Protocol of the Session on November 14, 2008

Wir haben in Sachsen-Anhalt auf der letzten Gesundheitskonferenz - alle Abgeordneten, die dort waren, haben es mitbekommen - den Beschluss gefasst, die Gesundheitsziele in Sachsen-Anhalt, die ja präventiv auf Inhalte ausgerichtet sind, um ein Versorgungsziel zu ergänzen. Das heißt, wir wollen gemeinsam mit allen Beteiligten im Gesundheitswesen weiter das Ziel verfolgen, dass die Versorgung in allen Regionen unseres Landes gesichert ist.

Dem dient auch ein spannendes Wettbewerbsprojekt, das wir dem Bundeswissenschafts- und Forschungsministerium zu verdanken haben. Frau Bundesministerin Schavan hat im vergangenen Jahr einen Wettbewerb für die Zukunftsregionen der Gesundheit in Deutschland ausgelobt.

Eine Vereinigung aus Sachsen-Anhalt aus verschiedenen Ebenen und Strukturen hat sich an dem Wettbewerb

beteiligt. Der Landkreis Harz, die Kassenärztliche Vereinigung, die AOK, die beiden Universitäten, die Städte Halle und Magdeburg, aber auch Wirtschaftsunternehmen und wissenschaftliche Vereinigungen waren maßgeblich daran beteiligt und haben für Sachsen-Anhalt unter der Moderation unseres Ministeriums ein Projekt unter dem schönen Namen „Transage“ zusammengestellt.

„Transage“ bedeutet: Transformation der medizinischen Versorgung in einer alternden Gesellschaft. Das heißt, wir wollen neue Versorgungsstrukturen entwickeln und erproben, wollen unter anderem dem medizinischen Versorgungszentrum ein virtuelles Versorgungszentrum mit Telemedizin an die Seite stellen.

Wir haben mit diesem Projekt für Sachsen-Anhalt bei der ersten Stufe des Bundeswettbewerbs einen Zuschlag erhalten. Wir waren unter den 20 ausgewählten Projekten und haben jetzt die Möglichkeit, das Projekt mit Bundesförderung zu klassifizieren, zu vervollkommnen und uns mit den anderen 19 Bewerbern im Frühjahr 2009 in die zweite Runde zu begeben. Am Ende wird das Bundesministerium fünf Gewinner aus diesem Wettbewerb herausfischen, deren Projektumsetzung dann über fünf Jahre mit jeweils 10 Millionen € gefördert werden soll.

Wir hoffen sehr, dass das Land Sachsen-Anhalt mit unserem Projekt darunter sein wird, weil wir genau dort diese neuen Wege in der Versorgung erproben können. Ich sehe dabei auch noch die Notwendigkeit gesetzgeberischer Änderungen. Ich glaube schon, dass wir dann das Sozialgesetzbuch V hinsichtlich der Versorgungsstrukturen ändern müssen, aber dies aufgrund von Erfahrungen tun werden, die wir hoffentlich auch in Sachsen-Anhalt gewinnen werden.

Danke. - Frau Bull, dann Frau Dr. Hüskens.

Frau Ministerin, ich habe zwei kurze Fragen: Der MorbiRSA ist ja von den Krankenkassenarten unterschiedlich „herzlich“ begrüßt worden. Meine Frage ist deshalb: Welche Auswirkungen sehen Sie hinsichtlich des Geldflusses, wenn man die unterschiedlichen Kassenarten - also AOK, Angestelltenkrankenkassen - in SachsenAnhalt betrachtet?

Außerdem sprachen Sie von 2,7 Milliarden €, die es für die Honorarangleichung der Ärztinnen und Ärzte geben wird. Nach Ihrer Schätzung sollen 122 Millionen € davon nach Sachsen-Anhalt fließen. Meine Frage lautet: Sehen Sie Möglichkeiten, diese 122 Millionen € zu nutzen, um den ländlichen Raum hinsichtlich der ärztlichen Versorgung zu stärken?

Ich weiß, dass das nicht Ihre Aufgabe ist, sondern eine Aufgabe der Selbstverwaltung. Gibt das Gesetz aber nach Ihrer Auffassung etwas her, um nicht mit der Gießkanne vorzugehen, sondern um die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum tatsächlich ein Stück weit zu stärken?

Der Morbi-RSA wird entsprechend den Versicherten auf die Krankenkassen aufgeteilt. Wir werden in den nächsten zwei Wochen in etwa wissen, wie die Zuteilung aus

sehen wird. Dazu lässt sich im Moment noch nichts Genaues sagen.

Das Bundesversicherungsamt hat - das habe ich schon erwähnt - bis morgen Zeit, die Höhe der Grundpauschalen und der entsprechenden Zusatzpauschalen für diese 152 Risikogruppen festzulegen. Das wird dann die Grundlage der Berechnung des Betrages sein, der aufgrund der derzeitigen Versichertenstruktur bei jeder einzelnen Kasse bzw. bei den verschiedenen Kassenarten tatsächlich ankommt. Erst dann kann man bewerten, wer mehr bekommt, wer weniger bekommt und wer von der zusätzlichen Berücksichtigung der Krankenlast am meisten profitieren wird.

Die Steuerung des Bereichs der niedergelassenen Ärzte ist vonseiten des Staates nicht möglich. Nach meiner Kenntnis wird die Kassenärztliche Vereinigung bis Ende November darstellen, welche Praxis wie viel Geld aus diesem zusätzlichen Topf erhalten wird. Vermutlich werden alle davon profitieren, aber es ist noch nicht klar, nach welchem Verteilungsschlüssel dies geschehen wird.

Derzeit werden noch die Regelleistungsvolumina berechnet und in die Berechnung einbezogen. Es gibt Regeln, nach denen die Zuwendungen an die einzelnen Ärztinnen und Ärzte im niedergelassenen Bereich erfolgen müssen. Diese werden nicht ausgehebelt, sondern sie bleiben bestehen, sodass sich erst einmal in Bezug auf die Neuansiedlungen kein Effekt ergeben wird. Vielmehr ist es im moralischen und symbolischen Sinne so zu sehen, dass die Angleichung der Honorare in Ost und West im Wesentlichen gelungen ist.

Frau Dr. Hüskens.

Ich möchte noch einen ganz anderen Aspekt beleuchten. Eines der wesentlichen Elemente der Gesundheitsreform ist der Morbi-RSA. Um einen Ausgleich schaffen zu können, wird eine ganze Reihe von Daten der gesetzlich Versicherten benötigt. Diese werden in einer Behörde gesammelt.

Da im Augenblick im Bereich der Gesundheitspolitik insgesamt eine Datensammelwut - ich nenne nur die elektronische Gesundheitskarte - zu beobachten ist, möchte ich wissen, welche Maßnahmen, Anregungen und Forderungen die Landesregierung aufgemacht hat bzw. aufmachen wird, um die datenschutzrechtlichen Bedenken, die in diesem Bereich massiv erhoben worden sind, auszuräumen.

Nach meiner Kenntnis ist der Datenschutz in diesem Bereich wirklich beachtet worden. Die Verfahren zur Übermittlung von Patientendaten sind mit dem Datenschutzbeauftragten des Bundes und mit verschiedenen anderen Stellen auf Bundesebene so vereinbart worden, dass eine Pseudoanonymisierung der Daten der Versicherten stattfindet. Daher ist keine Zuordnung der an das Bundesversicherungsamt übermittelten Daten zu einzelnen Versicherten bzw. zu einzelnen Patientinnen und Patienten möglich. Dieser Weg der Zuordnung ist durch dieses pseudoanonymisierte Verfahren also ausgeschlossen.

Als Nächstes hat Herr Dr. Eckert das Wort, danach Herr Brumme, Frau Penndorf, Herr Kurze und Frau Dirlich, wenn wir das noch alles bis 10.30 Uhr schaffen. Ansonsten würde ich die Regierungsbefragung nach dieser Runde beenden wollen. - Bitte schön, Herr Dr. Eckert.

Frau Ministerin, das Wettbewerbsstärkungsgesetz enthält nicht nur den Gesundheitsfond, sondern es sieht auch eine Erweiterung der Mitwirkungsrechte der Patientenvertretungen vor. Meine Frage: Worin sehen Sie die Chance und wie bewerten Sie die Chance, als Patientenvertreter mit beratender Stimme, aber ohne Stimmrecht Einfluss auszuüben? - Das war die erste Frage.

Zur zweiten Frage. Mit diesem Gesetz wurde auch eine neue Vergabepraxis für Hilfsmittel eingeführt. Ausschreibungen, Preiswettbewerb zwischen den Anbietern und Kassen sowie spezifische Verträge schränken aus meiner Sicht nicht nur die Wahlfreiheit der Versicherten hinsichtlich der Anbieter ein, sondern beeinträchtigen nach ersten Erfahrungen auch die Qualität der Beratung und vor allem der bedarfsgerechten Versorgung. Ich befürchte, dass aufgrund des Kostendrucks, der mit der Einführung des Gesundheitsfonds auf die Kassen entsteht, das Problem noch verschärft wird. Davon betroffen sind nicht nur die Patienten, sondern auch die Leistungserbringer.

Meine Fragen: Welche Möglichkeiten zur Einflussnahme auf die Versorgungsqualität bei Hilfsmitteln sieht die Landesregierung? Wie kann der Gefahr der Beeinträchtigung der flächendeckenden und wohnortnahen Versorgung im ländlichen Raum durch Selektivverträge, die bestimmte Leistungserbringer von der Leistungserbringung für einzelne Kassen ausschließt, begegnet werden? Wie wird dabei die Anbietervielfalt gefördert?

Zunächst einmal finde ich es gut, dass es Patientenvertretungen gibt, die mit beraten können, sodass die Erfahrungen vonseiten der Patientinnen und Patienten im Gesundheitswesen platziert werden.

Der Umstand, dass diese kein Stimmrecht, sondern wirklich nur eine Beratungsfunktion haben, muss, so denke ich, ausgewertet werden. Es gibt die Patientenmitwirkung noch nicht so sehr lange. Deshalb halte ich eine Evaluierung in diesem Bereich für außerordentlich sinnvoll und auch notwendig, damit geschaut werden kann, ob das ausreichend ist, ob die Mitwirkungsmöglichkeit für die Patientenseite noch gestärkt werden muss, ob man damit zurecht kommt und ob der Einfluss so ausreichend ist, dass die Entscheidungsträger auch überzeugt werden, sodass keine weiteren Maßnahmen notwendig sind. Ich denke, das Verfahren muss zunächst einmal evaluiert werden.

Die Vorgabe der Ausschreibung gilt nicht nur für Hilfsmittel, sondern auch für andere Bereiche. Das Land hat praktisch keinen Einfluss darauf, nach welchen Verfahren diese Verträge dann abgeschlossen werden.

Wir stehen in engem Kontakt mit den Krankenkassen, aber auch mit der Versichertenseite und mit der Herstellerseite in Sachsen-Anhalt, um die Auswirkungen auf die Unternehmen in unserem Land, die Auswirkungen auf die Versorgungsstrukturen in unserem Land und um die

Qualität der Versorgung zu beurteilen. Dazu kann ich aber noch keine abschließende Bewertung vornehmen.

Ich weiß, dass es am Anfang relativ stark gerappelt hat. Mittlerweile ist, so glaube ich, das Vertragsgeschehen zu einem einigermaßen übersichtlichen Routinegeschehen geworden. Es muss also abgewartet werden, wie sich die Vertragsgestaltung im Bereich der Hilfs- und auch der anderen Heilmittel entwickelt. Dann muss überprüft werden, welche Auswirkungen das sowohl auf die Patientenseite als auch auf die Seite der Anbieter dieser Leistungen hat.

Danke sehr. - Herr Brumme.

Sehr geehrte Frau Ministerin, ich habe eine Frage zur Krankenhausfinanzierung. Wie schätzen Sie das Verhältnis der Basisfallwerte der Krankenhäuser zum Landesbasisfallwert ab dem Jahr 2009 ein, wenn die Krankenhausleistungen zukünftig nur noch über die reine DRG-Finanzierung honoriert werden bzw. bezahlt werden?

Welche Gefahren drohen unseren Häusern? - Wenn ich die Liste des VdAK, des Krankenkassenverbandes sehe, dann stelle ich fest, dass viele Häuser zunächst einmal mit einem beträchtlichen Minusbetrag ausgewiesen sind. Welche Strategie verfolgen Sie, um diesem zu begegnen?

Ich sehe auch, dass in erster Linie kommunale Häuser davon betroffen sind, und die anderen Häuser offensichtlich nicht in diesem Maße. An dieser Stelle sehe ich auch einen Schwerpunkt bei der Führung der kommunalen Häuser.

Wir haben in Sachsen-Anhalt einen Landesbasisfallwert, der im Vergleich mit anderen Bundesländern in der Mitte liegt. Wir sind nicht schlecht ausgestattet. Der Landesbasisfallwert beträgt 2 775 €. Dieser ist zwischen der Krankenhausgesellschaft und den Krankenkassenverbänden sowohl für 2008 als auch für 2009 ausgehandelt worden; er gilt also für beide Jahre.

Im Krankenhausfinanzierungsreformgesetz, in dem Entwurf zu diesem neueren Gesetz, das die Krankenhausfinanzierung verbessern soll, ist nun vorgesehen, dass zum Beispiel die Tarifsteigerungen für die Jahre 2008 und 2009 besser berücksichtigt werden sollen und dass auch eine Verpreislichung dieses Aspekts der Krankenhausfinanzierung erfolgen soll, dass es in die Landesbasisfallwerte hineingerechnet werden soll.

Es soll ein Orientierungswert errechnet werden, der die Finanzbedarfe der Krankenhäuser besser abbildet als das derzeitige Verfahren, in dem die Finanzierung der Krankenhäuser an die Veränderung der Beitragseinnahmen gekoppelt ist. Die so genannte Grundlohnrate spielt dabei die begrenzende Rolle.

Bereits seit dem Jahr 2005 ist diese strikte Anbindung an die Krankenhausfinanzierung etwas aufgeweicht worden, weil die Fallzahlentwicklung außerhalb des Budgets mit berücksichtigt wird, sodass die Krankenhäuser nicht mehr diese strenge Anbindung an die Grundlohnrate haben.

In der Tat gibt es eine Teilunterfinanzierung für eine Reihe von Krankenhäusern. Vor allem die Tarifsteigerungen der letzten Jahre sind nicht mehr ordentlich berücksichtigt worden.

Das Statistische Bundesamt ist damit beauftragt worden, einen solchen Orientierungswert für die Krankenhausfinanzierung zu entwickeln. Die Länder haben bei der Beratung über diesen Gesetzentwurf der Bundesregierung im Bundesrat gesagt: Wir wollen, dass dieser Orientierungswert, wenn er die Finanzierungsbedarfe der Krankenhäuser realistisch abbildet, auch zügig umgesetzt wird. Das heißt, er müsste ab dem Jahr 2010 gelten, sofern wir das Jahr 2009 als Übergangsjahr annehmen.

Frau Penndorf, danach Herr Kurze und zum Schluss Frau Dirlich.

Frau Ministerin, im Krankenhausfinanzierungsgesetz war die 0,5%-Finanzierungsregelung enthalten, wonach die Krankenkassen bei den DRG-Fällen stets einen Anteil von 0,5 % als Finanzierungsausgleich bekamen. Das ist ab 1. Januar 2009 nicht mehr der Fall. Ist dieser Umstand bei der Berechnung des Beitragssatzes von 15,5 % bereits berücksichtigt worden?

Ich habe zudem eine Frage zu der Verwaltungskostenregelung. Im Rahmen des GKV-Organisationsweiterentwicklungsgesetzes sollte eigentlich geregelt werden, dass die Verwaltungskosten in einem Verhältnis von 30 % zu 70 % aufgeteilt werden. Dieses Vorhaben wurde nicht umgesetzt. Die Regelung besagt jetzt, dass das Verhältnis 50 : 50 beträgt. Wie wirkt sich das vor allem auf die AOK aus? Denken Sie nicht, dass die 30:70-Regelung besser gewesen wäre?

Wir haben die 30:70-Regelung bevorzugt. Bei der 50:50Regelung kommt die AOK schlechter weg. Aber aufgrund der Mehrheitsverhältnisse war das nicht zu ändern.

Dass der so genannte Sanierungsbeitrag wegfällt, war unter der Voraussetzung, dass eine Anschlussregelung für die Krankenhausfinanzierung gefunden wird, im Wettbewerbsstärkungsgesetz bereits vorgesehen. Dieser Gesetzentwurf, der auch den Wegfall dieses Sanierungsbeitrages vorsieht, ist auf den Weg gebracht. Dieser Wegfall ist nach meiner Kenntnis vom Schätzerkreis bei der Empfehlung an die Bundesregierung für die Festlegung des Beitragssatzes berücksichtigt worden, sodass diese Finanzgröße mit eingeflossen ist.

Herr Kurze.

Frau Ministerin, wir hatten vor etwas längerer Zeit in diesem Hohen Haus bereits einen Beschluss gefasst, wonach wir prüfen wollten, inwiefern wir Stipendien ausloben können, um Medizinstudenten dazu zu bewegen, nach ihrem Studium bei uns im Land zu bleiben. Wie ist der derzeitige Stand dazu?

(Herr Gallert, DIE LINKE: Elektronische Fußfessel!)

Darüber bin ich mit dem Kollegen Kultusminister in einem engen Gespräch. Wir wollen eine Variante entwickeln, die für Sachsen-Anhalt ein Stipendiensystem darstellt, das auch die Abgrenzung zum Bafög-System sicherstellt. Wir wollen junge Leute, die Bafög-Empfängerinnen und - Empfänger sind, nicht davon ausschließen, dieses Stipendiensystem zu nutzen und eine Anschlusstätigkeit im Land Sachsen-Anhalt aufzunehmen. An dieser Stelle bedarf es jedoch noch Berechnungen hinsichtlich der angemessenen Höhe für ein Stipendium, da sonst ein Großteil von Studierenden aus diesem Reservoir, das grundsätzlich zur Verfügung stünde, herausfiele.

Außerdem muss geklärt werden, wie wir die anschließende Tätigkeit in Sachsen-Anhalt tatsächlich rechtssicher festlegen können und welche Regelungen wir für den Fall brauchen, dass ein junger Mensch, der das Stipendium in Anspruch genommen hat und sich eigentlich für eine mehrjährige Anschlusstätigkeit in SachsenAnhalt verpflichtet hat, diese Tätigkeit - aus welchen Gründen auch immer - doch nicht aufnimmt. Dabei können familiären Gründe oder auch andere Gründe eine Rolle spielen. Muss er das Stipendium in diesem Fall zurückzahlen und, wenn ja, nach welchem Modus und auf welcher Rechtsgrundlage? - Das sind die drei offenen Komplexe, die wir bearbeiten müssen. Aber wir sind dabei.

Danke sehr. - Bevor Frau Dirlich als letzte Fragestellerin ihre Frage stellt, begrüßen wir Schülerinnen und Schüler der Förderschule Burg. Seien Sie herzlich willkommen!