren kann, die dann auch noch während den Beratungen kamen, und sagt, ach der Zinstitel, da haben wir so viel Luft, da können wir herangehen, dann werden wir diesen Weg, der von Ihnen vorgezeichnet worden ist, natürlich auch gehen. Wir sind aber einmal gespannt darauf, wie Sie sich heute zu unseren Anträgen verhalten werden. Es kann nicht mehr an der Gegenfinanzierung liegen, sondern nur noch daran, dass Sie das, was wir vorschlagen, politisch nicht wollen. - Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Frau Dr. Hüskens. - Die Debatte wird durch den Beitrag der SPD-Fraktion abgeschlossen. Es spricht Frau Fischer. Bitte schön.
Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Ja, es ist vollbracht. Nach Beratung in einem rekordverdächtigen Tempo im Plenum und in allen relevanten Ausschüssen wird heute der Nachtragshaushalt für das Jahr 2009 verabschiedet. Er war nötig geworden - das wissen Sie -, um die Umsetzung des vom Bund beschlossenen Konjunkturpakets II sicherzustellen, damit die Gelder zügig an die Kommunen verteilt werden können. Um die Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise abzumildern, war dieses hohe Tempo erforderlich.
Der Landtag und seine Ausschüsse haben sich dieser Herausforderung gestellt und sich ihr auch gewachsen gezeigt. Innerhalb von nur 14 Tagen zwischen der Einbringung in den Landtag und der Abstimmung über die Beschlussempfehlung im Finanzausschuss wurde dieser Haushalt bewältigt. Ursprünglich war geplant worden, die zweite Lesung im Mai vorzunehmen, aber nachdem der Zeitrahmen noch einmal überdacht werden konnte und wir auch eine entsprechende Initiative in die Fraktionen hineingetragen haben, noch vor den Osterferien die zweite Lesung im Landtag durchzuführen, ist das, glaube ich, gut gelungen. Alle waren sich einig, dass das wichtig ist und dass wir im Prinzip vorfristig die Beratung und die Beschlussfassung im Landtag erreichen wollen.
Auch ich möchte mich an dieser Stelle bei allen Mitgliedern der beteiligten Ausschüsse und natürlich auch bei den Ausschussassistentinnen, bei den Mitarbeitern des Stenografischen Dienstes und auch bei den Ministerien
für einen reibungslosen Ablauf der Beratungen bedanken. Ganz besonders möchte ich natürlich auch unserer Vorsitzenden Frau Dr. Klein danken, die das mit einem großen Engagement betrieben hat und - Frau Dr. Hüskens hat es gesagt - manchmal auch etwas ungeduldig wurde. Ich glaube aber, dass das notwendig war, Frau Dr. Klein. Man muss schon sagen: Alle anderen konnten vielleicht auch einmal hinausgehen. Sie mussten aber vorne sitzen und das Ganze im Griff haben. Das war gut gelungen. Vielen herzlichen Dank.
Durch die rasche Verabschiedung des Nachtragshaushalts heute wird eine zügige Verteilung der Mittel sichergestellt und die Kommunen erhalten somit vier Wochen mehr Zeit - vorfristig, kann man im Prinzip sagen -, um die Umsetzung der Projekte in Angriff zu nehmen. Die Gelder stehen bereit, sodass mit den vielfältigen Maßnahmen begonnen werden kann.
Kernstück des Nachtragshaushalts ist das Konjunkturpaket II. In zahlreichen Abstimmungen zwischen den Landtagsausschüssen und den Ministerien wurden die Bestimmungen und Inhalte des Pakets beraten und ausgearbeitet. Dabei mussten die Bedingungen des Bundes ebenso berücksichtigt werden wie die Interessen der einzelnen Ressorts. Als Beispiel für die Vorgaben des Bundes kennen Sie die Quoten für die Verteilung der Mittel von 70 % zu 30 % zwischen kommunalen und Landesprojekten und 65 % zu 35 % zwischen Vorhaben der Bildungsinfrastruktur und der sonstigen Infrastruktur.
In den Nachtragshaushalt sind die kompletten Mittel für das Konjunkturpaket eingestellt, sodass die Mittel nach der heutigen Verabschiedung zügig ausgereicht werden können. Um eine größtmögliche Flexibilität sicherzustellen, sind alle Titelgruppen untereinander für deckungsfähig erklärt worden. Weiterhin sind über Verpflichtungsermächtigungen die kompletten Mittel für das Konjunkturpaket eingestellt, sodass ein noch schnellerer Ablauf haushaltstechnisch vorgenommen werden kann.
Nun können mithilfe dieses Paketes Schulen in kommunaler Trägerschaft im Land saniert werden. Dafür stehen allein im Jahr 2009 60 Millionen € zur Verfügung. Für die rasche Bereitstellung dieser dringend benötigten Mittel hatte sich der Landtag bereits im Februar mit der Verabschiedung des Impulsprogramms mit einem Volumen von 80 Millionen € stark gemacht. Ein annähernd so großer Betrag, nämlich 45 Millionen €, wird auch im Jahr 2010 für die Schulsanierung bereitstehen.
Sie wissen, dass sich die SPD-Faktion und andere für die zweimalige Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 60 Millionen € für die Schulsanierung stark gemacht haben. Das ist uns nicht ganz geglückt. Ich denke aber, mit der Aufstockung der 5 Millionen € im Nachtragshaushalt für das Jahr 2010 und mit dem Beschluss, den der Finanzausschuss gefasst hat, nämlich notwendige Umschichtungen für die Schulsanierung einzustellen, ist noch einiges möglich, sodass ich meine, dass wir noch mehr Mittel in den notwendigen Bereich der Schulsanierung packen können. Die Schulen in freier Trägerschaft werden auch mit Mitteln in Höhe von 8,3 Millionen € bedacht. Das gerät manchmal in Vergessenheit.
Zudem werden auch die Musikschulen mit rund 17 Millionen € in das Sanierungsprogramm aufgenommen. Diese wurden in der Regel in der Vergangenheit aus finanziellen Gründen vernachlässigt. Das wissen Sie alle
Umfangreiche Mittel in Höhe von 26,7 Millionen € werden auch den Hochschulen für Sanierungsarbeiten und Umbauten zugute kommen. Für die Ausstattungen erhalten die Hochschulen Mittel in Höhe von 21,9 Millionen €. Das ergibt eine gewaltige Summe in Höhe von 48,6 Millionen € für die Hochschulen unseres Landes. Auch die Studentenwerke erhalten Mittel in Höhe von 4,4 Millionen € für ihre Mensen.
Sie sehen, die Gelder für die Bildungsinfrastrukturmaßnahmen reichen von den Kitas bis zu den Hochschulen und darüber hinaus auch in die Weiterbildungseinrichtungen. Es ist also ein weites Feld, das hierbei umspannt wird.
Mithilfe der Gelder aus dem Konjunkturpaket kann endlich auch die Sanierung der Fachhochschule der Polizei in Aschersleben vorangetrieben werden. Hierfür stehen, wie Sie wissen, insgesamt 17,7 Millionen € auf Abruf bereit. Wenn es gelingt, diese Mittel innerhalb von zwei Jahren umzusetzen, dann gibt es, so glaube ich, gute Voraussetzungen für ein modernes Studium unter angenehmeren Bedingungen als heute.
Auch das Justizministerium investiert in den Bildungsbereich, um unter anderem die Ausbildung von jungen Strafgefangenen zu verbessern. Dies verhilft ihnen zu einer besseren Integration in die Gesellschaft, was die Nachhaltigkeit der Maßnahmen aus meiner Sicht unterstreicht.
Zur Unterstützung der kommunalen Investitionen wird eine Investitionspauschale in Höhe von 50 Millionen € einschließlich des kommunalen Anteils zur Verfügung gestellt. Diese wird entsprechend der Einwohnerzahl auf die Gemeinden im Land verteilt. Welchen Betrag eine Gemeinde erhält, ist bereits durch den Orientierungsdatenerlass des Innenministeriums im März 2009 bekannt gegeben worden, sodass sich jeder darauf einrichten kann. Die Kommunen können über diese Mittel frei verfügen. Sie sind allerdings auch an die vorgegebene Quote von 65 % zu 35 % für Bildungs- bzw. sonstige Infrastruktur gebunden. Ich kann mir gut vorstellen - auch die Gespräche vor Ort zeigen das ständig und machen dies deutlich -, dass es nicht immer gelingen kann, diese Quote einzuhalten. In diesem Fall ist es die Aufgabe des Finanzministers, umzuschichten. Es kann also durchaus zu kleineren Veränderungen am Gesamtpaket kommen.
Ich habe bereits darauf aufmerksam gemacht, dass die notwendigen Umschichtungen zugunsten der Schulsanierung vorgenommen werden. Frau Dr. Klein, Sie haben gesagt, der Beschluss hierzu liege in der Beschlussempfehlung heute noch nicht vor, werde bei Einzelplan 13 allerdings nachgetragen.
Eine weitere Unterstützung für die Kommunen ist, so finde ich, die Übernahme der Hälfte des kommunalen Eigenanteils in Höhe von 12,5 % durch das Land. Außerdem wird ein zinsgünstiges Darlehensprogramm seitens der Investitionsbank aufgelegt, damit auch finanzschwache Kommunen ihren Eigenanteil finanzieren können. Dafür haben wir jeweils 3,5 Millionen € in den Nachtragshaushalt eingestellt und ebenso viel als VE für 2010 veranschlagt.
Aufgrund der Vorschriften des Bundes und des Umfangs der Summe, die innerhalb von knapp 21 Monaten ausgegeben werden muss, ist die Erstellung eines Hand
buches bzw. eines Leitfadens für die Umsetzung des Konjunkturpakets durch das Finanzministerium ausdrücklich zu begrüßen. Mit dieser Handreichung erhalten alle, die vom K-II-Paket partizipieren, ein Hilfsmittel an die Hand, welche es ihnen ermöglicht, die Mittel zügig und korrekt zu beantragen. Ebenso sind darin die Ansprechpartner konkret mit Namen und Telefonnummer benannt.
Damit wird außerdem erreicht, dass die Anzahl der auftretenden Fehler bei der Gesamtabrechnung deutlich gemindert sein wird. Dies hilft nicht nur den Kommunen, sondern auch dem Land, das für die Abrechnung gegenüber dem Bund verantwortlich und auch haftbar ist.
Das Land Sachsen-Anhalt kommt mit diesem Nachtrag zum Haushaltsplan seinen Verpflichtungen aus den Vorgaben des Bundes und seiner Verantwortung gegenüber den Kommunen nach. Nun gilt es, diese Mittel entsprechend einzusetzen.
Im Zuge der Haushaltsberatungen wurde die Wertgrenze - das wurde bereits angesprochen - für kleine Baumaßnahmen, bei denen eine Zustimmung des Finanzausschuss nicht notwendig ist, von derzeit 1 Million € auf 5 Millionen € erhöht. Das Problem, dass mit der Erstellung einer HU Bau enormer Zeit- und Verwaltungsaufwand verbunden ist, haben wir erkannt und für die Umsetzung des Konjunkturpaketes II als eine gewisse Hürde empfunden, da die Bundesmittel zeitlich gebunden sind, wie Sie wissen. Demgegenüber steht das Budgetrecht des Landtages bzw. des Finanzausschusses, das ich auf keinen Fall ausgehöhlt sehen möchte.