All die vielen Informationen, das Ringen in der Kommission um die Ergebnisse machten uns die Abarbeitung des Antrages der Fraktion DIE LINKE vom Juli 2007 nicht gerade einfach. Bevor die Föderalismuskommission ihre Arbeit beendet, müssen wir aber natürlich zu einem Beschluss kommen. Das haben wir gerade so geschafft.
Die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, über die es nunmehr abzustimmen gilt und die als Auftrag an die Regierung zu verstehen ist, hat wesentliche Kernpunkte dieses Diskussionsprozesses aufgenommen.
Punkt 1 - das muss immer und immer wieder angemahnt werden und ist unverzichtbar -: Die geltenden Regelungen zum bundesstaatlichen Finanzausgleich und zum Solidarpakt II dürfen nicht angetastet werden und müssen selbstverständlich bis zum Jahr 2019 bestand haben.
Punkt 2: Das Modell eines kooperativen Föderalismus und die Berücksichtigung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse. Auch dieser Punkt ist, denke ich, aus unserer Sicht unumstritten.
Punkt 3. Hierzu liegt der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor. Mein Kollege Herr Tullner hat schon gesagt, dass wir diesem Änderungsantrag nicht zustimmen werden.
„Zu unterstützen sind die Bestrebungen im Zuge der Föderalismuskommission II, konkrete und wirksame Schuldengrenzen einzuführen.“
Sie haben es vorhin mit der momentanen Finanzkrise begründet. Aber warum soll dieser Satz denn gestrichen werden? Mit der Formulierung ist unserer Meinung nach eine Flexibilität gegeben, die in bestimmten Haushaltsnotlagen Möglichkeiten eröffnet, und sie lässt unserer Meinung nach genügend Spielraum, um die Landesinteressen zu wahren.
„Wirksame Schuldengrenzen“ heißt doch nicht: Verschuldungsverbot ohne Wenn und Aber. Dann müssten wir ja konsequenterweise ein Verschuldungsverbot in die Verfassung aufnehmen, wie verschiedentlich bereits laut oder leise diskutiert wird - im Zuge der Finanzmarktkrise momentan wohl eher leise.
Außerdem entbindet uns die momentane schwierige und etwas ungewisse Situation nicht von der Pflicht, im Interesse der jetzigen und der nachfolgenden Generationen eine auf Dauer angelegte, nachhaltige Finanzpolitik zu betreiben, nämlich Haushaltskonsolidierung, Schuldentilgung und Schaffung von Freiräumen für die Lösung wichtiger gesellschaftspolitischer Anliegen.
Ich sage es an dieser Stelle auch immer wieder gern: Bei 20 Milliarden € Schulden und 1 Milliarde € Zinsen per anno gibt es aus meiner Sicht gar keine Alternative
zu wirksamen Schuldengrenzen. Deshalb muss Satz 2 unter Punkt 3 der Beschlussempfehlung auch drinbleiben.
Punkt 2 Ihres Änderungsantrages haben Sie sehr ausführlich und emotional begründet. Auch wir lehnen Sanktionen ab, werden dem Punkt aber trotzdem nicht zustimmen, weil es mehrere Überlegungen dazu gibt. Das sind ja nicht die Überlegungen, die zuletzt gekommen sind.
Wenn Sie sich die ganzen Papiere anschauen, dann sind darin viele Überlegungen, die auf Sanktionen abstellen, und auf Möglichkeiten dafür, was einem widerfahren kann, wenn man am Verfahren nicht festhält. Wir sind der Meinung, dass Ihr Grundanliegen unter Punkt 4 unserer Beschlussempfehlung erfüllt ist, nämlich:
„Die eigenständige Haushaltswirtschaft der Länder gemäß Artikel 109 ist nicht zur Disposition zu stellen.“
Damit sind die Eigenständigkeit der Länder und die Budgethoheit ihrer Parlamente garantiert. Ich meine, das ist eindeutig.
Ich denke, Punkt 5 unserer Beschlussempfehlung, die Berichterstattung über den Fortgang der Beratungen in den Ausschüssen für Finanzen und für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien, ist wohl selbstverständlich. So wie wir unseren Finanzminister bisher erlebt haben, können wir davon ausgehen, dass das auch erfolgt.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, ich bitte um Zustimmung zu der vorliegenden Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen ohne Änderungen. - Vielen Dank.
Frau Fischer, ich möchte schon darauf hinweisen, dass hinsichtlich der Begrenzung der Schuldenaufnahme in der aktuellen Diskussion gerade davon gesprochen wird, dass ein Schuldenverbot gesetzlich verankert werden soll. Bis vor 14 Tagen war es noch die Landesverfassung. Jetzt hat Herr Tullner gesagt, es müsse nicht unbedingt die Landesverfassung sein, sondern es könne auch die LHO sein.
Trotz alledem verstehen wir ehrlich gesagt nicht, wie man diese Forderung noch ernsthaft aufrechterhalten kann und gleichzeitig akzeptiert, dass die Bundesregierung eine Sicherung aller Spareinlagen verspricht und den Banken entsprechende Bürgschaften gibt.
An dieser Stelle muss man doch zumindest den Widerspruch artikulieren, wie man im gleichen Atemzug eine solche Schuldenbegrenzung realisiert, die an sich möglicherweise diskutabel ist, aber mit den Dingen, die wir jetzt erleben, beim besten Willen nicht mehr unter einen Hut zu bringen sind. Man kann entweder für das eine oder für das andere sein, aber nun einmal nicht für beides.
Ich meine schon, dass das eine die momentane Situation ist, die sehr schwierig ist, weil alle noch nicht wissen, worauf es am Ende hinausläuft. Das andere ist aber, gleichzeitig dafür zu sorgen, dass eine nachhaltige Finanzpolitik auch etwas mit Schuldenbegrenzung, mit Schuldenverbot und mit Schuldentilgung zu tun hat. Das eine hat mit dem anderen sehr wohl zu tun. Aber die derzeitige Situation ist, glaube ich, abzukoppeln von dem, was nachhaltige Politik betrifft.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will nicht verhehlen, dass die Liberalen mit der Föderalismusreform II Erwartungen verbunden haben, die, wenn man das Ganze im Augenblick beobachtet, wohl nicht erfüllt werden. Wir können uns mehr Wettbewerb zwischen den Bundesländern vorstellen.
Aber natürlich sind auch wir realistisch genug, um aus sachsen-anhaltischer Sicht zu wissen, dass ein reiner Wettbewerb zwischen den Bundesländern vom heutigen Standpunkt aus dafür sorgen würde, dass fast alle neuen Bundesländer und auch eine Reihe der alten Bundesländer dabei auf der Strecke bleiben würden. Ich denke, da ist auch eine gesunde Portion Egoismus an der Tagesordnung, sodass wir sagen, dass wir vernünftige Regelungen wollen. Deshalb werden wir der vorliegenden Beschlussempfehlung zustimmen.
Ich glaube, für uns alle ist klar, dass wir an den Regelungen zur Finanzierung des Aufbaus der neuen Bundesländer, die ausgehandelt worden sind, festhalten wollen und dass wir diese nicht zur Disposition stellen wollen, auch wenn das hin und wieder die eine oder andere nicht ganz unwichtige Kollegin der SPD in NordrheinWestfalen noch kraftvoll tut.
Herr Gallert, wir halten aber auch daran fest, dass sich dieses Land dazu bekennt, keine Neuverschuldung zu wollen. Ich halte das auch nicht für einen Zwiespalt, wenn ich sage: Im normalen Geschäft ist es ein Ziel unseres Landes, den Haushalt ohne Neuverschuldung aufzubauen. Ich glaube, dass das, was wir im Augenblick in der Landeshaushaltsordnung und in der Verfassung haben, eher bedeutet, dass man den Haushalt aufstellt plus dem, was man verfassungsmäßig noch darf.
Wenn ich zu einer Grenze eine Ausnahme hinzufüge, dann haben wir als Menschen die Tendenz, diese Ausnahme immer gleich mitzunehmen. Dazu brauchen wir uns nur den Verschuldungsstand anzusehen, den wir derzeit erreicht haben. Ich glaube, das ist nicht zukunftsfähig.
Dass wir versuchen, ohne Neuverschuldung auszukommen und einen Schuldenabbau vorhaben, dazu sind wir meiner Meinung nach auch gegenüber kommenden Generationen verpflichtet. Denn das, was wir jetzt tun, ist Leben auf Kosten unserer Kinder und Enkelkinder. Wir
Wir brauchen uns nichts vorzumachen. Wir ärgern uns doch heute schon im Finanzausschuss darüber, dass schon bevor wir auch nur Schnipp gemacht und etwas entschieden haben, knapp 1 Milliarde € aus dem Landeshaushalt weg ist, weil wir die Zinsleistungen erbringen müssen. Daher sind wir gehalten, eine Lösung zu finden.
Dass es dann Situationen gibt, Herr Gallert, in denen sich eine Bundesregierung verpflichtet fühlt, Bürgschaften auszusprechen, müssen wir zur Kenntnis nehmen. Ob das klug ist, weiß ich nicht. Ob das gut war, weiß ich auch nicht. Das wird die Zukunft zeigen.
Dass man solche Ausnahmen aber politisch formuliert, halte ich ebenfalls für menschlich. Die Kanzlerin wollte ganz offensichtlich mit dieser Aussage dazu beitragen, dass es nicht dazu kommt, dass die Bundesregierung die betreffenden Kosten in noch größerer Ordnung tragen muss. So sollte man das Signal verstehen. Ich glaube nicht, dass das verstanden werden kann als Abkehr von einer Konsolidierungspolitik. Ich hoffe zumindest, dass ich das richtig verstanden habe.
Den Änderungsantrag der LINKEN werden wir ablehnen, auch weil ich glaube, dass die dahin gehenden Forderungen, dass der Stabilitätsrat das Recht haben soll, in die Länder hineinzuregieren, bei den Ländern auf vehemente Ablehnung stößt.
Ich bin darüber hinaus der Auffassung, dass wir mit dem, was wir unter Punkt 4 unserer Beschlussempfehlung formuliert haben, klar machen, dass wir nicht vorhaben, uns in die Autonomie der Länder, in eine eigenständige Haushaltswirtschaft hineinregieren zu lassen. Das ist, glaube ich, der Ansatz, der uns alle eint. Deshalb werden wir der vorliegenden Beschlussempfehlung zustimmen. - Ich danke Ihnen.
Danke sehr, Frau Dr. Hüskens. - Wir kommen damit zum Abstimmungsverfahren. Zunächst stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 5/1550 ab. Wer diesem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Das sind alle anderen Fraktionen. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt worden.
Dann stimmen wir jetzt über die Beschlussempfehlung in der Drs. 5/1512, also in unveränderter Fassung ab. Wer dieser zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die FDP-Fraktion. Wer ist dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist die Beschlussempfehlung so angenommen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 18.
Meine Damen und Herren! Die letzten beiden Tagesordnungspunkte stehen an. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 20 auf:
Inbetriebnahme des Vattenfall-Kohlekraftwerks in der Lausitz und Konsequenzen für die Energiepolitik Sachsen-Anhalts
Einbringer ist der Abgeordnete Herr Miesterfeldt von der SPD-Fraktion. Danach spricht die Landesregierung und dann treten wir in die Debatte ein. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf unserem Planeten, in unserem Sonnensystem und weit darüber hinaus gibt es jede Menge Energie. Seit geraumer Zeit versucht der Mensch durch Energieumwandlung einen Teil davon für sich nutzbar zu machen, damit am Ende zum Beispiel Strom aus der Steckdose kommt.
Einer Meldung des Statistischen Landesamtes konnten wir vor einigen Tagen entnehmen, dass es in der jüngsten Vergangenheit zu einer 15-prozentigen Steigerung der Stromerzeugung im Land Sachsen-Anhalt gekommen ist, was allerdings gleichzeitig zu einer um 17 % höheren CO2-Emission aus Kraftwerken geführt hat.