Protocol of the Session on December 12, 2008

Da ist die Frage: Wohin wird gesteuert. Welche Auswirkungen auf die Kommunen sind zu beachten? - Das Thema kommunales Gemeindewirtschaftsrecht spielt dabei eine große Rolle usw. In den Ausschüssen werden wir Gelegenheit haben, darüber zu sprechen.

Jetzt noch einmal zu Ihren Anträgen; denn Herr Minister Haseloff hat uns eingeladen, an der Problemlösung mitzuwirken. Eines möchte ich auch in meiner Eigenschaft als parlamentarischer Geschäftsführer sagen: Das, was Sie vorgelegt haben, ist ein Alternativantrag zu den Dingen, die wir bereits beschlossen haben; Herr Franke hat das bereits bestätigt und wir sehen das ganz genauso.

Was fordern Sie eigentlich? - Sie wollen im März oder bis März 2009 mögliche Auswirkungen der Krise bereden. Wir haben bereits jetzt reale Auswirkungen und wir sollten an dieser Stelle über reale Dinge sprechen. Ich kann nur sagen: Guten Morgen im Land der Frühaufsteher!

(Beifall bei der LINKEN und bei der FDP)

Das gleiche Problem habe ich mit dem Antrag der Kollegen von der FDP-Fraktion. Das, was sie beantragt haben, können wir jederzeit im Rahmen der Selbstbefassung im Wirtschaftsausschuss behandeln. Das ist kein Thema.

(Beifall bei der LINKEN)

Informationen über Gewerbeanmeldungen, Insolvenzen und Statistiken im BIP finde ich im Internet.

(Minister Herr Dr. Haseloff: Minus 17 % Insolven- zen in diesem Monat!)

- Herr Haseloff, diese Zahl entnehme ich dem Internet, dazu ist kein Antrag erforderlich.

(Minister Herr Dr. Haseloff: Eben! Das machen Sie aber nicht!)

- Da müssen Sie die Kollegen dort hinten fragen. - Deswegen werbe ich dafür, dass Sie unserem Antrag zustimmen; denn in diesem sind die konkreten Dinge benannt, über die wir jetzt reden müssen, und in diesem sind die konkreten Maßnahmen benannt, die jetzt auf der Tagesordnung stehen. Allem anderen kann man eigentlich nicht mehr zustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank für Ihren Beitrag, Herr Dr. Thiel. - Nun spricht die Abgeordnete Frau Knöfler als letzte Debattenrednerin.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Auf Anregung von Unternehmerinnen und Unternehmern aus den verschiedenen Branchen des Lan

des Sachsen-Anhalt will ich mich in diese Debatte einbringen und will die Zukunftsfähigkeit des Landes Sachsen-Anhalt hinterfragen.

Festzustellen ist: Kommunen, Städte, Kreise, das Land Sachsen-Anhalt und der Bund sind fast bis zur Handlungsunfähigkeit verschuldet. Wo sind sie verschuldet? - Bei den Banken als Kreditgeber, als Geldgeber. Aber selbst Banken - möglicherweise aus Zinshunger - haben sich verspekuliert, sind verschuldet und haben kein Geld. Sie müssen sich Geld von anderen Banken leihen, aber diese sind misstrauisch geworden. Nun zahlt der Staat, um Banken vor dem Niedergang zu bewahren. Aber, sehr geehrte Damen und Herren, woher bekommt der Staat das Geld, um staatliche Aufgaben umzusetzen?

Schluss mit diesem praktischen, geübten Maßnahmenpaket der immer weiteren Verschuldung! Es ist ein Kurswechsel nötig. Wir brauchen eine gesellschaftliche Debatte über die Zukunft unseres Landes in einer globalisierten Welt; denn Klimawandel, Rohstoffknappheit, Naturzerstörung und Hungerkrisen stehen international, aber auch national und in Sachsen-Anhalt auf der Tagesordnung.

Also was tun? - Der Kapitalismus, wenn auch nur zum Teil planwirtschaftlich, ist ein Kapitalismus, der den Menschen ausbeutet.

(Herr Kosmehl, FDP: Oh!)

Meines Erachtens scheint es so, dass die Finanzkrise zum Teil als Sündenbock für alles Mögliche hinhalten muss. Ist gar der Kapitalismus in eine Krise geraten? - Richtig ist doch, dass solche Krisen zum Wesen des Kapitalismus gehören. Die Banken sind unbedingt zu retten; daran müssen sich auch diejenigen beteiligen, die Gewinne erhalten und Vermögensteuer zahlen, und nicht nur der Lohnsteuerzahler.

Es ist zu beachten: Wenn der Staat die Banken rettet, dann müssen die Banken auch durch den Staat kontrolliert werden.

(Herr Kosmehl, FDP: Oh!)

Diese staatlich kontrollierten Banken könnten so umgestaltet werden, dass die Gewinne für nötige Investitionen ausgeben werden, zum Beispiel für Bildung und Wissenschaft, für die Sanierung von Schulen und Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, um nur einiges zu nennen. Dieses Geld sollte im Sinne der Bedürfnisse von Bürgerinnen und Bürgern ausgegeben werden.

Ein umfassendes staatliches Konjunkturprogramm mit dem Schwerpunkt auf Aufgaben im öffentlichen Interesse muss her, unter anderem für Gesundheitszentren, Gemeinschaftsschulen und leistungsfähige Bahnnetze. Zudem müssen Gesetze abgeschafft werden, die die Menschen verarmen lassen. Die Renten müssen erhöht werden. Die genannten Erhöhungen müssen durch Profite finanziert werden.

(Herr Stahlknecht, CDU: Ach, Leute!)

Die Kaufkraft der Bürger und Bürgerinnen muss durch die Einführung von Mindestlöhnen, Gehalts- und Lohnerhöhungen gestärkt werden; denn das beste Konjunkturprogramm, sehr geehrte Damen und Herren, ist die Stärkung der Kaufkraft. Ich stimme dem Antrag der LINKEN zu. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Nach der umfangreichen und wichtigen Debatte sehe ich keine weiteren Wortmeldungen. Wir kommen zur Abstimmung. Eine Überweisung ist nicht beantragt worden. Wir können somit direkt abstimmen.

Ich lasse nun über den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drs. 5/1653 abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung bei den Koalitionsfraktionen. Wer lehnt ihn ab? - Ablehnung bei der Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Enthaltungen bei der FDP-Fraktion. Der Änderungsantrag ist angenommen worden.

Ich lasse nun über den soeben geänderten Antrag in der Drs. 5/1629 abstimmen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung bei den Koalitionsfraktionen und bei der FDP-Fraktion. Wer lehnt den Antrag ab? - Ablehnung bei der Fraktion DIE LINKE und von Frau Knöfler. Damit ist der Antrag beschlossen worden und wir können den Tagesordnungspunkt 16 verlassen.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 17:

Beratung

BKA-Gesetz hält Kriterien der Grundgesetzkonformität und Wahrung von Grundrechten nicht stand

Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 5/1630

Einbringerin ist die Abgeordnete Frau Tiedge. Frau Tiedge, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für kurze Zeit konnte man sich der Illusion hingeben, dass Vernunft in die Sicherheitspolitik der BRD Einzug gehalten hat; denn im Bundesrat wurde das BKA-Gesetz zu guter Letzt durch die ablehnende bzw. enthaltende Haltung der SPD in mehreren Bundesländern verhindert. Diese Vorstellung war leider nur von kurzer Dauer und zerplatzte wie eine Seifenblase.

Zu keinem Zeitpunkt ging es der SPD um eine Komplettablehnung des bereits vom Bundestag beschlossenen Gesetzes; denn das Gesetz als solches wurde nie infrage gestellt. Vielmehr war von vornherein klar, dass nur kosmetisch nachgebessert und korrigiert werden sollte. Aber was nützt die beste Kosmetik, wenn der Untergrund bereits auf wackligen Füssen steht? - Die große Chance, den unsäglichen Sicherheitswahn eines Herrn Schäuble zu stoppen, wurde verpasst.

Niemand in diesem Land verharmlost die Gefahr, die von Terroristen ausgeht. Aber Gradmesser für die Sicherheitspolitik in diesem Lande darf nicht sein, was Herr Schäuble oder die Innenminister der Länder wollen, sondern einzig und allein das, was das Grundgesetz gebietet. Aber genau das passiert nicht mit dem vorliegenden BKA-Gesetz. Hier wird das Grundgesetz total auf den Kopf gestellt.

An dieser Stelle verwundert es schon sehr, wenn nach erfolgter Ablehnung des Gesetzentwurfes im Bundesrat der Bundesinnenminister in einem Interview erklärt - ich zitiere -:

„Auch unter den gesetzlichen Gegebenheiten ist Deutschland ein sicheres Land, dank der guten Zusammenarbeit zwischen den Ländern und dem Bund.“

Da frage ich mich: Warum in aller Welt braucht Deutschland dann ein neues BKA-Gesetz?

(Beifall bei der LINKEN)

Wer wie die Bundesregierung noch nicht einmal eine Definition für Terrorismus vorweisen kann, der wird auch nicht in der Lage sein, diesen zu erkennen, zu verhindern und dessen Ursachen zu bekämpfen. Mit einem Abbau von Bürgerrechten ist dem Terrorismus jedenfalls nicht zu begegnen.

Uneingeschränkt können wir den drei Hauptkritikpunkten, die Innenminister Herr Hövelmann in seiner Pressemitteilung am 18. November 2008 aufgeführt hat und die aus Ländersicht nochmals zu überarbeiten sind, beipflichten.

Zunächst zur Online-Untersuchung. Herr Hövelmann unterstrich seine grundsätzlich kritische Haltung zum Instrument der Online-Untersuchung. Verfassungsrechtliche Probleme seien mit den Händen greifbar. DIE LINKE hat hierzu absolut keine andere Auffassung.

Aber auch mit einem Richtervorbehalt bleibt die OnlineUntersuchung einer der größten Eingriffe in die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger. Einen wirklichen Schutz persönlicher sensibler Daten vor Missbrauch weist das Gesetz nicht aus. Für diesen massiven Eingriff in die Grundrechte kann es keinerlei Verständnis oder Zustimmung geben. Also dürfte diesem Punkt in letzter Konsequenz auch jetzt nicht zugestimmt werden.

Zum so genannten Kompetenzgerangel zwischen Bund und Ländern. Die Trennung zwischen internationalem und nationalem Terrorismus ist Augenwischerei. Die Festlegung, dass das BKA zukünftig nur in Fällen des internationalen Terrorismus die Ermittlungen aufnehmen darf, ist lediglich dem Willen geopfert, das Gesetz auf Teufel komm raus einzuführen. Folglich müsste Sachsen-Anhalt auch hier ablehnen.

Aber bereits in der Aktuellen Debatte zeichnet sich ab, woran den Bundesländern wirklich gelegen ist: Ihr Fokus liegt vor allem auf einer klaren Bund-Länder-Kompetenzaufteilung. Im Klartext wird hier also ein Possen- und Ränkespiel um Kompetenzen veranstaltet.

Zum Zeugnisverweigerungsrecht. Ich zitiere an dieser Stelle den Innenminister:

„Ich begrüße, dass entsprechend der Forderung des Bundesrates ein ausnahmsloses Zeugnisverweigerungsrecht für Strafverteidiger, Geistliche und Abgeordnete in den Gesetzentwurf aufgenommen wurde. Umso unverständlicher ist es, dass dieses Recht für Journalisten und Ärzte nicht gelten soll.“

(Zustimmung von Herrn Gallert, DIE LINKE, von Herrn Dr. Thiel, DIE LINKE, und von Herrn Kos- mehl, FDP)

Auch hierzu haben wir keine andere Auffassung. Denn nach wie vor gilt: Verweigern etwa Journalisten die Herausgabe von Materialien, drohen ihnen Zwangsgeld und Beugehaft. Das schafft ein nicht zu akzeptierendes ZweiKlassen-System unter den Berufsgeheimnisträgern. Und