Protocol of the Session on November 13, 2008

Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Gesetz, weil ich es für ein gutes Gesetz halte und weil damit die Kostenfrage für die Kommunen eindeutig geregelt ist. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Herr Bommersbach. - Damit ist die Debatte beendet. Wir stimmen jetzt ab. Wenn niemand eine Einzelabstimmung wünscht, fasse ich die Abstimmung über die selbständigen Bestimmungen zusammen. - Dann können wir das so machen.

(Unruhe)

Wer stimmt zu? - Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Wie angekündigt enthalten sich die Oppositionsfraktionen. Die Koalitionsfraktionen haben zugestimmt. Damit ist das so beschlossen.

Nun stimmen wir ab über die Gesetzesüberschrift und zugleich über das Gesetz in seiner Gesamtheit. Wer stimmt zu? - Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Gleiches Abstimmungsverhalten wie eben. Damit ist dieses Gesetz so beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 4 ist erledigt.

Meine Damen und Herren! Wir haben einen zeitlichen Vorlauf. Es wird vorgeschlagen, die Tagesordnungs

punkte 16 bis 19 heute noch abzuhandeln. Die meisten haben schon zugesagt. Klären Sie bitte, dass dann auch die Berichterstatter im Haus sind.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 5 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und anderer Gesetze

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 5/901

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres - Drs. 5/1568

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drs. 5/1594

Die erste Beratung fand in der 27. Sitzung des Landtages am 11. Oktober 2007 statt. Berichterstatterin ist die Abgeordnete Frau Silke Schindler. Bitte sehr.

Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der 27. Sitzung am 11. Oktober 2007 hat der Landtag den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und anderer Gesetze, einen Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 5/901, zur federführenden Beratung in den Innenausschuss überwiesen. Mitberatend wurde der Ausschuss für Finanzen beteiligt.

Die Landesregierung verfolgte mit diesem Gesetzentwurf zum einen das Ziel, den freiwilligen Zusammenschluss zu Einheitsgemeinden finanziell zu unterstützen. Zum anderen machte der Zusammenschluss der Städte Dessau und Roßlau eine finanzielle Folgeregelung für die Verschiebung zwischen den kommunalen Gruppen erforderlich.

Darüber hinaus soll auf die Kofinanzierung von Straßenbauprojekten aus Mitteln der Investitionshilfe mittelfristig verzichtet werden. Die Finanzierung der Suchtberatungsstellen sollte zur Verfahrensvereinfachung in das FAG überführt werden. Außerdem bietet das 1995 in Kraft getretene Finanzausgleichsgesetz weiteres Optimierungspotenzial in der Durchführung.

Der Innenausschuss befasste sich erstmals in der 26. Sitzung am 25. Oktober 2007 mit dem Gesetzentwurf und verständigte sich zum Verfahren. Im Ergebnis der Beratung wurde beschlossen, am 19. November 2007 eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchzuführen. Diese Anhörung fand am Nachmittag des 19. November 2007 in öffentlicher Sitzung statt.

(Unruhe)

Es ist etwas zu laut im Raum.

Zur Anhörung wurden unter anderem die kommunalen Spitzenverbände, der Landesrechnungshof SachsenAnhalt, die Finanzministerien der Länder Thüringen und Sachsen sowie Sachverständige und Verbände eingeladen.

Nach erfolgter Anhörung und nach der Vorlage der Niederschrift über die Anhörung erfolgte eine weitere Beratung des Gesetzentwurfs in der 28. Sitzung am 22. November 2007. Zu Beginn der Beratung sprach sich der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion dafür aus, das Gesetz zum 1. Januar 2008 in Kraft treten zu lassen, weil bestimmte Anpassungen notwendig sind und nicht aufgeschoben werden können.

Eine grundlegende Überarbeitung des Finanzausgleichsgesetzes sollte auf der Grundlage des von der Landesregierung bereits angekündigten weiteren Gesetzentwurfs zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden.

Die Fraktion DIE LINKE regte an, wegen der zahlreichen nicht geklärten Fragen die Teile des Gesetzentwurfs, die am 1. Januar 2008 in Kraft treten mussten, in das Haushaltsbegleitgesetz aufzunehmen. Die anderen im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen sollten erst nach umfassender Erörterung auf der Grundlage eines weiteren Gesetzentwurfs in Kraft gesetzt werden.

Der Anregung der SPD-Fraktion folgend, wurde der Gesetzentwurf nach einer ausführlichen Debatte zur Abstimmung gestellt. Mit 8 : 4 : 0 Stimmen wurde dem mitberatenden Ausschuss für Finanzen die Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung empfohlen.

In der 30. Sitzung des Ausschusses für Inneres am 29. November 2007 verständigten sich die Ausschussmitglieder darauf, dass den Fraktionen jeweils ein Exemplar des vom Ministerium vorgelegten Orientierungsdatenerlasses zur Verfügung gestellt wird. Am 30. November 2007 wurde den Referenten der Fraktionen jeweils ein Exemplar überlassen.

Weil die beabsichtigte Beratung des Gesetzentwurfs in der 45. Sitzung des Ausschusses für Finanzen am 29. November 2007 nicht stattfand, verzichtete der Innenausschuss in der 31. Sitzung am 5. Dezember 2007 auf eine abschließende Beratung und auf die Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Landtag.

Der Bitte der SPD-Fraktion in der 41. Sitzung des Innenausschuss am 4. September 2008 entsprechend, erfolgte eine weitere Beratung des Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und anderer Gesetze in der 42. Sitzung am 25. September 2008. In Vorbereitung dieser Sitzung wurde den Ausschussmitgliedern am 24. September 2008 ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD elektronisch zur Kenntnis gegeben. Ein gedrucktes Exemplar dieses Änderungsantrages wurde den Ausschussmitgliedern zu Beginn der Sitzung am 25. September 2008 als Tischvorlage übergeben.

Zur Begründung des Änderungsantrages führten die Koalitionsfraktionen aus, durch die Änderung von Nr. 2 Buchstabe a des Artikels 1 erreichen zu wollen, dass der Ausgleich der für die kreisfreien Städte vorgesehenen Erhöhung ihres Anteils nicht zulasten der zentralen Orte im kreisangehörigen Bereich erfolgen soll. Zur Stärkung der Mittelzentren soll der Zuschlag um drei auf elf Prozentpunkte erhöht werden. Diese Änderung soll zunächst nur für das Jahr 2009 gelten. Danach ist eine Anpassung an die Festlegungen in einer FAG-Änderung vorgesehen.

Die unter Nr. 14 in Artikel 1 vorgesehene Änderung des § 21 Abs. 1 FAG trägt der Tatsache Rechnung, dass die bisherige pauschale Kostenregelung im Finanzaus

gleichsgesetz durch ein pauschaliertes Verfahren im Aufnahmegesetz ersetzt worden ist. Deshalb ist die Anpassung des § 21 Abs. 1 FAG erforderlich.

Darüber hinaus ist die Streichung einiger Nummern in Artikel 1 vorgesehen, da die Änderungen teilweise mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2008 beschlossen worden sind bzw. in eine weitere Änderung des FAG einfließen sollen. Die Änderung des Artikels 4 macht deutlich, dass das Gesetz nur für das Jahr 2009 gelten soll.

Der Änderungsantrag wurde nach kurzer Diskussion mit 8 : 1 : 2 Stimmen angenommen.

Im Ergebnis der Beratung verabschiedete der Innenausschuss in der Sitzung am 25. September 2008 mit 8 : 0 : 3 Stimmen eine weitere vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Finanzausschuss. Darüber hinaus kam der Ausschuss überein, die vorläufige Beschlussempfehlung den kommunalen Spitzenverbänden mit der Bitte zu übersenden, sich bis zur abschließenden Beratung des Innenausschusses über den Gesetzentwurf am 23. Oktober 2008 hierzu schriftlich zu äußern.

Mit Schreiben vom 9. Oktober 2008 erhielt der Innenausschuss eine Synopse mit den rechtsförmlichen Anmerkungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes.

Der Finanzausschuss befasste sich in der 58. Sitzung am 15. Oktober 2008 mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und anderer Gesetze und der vorläufigen Beschlussempfehlung des Innenausschusses vom 25. September 2008. Er schloss sich dieser vorläufigen Beschlussempfehlung mit 7 : 0 : 4 Stimmen an.

Am 16. Oktober 2008 wurde den Mitgliedern des Innenausschusses ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE übergeben. Die Stellungnahme des Landkreistages Sachsen-Anhalt vom 21. Oktober 2008 sowie die des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt vom 22. Oktober 2008 zur vorläufigen Beschlussempfehlung des Innenausschusses vom 25. September 2008 lagen dem Ausschuss rechtzeitig vor und konnten daher bei der abschließenden Beratung des in Rede stehenden Gesetzentwurfs in der Drs. 5/901 in der 43. Sitzung am 23. Oktober 2008 berücksichtigt werden.

Vor Beginn dieser Sitzung teilte die Fraktion DIE LINKE dem Innenausschuss mit, dass der Änderungsantrag vom 16. Oktober 2008 zurückgezogen wird. Gleichzeitig wurde dem Ausschuss ein neuer Änderungsantrag überreicht. Dieser wurde als Tischvorlage an die Ausschussmitglieder verteilt. Die Fraktion DIE LINKE schlägt in ihrem Änderungsantrag insbesondere eine Veränderung der Berechnungsmodalitäten der Steuerkraftmesszahlen vor. Dieser Änderungsantrag fand keine Zustimmung.

Nach einer ausführlichen Diskussion verabschiedete der Innenausschuss in der 43. Sitzung am 23. Oktober 2008 unter Berücksichtigung der rechtsförmlichen Änderungsvorschläge des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes mit 8 : 0 : 4 Stimmen die Ihnen in der Drs. 5/1568 vorliegende Beschlussempfehlung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Inneres bitte ich um Zustimmung zu der vorliegenden Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Danke, Frau Schindler. - Für die Landesregierung wird Herr Innenminister Hövelmann sprechen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat im letzten Jahr einen Gesetzentwurf zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und anderer Gesetze in den Landtag eingebracht. Dieser Gesetzentwurf beinhaltet neben einigen redaktionellen Anpassungen auch Änderungen bei der Binnenverteilung, der allgemeinen Zuweisungen und der Steuerkraftberechnung.

Ursächlich - das will ich in Erinnerung rufen - für die Veränderung der Binnenverteilung ist der Zusammenschluss der kreisfreien Stadt Dessau mit der damals kreisangehörigen Stadt Roßlau; denn nach der geltenden Rechtslage bleibt der prozentuale Anteil der drei kommunalen Gruppen an den allgemeinen Zuweisungen unverändert, obwohl durch den Zusammenschluss mehr als 13 000 Einwohner von der Gruppe der kreisangehörigen Gemeinden hin zur Gruppe der kreisfreien Städte verschoben wurden.

Aus diesem Grund sieht der Gesetzentwurf eine Anpassung der Binnenverteilung von einem Prozentpunkt zugunsten der kreisfreien Städte und zulasten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden vor. Dieser eine Prozentpunkt entspricht rechnerisch in etwa der Einwohnerzahl Roßlaus und macht etwa 13 Millionen € aus, die entgegen anderslautenden Annahmen zum weit überwiegenden Teil auch tatsächlich der Stadt DessauRoßlau zufließen und nur zu einem geringeren Teil den Städten Halle und Magdeburg.

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf eine stärkere Gewichtung der Mittelzentren vor, so wie es auch Bestandteil der Koalitionsvereinbarung von CDU und SPD ist.

Eine Änderung der Steuerkraftberechnung mittels fiktiver Hebesätze bei gleichzeitiger Umstellung auf das so genannte Nettoverfahren bei der Gewerbesteuerumlage fand im Rahmen der Anhörung der kommunalen Spitzenverbände nur zum Teil Zustimmung. Deshalb hat sich der federführende Ausschuss für Inneres darauf verständigt, zunächst auf Änderungen der Steuerkraftberechnung zu verzichten.

(Zustimmung von Herrn Tullner, CDU)

- Moment! - Diese soll erst in die nach der Koalitionsvereinbarung als zweiten Schritt vorgesehene stärker aufgabenbezogene Ausrichtung des kommunalen Finanzausgleichs einbezogen werden, den wir im kommenden Jahr im Rahmen der so genannten großen Novelle zum Finanzausgleichsgesetz auf den Weg bringen wollen.

(Herr Tullner, CDU: Schauen wir einmal!)

Jetzt können Sie klatschen. - Diese aufgabenbezogene FAG-Novelle, an deren Vorbereitung in der Finanzstrukturkommission zurzeit intensiv gearbeitet wird und von der ich weiß, dass sie ein besonderes Anliegen auch hier im Landtag ist, wird auch eine längerfristige Regelung zur Binnenverteilung enthalten. Im vorliegenden Entwurf ist diese nur für 2009 geregelt.