Protocol of the Session on September 12, 2008

Nachzufragen ist, ob man vor dem Hintergrund der tatsächlichen Situation insbesondere der Landkreise von einer echten Konsolidierungspartnerschaft sprechen kann. Nach Auffassung unserer Fraktion wohl eher nicht. Zwar wurden in den Jahren 2004 bis 2007 deutliche Mehreinnahmen insbesondere bei den Gewerbesteuern erreicht, aber diese Mehreinnahmen konnten das strukturelle Defizit der Kommunen nicht ernsthaft verringern.

Im Jahr 2007 wurden die Mehreinnahmen in Höhe von rund 23 Millionen € vor allem durch die Erhöhung der Hebesätze der Gewerbesteuer erzielt. Alle Landkreise, die kreisfreien Städte und die Mehrzahl der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sind seit Jahren in der Haushaltskonsolidierung. Auch bei Beibehaltung der derzeit positiven Entwicklung der Kommunen wird es der Mehrheit nicht ernsthaft gelingen, bis zum Jahr 2013 das Konsolidierungsziel zu erfüllen, ausgeglichene Haushalte vorzulegen.

Bereits jetzt ist das Ende der Fahnenstange bei der Veräußerung von Vermögen und bei der Reduzierung der Finanzierung freiwilliger Aufgaben erreicht. Gradmesser ist eben nicht allein die Pro-Kopf-Verschuldung, wenn bewusst die hohen Kassenkredite ausgeblendet werden. Während die kreisfreien Städte Rückgänge in der Verschuldung pro Einwohner ausweisen, stieg der Anteil der Verschuldung der Landkreise von 26,15 % im Jahr 2005 auf 27,32 % im Jahr 2007.

Betrachtet man das Finanzierungssaldo des Jahres 2007, so wird sichtbar, dass es erhebliche Unwuchten zulasten der Landkreise gibt. Unsere Landkreise liegen mit 198 € übrigens über dem Bundesdurchschnitt, was die Verschuldung betrifft.

Besonders dramatisch ist die Situation im Vermögenshaushalt. Weisen die kreisfreien Städte noch ein positives Finanzierungssaldo aus, so sind die Landkreise und kreisangehörigen Gemeinden von einem negativen Finanzierungssaldo betroffen. Dies hat unmittelbar nachhaltige Folgen, insbesondere für die Investitionstätigkeit dieser Kommunen. Man kann schon jetzt nachlesen, auch in Pressemitteilungen: Der Innenminister gibt einen, ich sage einmal, Zuschuss zum Beispiel an den Saalekreis, um Straßenbaumaßnahmen zu finanzieren, weil der Saalekreis offensichtlich nicht mehr in der Lage ist, die 25 % Eigenanteil einzuwerben.

(Herr Tullner, CDU: Der Saalelandkreis?)

Die zusätzlich zur Kreditmarktverschuldung und Schuldenaufnahme aufgenommenen Kassenkredite sind ein Beleg für die chronische strukturelle Unterfinanzierung. Waren die Kassenkredite Anfang der 90er-Jahre noch eine Möglichkeit, um kurzfristige Finanzierungslücken zu überbrücken, so sind sie nunmehr eine dauerhafte Finanzierungsgrundlage.

Diese Kredite in Höhe von insgesamt rund 1 Milliarde € wirken im Zusammenhang mit der Gesamtverschuldung von 3 Milliarden € auch für die Folgejahre erheblich nach und sind allein durch Steuermehreinnahmen, drastischen Personalabbau sowie durch Effekte der Gemein

degebietsreform bis zum Jahr 2020 nicht kompensierbar.

Schaut man nach Niedersachsen, so stellt man fest: Die dortige Landesregierung hat bei freiwilligen Zusammenschlüssen von Landkreisen eine Übernahme von 75 % der Kassenkredite avisiert. Dies ist für unser Land utopisch und nicht realisierbar. So wären es nach unserer Berechnung rund 225 Millionen €, die das Land nach der Kreisgebietsreform den Kommunen, sprich: den Landkreisen zur Verfügung stellen müsste.

Ungeachtet dieser Tatsache bliebe jedoch die Handlungsoption, ähnlich wie bei der Finanzierung freiwilliger gemeindlicher Zusammenschlüsse, den Landkreisen zumindest finanzielle Anreize zur Überbrückung der derzeitigen finanziellen Notlage in Aussicht zu stellen.

Die Realität ist davon weit entfernt. So wird über umfängliche Anordnungsverfügungen, Ersatzvornahmen, Beanstandungen auch die letzte freiwillige Leistung der Landkreise der Haushaltskonsolidierung geopfert. Zumindest wird es durch die zukünftigen Kommunalaufsichten in Prüfung gestellt. Auch Aufwandsentschädigungen ehrenamtlicher Mandatsträger, die nun wirklich nicht mit Landtagsdiäten zu vergleichen sind, sollen darunter subsumiert werden.

Die kommunalen Mandatsträger sollen mit den Kürzungen ihrer nicht üppigen Entschädigungsleistung ihre Solidarität mit den übrigen Steuerzahlern dokumentieren und mit gutem Beispiel vorangehen - so die Empfehlung des Staatssekretärs des Innenministeriums. Eine solche Solidarität hat jedoch der Landtag bei seiner letzten Diätenerhöhung vermissen lassen.

Echte Konsolidierungspartnerschaft? - Im gleichen Atemzug spricht die Landesregierung von der Stärkung des kommunalen Ehrenamtes, von Maßnahmen, die Attraktivität der Übernahme ehrenamtlicher Verantwortung zu stärken.

Nein, meine Damen und Herren der Regierungskoalition, die drastische Reduzierung der Mandatsdichte durch die Kreisgebietsreform und durch die beabsichtigte Gemeindegebietsreform wird verknüpft mit einem freiwilligen Verzicht auf den mit der Übernahme kommunaler Mandate verbundenen Anspruch auf Entschädigung und Auslagenersatz.

Da hilft auch nicht die durch die Landesregierung gegebene Antwort auf die Kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Frau Knöfler, die in Aussicht stellt, dass die Menschen zu entsprechendem Engagement ermutigt und dafür die Bedingungen für ein Mitwirken ermöglicht werden sollen. Dazu soll eine Infrastruktur des Helfens geschaffen werden, die attraktiv ausgestaltet werden soll - mit welchen Mitteln auch immer.

Am Beispiel des Landkreises Stendal wird dazu Folgendes sichtbar: Aufgrund der Nichtgenehmigung des Kreishaushaltes befindet sich der Landkreis bis heute im vorläufigen Haushaltsvollzug.

(Zuruf von Herrn Gürth, CDU)

Das hat zur Folge, dass Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe genötigt sind, die derzeitigen Mitarbeiter zum 31. Dezember dieses Jahres zu kündigen. Es trifft aber auch Vereine der Straffälligenhilfe oder die notwendigen Streetworkerinnen.

Gleichzeitig kündigt das Landesverwaltungsamt die Einstellung der Zuwendungen des Landes Sachsen-Anhalt

zur Förderung von ambulanten Beratungs- und Behandlungsangeboten für Suchtkranke für den Fall an, dass der Landkreis keine geordnete Haushaltspolitik erreichen kann. Diese Art des Eingreifens hat nun wirklich nichts mehr mit Hilfe und Konsolidierungspartnerschaft zu tun.

Hier wird ein funktionierendes und notwendiges Netz sozialer Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge zerstört. Gerade in diesem Bereich ist eine langfristig angelegte Personalwirtschaft bestandsnotwendig. Man kann nicht wie beim Lichtanschalten davon ausgehen, dass ad hoc aufgelöste Strukturen plötzlich wieder entstehen und funktionieren; das ist ein Trugschluss.

Meine Damen und Herren! Nun zu einem anderen Themenkreis, zu dem der Kreisumlage. Da die Landkreise über keine nennenswerten eigenen Einnahmen verfügen, müssen sie sich zur Deckung ihres Finanzbedarfs an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden wenden und müssen diese Deckung über eine jährlich festzusetzende Umlage sicherstellen. Die Umlagehöhe differiert derzeit zwischen 40 % im Burgenlandkreis und 51 % im Landkreis Wittenberg. Stendal wird sich wahrscheinlich um die 48 bis 49 % einpegeln.

Wie bereits mein Fraktionsvorsitzender gestern zur Regierungserklärung ausführte, ist die Mehrzahl der kreisangehörigen Städte und Gemeinden trotz gestiegener Gesamteinnahmen aus der Gewerbesteuer nicht an dieser Entwicklung beteiligt.

Sollten nunmehr die Landkreise die zur Deckung notwendigen Einnahmen durch die Erhöhung der Kreisumlage rekrutieren, würden damit die beschlossenen Haushaltskonsolidierungsprogramme der betroffenen Kommunen nicht mehr umsetzbar sein.

(Herr Gürth, CDU: Bleibt es jetzt bei der Pro- blembeschreibung oder machen Sie auch noch einen Lösungsvorschlag?)

Das heißt, das strukturelle Defizit wird an den kreisangehörigen Bereich weitergereicht. Unter diesen Voraussetzungen können die kreisangehörigen Gemeinden nur in zwei Richtungen handeln: Das ist zum einen der weitere Verkauf von Einrichtungen der Daseinsvorsorge oder von Grundstücken - soweit vorhanden -, zum anderen die völlige Aufgabe von Leistungen des eigenen Wirkungskreises, freiwilliger Aufgaben.

Damit wird das verfassungsrechtlich verbriefte Recht auf kommunale Selbstverwaltung nicht nur abgeschafft, nein, die Städte und Gemeinden sind dann nur noch als staatliche Behörde tätig. Auf einen Gemeinderat kann man dann wohl auch verzichten, da ja nichts mehr zu entscheiden ist. Folglich greift dann auch die Argumentation des Innenministeriums: Wenn nichts mehr zu entscheiden ist, können auch die Entschädigungsleistungen für ehrenamtliche Mandatsträger eingespart werden.

Meine Damen und Herren! Sowohl die einer Kreisgebietsreform als auch die der beabsichtigten Gemeindegebietsreform zugrunde zu legenden neuen Aufgabenzuständigkeiten sind - das haben wir heute Morgen gehört - nach wie vor offen. Ob es nennenswerte Aufgabenübertragungen an den kommunalen Bereich geben wird, wird der beabsichtigte Entwurf des Gesetzes, der erst im September 2008 auf der Grundlage eines Kabinettsbeschlusses in Arbeit gehen wird und im Jahr 2008 noch den Landtag erreichen soll, beweisen müssen.

Inwiefern dann diese Aufgaben und die Zusammenlegung der ehemaligen Landkreise tatsächlich den finanziellen Handlungsspielraum erweitern und neue Handlungsspielräume eröffnen, bleibt also abzuwarten.

Was jedoch unabdingbar ist, ist die Darstellung der Auskömmlichkeit der allgemeinen Finanzzuweisungen für die den Kommunen übertragenen Aufgaben. Ich wiederhole die seit Langem von unserer Fraktion gestellte Forderung nach einer Definition der verfassungsmäßigen Grenze der finanziellen Mindestausstattung gemessen an den aufzunehmenden Aufgaben der Kommunen.

(Herr Tullner, CDU: Ist doch in Arbeit!)

Meine Damen und Herren! Zwischenzeitlich haben die kommunalen Spitzenverbände wiederholt auf die prekäre Finanzsituation der Kommunen, insbesondere auf die strukturellen Defizite, trotz gestiegener Einnahmen hingewiesen.

Die Evaluierung des FAG steht für das Jahr 2009 an. Ob und inwieweit es dabei zu tatsächlichen Verbesserungen für die Landkreise kommen wird, ist derzeit nicht abschätzbar. Aus diesem Grund beantragt unsere Fraktion die Erstellung eines Konzepts durch die Landesregierung, in dem dargestellt werden soll, wie kurzfristig die finanzielle Situation der Landkreise gestärkt und ihre Handlungsfähigkeit wiederhergestellt werden kann. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke, Herr Grünert, für die Einbringung. - Für die Landesregierung spricht Herr Innenminister Hövelmann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Verehrter Herr Grünert, ich will zumindest zwei Dinge richtigstellen: Zum einen möchte ich mich dagegen verwahren, das Innenministerium würde die Auffassung vertreten, dass man den Kommunen nur ausreichend Geld wegnehmen müsse, damit dann eine Argumentation zur Abschaffung oder zur Senkung der Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige gerechtfertigt sei.

(Zustimmung von Frau Fischer, SPD)

Dies ist nicht die Auffassung des Innenministeriums und sie wird auch so nicht vertreten. Deshalb will ich sie hier deutlich zurückweisen.

Zweitens. Wenn Sie schon den Landkreis Stendal als Beispiel nehmen, dann hätte ich es doch als ausgesprochen fair empfunden, wenn Sie mal hinter die Kulissen geschaut und gefragt hätten: Wie ist denn die Situation der kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Landkreis Stendal?

Es kann nämlich nicht sein, dass ein Landkreis sich nicht traut, die Kreisumlage auch nur anzufassen, in dem Wissen, dass 95 % aller Städte und Gemeinden im selben Landkreis eine ausgeglichene Haushaltssituation haben. Es kann nicht sein, dass die einen sagen: Weil wir die Auseinandersetzung mit den ehrenamtlichen Bürgermeistern im Kreistag nicht suchen wollen oder scheuen, reden wir über dieses Thema nicht und klagen eher beim Land über eine nicht ausreichende Finanzausstattung. Das, finde ich, ist kein fairer Umgang mit

einander, und ich glaube, das hätte der Vollständigkeit halber dazugehört.

(Herr Gürth, CDU: Richtig!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! DIE LINKE fordert eine Konzeption, wie kurzfristig die Finanzsituation der Landkreise in Sachsen-Anhalt verbessert werden kann.

Der Landesregierung ist daran gelegen, dass es uns in Kenntnis der schwierigen Gesamtsituation gelingt, langfristig eine bessere finanzielle Stellung auch der Landkreise in Sachsen-Anhalt hinzubekommen. Wie schwierig das ist, zeigen natürlich auch die unterschiedlichen Diskussionen, die landauf, landab stattfinden.

Die Koalitionspartner haben vereinbart - Sie haben das richtig dargestellt, Herr Grünert -, dass wir im Finanzausgleichsgesetz eine aufgabenadäquate Finanzausstattung regeln wollen. Inwieweit uns das gelingt - - Das ist eine hehre Absicht und der feste Wille steckt dahinter. Die Schwierigkeiten stecken im Detail; das weiß jeder. Aber der feste Wille ist vorhanden, dies im nächsten Jahr zu realisieren.

Die Herausforderung kommt ja dann auch auf Sie zu, ein entsprechendes Finanzausgleichsgesetz in der geänderten Form auf den Weg zu bringen.

Das ist ein ganz schwieriger Weg, den wir aktuell beschreiten. Gleichwohl können wir die aktuelle Situation nicht ausblenden. Die aktuelle Situation ist, dass sich die Landkreise in einer ausgesprochen schwierigen Haushaltssituation befinden. Ich will das auch noch deutlich machen.

Ich will aber zunächst, bevor ich auf die Zahlen eingehe, einen Punkt ansprechen, der in dem Antrag der Linksfraktion aufgeführt ist, nämlich der Zusammenhang zwischen notwendigen Mehreinnahmen der Landkreise aus dem Landeshaushalt und der Einführung des neuen kommunalen Haushaltsrechts. Diesen Zusammenhang, mit Verlaub, sehe ich nicht.

Die Einführung des neuen kommunalen Haushaltsrechts als Ursache für die kritische Haushaltslage der Landkreise auszumachen, negiert zum einen die mit dem Gesetzgebungsverfahren erforderlichen Verfahrensschritte. Zum anderen - das will ich heute vor diesem Hohen Hause deutlich sagen - will ich ein Missverständnis ausräumen, nämlich das Missverständnis, der Landesgesetzgeber hätte den Kommunen das neue Haushalts- und Rechnungswesen ungefragt übergestülpt.

Bei Lichte betrachtet, stellt sich die Situation gerade umgekehrt dar. Den Beschlüssen der ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom 11. Juni 1999 - so lange liegt das schon zurück - über die Konzeption zur Reform des kommunalen Haushaltsrechts und vom 24. November 2000 über die Eckpunkte für die Reform des kameralistischen Haushalts- und Rechnungssystems sowie Eckpunkte für ein kommunales Haushalts- und Rechnungssystem auf der Grundlage der doppelten Buchführung - so heißt das sehr kompliziert - gingen Beschlüsse der deutschen Spitzenverbände voraus, so zum Beispiel der Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages vom 4. November 1998 und für die Landkreise des Präsidiums des Deutschen Landkreistages vom 8. März 1999. Aus Letzterem gestatten Sie mir ein kurzes Zitat: