Nun sollte man eher denken, dass auch der langsamste Traktor irgendwann ankommt. Das tut er sicherlich auch, solange er das aus eigener Kraft noch kann. Aber manche bleiben eben auch stehen und die brauchen Hilfe, sowohl im Elternhaus als auch in der Schule.
Damit ist die Debatte beendet. Wir treten in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/1790 ein. Es ist relativ einmütig die Überweisung an den Bildungsausschuss vorgeschlagen worden. Wer dieser zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Damit ist der Antrag an den Bildungsausschuss überwiesen worden und wir verlassen den Tagesordnungspunkt 21.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag hat eine gewisse Entwicklung hinter sich. Er ist aus vielen Gesprächen und Diskussionen, die wir mit den Verbänden, insbesondere mit dem Landschaftspflegeverband Sachsen-Anhalt geführt haben, entstanden. Er gründet sich auf die Schwierigkeiten und Probleme, die es bei der Umsetzung der vielfältigen Aufgaben und bei der Verteilung der Fördermittel in Höhe von 100 000 € auf zehn Verbände gibt, zumal man auch noch mit einer globalen Minderausgabe klarkommen muss, was sicherlich nicht so einfach ist.
Als wir den Antrag in der ersten Phase vorbereitet haben, wussten wir noch nicht, dass der Landschaftspflegeverband demnächst zu den anerkannten Naturschutzverbänden des Landes gehören würde. Das ist seit dem 18. November 2008 der Fall. Insofern haben wir unseren Antrag überarbeitet und jetzt auf alle anerkannten Naturschutzverbände ausgeweitet, von denen wir 13 im Land haben. Sie haben eine besondere Aufgabe, die sich insbesondere nach § 56 des Naturschutzgesetzes darauf bezieht, Stellungnahmen zu Vorhaben abzugeben, die mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden sind. Sie sind aber auch nach § 17 Abs. 1b des Bundesfernstraßengesetzes zu beteiligen.
Im Haushaltsplan 2009 sind laut Beschluss unseres Hohen Hauses für die Verbände Mittel in Höhe von 220 000 € veranschlagt. Ich will es gleich zu Beginn an dieser Stelle sagen, weil immer der Vorwurf im Raum steht, dass wir nur kürzen, kürzen, kürzen: Die Verbände haben im Jahr 2006 ca. 162 000 € erhalten, im Jahr 2007 186 000 € und im Jahr 2008 220 000 €. Diese 220 000 € werden sie auch im Jahr 2009 wieder erhalten, allerdings - das wissen wir alle - unter Berücksichtigung der globalen Minderausgabe, die durch das Finanzministerium vorgegeben ist. Ich denke aber, dass wir dieses Problem auch in allen anderen Bereichen haben.
Es gibt durchaus Gründe, diesen Antrag zu stellen, insbesondere in Bezug auf Punkt 4, unter dem eine Berichterstattung des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt im Umweltausschuss über die Ausstattung mit finanziellen Mitteln verbunden mit der Zielstellung langfristiger vertraglicher Beziehungen gefordert wird. Es gibt dafür sachdienliche Gründe. Ich denke, dass der Kollege Bergmann - er ist Fachmann auf diesem Gebiet - dazu noch das eine oder andere sagen wird.
Die Voraussetzung dafür, die Mittel des Landes zu erhalten, sind qualifizierte Anträge und - das muss man auch einmal ganz deutlich sagen - ist der Dialog mit dem Geldgeber sowohl bei der Antragstellung als auch bei der Umsetzung.
Dialog ist das Stichwort. Wir wollen den Naturschutz- und Landschaftspflegeverbänden an dieser Stelle ausdrücklich den Dialog anbieten und sie dazu auffordern, sich gemeinsam mit uns auf den richtigen Weg für unser Land zu machen, was den Natur- und Umweltschutz, aber auch was die Erreichung des gemeinsamen Ziels betrifft, mehr Wachstum und Beschäftigung für unser
Land zu erreichen. Wildbrücken und Fledermaustunnel sind wichtig und State of the Art weltweit. Aber wir müssen uns das auch leisten können. Voraussetzungen dafür sind eine funktionierende Wirtschaft und eine effektive Infrastruktur.
Wir wollen also ausdrücklich die Hand zum Dialog reichen. Wir wollen die Verbände in das Gesamtkonzept des Landes einbinden, das wir hier seit einiger Zeit in Arbeit haben und vorbereiten. Dazu gehören die Biodiversitätsstrategie, die Klimastrategie, das Energiekonzept des Landes, die Umsetzung von EU-Richtlinien, der Landesentwicklungsplan und vieles mehr. Das können wir als Land nicht allein schultern. Dafür brauchen wir die Verbände. Wir wollen sie deshalb in den Dialog und das Gespräch darüber einbeziehen.
Der Bund, das Land und die EU stellen hohe Millionenbeträge für die Natur- und Landschaftspflege zur Verfügung. Diese Mittel sollten von den Verbänden auch genutzt und zweckmäßig eingesetzt werden. Das muss an dieser Stelle auch noch einmal gesagt werden. Zweckmäßig einsetzen heißt für mich an dieser Stelle: für den Umwelt- und Naturschutz und nicht für Rechtsanwälte und Gerichtsverfahren.
Ich will hier noch einmal deutlich machen, dass wir die Verbände in die Diskussion einbeziehen und ihnen ein Angebot machen wollen. Wir wollen versuchen, in den nächsten Haushaltsberatungen zu erreichen, dass sie wieder mit Mitteln in der gleichen Höhe ausgestattet werden, und rechtzeitig in die Diskussion mit den Verbänden eintreten. Dazu soll dieser erste Bericht im Umweltausschuss dienen, den wir möglichst noch vor der Sommerpause haben wollen, um dann überlegen zu können, wie wir an unserer gemeinsamen Zielstellung weiterhin zielgerichtet arbeiten können. - Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In Sachsen-Anhalt gibt es insgesamt 13 anerkannte Naturschutzverbände. Wie Herr Stadelmann auch möchte ich sagen, dass es vor allem dem Engagement der Umwelt- und Naturschutzverbände als Anwalt für Natur und Umwelt zu verdanken ist, dass der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen heute einen zentraleren Stellenwert einnimmt sowohl im Bewusstsein der Bürger als auch in der internationalen Politik.
Die anerkannten Umweltverbände haben sich um eine nachhaltige Entwicklung und um das Umweltbewusstsein unserer Bürger verdient gemacht. Viele ehrenamtliche Mitarbeiter bzw. die Mitglieder der Verbände unterstützen die Naturschutzbehörden und die Fachbehörden in Angelegenheiten des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Das betrifft zum Beispiel die Vorbereitung und Durchführung von Naturschutzmaßnahmen, die Landschaftsplanung oder die Erarbeitung von Pflege- und Managementplänen. Aber auch die Durchführung von Monitoring-Maßnahmen und die Öffentlichkeitsarbeit sind in diesen Katalog mit einzugliedern.
Viele Bewohner Sachsen-Anhalts betätigen sich aktiv als Naturschützer, im Umweltschutz, im Bereich der Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit und sorgen maßgeblich mit dafür, dass Informationen über umweltrelevante Zusammenhänge und Handlungsansätze vermittelt werden.
Die Verbände nehmen ihre naturschutzrechtlichen Möglichkeiten konsequent wahr, wenn es um die Verfahrensbeteiligung geht. Sie nehmen diese mit sehr viel Sachverstand wahr. Insbesondere der Landschaftspflegeverband hat sich in den zurückliegenden Jahren zu einem hilfreichen Naturschutzinstrument im Land entwickelt. Die Verknüpfung der Interessengemeinschaften, bestehend aus Kommunalpolitik, Landwirtschaft und Naturschutz, hat sich, wie viele Beispiele zeigen, bewährt. Die Arbeit der Landschaftspflegeverbände trägt zur Sicherung der nachhaltigen Nutzung der Naturgüter bei.
Im Laufe der Jahre sind immer wieder neue Betätigungsfelder erschlossen worden und auch künftig werden sich für die Landschaftspflegeverbände neue Betätigungsfelder durch die Umsetzung von Natura 2000 eröffnen.
Die Unterstützung insbesondere für die Verbandstätigkeit aus dem Einzelplan 09 in Höhe von 220 000 € - das ist gesagt worden - ist das eine. Das andere ist, dass die Verbände auch die Möglichkeit haben, Fördermittel für Projekte in Anspruch zu nehmen, insbesondere nach der Naturschutzrichtlinie und nach Artikel 57 der ELER-Verordnung, die im Wege der Anteilsfinanzierung bzw. bei Natura-2000-Projekten für bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben bewilligt werden können.
Beim Landesverwaltungsamt liegt eine ganze Reihe von Anträgen vor, die sich in diesen Bereich eingliedern lassen. Ich bin gern bereit, im Ausschuss darüber zu berichten; denn die Vielfalt und die Kleinteiligkeit dieser Projektanträge würde den Rahmen der heutigen Debatte sprengen.
Gerade diese Vielfalt und Kleinteiligkeit bereiten dem Landesverwaltungsamt als Bewilligungsbehörde auch sehr viel Arbeit. Es muss sehr oft um Nachbesserung gebeten werden. Wir haben uns bemüht, die Landkreise mit einzubinden. Das hat sich bewährt. Die fachliche Bewertung für dieses oder jenes Projekt, welches ja in der Region, in der Fläche stattfindet, war und ist für uns wichtig. Aber auch diese Einbindung kostet selbstverständlich Zeit und ist sehr aufwändig für die Bewilligungsbehörde.
Alles in allem steht eine ganze Reihe von Möglichkeiten und Finanzmitteln zur Verfügung, um die erfolgreiche Umwelt- und Naturschutzpolitik durch die Verbände und die Ehrenamtlichen auch künftig zu unterstützen. Ich will Ihnen versichern, dass wir alles daran setzen, die gute Zusammenarbeit bzw. das Zusammenwirken mit den Verbänden und den ehrenamtlichen Spezialisten fortzuführen.
Deshalb begrüße ich den Antrag, weil er auch der Landesregierung die Möglichkeit einräumt, im Ausschuss über die Vielfalt der finanziellen Unterstützung, über die Vielfalt des Engagements der Verbände, aber auch über die Vielzahl der Projekte zu berichten. - Ich bedanke mich. Im Ausschuss haben wir Gelegenheit, mehr ins Detail zu gehen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin Wernicke. - Nun hören wir die Redebeiträge der Fraktionen. Für die FDP-Fraktion spricht Herr Schrader. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen der Koalitionsfraktionen! Der Antrag hat uns anfangs ein bisschen verwirrt.
Nach den ersten Beiträgen ist jetzt klarer geworden, was gemeint ist. Es geht also vorrangig um die Landschaftspflegeverbände.
„Die Landesregierung wird gebeten, über die Zusammenarbeit und ihre unterstützenden Maßnahmen gegenüber den Naturschutz- und Landschaftspflegeverbänden im Ausschuss zu berichten.“
Geht es nun um die unterstützenden Maßnahmen der Landesregierung, das heißt um die Förderung, oder geht es um die unterstützenden Maßnahmen, die die Verbände bei der Umsetzung von Natura 2000 leisten? - Beides ist möglich und beides ergibt Sinn.
Wie ich es jetzt verstanden habe, Frau Ministerin, soll über beides berichtet werden. Ich halte das für sehr wichtig; denn wir haben 13 - das haben Sie gesagt - nach § 56 des Naturschutzgesetzes anerkannte Naturschutzverbände. Das reicht vom BNU, also dem Bund für Natur und Umwelt, über den BUND, den Nabu, den Landesheimatbund, über die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, den Landesverband der Gebirgs- und Wandervereine, den Landesanglerverband bis hin zum Dachverband Landschaftspflegeverband Sachsen-Anhalt e. V.
Neun dieser Verbände genießen laut der kürzlich erteilten Antwort auf eine Kleine Anfrage eine Förderung durch das MLU, insbesondere um die Koordinierung der Geschäftsstellentätigkeit zu unterstützen. Der Landesverband der Landschaftspflege mit seinen zehn Regionalverbänden gehört bislang nicht dazu. Das ist schlüssig, weil er erst im letzten Jahr anerkannt wurde.
Die Beiträge, die die einzelnen Verbände bei der Umsetzung von Natura 2000 leisten, und vor allen Dingen die Zusammenarbeit zwischen der Regierung und den einzelnen Verbänden sind sicherlich unterschiedlich zu bewerten. Das ist sicherlich auch das Interessanteste bei der Berichterstattung und der Diskussion in den Ausschüssen.
Es kann durchaus spannend werden; denn - gestatten Sie mir bitte diesen Einschub - es gibt Verbände, die fachlich engagiert, aber eher im Hintergrund arbeiten; von denen hört man kaum etwas. Es gibt Verbände, die fachlich sehr versiert arbeiten und dazu sachlich kritisch sind; das ist gewollt. Es gibt aber auch Verbände, die besonders in den letzten Jahren doch eher eine politisch-ideologische Arbeit an den Tag gelegt haben. Auch das sollte man in den Ausschüssen einmal bereden.
Aber wenn ich es jetzt richtig kapiert habe, geht es vornehmlich um die Landschaftspflegeverbände. Nach un
serer Auffassung leisten die bestehenden Landschaftspflegeverbände mit ihrem Dachverband einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der gesamten Kulturlandschaft. Das ist wichtig.
Die Landschaftspflegeverbände vertreten nach unserer Auffassung auch eine sehr realistische Auffassung zum Umwelt- und Naturschutz, nämlich durch sinnhafte Pflege und angepasste Nutzung den Schutz zu gewährleisten. Sie nehmen keine konservierende Haltung ein, sondern setzen sich dafür ein, die Ziele durch sinnvolle Pflegemaßnahmen und Nutzungsmaßnahmen dauerhaft zu verwirklichen.
Dazu fällt mir das Thema „Vertragsnaturschutz“ ein. „Vertragsnaturschutz“ bedeutet abrechenbare landschaftspflegerische Leistungen. Das wäre durchaus ein Instrument, mit dem den Landschaftspflegeverbänden eine dauerhafte Existenzmöglichkeit gegeben werden könnte. Denn es macht Sinn, wenn die Landschaftspflegeverbände Brachflächen oder andere Flächen so vorbereiten, dass sie für den Naturschutz durch bestimmte Bewirtschaftungsmethoden wieder wertvoll werden und den Landwirten über den Vertragsnaturschutz zur Bewirtschaftung übergeben werden können.
Die Unterstützung der Landschaftspflegeverbände liegt uns am Herzen. Wir würden es begrüßen, wenn der Dachverband eine Unterstützung erhält. Wir würden dem Antrag der Koalitionsfraktionen mit der Ergänzung zustimmen, eine Berichterstattung nicht nur im Umweltausschuss, sondern zumindest auch im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr vorzusehen, weil es eine wichtige Aufgabe der Verbände ist, bei bestimmten Projekten als Träger nichtöffentlicher Belange entsprechende Zuarbeiten zu leisten. Das wäre auch für die Kolleginnen und Kollegen im Verkehrsausschuss durchaus interessant. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Schrader. - Jetzt könnte noch einmal Herr Stadelmann sprechen. - Er verzichtet. Dann kommen wir gleich zum Beitrag der Fraktion DIE LINKE. Ich erteile Herrn Lüderitz das Wort.