Protocol of the Session on January 22, 2009

Der Ausschuss folgte der somit entstandenen Beschlussempfehlung mit 6 : 1 : 3 Stimmen. Die Beschlussempfehlung liegt Ihnen in der Drs. 5/1709 vor. Die in den Änderungsanträgen unterbreiteten Änderungsvorschläge habe ich Ihnen bereits in der letzten Sitzung verdeutlicht, sodass ich mir das jetzt sparen kann.

Des Weiteren gab es eine Reihe von rechtsförmlichen und redaktionellen Hinweisen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes, die wir natürlich aufgenommen haben, um ein gutes Gesetz machen zu können.

Ich möchte Sie im Namen des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur bitten, dieser Beschlussempfehlung zuzustimmen. - Danke.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank für die Berichterstattung, Herr Dr. Schellenberger. - Für die Landesregierung spricht der Kultusminister Professor Dr. Olbertz.

Frau Präsidentin! Verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Dieses Mal füge ich hinzu „liebe Schülerinnen und Schüler“; denn es geht um das Schulgesetz, also um eure bzw. Ihre - je nach Alter - Belange und Interessen.

Es geht vor allem um Qualität. Die Einrichtung der Qualitätsagentur soll nämlich ein wesentlicher Schritt der Weiterentwicklung unseres Schulsystems sein. Das folgt einem nationalen und einem internationalen Trend.

Dabei ist vor allem eines wichtig: dass sich die Schulen regelmäßig Gewissheit über den Erfolg ihrer Arbeit verschaffen, indem sie methodisch Ergebnisse untersuchen, erheben, interpretieren und die Befunde dann regelmäßig in den Prozess der Schulentwicklung, der Curriculumentwicklung, der Lehrerfort- und -weiterbildung

usw. einfließen lassen. Es geht also um ein Zurückbinden von Befunden aus der Praxis.

Das nennen wir Qualitätsmanagement. Dafür brauchen wir eine institutionelle Grundlage, auf der dieses Qualitätsmanagement entwickelt, gestaltet und ausgebaut wird. Das soll die Qualitätsagentur sein, die sich als neue Aufgabe für das Lisa entwickeln soll. Das heißt, es geht nicht um einen additiven Gesichtspunkt, der irgendwo miterledigt werden kann, sondern um eine neue, strukturbestimmende Querschnittsaufgabe für das Lisa, das sich deswegen künftig auch als Qualitätsagentur bezeichnet.

Das zur abschließenden Lesung anstehende Elfte Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes setzt die schulrechtliche Etablierung dieser Qualitätsagentur um. Im Juni 2008 hat die Landesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht, der dann in mehreren Ausschusssitzungen behandelt worden ist.

Dabei wurden auch die Aufgaben der Qualitätsagentur hier und dort präzisiert und konkretisiert. Ich will sie ganz kurz beschreiben: internationale, nationale, auf Landesebene stattfindende und regionale Schulleistungsvergleiche, die Einführung nationaler Bildungsstandards, die externe Evaluation, also die Bewertung der Arbeit der Schulen von außen - das ist eine sehr wichtige Aufgabe im Rahmen der Schulinspektion - im Rahmen von Evaluationen, für die die Qualitätsagentur die Feder führen wird, die interne Evaluation und dann natürlich die Fort- und Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer, damit diese Rückmeldungen aus der Praxis auch direkt in eine Verbesserung der Praxis einfließen können.

Es gab eine ziemlich gravierende Änderung, die dann eine dritte Lesung erforderlich machte, nämlich den § 24, der die Schulprogrammarbeit künftig als verbindlich, als Pflicht der Schulen vorsehen soll. Das wurde als so gravierend betrachtet, dass es notwendig gewesen ist, eine weitere Lesung durchzuführen. Gravierend ist diese Änderung für die Schulen übrigens nicht, weil mehr als die Hälfte der Schulen sowieso schon nach einem eigenen Schulprogramm arbeitet oder ein solches gerade erstellt.

Meine Damen und Herren! Ich denke, es ist allen klar, dass Schulqualität vor allem in gutem Unterricht besteht. Damit steht und fällt eine gute Schule. Natürlich haben viele Lehrerinnen und Lehrer bei uns im Land längst guten Unterricht erteilt und tun dies jeden Tag. Das zeigt sich nicht nur, aber eben ziemlich öffentlichkeitswirksam auch bei den Ergebnissen der internationalen Schulleistungsvergleichsstudien Iglu und Pisa, bei denen Sachsen-Anhalt jeweils in die Spitzengruppe aufgerückt ist. Das ist auch Verdienst der Lehrerinnen und Lehrer. Das möchte ich ausdrücklich sagen.

(Zustimmung bei der SPD und bei der FDP)

Genau diesen Trend möchten wir eben verstetigen und verallgemeinern. Dafür soll die Qualitätsagentur errichtet werden.

Im Ergebnis der Ausschussberatungen haben wir eine gute Grundlage für die Arbeit des Landesinstituts für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalts - so wird das Lisa künftig als Qualitätsagentur heißen - entwickelt. Ich möchte Sie deshalb bitten, dem Gesetz Ihre Zustimmung zu geben. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Danke sehr, Herr Minister. - Es ist eine Debatte mit zehn Minuten Redezeit je Fraktion vereinbart worden. Als erster Debattenredner wird Herr Kley von der FDP-Fraktion sprechen.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Grundintention des Elften Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes war es, wenn man den Texten und den Einbringungsreden glauben darf, den Weg zu mehr Eigenständigkeit der Schulen zu beschreiten.

Betrachten Sie aber einmal die Realität, dann stellen Sie fest, dass hier offensichtlich der allerletzte Schritt vor den anderen gemacht worden ist: kein Millimeter mehr Eigenständigkeit für unsere Schulen, nirgends die Diskussion über die klassische eigenständige Schule oder gar ernsthaftes Erwägen des Änderungsantrages der FDP zu diesem Antrag, nämlich die Frage, die Schulen in der Kommunalisierung mit ihrer Lehrerschaft zusammen auf die Träger zu übertragen. Das wäre ein Schritt gewesen, der den Schulen echte Entscheidungsmöglichkeiten gegeben hätte. Dann hätte man diese Agentur mit Sicherheit benötigt.

(Zustimmung bei der FDP)

So, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind wir lediglich dabei und haben einige Bereiche des bisherigen Landesverwaltungsamts mit hinübergebracht in das bisherige Landesinstitut für Lehrerfortbildung, Lehrerweiterbildung und Unterrichtsforschung und haben diesem einen neuen Namen gegeben, nämlich „Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung“.

Das ist das Grundlegende, was passiert ist, außer natürlich - ich glaube, das war ein wichtiger Gesichtspunkt für die Erarbeitung dieses Gesetzentwurfs -, dass eine neue Stelle der Besoldungsgruppe B 3 geschaffen wurde, die bisher nicht bestand. Wir diskutieren immer wieder, Tag für Tag, über das fehlende Geld für unsere Lehrer, aber für diese Stelle der Besoldungsgruppe B 3 war es da. Da kann man nur sagen: Herzlichen Glückwunsch, meine Damen und Herren im Kultusministerium!

(Zustimmung bei der FDP - Zuruf von der SPD)

Stellt man sich aber die Frage, was eigentlich erreicht werden soll, nämlich die Frage der Qualitätssicherung, dann liest man in diesem Text - und das war das, was wir nach der ersten Lesung eigentlich im Ausschuss erwartet hatten - relativ wenig über die Möglichkeit der Qualitätssicherung in den Schulen.

Hierbei geht es lediglich um Kontrolle. Kontrolle, meine Damen und Herren, ist keine Qualitätssicherung; Kontrolle ist ein winziges Stückchen bei der Frage eines Qualitätsmanagementsystems, aber nicht das Wesentliche. Das Wesentliche ist, wie die Institutionen, das heißt die Schulen, in ihrer Organisation einen Beitrag dazu leisten können, die Qualität zu sichern. Diesbezüglich fehlt jede Vorgabe. An dieser Stelle ist auf jeden Fall noch einiges zu leisten.

(Beifall bei der FDP)

Aber dazu, meine Damen und Herren, müssen die Schulen auch die Möglichkeit erhalten.

Dazu sind folgende Fragen zu klären: Wie sieht das Bild eines Direktors aus? Wie kann es gestaltet werden?

Braucht er mehr Stunden für diese neue Aufgabe, wenn er eine eigenständige Schule führt? Wie ist die Ausbildung der Direktoren zu gestalten?

Das muss doch geklärt werden, bevor ich dieses Institut als letzten Kernpunkt ansetze. Oder will man nun anfangen und endlich die Erfahrungen aus anderen Ländern übertragen? - Das hätte man mit Sicherheit billiger haben können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn ich außerdem lese, dass es dringend notwendig ist, die Verbindung im Bereich der Evaluation mit dem Landesverwaltungsamt zu verbessern, dann frage ich mich, warum die Damen und Herren erst herausgelöst werden und danach endlich Verbindung zum Landesverwaltungsamt aufnehmen sollen. Das ist nicht schlüssig, sehr geehrter Herr Minister. Das hätte man einfacher haben können.

(Beifall bei der FDP - Zuruf von Minister Herrn Prof. Dr. Olbertz)

Wir haben die gesamte Diskussion miterlebt. Wir haben an dieser Stelle auch die Probleme aus dem Landesverwaltungsamt mitnehmen können. Ich hoffe, diese können gelöst werden, sodass bewährte Verwaltungsabläufe nicht gestört werden und dass zum Beispiel die Zusammenarbeit mit den Schulpsychologen auch weiterhin gewährleistet ist. Der Ausschuss hat sich dankenswerterweise intensiv mit diesen Fragen befasst. Man kann davon ausgehen, dass diesbezüglich künftig keine weiteren Friktionen auftreten werden.

Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, in diesem Zusammenhang ist noch sehr viel Arbeit zu leisten. Den Schulen ist die Möglichkeit zu geben, unter anderem auch in die Frage der Qualität selbst einzugreifen. Dazu gehört auch das Personal. Wo ist die Möglichkeit für die Schule, sich das Personal zukünftig selber auszusuchen? Wo ist die Möglichkeit, die Auswahl aus einem größeren Strauß zu treffen? Wo ist überhaupt die Möglichkeit eines Direktors zu sagen: Ich brauche diesen oder jenen für meine Arbeit? - In dieser Hinsicht ist nichts passiert.

Weiterhin erfolgt eine zufällige Zusammensetzung der einzelnen Lehrkörper. Daher brauchen wir kein Institut, das dies prüft. Nein, wir brauchten vielmehr eine Kalkulierbarkeit in den Schulen. Das wäre eine echte Qualitätssicherung.

(Beifall bei der FDP - Zuruf von Minister Herrn Prof. Dr. Olbertz)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! An dieser Stelle wurde - so hoffen wir - mit unserer Diskussion über die Kommunalisierung - hierauf kommen wir später noch einmal zu sprechen - ein Anstoß gegeben. Es hat mir Hoffnung gegeben, dass die Vertreterin der SPD sagte, wir wären an dieser Stelle zu früh. Vielleicht kann man in sieben Jahren noch einmal gemeinsam darüber nachdenken, das umzusetzen.

(Herr Miesterfeldt, SPD: O Gott!)

Aber im Moment ist es offensichtlich noch so, dass die Damen und Herren Abgeordneten in diesem Land vor ihrer eigenen Courage zurückschrecken. Es ist auch nicht so, dass es überall die Tendenz gibt, Qualitätsagenturen zu schaffen. Nordrhein-Westfalen hat seine erst aufgelöst und diese Aufgabe auf die Bezirksregierungen verteilt, weil sie dort besser angesiedelt ist.

(Beifall bei der FDP - Zuruf von Herrn Miester- feldt, SPD)

Die Behauptung, wir hätten an dieser Stelle den Stein der Weisen entdeckt, greift nur beschränkt.

(Minister Herr Prof. Dr. Olbertz: Wer hat denn das behauptet?)

Es ist so, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass sich mit dem schönen Namen „Qualitätsagentur“ noch nichts geändert hat. Wir sehen zwar einen ersten Schritt der Bemühungen, aber wir werden an die Koalition die Frage nach der Eigenständigkeit der Schulen und nach den realen Möglichkeiten der Qualitätssicherung in diesem Landtag wieder stellen.

In diesem Sinne werden wir diesen Gesetzentwurf ablehnen, weil wir nicht erkennen, dass damit mehr erreicht wird, als einige Stellen zu schaffen. Allerdings werden wir mit Ihnen weiterhin intensiv über dieses Thema diskutieren. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der FDP)

Danke sehr. - Für die SPD-Fraktion spricht die Abgeordnete Frau Mittendorf.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Durch die Zusammenführung des Lisa mit den Referaten Fort- und Weiterbildung, Evaluation und Schulinspektion sowie staatliche Seminare des Landesverwaltungsamtes und dem Landesprüfungsamt zum neuen Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung entsteht in SachsenAnhalt eine Instanz, die künftig - so denken wir - maßgeblich zur Qualitätsfeststellung sowie zur Schul- und Unterrichtsentwicklung beitragen wird.

Davon sind wir sehr wohl überzeugt, Herr Kley. Ich möchte einige Punkte aufgreifen, die Sie angeführt haben und über die ich etwas schmunzeln musste.

Primär funktioniert es natürlich nicht, die Eigenständigkeit von Schulen über eine Institution herzustellen. Dazu bedarf es ganz anderer Prozesse, bei denen diese Institution jedoch hilfreich sein kann.