Die gewonnenen Erkenntnisse sind im Übrigen wissenschaftlich auch nicht so stark abgesichert, dass von einem repräsentativen, statistisch relevanten Rang gesprochen werden kann. Das liegt schon daran, dass die Beantwortung solcher Fragen natürlich freiwillig ist, sodass wir manchmal stereotyp sagen mussten: Uns liegen hierzu keine Daten vor bzw. ihre Erfassung ist nicht möglich. Ich finde, es ist mein gutes Recht, dann auch darauf aufmerksam zu machen.
Die Kultur in Sachsen-Anhalt ist geprägt vom Zusammenspiel öffentlichen und privaten Handelns. Das Spektrum reicht von staatlich getragenen und kommunal getragenen Kultureinrichtungen über öffentliche und private bis hin zum bürgerschaftlichen Engagement. In den Leitlinien zur Gestaltung der Kulturpolitik, die wir vor nicht allzu langer Zeit erörtert haben, sind allgemeine konzeptionelle Vorstellungen dazu niedergelegt.
In diesem Zusammenhang wird auf die Prinzipien Subsidiarität, Dezentralität und Pluralität gesetzt. Diese Prinzipien bilden die Grundlage für verantwortungsbewuss
Ich finde es sehr wichtig, dass dabei die Autonomie der Kultureinrichtungen und der Künstlerinnen und Künstler unbedingt zu respektieren ist. Das ist einer der Gründe, weshalb ich nicht steuernd eingreife, sondern anregend, entwickelnd und durch die Platzierung der Landesinteressen, nicht aber durch subtile Vorgaben, bei denen ich am Ende noch Spielpläne abzeichnen müsste. Das würde ich niemals tun.
Die so genannte kulturelle Daseinsvorsorge gehört zum Kernbereich kommunaler Selbstverwaltung. Natürlich müssen wir diesen Begriff im Sinne eines kulturpolitischen Vokabulars verstehen; denn im juristischen Sprachverständnis wäre das sonst problematisch interpretierbar - denken wir nur an den Kontext zur Wettbewerbsfreiheit im Rahmen von EU-Bestimmungen oder an beihilferechtliche Fragen.
In den Vorbemerkungen zu unserer Antwort habe ich versucht, diesem Sachverhalt gerecht zu werden. Um Missverständnisse zu vermeiden, kann man sich, glaube ich, darauf verständigen, dass die Kulturförderung grundlegend auf die Erfüllung des Verfassungsauftrags gemäß Artikel 36 durch Land und Kommunen bezogen ist.
Meine Damen und Herren! Zur Sicherung der kulturellen Daseinsvorsorge sind nach Auffassung der Enquetekommission folgende Schritte erforderlich: erstens die Errichtung bzw. der Erhalt von Kultureinrichtungen, zweitens die Förderung von Kunst und Kultur und kultureller Bildung, drittens die Initiierung und Finanzierung kultureller Veranstaltungen und schließlich viertens die Gestaltung angemessener Rahmenbedingungen für die aktiv Beteiligten, in Sonderheit für die Künstlerinnen und Künstler und die Angehörigen der Kulturberufe einschließlich freier Kulturträger und Kulturwirtschaft.
Die Fragen nach inhaltlichen Konzepten für die einzelnen Sparten aber obliegen den Einrichtungen und den Trägern selbst. Es muss also berücksichtigt werden, ob sich die Kultureinrichtung in Landesträgerschaft, in kommunaler oder in freier Trägerschaft befindet.
Natürlich ist dabei die Landesregierung bzw. das zuständige Fachressort stets ein Partner des Dialogs. Vom Land, aber auch vom Kultursenat Sachsen-Anhalts und von den Fachverbänden sind bereits in zahlreichen Beratungen kulturpolitische Empfehlungen zur Bündelung von Kapazitäten, zur Vernetzung der Angebote sowie zur Kooperation der Kultureinrichtungen untereinander gegeben worden.
Grundsätzlich geht es darum, dass ein Angebot an kulturellen Leistungen und an kultureller Bildung sichergestellt wird, das sowohl kulturellen Qualitätsansprüchen genügt als auch - was mir sehr, sehr wichtig ist - eine breite kulturelle Teilhabe in den Regionen ermöglicht.
Weitere Gesichtspunkte, die für kulturpolitische Zielsetzungen und Maßnahmen relevant sind, betreffen das Stichwort „kulturelle Vielfalt“, deren Schutz eine eigene Unesco-Konvention gewidmet ist. Deswegen verlangt die Kulturförderung auch die Berücksichtigung regionaler Besonderheiten, kulturhistorischer Bezüge und Traditionen, die keineswegs immer mit den jeweiligen infrastrukturellen Gegebenheiten vor Ort korrespondieren.
Denken wir etwa an das Weltkulturerbe, das sehr oft in Regionen liegt, die nicht gerade von Reichtum gekenn
zeichnet sind. Also müssen wir hier ausbalancieren, Schwerpunkte setzen, uns an Programmarbeit beteiligen und vor allem die Verantwortung wahrnehmen, diese Stätten des Weltkulturerbes zu erhalten, zu fördern und dem Publikum aufzuschließen.
Eine weitere Fassette des Themas bilden die modernen Medien, denken wir nur an den öffentlichen Rundfunk, denken wir an die Kultureinrichtungen, die sich mit der Medienkonkurrenz ernsthaft auseinandersetzen müssen. Wir werden das nachher noch beim Tagesordnungspunkt „Digitale Bibliotheken“ hören. Deswegen verkürze ich das für diesen Moment.
Kunst und moderne kulturelle Angebote zeichnen sich oft auch durch ihre Einmaligkeit und zeitliche Begrenzung aus. Viele bedeutende Kunst- und Kulturereignisse sind unwiederholbar. Deshalb ist es auch manchmal schwierig, Kriterien, die auf Dauerhaftigkeit, Nachhaltigkeit, Qualität und ausgewogene regionale Verteilung gerichtet sind, zu formulieren. Gleichwohl müssen wir das tun, um dann auch eine Ausbalancierung kultureller Höhepunkte über das Land hinweg gewährleisten zu können.
Das versucht die Landesregierung, indem sie sachgerechte und qualitative Parameter für die Kulturförderpolitik mit den jeweils Betroffenen aushandelt und diese dann auch in so genannten Zielvereinbarungen, nämlich in Theaterverträgen, niederlegt. Dabei geht es natürlich auch um Augenmaß, um Realitätssinn und um möglichst große Gestaltungsspielräume für die Träger, damit sich diese als Kunst- und Kulturstätten selbst profilieren können.
Natürlich geht es auch um Wettbewerb, und angesichts begrenzter finanzieller Ressourcen kann nicht jedes kulturelle Vorhaben unterstützt werden. Die Initiatoren von Kulturprojekten bzw. die Kultureinrichtungen müssen also schon mit plausiblen Konzepten die Fördermittelgeber davon überzeugen, dass der kulturpolitische Zuwendungszweck optimal erfüllt wird und dass - jetzt für uns betrachtet - das Landesinteresse Beachtung findet.
Mit der Kunststiftung Sachsen-Anhalt zum Beispiel haben wir im Land inzwischen eine Institution, die sehr innovative Fördermethoden entwickelt, zum Beispiel durch eigene Initiativprojekte. Aber auch die Fachbeiräte, die an Förderentscheidungen mitwirken, verfügen über ein entsprechendes Problembewusstsein, über Kompetenz und Aufgeschlossenheit. So oder so ist die Kultur nicht nur von guten Ideen, sondern auch von finanziellen Ressourcen abhängig.
An dieser Stelle möchte ich gern einflechten, dass es nicht viel nützt, wenn wir hier jeweils Punkte erörtern, die alle darauf hinauslaufen, dass wir mehr Geld benötigen. Diese Auffassung teile ich zwar, gleichwohl sehe ich den begrenzten Rahmen, die Konfrontation mit anderen Gestaltungszielen der Landesregierung oder zumindest die Konkurrenz. Dies müssen wir im Rahmen einer politischen Prioritätensetzung oder im Rahmen einer Debatte über die Prioritäten ausbalancieren.
- Selbstverständlich, natürlich. - Diesbezüglich hat das Parlament einmal parteiübergreifend Positionen vertreten, die mir jedenfalls alles andere als unsympathisch waren - um es einmal so zu formulieren. Das war auch allen Beteiligten, so glaube ich, irgendwie klar.
Letzten Endes haben wir deutliche Grenzen zu respektieren. Diesbezüglich muss ich, ob mir das angenehm und komfortabel ist oder nicht, auch Fragen der Wirtschaftlichkeit aufwerfen. Dort haben wir im Moment in der Tat beispielsweise die Diskussion über die Staatskapelle Halle. Einige Kolleginnen und Kollegen sind heute hier zu Gast und verfolgen die Diskussion. Sie haben heute Morgen im Übrigen auf eine ausgesprochen heitere und trotzdem sehr ernsthafte Weise, nämlich nicht durch lautes Geschrei, sondern durch Musik, ihren Anspruch auf die Respektierung ihrer Interessen geltend gemacht. Mir hat das gefallen und ich nehme das sehr ernst.
Aber es bleibt gleichwohl das Problem bestehen, dass wir die Staatskapelle Halle, also das Opernhausorchester und die Philharmonie zusammengenommen, in den letzten Jahren mit einer Summe gefördert haben, die 40 % über den vergleichbaren Oberzentren Dessau und Magdeburg lag.
Es ist klar, dass man als zuständiger Kultusminister irgendwann unter einen gewissen, legitimen Druck vonseiten der Abgeordneten gerät, dies ein bisschen auszubalancieren - übrigens nicht zu nivellieren. Diesbezüglich stehe ich ganz und gar für Sie ein. Wir haben nicht drei gleiche A-Orchester im Land, sondern wir haben höchst unterschiedlich gewachsene Angebotsprofile und Traditionen, die das Parlament und die Landesregierung durchaus zu respektieren imstande sind.
Gleichwohl muss man schauen, wie weit die Schere eigentlich aufgeht. In Bezug darauf bin ich einfach in Sorge und sah mich veranlasst, diese Förderrelation vorsichtig und mit Augenmaß ein bisschen auszubalancieren.
Lieber Herr Gebhardt, ich habe nur einmal kurz in den Text gesehen und habe schlagartig das Wort „Staatskapelle“ - nur das eine Beispiel auf Seite 28 - gefunden - das nur am Rande. Ich habe es einfach einmal probiert; denn letzten Endes - -
- Herr Fraktionsvorsitzender, wer hat denn angefangen, mich zu ermutigen, Wörter auszuzählen? Ich kann Ihnen auch sagen, wovon das kommt: Wir haben tatsächlich nur zwei Orchester, die ausschließlich sinfonisch tätig sind, also nicht an ein Musiktheater gebunden sind und nicht in einem Kontext mit der Opernhausbespielung und dergleichen stehen. Dabei handelt es sich, ob man will oder nicht, um Wernigerode und Schönebeck. Das darf man doch sagen.
Ansonsten gibt es - das steht auf Seite 28; Ihr Fraktionsvorsitzender überprüft gerade meine Angaben - den Verbund Oper/Staatskapelle. Und genau das ist es, was wir fördern.
Wir fördern im Übrigen auch nicht jede einzelne Spielstätte in einem Oberzentrum, sondern wir fördern den Träger.
Wir versuchen, diese Förderung im Hinblick auf die Verteilung in die Hände der Kommunalautonomie zu legen. In Halle gibt es eine Diskussion darüber, ob man zwei Sprechtheater benötigt. Magdeburg hat eine solche Entscheidung getroffen.
Man muss schauen, wie man das ausbalanciert. Ich kann hier nur Anregungen geben, ich kann keine Vorschriften machen. Ich werde bestimmt nicht die Rolle eines Kulturministers übernehmen, der sozusagen die kommunale Autonomie übersteuert und den Leuten vor Ort Vorschriften macht.
Im Übrigen ist es auch jetzt noch so - auch das muss ich sagen -, dass die hallesche Staatskapelle mit den neu entworfenen Theaterverträgen, die wir demnächst im Kabinett erörtern werden, immer noch ein Drittel der gesamten Theater- und Orchesterförderung des Landes für sich in Anspruch nehmen kann. Ich halte das für beträchtlich.
Wenn ich mehr Geld zur Verfügung hätte, dann würden auch alle, einschließlich der Staatskapelle, mehr bekommen, aber ganz gewiss nicht nur die Staatskapelle, weil ich das einfach nicht rechtfertigen kann. Was soll ich denn machen? Auch das muss also deutlich ausgesprochen werden.
Ich habe auch bei vielen Gesprächen mit Mitgliedern des Orchesters durchaus Verständnis für diese Argumentationsbasis gefunden. Natürlich ist ein Orchester, welches künftig möglicherweise auf 99 Mitglieder begrenzt wird, bei dem Aufgabenprofil in Halle zu klein. Das sehe ich allerdings auch; denn sie müssen die Oper bespielen, sie müssen das Händel-Festspiel-Orchester sozusagen aufrechterhalten und sie müssen natürlich sinfonisch arbeiten. Ich denke schon, dass man darüber noch einmal reden muss.
Unter der Voraussetzung, dass die Mitglieder des Orchesters für einen ausbalancierten, klugen und auch irgendwie verantwortungsbewussten Haustarifvertrag ansprechbar sind - sie haben mir signalisiert, dass sie für eine solche Gesprächsgrundlage ansprechbar sind -,
kann man, glaube ich, durchaus ein Orchester in der Größenordnung von Düsseldorf, Köln oder Stuttgart vorhalten, weil die Aufgabenprofile vergleichbar sind. Im Übrigen arbeiten fast alle Orchester in Deutschland - mit ganz wenigen Ausnahmen - auf der Basis von Haustarifverträgen.
Also, möglich ist das durchaus, aber ich kann der Stadt keine Vorschriften machen. Ich kann mich nur in dieses Gespräch hineinbegeben und dies habe ich der Stadt Halle ausdrücklich angeboten. Ich möchte, dass der Orchestervorstand von Anfang an in diese Gespräche einbezogen wird. - So viel vielleicht.
Ich wäre froh, wenn Sie sich im Parlament weiterhin aktiv und engagiert daran beteiligen würden, für eine angemessene finanzielle Ausstattung des Kulturetats unseres Landes zu sorgen. Zum Glück wird in SachsenAnhalt die Kultur partei- und ressortübergreifend als wertvolles Gut angesehen. Die Rendite aus diesem Reichtum kommt schließlich uns allen zu Gute. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. - Der erste engagierte Abgeordnete, Herr Gerry Kley, hat bereits um das Wort gebeten.
Bevor ich Herrn Kley das Wort erteile, möchte ich Damen und Herren der Stadtverwaltung Magdeburg auf der Südtribüne begrüßen. Herzlich willkommen!
Sehr geehrter Herr Minister, Sie hatten vorhin auf den Legitimationsdruck hingewiesen, dem Sie sich ausgesetzt sähen, wenn Sie eine Institution besonders fördern würden, weil die Abgeordneten sicherlich kein Verständnis dafür hätten. Wie kommt eigentlich Ihre Kollegin in Sachsen mit der Förderung der Semperoper, des Gewandhausorchesters oder des Schauspielhauses Leipzig mit einem deutlich höheren Anteil zurecht und mit der klaren Bezeichnung als Landesensemble?