Danke sehr. - Bevor Frau Dirlich als letzte Fragestellerin ihre Frage stellt, begrüßen wir Schülerinnen und Schüler der Förderschule Burg. Seien Sie herzlich willkommen!
Frau Ministerin, mich würde interessieren, welche Position die Landesregierung zu der Forderung von Krankenkassen einnimmt, die Beitragspauschale für die ALG-IIEmpfängerinnen von 118 € auf kostendeckende 180 € zu erhöhen?
Meine zweite Frage bezieht sich auf ein Thema, das zwar nicht in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Wettbewerbsstärkungsgesetz steht, aber in einen finanziellen Zusammenhang gestellt wird. Die Bundesregierung hat angekündigt, dass sie im Gegenzug zur Erhöhung der Krankenkassenbeiträge die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung senken will. Ich möchte wissen, wie die Landesregierung zu dieser Ankündigung steht.
Wir haben, um mit Letzterem anzufangen, über die Senkung der Arbeitslosenbeiträge im Kabinett noch nicht beraten. Aber es gibt, so glaube ich, die Übereinkunft, dass das in Ordnung ist. Natürlich ist das System von Steuern und Abgaben, das wir in Deutschland haben, als Gesamtkomplex zu betrachten. Wenn für die Arbeitslosenversicherung ein geringerer Beitragssatz erforderlich ist und die notwendigen Leistungen bezahlt werden, dann ist das in Ordnung.
Das Thema der verschiedenen Zweige der Sozialversicherung und der gelegentlich auftretenden Verschiebebahnhöfe zwischen den verschiedenen Sozialversicherungen treibt uns seit vielen Jahren um. Ich kann die Bundesgesundheitsministerin verstehen, wenn sie sagt, dass für die ALG-II-Empfängerinnen und Empfänger der Beitrag zur Krankenversicherung zu gering sei und an dieser Stelle ein höherer Zustrom erfolgen müsse.
Das wird zwischen den verschiedenen Ministerien und den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung auszuhandeln sein. Grundsätzlich, denke ich, muss eine adäquate Beitragsleistung von den verschiedenen Zweigen in die Krankenversicherung hinein passieren.
Erster Zwischenbericht der Enquetekommission „Die Gestaltung einer zukunftsfähigen Personalentwicklung im öffentlichen Dienst des Landes SachsenAnhalt“
Berichterstatterin ist die Abgeordnete und Vorsitzende der Enquetekommission Frau Nicole Rotzsch. Frau Nicole Rotzsch, Sie haben jetzt das Wort. Bitte schön. Anschließend gehen wir in die Debatte.
Frau Rotzsch, Berichterstatterin der Enquetekommission „Die Gestaltung einer zukunftsfähigen Personalentwicklung im öffentlichen Dienst des Landes Sachsen-Anhalt“:
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Endlich ist es nun so weit: Mit der vorliegenden Drucksache legt die Enquetekommission dem Landtag den ersten Zwischenbericht für die Zeit vom 19. Oktober 2007 bis zum 11. April 2008 vor. Sie kennen das Sprichwort: Was lange währt, wird gut.
Der Landtag setzte mit Beschluss vom 27. April 2007 die Enquetekommission zum Thema „Die Gestaltung einer zukunftsfähigen Personalentwicklung im öffentlichen Dienst des Landes Sachsen-Anhalt“ ausgerichtet bis zum Jahr 2020 über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ein. Dem Landtag ist halbjährlich zu berichten. In der Formulierung der Zielstellung dieses Beschlusses heißt es:
„Die Enquetekommission soll auf Grundlage einer Evaluation und Bestimmung der Landesaufgaben, insbesondere der Leistungen der öffentlichen Da
seinsvorsorge die notwendigen qualitativen und quantitativen Entwicklungen des Landespersonals in Sachsen-Anhalt darstellen. Es soll bewertet werden, inwieweit die Erfüllung dieser öffentlichen Aufgaben mit den zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen in dem erforderlichen Umfang und mit der notwendigen Qualität möglich ist.
Demzufolge hat die Enquetekommission die Aufgabe, dem Landtag auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme und der Skizierung absehbarer Entwicklungen der zu erfüllenden Aufgaben, der finanziellen Rahmenbedingungen und der Bevölkerungsentwicklung Vorschläge zur Personalentwicklung des öffentlichen Dienstes in SachsenAnhalt zu unterbreiten.“
Meinen Damen und Herren! Das ist eine anspruchsvolle und sehr umfangreiche Aufgabenstellung, an deren Realisierung die Kommission stetig wirkte. Sie befindet sich mittlerweile auf einem, so denke ich, sehr guten Weg, entsprechende Lösungsansätze und Empfehlungen für einen zukunftsfähigen öffentlichen Dienst in unserem Land zu liefern.
Allerdings wäre es aus der Sicht der Enquetekommission wünschenswert, dass sie bei der stetigen Fortschreibung des Personalentwicklungskonzepts und bei Gesetzesvorhaben insbesondere mit personalentwicklungstechnischem Bezug bereits im Vorfeld eingebunden werden würde.
Damit die Umsetzung der zuvor genannten Ziele und Aufgaben innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens realisiert werden kann, verständigten sich die Mitglieder der Kommission darauf, eine angemessene und allen Ansprüchen gerecht werdende Terminplanung durchzuführen und fachwissenschaftliches externes Personal bzw. das Finanzministerium und betroffene Fachressorts bei der Behandlung bestimmter Schwerpunktbereiche zu beteiligen.
Die konstituierende Sitzung der Enquetekommission, die zwölf Mitglieder des Landtages sowie vier Sachverständige mit beratender Stimme umfasst, fand am 19. Oktober 2007 statt. Die Kommission hat in dem genannten Zeitraum sechsmal getagt, wobei Anhörungen zum Personalentwicklungskonzept und schwerpunktmäßig zu den Bereichen Schulen und Polizei durchgeführt wurden. Die Diskussionsgrundlage dafür bildete bereits die erste Überarbeitung des Personalentwicklungskonzepts, Stand 27. August 2007.
Neben dem Finanzministerium sowie den Fachressorts wurden weitere gesellschaftliche Akteure zum Beispiel Vertreterinnen und Vertreter der Gewerkschaften, der Berufsverbände, der jeweiligen Hauptpersonalräte und von wissenschaftlichen Einrichtungen sowie des Landesrechnungshofes in die Arbeit der Kommission einbezogen.
Im Rahmen der ersten Anhörung wurde diversen Vertretern von Berufsverbänden und Gewerkschaften die Möglichkeit gegeben, ihre Erwartungen an die Arbeit der Enquetekommission darzulegen sowie das Personalentwicklungskonzept grundlegend zu bewerten. Grundsätzlich begrüßten die Anzuhörenden die Einsetzung der Enquetekommission und die damit verbundenen Aufgaben. Generell ist man seitens der Anzuhörenden bereit, sich im Rahmen seiner Möglichkeiten aktiv einzu
bringen und mitzuarbeiten, um Ergebnisse liefern zu können, die in die Fortentwicklung des Personalentwicklungskonzepts einfließen sollen.
Allgemein wurde die Notwendigkeit eines Personalentwicklungskonzepts unterstrichen. Gleichzeitig wurde aber auch Kritik an dem vorliegenden Personalentwicklungskonzept geäußert und die damit verbundene Hoffnung der Weiterentwicklung bzw. Überarbeitung des Konzepts zum Ausdruck gebracht, an der die Enquetekommission mitwirken solle.
Meine Damen und Herren! Ich möchte Ihnen nunmehr wesentliche Standpunkte der Anzuhörenden zu den Schwerpunktbereichen Schulen und Polizei schildern, die ausführlich in dem ersten Zwischenbericht beschrieben und dargestellt worden sind.
Zum Schwerpunktbereich Schulen. Von einer Vielzahl der Anzuhörenden wurde der Stellenabbau mit den einhergehenden Engpässen bei der bedarfsgerechten Unterrichtsversorgung an den Schulen kritisiert. Der vorgesehene Neueinstellungskorridor wurde als zu gering eingeschätzt, um den etwa ab dem Jahr 2012 sprunghaft ansteigenden Lehrerbedarf, der zur gleichen Zeit auch bundesweit eintreten wird, abdecken zu können.
Aufgrund der problematischen Nachwuchsgewinnung wurde in diesem Kontext auch auf die Qualität und die Quantität der Lehrerbildung bzw. auf Anpassungen und Überarbeitungen von Lehrinhalten des Lehrerstudiums verwiesen. Förderndes Leistungspotenzial besteht unter anderem aber auch hinsichtlich der Novellierung des Dienst- und Tarifrechts.
Zum Schwerpunktbereich Polizei. Auch hier ist die Situation eine ähnliche, wie ich es bereits für die Schulen beschrieben habe: Seitens der Anzuhörenden besteht Unzufriedenheit mit den Stellenabbauzahlen des Personalentwicklungskonzepts, vor allem damit, dass derzeit die Ermittlung des Personalbedarfs ausschließlich durch die Personaldichte bestimmt wird und dass keine belastungsorientierten Faktoren einbezogen werden.
Erhöhte Aufgabenbestände, Überalterung, unzureichendes Einstellungspotenzial von Nachwuchskräften, ein erheblicher Aus- und Weiterbildungsbedarf sowie unzureichende Beförderungen standen ebenfalls im Fokus der zahlreichen Redebeiträge. Interessante und wichtige Ansätze zur Leistungssteigerung und zur Erhöhung der Motivation sowie zu Effizienzreserven wurden von den Anzuhörenden zum Ausdruck gebracht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben uns bemüht, die Anhörungen in dem Bericht möglichst zielorientiert und aussagekräftig darzustellen. Entsprechende Übersichten sollen Ihnen dabei einen komprimierten Eindruck vermitteln.
Um dem Landtag nachhaltige Lösungsansätze bezüglich der zuvor genannten Schwerpunktbereiche zu liefern, hat die Enquetekommission die Meinung und die Vorschläge der Anzuhörenden aufgegriffen. Von den Fraktionen sind diverse Empfehlungen und Vorstellungen zur Personalentwicklung formuliert worden, die Sie dem Bericht im Einzelnen entnehmen können.
Da das Personalentwicklungskonzept einer stetigen Fortschreibung bzw. Aktualisierung unterliegt, möchte ich in diesem Kontext darauf hinweisen, dass aufgrund der nun vorliegenden zweiten Überarbeitung des Personalentwicklungskonzepts in dem ersten Zwischenbericht
keine abschließende Bewertung der Bereiche Schulen und Polizei erfolgen konnte. Daher werden die zum Zeitpunkt der Erstellung des ersten Zwischenberichtes abgegebenen Empfehlungen der Fraktionen nochmaligen Beratungen unterliegen, um dann eine abschließende Bewertung vornehmen zu können.
Inzwischen haben die Anhörungen der Justizverwaltung, speziell der Vertreter der Gerichte, der Staatsanwaltschaften und der Justizvollzugsanstalten stattgefunden. Zudem werden Vertreter weiterer Ressorts der Landesverwaltung angehört. Die Ergebnisse werden Sie im zweiten Zwischenbericht im März 2009 nachlesen können.
Zahlreiche Beratungen und Diskussionen werden die Arbeit der Kommission weiterhin bestimmen. Dabei werden auch wissenschaftliche Beratungen und länderübergreifende Betrachtungsweisen zu spezifischen Themen der Personalentwicklung zum Zwecke der Vergleichbarkeit eine wesentliche Rolle spielen.
Abschließend möchte ich es natürlich nicht versäumen, den beteiligten Ministerien nach - ich sage es einmal so - anfänglichen Start- bzw. Kommunikationsschwierigkeiten
- doch, das stimmt -, den Kommissionsmitgliedern, dem Ausschusssekretariat und insbesondere den zu den Anhörungen geladenen Gästen für die bisherige konstruktive Zusammenarbeit zu danken. Des Weiteren möchte ich mich auch bei der Hochschule Harz, vor allem bei dem Dekan des Fachbereichs Verwaltungswissenschaften, Herrn Professor Dr. Stember, für die intensive Begleitung und Unterstützung unserer Arbeit bedanken.
Nun möchte ich, bevor ich zum Schluss komme, noch kurz Werbung betreiben und Sie alle an das Fachsymposium zum Thema „Die Zukunft des Personalmanagements im öffentlichen Dienst“ erinnern, welches der Fachbereich Verwaltungswissenschaften der Hochschule Harz gemeinsam mit der Enquetekommission am 26. November 2008 an der Hochschule Harz durchführen wird. Ihnen allen ist die Einladung schon zugegangen. Ich würde mich natürlich über eine rege Teilnahme Ihrerseits freuen.
Nun möchte ich Sie bitten, den Ihnen vorliegenden ersten Zwischenbericht zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank der Abgeordneten Frau Rotzsch für die Einbringung. - Wir kommen zur Debatte. Die Landesregierung wollte gern zum Schluss sprechen. Als erstem Debattenredner erteile ich Frau Dr. Paschke von der Fraktion DIE LINKE das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, er kommt spät, aber er kommt - der erste Zwischenbericht der Enquetekommission. Dass er so dick ist, liegt nicht nur am Inhalt. Nein, es ist sozusagen ein Symbol dafür, welche dicken Bretter in der Enquetekommission gebohrt werden müssen.
Denn es geht, meine Damen und Herren, um die Qualität der mittel- und langfristigen Aufgabenerfüllung in diesem Land, um die Qualität des öffentlichen Dienstes und