Mit Blick auf die polizeiliche Statistik 2008 werden die personellen Ressourcen und Verbesserungsmöglichkeiten bezüglich der Aufklärungsquote in der Polizei näher hinterfragt. Meines Erachtens ist es ein ewiges Bestreben, auch vonseiten des Innenministers, die Personen richtig einzusetzen, in jeder Hinsicht Verbesserungsvorschläge auszuarbeiten und diese dann auch umzusetzen.
In der vergangenen Woche haben wir zur Kenntnis genommen, dass die bisherigen Folgen der Polizeistrukturreform zum Anlass für Umstrukturierungen genommen worden sind. Eine Nachsteuerung der Maßnahmen im Zuge der Polizeistrukturreform hat deutlich gemacht, dass das Innenministerium alles daran setzt, die innere Sicherheit unseres Landes ständig und fortlaufend zu verbessern. Ich denke daher, dass der Bericht der Landesregierung dem Innenminister die Möglichkeit eröffnet, im Innenausschuss seine Vorgehensweise und die geplanten Maßnahmen in der Polizei zu erläutern.
Hinsichtlich der politisch motivierten Kriminalität ist sicherlich die Vorlage einer weiteren Statistik, die einen besseren Überblick gerade im Hinblick auf die Vergleichbarkeit mit den Vorfällen der vergangenen Jahre ermöglicht, zu begrüßen.
Sowohl Weiterbildungen für Polizeibeamte des Landes, insbesondere an der Fachhochschule der Polizei in Aschersleben, als auch Maßnahmen zur Verringerung der politisch motivierten Kriminalität sind jederzeit zu fördern. Da dies regelmäßig erfolgt und vonseiten der Landesregierung regelmäßig Aktionen und Maßnahmen gegen politisch motivierte Gewalttaten stattfinden, dürfte die gewünschte Darstellung für das Innenministerium unproblematisch sein.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Neben den bereits bekannten Statistiken sehe ich den im Antrag erbetenen Bericht als durchaus informativ an. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu dem Antrag der Fraktion der FDP und sehe dem Bericht der Landesregierung im Innenausschuss mit Freude entgegen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als ich den Antrag gelesen habe, habe ich mich zunächst gefragt,
warum man ihn nicht in Form eines Selbstbefassungsantrages im Innenausschuss gestellt hat. Aber nicht zuletzt aufgrund der jüngsten Studie zu rechtsextremistischen Einstellungen bei Jugendlichen, die gestern veröffentlicht wurde, halte ich dann doch eine öffentliche Debatte für notwendig.
Nun ist es ja mit Statistiken immer so eine Sache. Ich bemühe jetzt nicht Churchill, sondern Paul Schnitker - ich zitiere -:
„Statistiken sind Zahlengebäude. Sollen sie gut sein, brauchen sie wie gute Häuser ein solides Fundament, klare Konturen und den Beweis, dass sie im Wandel der Zeiten ihren Wert behalten. Es gibt aber auch schlechte Statistiken. Sie fallen zusammen wie Kartenhäuser.“
Dabei ist es in Sachsen-Anhalt noch gar nicht so lange her - wir erinnern uns sicherlich alle; Herr Kosmehl ging bereits darauf ein -, dass die Statistik zu den politisch motivierten Straftaten buchstäblich wie ein Kartenhaus zusammenfiel. Das war im ersten Halbjahr 2007. Da wurde seitens des Innenministeriums vollmundig von einem Rückgang bei den rechtsextremistischen Straftaten um ca. 50 % berichtet. Die „Süddeutsche Zeitung“ titelte: „Rechenkünste gegen Rechts“.
Über die sensible Problematik wurde dann lang und breit im Innenausschuss und im Zehnten Parlamentarischen Untersuchungsausschuss debattiert. Selbst personelle Konsequenzen standen auf der Tagesordnung. Daraufhin wird wieder gezählt wie früher, obwohl uns niemand so richtig sagen konnte, wie denn das eigentlich so war mit den StoepM.
Nun haben wir die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2008 und die Statistik zur politisch motivierten Kriminalität 2008 vorliegen. Insbesondere die letztere bietet ein erschreckendes Bild. Doch dazu später.
Zunächst zur Kriminalitätsstatistik. Bereits in meiner Rede zum Missbilligungsantrag bezüglich des Innenministers verwies ich auf den Bericht der Staatsanwaltschaft, welcher prognostizierte, dass es bei bestimmten Deliktgruppen zu einem Rückgang der Kriminalität kommen werde, aber nicht, weil die Bürgerinnen und Bürger rechtstreuer geworden seien, sondern weil vielfach Sachen gar nicht mehr zur Anzeige gebracht werden, zum Beispiel Fahrraddiebstähle. Genau das hat sich bei der Kriminalitätsstatistik auch so bestätigt.
Oder betrachten wir die Zahlen im Bereich der Rauschgiftkriminalität. Da wurde ein Rückgang von 920 Straftaten verzeichnet. Begründet wurde das nicht etwa damit, dass es einen wirklichen Rückgang der Rauschgiftkriminalität gibt, sondern damit, dass das Agieren der Dealer immer arbeitsteiliger und konspirativer wird, dass sich die Aktivitäten in den privaten Bereich verlagern und dass der Handel in öffentlichen Verkehrsmitteln stattfindet. Wenn das die Begründung für geringere Ermittlungserfolge ist, käme das einer Bankrotterklärung gleich.
Spät, aber nicht zu spät wurde nun auf die berechtigte Kritik der Staatsanwaltschaft und der Opposition gehört. So wurde die polizeiliche Ermittlungsarbeit bei bestimmten Gruppen schwerer Straftaten jetzt wieder zentralisiert und auf die Ebene der Polizeidirektionen gehoben. Und das, obwohl der Innenminister vor nicht allzu langer Zeit behauptete, die Kritik sei überzogen und es seien nur Einzelfälle.
An dieser Stelle kann ich mir die Bemerkung nicht verkneifen, dass sich das Innenministerium eine Reihe von Problemen erspart hätte, wenn es konstruktiver und schneller auf die Kritik der Opposition reagiert hätte.
Ein weiteres Problem ist die Aufklärungsquote. Während der Innenminister noch im Januar 2009 in einem Interview mit der „Volksstimme“ behauptete, dass wir in Sachsen-Anhalt eine überdurchschnittliche Aufklärungsquote hätten, musste der Generalstaatsanwalt am 14. März 2009 feststellen, dass mit 54,4 % die schlechteste Aufklärungsquote seit dem Jahr 1999 zu verzeichnen ist.
Problematisch ist jedoch die unterschiedliche Aufbereitung der Statistik im Vergleich zu den vorangegangenen Jahren. Während in den letzten Jahren die Statistiken sehr gut miteinander vergleichbar waren, sieht es in diesem Jahr anders aus und ein Vergleich mit der Statistik 2006/2007 ist sehr schwer. Den Grund dafür wird man uns sicherlich im Innenausschuss erklären können.
Jedoch besonders besorgniserregend ist die Entwicklung der rechtsextremistischen Straftaten und hier insbesondere die Zunahme der Gewaltstraftaten. So stellte die mobile Beratung für Opfer rechter Gewalt fest, dass sich statistisch gesehen alle zwei bis drei Tage eine rechte oder rassistische Gewalttat ereignet.
So registrierte die Opferberatung im Jahr 2008 153 rechtsmotivierte Gewaltstraftaten, die Polizei im Vergleich dazu 121. Die Opfer waren oftmals alternative und nichtrechte Jugendliche und junge Erwachsene. 27 % der Gewalttaten, die sich gegen Migrantinnen, Flüchtlinge und ausländische Studierende richteten, waren rassistisch motiviert.
Besonders erschreckend sind die beiden Tötungsdelikte, die aus unserer Sicht von der Opferberatung berechtigt als rechte Gewaltdelikte eingestuft wurden. Die mobile Opferberatung hat eine Chronologie rechter Gewalt in Sachsen-Anhalt für das Jahr 2008 erarbeitet. Damit bekommen die Opfer ein Gesicht, eine Identität und sind nicht nur eine Prozentzahl in einer Statistik.
Ein ebenso erschreckendes Bild wurde durch die vorgestern veröffentlichte Studie zu rechtsextremistischen und ausländerfeindlichen Einstellungen bei Jugendlichen gezeichnet. Da muss man schon mit aller Deutlichkeit sagen: Diese Probleme können nicht allein und erst recht nicht zuallererst von der Polizei und der Justiz behoben werden; da ist die gesamte Gesellschaft gefragt.
Wenn der Vorsitzende der Polizeigewerkschaft Konrad Freiberg kritisiert, dass der Rückzug von Staat und Gesellschaft aus einer aktiven Jugendarbeit für rechte Gruppierungen ein gefundenes Fressen sei, dann können wir ihm diesbezüglich nur ausdrücklich zustimmen.
Dabei helfen Statistiken und statistische Erhebungen, Vergleiche herzustellen sowie bestimmte Entwicklungen und Trends sichtbar zu machen. Für die Lösung der Probleme sind sie jedoch nur notwendige Hilfsmittel. Lösungsansätze und deren Umsetzung können und müssen ausschließlich durch eine couragierte Zivilgesell
Vielen Dank, Frau Tiedge. - Nun erteile ich Herrn Rothe das Wort, um für die SPD-Fraktion zu sprechen. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Tiedge, Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass statistische Erhebungen nur ein Hilfsmittel sind, um Probleme zu lösen.
Ich halte der FDP zugute, dass sie Beides in ihrem Antrag anspricht, also sowohl die Statistik selbst als auch die Schlussfolgerungen daraus. Sie hat auch konkret benannt, dass es um den richtigen Einsatz der personellen Ressourcen und um eine Verbesserung der Aufklärungsquote bei der Polizei geht, die aber auch nach dem Rückgang im Jahr 2008, Herr Kosmehl, im Ländervergleich noch auf einem sehr guten Niveau ist.
Ich teile die Einschätzung von Herrn Kolze, dass der Rückgang der Zahl der Straftaten, also die Annäherung an das bundesdeutsche Durchschnittsniveau, zu begrüßen ist. Sie werden sich erinnern, dass es Jahre gab, in denen die Großstädte Magdeburg und Halle in einem deutschen Ranking von gefährlichen Großstädten ganz weit oben standen. Wir sind Gott sei Dank davon weg. Ich sage das nicht nur wegen der Sicherheit der Menschen, sondern auch wegen des Ansehens unseres Bundeslandes.
Ich will mich wegen der Kürze der Zeit auf einen Aspekt konzentrieren, nämlich auf das Verhältnis zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft. In der „Volksstimme“ vom vergangenen Samstag wird der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft mit den Worten zitiert, dass man den Trend bei der Aufklärungsquote habe kommen sehen und darauf mit dem internen Papier an das Justizministerium reagiert habe.
Ich hätte mir gewünscht, dass in diesem Bericht die Ursachen von Problemen nicht so einseitig bei der Polizei verortet werden. Selbst der objektivsten Behörde der Welt, Herr Stahlknecht, gelingt es nicht, unvoreingenommen zu berichten, wenn es in dem Bericht darum geht, den eigenen Personalbestand von Pebbsy abweichend zu legitimieren.
Das schwierige Verhältnis zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft ist keine Eigenheit unseres Bundeslandes. Ich habe das selbst als Referendar in Nordrhein-Westfalen erlebt. Dort beklagte sich mein Ausbilder bei der Staatsanwaltschaft darüber, dass er ständig Nachermittlungen verfügen musste. Die Beamten, die ich in den Fachkommissariaten des Polizeipräsidiums kennen gelernt habe, sagten, dass sie ihre Ermittlungsergebnisse nicht hinreichend umgesetzt sehen durch die Staatsanwaltschaft und dass sie zu wenig Rat erfahren, wenn es einmal juristisch heikel wird.
In anderen Bundesländern gibt es schon Erlasse - ein solcher ist auch in Sachsen-Anhalt inzwischen zwischen MJ und MI verhandelt worden - bezüglich der Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei. Beispielsweise fordern das Justiz- und das Innenministerium
Schleswig-Holsteins Staatsanwaltschaft und Polizei in einem solchen Erlass auf, intensiv und gut zusammenzuarbeiten:
„Nur ein sinnvoll ausgestaltetes Zusammenwirken beider Strafverfolgungsbehörden kann sicherstellen, dass die verfügbaren Arbeitskapazitäten effektiv eingesetzt werden und überflüssiger Arbeitsaufwand vermieden wird.“
Der Erlass in Schleswig-Holstein enthält Regelungen, wie wir sie jetzt auch im Erlass von Sachsen-Anhalt haben. Ich begrüße diese Entwicklung. Ich denke, wir sind weg von der Situation im vergangenen Herbst. Wir sind jetzt in einer Situation, wo zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei auf Augenhöhe darüber gesprochen wird, wie man die Situation konkret verbessern kann.
Es ist richtig, dass die Staatsanwaltschaft Herr des Verfahrens ist. Im Rechtssinne ist es in der Tat so, dass die Polizeivollzugsbeamten nur Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sind. Früher hat man sie als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft bezeichnet. Das heißt, die Polizisten sind grundsätzlich nur im Rahmen der staatsanwaltlichen Weisungen ermittlungsbefugt. Lediglich bei eilbedürftigen strafprozessualen Maßnahmen dürfen sie selbständig handeln.
Anders, als es die rechtliche Lage vermuten lässt, besteht aber tatsächlich ein Konkurrenzverhältnis zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei. Das resultiert aus der besseren personellen Ausstattung der Polizei. Das meine ich nicht qualitativ, sondern quantitativ.
Die Polizeivollzugsbeamten sind rund um die Uhr präsent. Die Ermittlungstechnik ist bei ihnen angesiedelt. Der frühere Düsseldorfer Polizeipräsident, den wir mal bei einer Anhörung hier im Landtag kennen gelernt haben - mittlerweile ist er leider verstorben -, nannte das eine „faktische Ermittlungsdominanz“ der Polizei.
Ich denke, es geht darum, die Zusammenarbeit zu verbessern. Das muss man aber auf Augenhöhe tun. Ich glaube, wir sind in diesem Frühjahr so weit, dass das möglich ist. Es geht nicht um eine Fusion von Staatsanwaltschaft und Polizei. Auf die Idee könnte man natürlich auch kommen, aber ich halte das nur in ganz besonderen, juristisch anspruchsvollen Bereichen für zweckmäßig.
Ich darf darauf verweisen, dass in Brandenburg eine Gemeinsame Ermittlungsgruppe Korruption eingerichtet worden ist mit Sitz beim Landeskriminalamt, die aus Staatsanwälten und Kriminalisten besteht. Diese Ermittlungsgruppe bearbeitet selbst Verfahren auf dem Gebiet der strukturellen Korruption. Darüber hinaus dient sie der Informationssammlung, -auswertung und -steuerung sowie der Beratung und Unterstützung von Polizeibehörden und anderen Einrichtungen.
Ich denke, dass wir das punktuell auch in Sachsen-Anhalt tun können und dass das ein Fortschritt dessen wäre, was jetzt wiederbelebt worden ist, nämlich dass man sich gegenseitig besucht und hospitiert und dass man wieder regelmäßiger Dienstbesprechungen auf allen Ebenen durchführt. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Kolze, Sie werden das aushalten müssen. Es ist ja noch früh am Nachmittag. Ich finde, man muss in einer solchen Debatte nach der Antragseinbringung die Gelegenheit haben, als Fraktion auch zu dem Stellung zu nehmen, was die Vorredner gesagt haben. Ich will damit auch in der Reihenfolge anfangen.