Protocol of the Session on December 11, 2008

1. Weshalb wird durch die Landesregierung wiederholt das Landtagsinformationsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt verletzt und dem Landtag die Information zur Novelle des ÖPNV-Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vorenthalten?

2. Wann wird die Landesregierung den Landtag Sachsen-Anhalts über den den Verbänden vorliegenden

Gesetzentwurf zur Novellierung des ÖPNV-Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt informieren?

(Frau Budde, SPD: Wenn er fertig ist, ganz ein- fach!)

Vielen Dank. - Herr Minister Dr. Daehre, Sie haben das Wort für die Beantwortung. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Anfrage des Abgeordneten Heft wie folgt.

Zu 1: Die Anfrage geht offenbar davon aus, dass ein Entwurf einer Novelle zum ÖPNV-Gesetz in ein Anhörungsverfahren gegeben wurde und somit die Regelungen nach Abschnitt I der Landtagsinformationsvereinbarung greifen würden. Dies ist nicht der Fall. Vielmehr findet gegenwärtig auf der Grundlage eines Arbeitsentwurfs ein Ressortanhörungsverfahren auf Arbeitsebene statt, das der fachlichen Vorbereitung eines Referentenentwurfs dient. Darin einbezogen wurden auch später zu beteiligende Verbände und Organisationen.

Zu 2: Die Information des Landtages erfolgt, sobald im Ergebnis der Ressortabstimmung den kommunalen Spitzenverbänden und sonstigen zu beteiligenden Organisationen ein Gesetzentwurf zur Anhörung zugeleitet wird. Ich füge hinzu, wir werden dem Landtag einen Gesetzentwurf zuführen, wenn das Kabinett diesen Gesetzentwurf verabschiedet hat. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. - Es gibt eine Nachfrage von Herrn Heft. Bitte schön.

Danke, Herr Präsident. - Ich habe eine Nachfrage, Herr Dr. Daehre. Ist es richtig, dass ein erster Gesetzentwurf zur Novellierung des ÖPNV-Gesetzes dem Mitteldeutschen Verkehrsverbund und den Verkehrsunternehmen des Landes Sachsen-Anhalt bzw. deren Interessenvertretungen, also den Verbänden, zur Stellungnahme vorgelegt wurde? - Danke.

Herr Heft, wenn Sie richtig zugehört hätten, dann hätten Sie gemerkt, dass ich das vorgelesen habe.

(Beifall bei der CDU)

Ich habe zu Punkt 1 mit vorgelesen: „Darin einbezogen wurden auch später zu beteiligende Verbände und Organisationen.“ Es ist der Arbeitsebene doch nicht verboten, dass sie mit den Verbänden, die das Gesetz später benutzen sollen, Gespräche führt.

(Frau Budde, SPD: Natürlich!)

Aber deshalb kommt doch ein Gesetzentwurf erst in den Landtag, wenn das Kabinett - ich wiederhole mich, aber

ich sage das gern - einen Gesetzentwurf verabschiedet hat. Über diesen Gesetzentwurf kann dann das Hohe Haus, wie wir das immer gemacht haben, diskutieren. Aber im Vorfeld werden wir den Landtag auch in Zukunft - jedenfalls ich nicht und, ich denke, der Rest der Landesregierung nicht - informieren, weil Sie ansonsten gar nicht wissen, über welches Gesetz Sie reden sollen, weil der Inhalt noch nicht feststeht.

Deshalb bleibt es dabei, dass wir uns den Rat der Verbände im Vorfeld einholen. Deshalb haben Sie es bekommen, allerdings handelt es sich dabei nicht um einen Gesetzentwurf und schon gar nicht um einen Gesetzentwurf der Landesregierung. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Herr Minister, Herr Heft möchte eine zweite und letzte Frage an Sie richten.

Bitte, das steht ihm frei.

Bitte schön, Herr Heft.

Danke, Herr Präsident. Danke, Herr Minister. An dieser Stelle muss ich nachfragen. - Sowohl das Landtagsinformationsgesetz als auch die daraus resultierende Landtagsinformationsvereinbarung legen fest, dass mit der Herausgabe von Gesetzentwürfen - den Verbänden, den Verkehrsunternehmen bzw. dem Mitteldeutschen Verkehrsverbund liegt ein solcher Gesetzentwurf vor - zeitgleich das Gremium Landtag zu informieren ist. Das ist nicht geschehen.

Was liegt den Verbänden konkret vor? - Ich habe die Information - diese ist auch belastbar -, dass ein erster Gesetzentwurf in der Öffentlichkeit ist.

Ich glaube, Sie wollen mich nicht verstehen. Wenn Sie das nicht wollen, dann habe ich ein Problem, darauf zu antworten. Ich will Ihnen noch einmal ganz deutlich sagen, dass es erst dann einen Gesetzentwurf gibt, wenn dieser Gesetzentwurf das Kabinett passiert hat. Alles andere vorher sind Interpretationen. Damit halten wir uns an die Geschäftsordnung. Wenn der Gesetzentwurf vom Kabinett verabschiedet ist, dann erhält der Landtag diesen Gesetzentwurf, um darüber zu diskutieren, und nichts anderes.

(Frau Budde, SPD: Richtig!)

Auch wenn auf dem Papier „Gesetzentwurf“ steht, dann handelt es sich trotzdem um ein Arbeitspapier. Dies machen wir in vielen anderen Fällen auch so. Ich gehe davon aus, wenn Sie alles wissen, dann haben Sie diesen bereits in der Hand. Gleichwohl kann es nicht sein, dass wir bereits einen Entwurf - es ist noch nicht einmal ein Referentenentwurf - in die parlamentarische Diskussion geben und das Kabinett diesen vielleicht am Ende in einer ganz anderen Form verabschiedet.

Noch einmal: Den Gesetzentwurf werden Sie bekommen, und zwar wie in jedem anderen Fall, wenn das Kabinett darüber entschieden hat. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. - Weitere Fragen sehe ich nicht. Wir sind damit am Ende der Fragestunde.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 3:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kirchensteuergesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 5/1539 neu

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen - Drs. 5/1609

Die erste Beratung fand in der 45. Sitzung des Landtages am 9. Oktober 2008 statt. Berichterstatterin ist die Abgeordnete Frau Dr. Lydia Hüskens. Bitte schön. Für die Landesregierung wird dann Herr Minister Hövelmann in Vertretung des Finanzministers das Wort nehmen. Frau Dr. Hüskens, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat in der Plenarsitzung am 9. Oktober 2008 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kirchensteuergesetzes eingebracht. Das Plenum hat ihn in den Ausschuss für Finanzen überwiesen. Der Ausschuss für Finanzen hat sich am 19. November 2008 mit dem Gesetzentwurf befasst und die Ihnen nunmehr vorliegende Beschlussempfehlung erarbeitet.

Der Kern der Diskussion im Ausschuss für Finanzen hat sich um die Frage gedreht, ob der Hinweis im Kirchensteuergesetz auf das Einkommensteuergesetz des Bundes hinsichtlich der Wahlmöglichkeit besteht, die der Steuerbürger diesbezüglich hat, nämlich entweder seine Kirchensteuer mit der Abgeltungssteuer gemeinsam von der Bank einziehen zu lassen oder aber diesen Vorgang im Zuge der Steuererklärung selbst nachzuholen. Diesbezüglich bestand die Frage, ob es eine Bank überhaupt etwas angeht, welcher Konfession der Bankkunde angehört oder ob diese Information eigentlich nur den Staat etwas angeht, der die entsprechenden Steuern einzieht.

Dies war vor dem Hintergrund abzuwägen, dass es für das Land Sachsen-Anhalt natürlich kaum die Möglichkeit einer Insellösung gibt, da die meisten Banken, auch die, die in Sachsen-Anhalt tätig sind, nicht nur in unserem Bundesland agieren, sondern national und global.

Vor diesem Hintergrund und auch angesichts der Möglichkeit, dass das entsprechende Gesetz noch evaluiert werden soll, empfiehlt Ihnen der Ausschuss für Finanzen mit 6 : 0 : 4 Stimmen, dem Gesetz in der vorliegenden Fassung zuzustimmen.

Frau Dr. Hüskens, herzlichen Dank für die Berichterstattung. - Für die Landesregierung erteile ich jetzt dem

Herrn Innenminister in Vertretung des Finanzministers das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bevor Sie über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen befinden, möchte ich noch einmal kurz die Hintergründe für die Änderung des Kirchensteuergesetzes darstellen.

Ab dem 1. Januar 2009 werden Zinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen oder Kurs- und Währungsgewinne grundsätzlich nicht mehr im Rahmen einer Einkommensteuerveranlagung, sondern mit abgeltender Wirkung an der Einkunftsquelle besteuert. Die entsprechende Abgeltungssteuer ist von Frau Dr. Hüskens bereits angesprochen worden. Die Abgeltungssteuer wird dann von den Instituten, bei denen die Kapitalanlagen gehalten werden, unabhängig vom individuellen Steuersatz des Steuerpflichtigen mit pauschal 25 % einbehalten und an die Finanzämter abgeführt.

Für viele Steuerpflichtige bringt dieses Verfahren deutliche Vereinfachungen mit sich. Die einheitliche Behandlung der unterschiedlichen Kapitalanlageformen bietet ein hohes Maß an steuerlicher Transparenz und die meisten Steuerpflichtigen müssen sich nicht mehr um die steuerlichen Aspekte ihrer Kapitalanlagen kümmern, sofern sie eine Konto- oder Depotverbindung bei einem inländischen Kreditinstitut unterhalten.

Kirchensteuerpflichtige Anleger hingegen müssten ihre Kapitaleinkünfte weiterhin vollständig in der Einkommensteuererklärung angeben, da die auf die Kapitalerträge entfallende Kirchensteuer ohne eine Änderung des Kirchensteuergesetzes nur durch eine zusammen mit der Veranlagung zur Einkommensteuer vorzunehmende individuelle Veranlagung zur Kirchensteuer erhoben werden könnte.

Sowohl aus der Sicht der Kirchen als auch aus der Sicht der Kirchensteuerpflichtigen wäre eine solche Rechtslage sehr misslich.

Der Ihnen in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kirchensteuergesetzes verringert diese Verwerfungen, indem er die vom Bundesgesetzgeber im Rahmen der Einführung der Abgeltungssteuer musterhaft vorgegebene Ermittlung und Erhebung der Kirchensteuer auf die Abgeltungssteuer in Landesrecht umsetzt.

Viele Anlageinstitute haben inzwischen ihre Anleger über die Regelungen zur Abgeltungssteuer informiert und auf die Möglichkeit eines Antrages auf Einbehalt der Kirchensteuer hingewiesen.

Ich bitte Sie, heute die landesrechtliche Grundlage für diesen Einbehalt zu schaffen und den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kirchensteuergesetzes in der vom Ausschuss für Finanzen vorgeschlagenen geänderten Fassung anzunehmen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Wir kommen nun zu den Debattenbeiträgen. Zu dem ersten Debattenbeitrag erteile ich der Fraktion DIE LINKE das Wort. Frau Dr. Paschke, bitte schön.