Protocol of the Session on June 27, 2008

dann würde ich sagen, das Problem ist nicht, dass das Gesetz nicht umgesetzt wird, sondern das Problem ist, dass in dem Gesetz solche Dinge enthalten sind, die die Probleme erst bereitet haben. Aber wir haben das damals nicht beschlossen, sondern das haben Sie mit meinem jetzigen Koalitionspartner gemacht. Wir müssen jetzt die Probleme ausbaden.

Ich finde es schon ziemlich - - Ich will es noch einmal sagen: Als das Gesetz hinsichtlich der Einführung des Kostennormwertverfahrens damals beschlossen wurde, war das - so kann man es sagen - ein mutiger Akt.

(Minister Herr Prof. Dr. Olbertz: Richtig!)

Man kann aber auch sagen, dass es leichtfertig war.

(Minister Herr Prof. Dr. Olbertz: Nein, das war es nicht!)

Beides ist möglich; denn wir sehen jetzt in der Konsequenz, dass es nicht funktioniert hat, dass wir Probleme haben. Wir müssen sehen, wie wir dort herauskommen. Das ist die Frage, die wir nun über die Evaluierung lösen müssen.

Aber zu dem Zeitpunkt - Herr Kley, das muss ich sagen -, zu dem die Termine der Evaluierung feststehen, noch die Forderung aufzumachen, jetzt die Einzelheiten in der Verordnung umzusetzen, finde ich schon in bisschen abenteuerlich; denn wir haben festgestellt, dass die Probleme vorhanden sind. Insofern, Herr Kley, reiten Sie an dieser Stelle ein totes Pferd. Sie sollten absteigen; denn die Probleme werden sich wahrscheinlich über die Evaluierung lösen lassen.

(Zustimmung von Minister Herrn Prof. Dr. Olbertz)

Das nächste Problem, welches wir an dieser Stelle debattieren müssen, sind Fragen im Hinblick auf die Personalzuordnung in den Klinika. Das ist das zweite große Problem. Dazu haben uns die Personalräte sehr deutlich gesagt, an welcher Stelle die Probleme liegen. Wir kannten diese auch vorher schon. Das, was sich zum Teil abspielt und wodurch der Betriebsfrieden massiv gestört ist, ist, wenn gleiche Personalgruppen oder Berufe mit drei, vier, fünf, sechs verschiedenen Tarifverträgen arbeiten. Das ist ein mittlerer Skandal für eine Einrichtung des öffentlichen Rechts.

Herr Olbertz, das müssen Sie jetzt einmal aushalten. Ich versuche doch nur, Ihnen zu helfen.

(Heiterkeit - Minister Herr Prof. Dr. Olbertz: Das halte ich gern aus!)

Es ist so, dass wir aufgrund der Zeitschiene des Wissenschaftsrates - Sie haben die Daten gehört, die der Minister genannt hat - noch halbwegs im Limit liegen. Wir werden hinterher gründlich überprüfen, was uns vorgelegt wird. Die Zukunft des Kostennormwertverfahrens - oder wie immer man das auch macht - wird sich im Ergebnis der Evaluation zeigen.

Ihr Antrag in Ehren; allerdings hatten wir das alles schon. Das ist nichts Neues. Wir werden trotzdem sehr kritisch mit dem umgehen, was uns auf den Tisch gelegt wird; denn so, wie es jetzt ist, kann es garantiert nicht bleiben. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Mittendorf. - Nun spricht Herr Lange für die Fraktion DIE LINKE

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kley, ich kann Sie sehr gut verstehen. Ich bin auch ein bisschen ungehalten, dass man ein Gesetz verabschiedet und es dann nicht einhält, und das jetzt schon im zweiten Punkt. Das ist schon ein starkes Stück. Der Minister hat uns zu erklären versucht, wie das mit den Zeitschienen ist, aber befriedigend ist das nicht wirklich.

Ich möchte noch einmal kurz auf Ihren Antrag eingehen und sagen, warum wir das Kostennormwertverfahren natürlich jetzt nicht in dem Sinne einführen wollen, damit noch schnell evaluiert werden kann. In einem laufenden Haushaltsjahr halte ich das für sehr schwierig. Es hat ja ein Workshop stattgefunden. Es ist schon richtig berechnet worden. Dann ist herausgekommen, dass das, glaube ich, über 2 Millionen €, 2,5 Millionen € mehr kostet. Daraufhin hat das Ministerium gesagt: Dann halten wir das Gesetz jetzt lieber doch nicht so ein und wir schieben das Ganze, weil uns das gerade haushalterisch nicht so ganz passt.

(Zuruf von Minister Herrn Prof. Dr. Olbertz)

- Moment. Herr Minister, nach dem Kostennormwertverfahren hätten Sie dann entsprechend - -

(Minister Herr Prof. Dr. Olbertz: 2 Millionen €!)

- Na ja, die Tarifsteigerungen haben Sie dabei wahrscheinlich noch nicht so absehen können. Jedenfalls ist das Problem, dass nach dem Kostennormwertverfahren tatsächlich ein höheres Budget hätte zur Verfügung stehen müssen, und das hat man nicht einhalten wollen.

Gut, wir können damit leben, weil wir das Kostennormwertverfahren insgesamt kritisieren. Aber man muss natürlich auch den Finanzbedarf der Universitätskliniken und der Fakultäten entsprechend berücksichtigen.

Zum Thema Evaluierung: Ich bin froh, dass jetzt eine Klarstellung gekommen ist. Im Ausschuss war das wirklich nicht klar. Wir haben wirklich angenommen - das haben übrigens auch die Personalvertreter getan -, dass man tatsächlich das Wissenschaftliche evaluiert, also insgesamt alles, was mit Forschung und Lehre zu tun hat, und dass das Hochschulmedizingesetz an dieser Stelle hinten herunter fällt. Diese Klarstellung ist gekommen, und trotzdem erhalten wir unseren Antrag aufrecht, weil wir glauben, dass es hier einer Klarstellung bedarf. Wenn Sie sagen, Sie möchten die Gruppen einbeziehen - gut, die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube. Dann packen wir es lieber in einen Antrag.

(Zuruf von Minister Herrn Prof. Dr. Olbertz)

- Aber, Herr Minister, das ist doch vonseiten der Opposition mehr als berechtigt.

Frau Mittendorf hat es schon angesprochen, dass die tarifliche Situation mehr als unbefriedigend ist. Das ist

aber immanent. Das ist im Gesetz beschrieben. Es muss dann auch überprüft werden, wie weit an dieser Stelle die Wirksamkeit des Gesetzes und vor allem seine Akzeptanz, Herr Minister, überhaupt gewährleistet ist -

(Zustimmung bei der LINKEN)

und das bitte bei allen Gruppen, nicht nur bei den Professoren, sondern dann auch bei den Studierenden. Vor allem sollten Sie das mit den Personalvertretern besprechen; denn in den Workshops, die von den Personalvertretern organisiert wurden, ist uns zu Ohren gekommen, dass sehr wenig Zeit dafür eingeplant ist, überhaupt Rücksprache mit dem Wissenschaftsrat zu halten. Da bedarf es schon noch einmal einer Nachbearbeitung des Evaluationsauftrages und vielleicht auch seiner Durchführung.

Von daher setzen wir darauf, dass man das Gesetz entsprechend diesem Paragrafen auch auf Anwendungswirksamkeit und Akzeptanz evaluiert. Wir erhalten also unseren Antrag aufrecht und möchten, dass tatsächlich alle Gruppen entsprechend einbezogen werden. - Schönen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Lange. - Nun bitte ich Herrn Tullner nach vorn. Bitte, Herr Tullner, sprechen Sie.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, der Blick in das Protokoll der Dezembersitzung zeigt, dass wir, wie schon angeführt wurde, einiges dazu gesagt haben. Das will ich mir schenken. Viele Punkte sind schon angesprochen worden.

Ich möchte nur noch auf einen Punkt hinweisen, damit das nicht im Raume stehen bleibt. Auch meine liebe Kollegin Rita hat ihn angesprochen. Das ist die Frage des Sinns dieses Hochschulmedizingesetzes. Da gibt es eine sehr verbreitete Skepsis. Ich will einfach noch einmal das Handlungsszenario der damaligen Zeit vor Augen führen.

Wir hatten die DRG-Einführung und an dieser Stelle immer die Sorge, wie es mit unseren Universitätsklinika und mit der Maximalversorgung an dieser Stelle weiter geht. Auf der anderen Seite hatten wir das Problem, dass wir als eigenständige Fakultäten relativ kleine Fakultäten haben. Wir haben mit Blick auf Schleswig-Holstein, mit Blick auf Hessen festgestellt, dass es auch ganz andere Szenarien gibt. Wir haben hier, denke ich, einen verantwortbaren Mittelweg gefunden, wobei man auch deutschlandweit, wenn man beim Verband der Universitätsklinika, beim Wissenschaftsrat oder wo auch immer nachfragt, gesagt bekommt, dass wir einen vernünftigen Weg gegangen sind, der verantwortbar ist, weil wir eben nicht genau wissen, wie es mit den DRG weiter geht und wie es mit der Krankenhausfinanzierung läuft.

Dass es dabei im Einzelfall immer Detailprobleme gibt, die man über Evaluierung jetzt nachsteuern muss, ist völlig unbestritten. Aber die Sinnfrage in Bezug auf das Gesetz sollte man an dieser Stelle bitte schön nicht stellen. Das wäre nicht im Interesse der Beschäftigten, nicht im Sinne der Wissenschaftsstandorte Halle und Magde

burg, und an dieser Stelle sollten wir ein bisschen aufpassen.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Tullner. - Jetzt darf Herr Kley noch einmal sprechen, wenn er möchte. - Herr Kollege Kley, möchten Sie noch einmal sprechen? Jetzt haben Sie die Gelegenheit.

(Zuruf von der CDU: Nein!)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mit Freuden die Signale des Ministers vernommen, das Kostennormwertverfahren nicht nur theoretisch zu berechnen, sondern auch praktisch einzuführen

(Beifall bei der FDP)

und ansonsten auch die Evaluierung so weit voranzutreiben, dass dem Willen des Gesetzgebers wenigstens einigermaßen entsprochen werden kann. Ich sehe das als gutes Zeichen, das Hochschulmedizingesetz in Gänze umzusetzen.

Auch der Alternativantrag der Koalition bezieht sich darauf, über die Umsetzung von § 1 Abs. 6 zu berichten, sodass also offenkundig auch der Widerstand der SPD gegen das Kostennormwertverfahren überwunden ist.

(Beifall bei der FDP - Zuruf von Frau Mittendorf, SPD)

Das lässt uns natürlich auf die Zukunft hoffen. Ich erwarte, dass dementsprechend zeitnah, also bis Ende dieses Jahres, im Ausschuss über die Ergebnisse berichtet wird. Ich hoffe, dass wir als Parlament auch bei weiteren Evaluierungen einbezogen werden, um daraus Rückschlüsse für das weitere Gesetzgebungsverfahren, insbesondere die Haushaltsaufstellung, zu ziehen.

In diesem Sinne bitte ich Sie noch einmal um Zustimmung zu unserem Antrag. - Danke schön.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kley.

(Zuruf von Frau Mittendorf, SPD)

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