Protocol of the Session on September 11, 2008

Frau Fischer und Frau Dr. Paschke haben gerade noch einmal dargestellt, was unter Punkt 1, den wir heute wahrscheinlich einstimmig beschließen werden, steht, nämlich dass die Landesregierung beauftragt wird, im Rahmen der schon längerfristig angekündigten Gesetzesinitiative zum Dienstrecht für das Land und die Bediensteten praktikable Lösungsvorschläge zu unterbreiten, wie die auf längere Zeit oder auf Dauer ausgeübte Tätigkeit auf höheren Dienstposten angemessen vom Dienstherrn gewürdigt werden kann. Wir haben um die Formulierung relativ lange gerungen. Frau Paschke hat auch darauf hingewiesen, dass der Finanzminister das im Ausschuss unterstützt hat.

Ich bin mir nicht sicher, ob ich das eben richtig wahrgenommen habe. Herr Minister, Sie haben gerade in einem Nebensatz gesagt, dass das nicht gehe. Sie haben, glaube ich, gesagt, im Rahmen einer Verwendungszulage kann dies nicht angemessen gewürdigt werden.

(Minister Herr Bullerjahn: Es ging um die Wieder- einführung!)

Die Vorschrift solle auch nicht wieder eingeführt werden. Ich hoffe, dass es jetzt nur exakt um diese alte geht

(Minister Herr Bullerjahn: Ja, um die alte!)

und dass es nicht heißen sollte, dass wir eigentlich am Ende des Prozesses sind und Sie uns heute schon ge

sagt haben, dass der Beschluss des Landtages das Papier nicht wert ist, auf dem er steht.

Wenn das nicht so ist und wir tatsächlich davon ausgehen können, dass in diesem Fall der Innenminister den Auftrag für die Landesregierung umsetzt, habe ich damit kein Problem. Ich gehe nach wie vor davon aus, dass der materielle Regelungsgehalt, den wir hier beschlossen haben, nämlich eine angemessene Form zu finden, in der Beamte - Herr Rothe hat das Problem gerade angedeutet -, die über eine längere Zeit eine Tätigkeit wahrnehmen, ohne in den Dienstposten eingewiesen zu werden und ohne das entsprechende Gehalt dafür zu bekommen, zumindest für diese Zeit eine entsprechende Entschädigung bekommen können.

In welcher Höhe und wie das ausgestaltet ist, darüber kann man sicherlich diskutieren. Aber ich glaube, dass Beamtinnen und Beamte - ähnlich wie Angestellte, wobei das da deutlich weiter ausformuliert ist - die Möglichkeit erhalten sollten, entsprechende Belohnungen - wenn man das einmal so formulieren kann - zu bekommen. Dann sind wir hier auf dem richtigen Weg. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der FDP - Minister Herr Bullerjahn: Genau so, wie Sie es gesagt haben, war es ge- meint! Die alte nicht mehr!)

Vielen Dank. Der Herr Minister hat schon signalisiert, wie es gemeint war, aber vielleicht können Sie es noch einmal klarstellen.

(Minister Herr Bullerjahn: Die alte nicht mehr! - Zuruf von Herrn Tullner, CDU)

Als letzter Debattenrednerin erteile ich noch einmal Frau Fischer von der SPD das Wort. Bitte schön, Frau Fischer, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Auch ich möchte es recht kurz machen. Vielleicht noch einmal zum Hintergrund.

Wir hatten vor einem Jahr, im Juli 2007, die ursprünglich in §§ 45 und 46 der Bundesbesoldungsordnung enthaltenen Zulagenregelungen für die Tätigkeiten, die vorübergehend oder längerfristig auf einer höher dotierten Stelle erfolgen, abgeschafft. Die fielen mit der Neuordnung des Landesbesoldungsrechts weg. Das war auch der Grund für Klagen sowie für den Antrag der Linksfraktion und unseren Änderungsantrag.

Die geplante Dienstrechtsreform soll Ende des Jahres kommen. Im Zusammenhang damit werden wir uns, wie es in der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen eindeutig zum Ausdruck kommt, mit dem gesamten System der leistungsorientierten Bezahlung beschäftigen müssen. Ich meine aber, dass wir uns - das hat die Diskussion im Finanzausschuss am 2. Juli, Frau Dr. Hüskens, gezeigt - an manchen Punkten doch recht schwer getan haben - das gilt zumindest für mich -, nämlich vor allem bei der Frage, wie denn eigentlich die neue Regelung aussehen soll, durch die die Wahrnehmung einer höheren Tätigkeit eine entsprechende Würdigung erfährt.

Die Formulierung, die wir gefunden haben, stellt eine gemeinsame Position dar, die wir diesbezüglich einge

nommen haben. Aber es wird schwierig werden, gerade weil wir die Regelungen, die es ursprünglich in §§ 45 und 46 gab, nicht wieder einführen wollen. Ich denke, eine angemessene Würdigung könnte nur dadurch erfolgen, dass diejenige oder derjenige nach einem bestimmten Zeitraum entsprechend befördert wird.

Es ist meiner Einschätzung nach also noch kein Ende der Diskussion erreicht, wohl aber sind der Antrag der Fraktion DIE LINKE und unser Änderungsantrag abgearbeitet. Ich denke, vor uns liegen noch spannende Beratungen in der Enquetekommission sowie im Finanz- und im Innenausschuss. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank. Weitere Beiträge sehe ich nicht.

Dann kommen wir zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/1388. Wer der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen in dieser Drucksache zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung beim gesamten Haus. Daher erspare ich es mir, nach den Gegenstimmen und den Stimmenthaltungen zu fragen. Damit ist der Empfehlung gefolgt worden, und wir können den Tagesordnungspunkt verlassen.

Wir haben uns mit Blick auf den Zeitvorsprung, den wir heute Morgen gar nicht für möglich gehalten hätten, darauf verständigt, noch zwei Tagesordnungspunkte zu behandeln, für die keine Debatte vorgesehen ist. Das sind die Tagesordnungspunkte 11 und 12. Ich möchte jetzt den Tagesordnungspunkt 11 aufrufen.

(Herr Bischoff, SPD: Können wir Tagesordnungs- punkt 12 vorziehen?)

- Wir können auch den Tagesordnungspunkt 12 vorziehen, wenn das Tilman Tögel als Berichterstatter nicht stört.

Wenn niemand widerspricht, dann rufe ich jetzt den Tagesordnungspunkt 12 auf:

Beratung

a) Stellungnahme zu den Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht betreffend Zustimmungsgesetz zum EU-Reformvertrag vom 13. Dezember 2007, verabschiedet vom Bundestag am 21. April 2008, und die Begleitgesetze - 2 BvE 2/08, 2 BvR 1010/08, 2 BvR 1022/08

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung - Drs. 5/1387

b) Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht betreffend Bayrisches Polizeiaufgabengesetz - 1 BvR 661/06

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung - Drs. 5/1491

c) Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht betreffend Beeinträchtigung der freien Ausübung des Abgeordnetenmandats durch Beobachtungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz - 2 BvE 4/07

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung - Drs. 5/1492

d) Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht betreffend das Niedersächsische Gesetz über öffentliche Sicherheit und Ordnung - 1 BvR 1443/08

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung - Drs. 5/1493

e) Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht betreffend Nichteinholung der Zustimmung des Deutschen Bundestages zur Veräußerung von Anteilen der Aurelis Real Estate GmbH & Co. KG und der Aurelis Management GmbH - 2 BvE 3/08

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung - Drs. 5/1494

f) Stellungnahme zu den Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht betreffend Zustimmungsgesetz zum Lissabonner Vertrag - 2 BvE 5/08 und 2 BvR 1259/08

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung - Drs. 5/1495

g) Stellungnahme zu den Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht betreffend Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform (Klagen von Ge- meinden) - LVG 12/08 bis LVG 117/08, LVG 118/08, LVG 119/08, LVG 120/08, LVG 121/08 bis LVG 129/08 und LVG 132/08 bis LVG 145/08

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung - Drs. 5/1496

h) Stellungnahme zu den Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht betreffend Nichtraucherschutzgesetz - LVG 131/08, LVG 148/08

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung - Drs. 5/1497

Wir haben uns darauf verständigt, dass die Berichterstattung zu den Punkten 12 a bis 12 f Herr Rothe vornehmen wird. Zu den Punkten 12 g und 12 h wird Herr Stahlknecht berichten.

(Herr Stahlknecht, CDU: Ich trage zuerst vor; dann können Sie noch die Unterlagen zusam- mensuchen!)

Herr Rothe erhält freundlicherweise noch Gelegenheit - weil Herr Brachmann gerade nicht da ist -, die Unterlagen zusammenzustellen. Ich bitte Herrn Stahlknecht, das zusammenzufassen und die Berichterstattung zu den Punkten 12 g und 12 h vorzunehmen. Bitte schön.

Herr Präsident, vielen Dank. - Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir müssen aufgrund der vorgezogenen Tagesordnung etwas improvisieren. Ich habe zu den Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht gegen das Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform, das wir verabschiedet haben, zu berichten. Dort ist eine Reihe von Verfahren anhängig.

Die Beschwerdeführer rügen im Wesentlichen die Verletzung des Artikels 28 des Grundgesetzes, nämlich der

kommunalen Selbstverwaltung. Im Übrigen sei keine genügende Abwägung im Hinblick auf die Gutachten erfolgt. Das sind die wesentlichen Argumente, die von den Beschwerdeführern vor dem Verfassungsgericht vorgetragen werden.

Wir haben im Ausschuss einstimmig beschlossen, wie es gute und gängige Praxis ist, zu den Verfahren nicht Stellung zu nehmen. Das war der erste Teil.

Jetzt weiß ich nicht, ob ich Ihren Teil, Herr Kolze, mit vortragen soll.