Protocol of the Session on June 26, 2008

In § 16 Abs. 3a wurde ein Satz 3 hinzugefügt. Dieser ermöglicht es dem freien Schulträger, bei vorübergehenden räumlichen Problemen an seinem Schulstandort befristet eine Außenstelle zu führen.

In § 16 wurde ein neuer Absatz 6 angefügt. Dieser erstreckt sich auf die Anzeigepflicht für die Höhe des Schulgeldes bzw. für die Änderung der Höhe des Schulgeldes sowie auf die Einführung des Schulgeldes.

Mit weiteren Änderungen in § 16 Abs. 2 werden Änderungstatbestände in mit Schulleitern, Lehrkräften, pädagogischen Mitarbeitern und Betreuungskräften geschlossenen Arbeitsverträgen, die gegenüber der Schulbehörde anzuzeigen sind, genauer gefasst. Damit wird das Ziel verfolgt, diese Anzeigepflichten etwas zu reduzieren. Die näheren Einzelheiten dazu, was das Wesentliche ist, werden in der Verordnung geregelt.

Wie bereits gesagt, ging es um die Frage der Doppelförderung. Das haben wir entsprechend in § 18 Abs. 4 bei den berufsbildenden Schulen eingearbeitet.

Die Beratung über § 18, also über die Berechnung der Finanzhilfe für die Schulen in freier Trägerschaft - das ist das eigentliche Kernstück - und die entsprechenden Verpflichtungen, war sehr spannend. Wie ich bereits eingangs gesagt habe, ging es hierbei um Transparenz, und ich hoffe, dass das entsprechend gelungen ist. In der Formel wurden einige Punkte geändert, zum Beispiel der Faktor F1. Bei der Festlegung des Wochenstundenbedarfs je Klasse wird über die Stundentafel hinaus eine Zusatzpauschale eingeführt, sodass dort ein entsprechender Aufwuchs zu verzeichnen ist.

(Frau Fischer, SPD: Ja, ja!)

In dem Faktor F1 sind aber auch weitere Anrechnungstatbestände aufgeführt.

(Frau Fischer, SPD: Der „Aufwuchs“ spricht sich so einfach!)

Neu eingeführt wird auch ein Faktor F2, durch den pauschal - das ist sehr komfortabel - eine Vertretungsreserve in Höhe von 2,5 % für alle Schulformen zu berücksichtigen ist.

Weiterhin ging es um den Personalkostenzuschuss für pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Betreuungskräfte an Grundschulen und an Förderschulen. Diesbezüglich wird der zu berücksichtigende Anteil der an entsprechenden öffentlichen Schulen je Schüler eingesetzten Vollbeschäftigteneinheiten gegenüber dem Gesetzentwurf von 75 % auf jetzt 80 % erhöht.

Ein nächster wichtiger Punkt ist die Erhöhung der Sachkostenzuschüsse, die sich anteilig am jeweiligen Personalkostenzuschuss bemessen. Damit erfolgt in § 18 Abs. 5 ebenfalls eine Erhöhung.

Da ich gerade nebenbei gehört habe, dass sich eine Erhöhung immer gut sagt, muss ich die Erhöhung natürlich auch benennen.

(Frau Fischer, SPD: Was kostet das, bitte?)

- Was kostet das? Das ist genau die spannende Frage. Es wurde festgestellt, dass das jährlich 5 Millionen € kostet. Es ist also ein jährlicher Aufwuchs von 5 Millionen €, wobei das nicht ganz richtig ist, denn für das Jahr 2008 kostet es noch ein bisschen mehr, nämlich 6,5 Millionen €, und zwar deswegen, weil die Berechnung rückwirkend ab 2007/2008 erfolgen soll. Das ist eine ganze Menge Geld. - Ende der Redezeit? Ich muss doch einbringen.

(Herr Dr. Thiel, DIE LINKE: Eine Minute noch, wenn es leuchtet!)

- Das täuscht? - Gut.

Zu der Änderung des § 29. Diese betrifft die Frage der Gesamtkonferenz. Das heißt, der Vertreter des Schulträgers bekommt eine Stimme. Er wird mit einem Stimmrecht ausgestattet. Das hatte er vorher nicht.

Weiterhin ging es um die Frage der Schülersprecher. - Jetzt muss ich mich ein bisschen beeilen.

Wichtig war darüber hinaus die Frage, die seitens der Fraktion DIE LINKE zur Zweitkorrektur aufgeworfen wurde. Sie war der Meinung, dass es sehr günstig wäre, Zweitkorrekturen nur dann durchzuführen, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird.

(Herr Lange, DIE LINKE: Extern!)

- Sicherlich. Ich habe vorhin klargestellt, dass es nur die externen Zweitkorrekturen betrifft.

Herr Schellenberger, Sie brauchen nichts Wesentliches wegzulassen. Die Zeit für die Einbringung muss sein. Die 15 Minuten sind nur die Regelzeit, die zur Verfügung steht.

(Zustimmung bei der FDP)

Das finde ich sehr hilfreich. Aber ich bin trotzdem gleich fertig.

In dem Änderungsantrag der FDP - das hatte ich bereits gesagt - ging es um die Frage der Finanzierung. Dieser

Änderungsantrag wurde seitens des Ausschusses mehrheitlich abgelehnt. Wir haben festgestellt, dass der Finanzaufwuchs in Höhe von 5 Millionen € erheblich zu Buche schlägt.

Ich komme noch einmal zurück. Ich hatte vorhin bereits gesagt, dass der Landtag beschlossen hat, den Gesetzentwurf nur in den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur und nicht in den Finanzausschuss zu überweisen. Aber ein Betrag in Höhe von 5 Millionen € bzw. in Höhe von 6,8 Millionen € ist schon erheblich. Wir haben uns deshalb im Ausschuss darauf verständigt, den Finanzausschuss in die Beratung einzubeziehen. An dieser Stelle muss ich mich beim Finanzausschuss bedanken. Wir haben in der Ausschusssitzung am 13. Juni 2008 eine Beschlussempfehlung erarbeitet. Der Finanzausschuss war so schnell, dass er uns am 18. Juni 2008 mit seiner Empfehlung dahin gehend unterstützt hat, dass wir als Ausschuss den Gesetzentwurf so verabschieden konnten.

Wir haben uns im Anschluss an die Sitzung des Finanzausschusses in einer Sondersitzung noch einmal mit dem Gesetzentwurf beschäftigt und haben ihn mit 7 : 4 : 0 Stimmen unterstützt. Der Ordnung halber - ich habe noch etwas Redezeit - sage ich, dass der Finanzausschuss die vorläufige Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses mit 5 : 0 : 3 Stimmen verabschiedet hat.

Ich bitte Sie, der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur zuzustimmen. - Danke.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Dr. Schellenberger. - Nun erteile ich Herrn Kultusminister Professor Olbertz das Wort, der jetzt sowohl die Einbringung zum Beratungsgegenstand unter Tagesordnungspunkt 6 c vornehmen als auch zu den Beratungsgegenständen unter den Tagesordnungspunkte 6 a und 6 b sprechen wird. Dafür verzichtet er im weiteren Verlauf der Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt auf einen Redebeitrag. Bitte schön.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Zunächst kann es, glaube ich, keinen berechtigten Zweifel daran geben, dass die Landesregierung die Schulen in freier Trägerschaft als einen sehr wichtigen und gewünschten Bestandteil unserer Schullandschaft anerkennt und auch fördert. Das zeigen ein Blick in den Haushalt und der enorme Aufwuchs der Ausgaben in den letzten Jahren.

Das zeigen ebenso die zahlreichen Neugenehmigungen von Ersatzschulen in den letzten Jahren. Allein im kommenden Schuljahr werden elf allgemeinbildende Schulen, darunter drei Grundschulen, drei Sekundarschulen, drei Gymnasien und zwei Gesamtschulen in freier Trägerschaft zusätzlich den Betrieb aufnehmen. Das heißt übrigens in der Bilanz, dass wir dann im allgemeinbildenden Sektor 77 Schulen in freier Trägerschaft haben. Das sind ziemlich präzise doppelt so viele, wie wir im Jahr 2002 hatten.

Das heißt, nach einer Untergangsstimmung oder Indizien für die Sorge, das Ersatzschulwesen sei in Gefahr, sieht das nicht so richtig aus. Wir betrachten die Ersatz

schulen auch als Ausdruck einer lebendigen und vielfältigen Schullandschaft mit einem entsprechend großen Angebotsspektrum. Überdies sind sie für mich in vielen Fällen auch Referenzmodelle für gelingende Schulreformen.

Auch wenn man sich aus der Sicht der Schulen in freier Trägerschaft sicherlich immer mehr Ressourcen wünschen kann, als man erlangen kann, so sind doch diese Schulen in den letzten Jahren verlässlich und großzügig gefördert worden. Deswegen vermag ich dem Antrag der FDP, die Maximalforderungen des Steinbeis-Gutachtens zu erfüllen, nicht ohne Weiteres zu folgen. Dieses enthält zahlreiche Schätzungen und Hochrechnungen.

Außerdem möchte ich wiederholen, dass das Land besondere Lasten im staatlichen Schulbetrieb zu tragen hat, die jedenfalls auf die Schulen in freier Trägerschaft nicht in dieser Weise zukommen. Denken wir nur daran, im Rahmen eines Tarifvertrages einen nach wie vor beträchtlichen Lehrerüberhang zu managen und sinnvoll in das System einzubauen. Man müsste einen solchen Lehrerüberhang geradezu simulieren, um daraus die Schlussfolgerung ableiten zu können, auch diese Kosten seien vergleichbare Kosten und entstünden analog auch den Schulen in freier Trägerschaft. Das ist nicht der Fall.

Die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen waren sich in dem Grundanliegen des Gesetzentwurfes einig. Mit den zur Abstimmung stehenden Änderungen wollen wir die Finanzhilfe für die Schulen in freier Trägerschaft rechtssicherer und auch transparenter gestalten. Das ist mir auch im Hinblick auf den Antrag der FDP wichtig. Die Finanzhilfe wurde immer in dem Bemühen berechnet und gewährt, gesetzeskonform vorzugehen.

Wenn ein Verwaltungsgericht rechtsstaatlich zu der Überzeugung kommt, dass die Berechnungsformel für die Finanzhilfe nicht ausreichend dem Bestimmheitsgrundsatz Rechnung trage, dann ist das etwas, das wir sehr ernst nehmen müssen. Das heißt aber noch lange nicht, dass die Ersatzschulfinanzierung nicht gesetzestreu verlaufen wäre.

Wir haben an dieser Stelle einen Handlungsbedarf und diesem versuchen wir mit dem Gesetzentwurf nachzukommen. Insofern - Sie haben den Kopf geschüttelt, lieber Herr Wolpert - ist dies schon ein Punkt, an dem wir unterschiedliche Auffassungen haben.

(Herr Wolpert, FDP: Das ist gut so!)

- Das ist gut. Dafür ist die PDF ja auch Oppositionspartei. - Habe ich jetzt PDF gesagt?

(Herr Wolpert, FDP: Ja! - Heiterkeit bei allen Frak- tionen und auf der Regierungsbank)

Ich sehe allerdings gewisse Parallelen zu einer pdfDatei: lässt sich schwer öffnen und vor allem nicht mehr ändern.

(Heiterkeit bei allen Fraktionen - Herr Kosmehl, FDP: Sie drehen die Segel in den Wind! - Weitere Zurufe)

Ich möchte die Sachen, die Herr Schellenberger schon angesprochen hat, nicht wiederholen.

Das Parlament hat die finanziellen Parameter, wie ich finde, ziemlich großzügig heraufgesetzt. Das ist erläutert worden. Ich kann das nur begrüßen. Allerdings müssen wir in Betracht ziehen, dass es Mehrbelastungen gibt, die beziffert worden sind. Die Faktoren, aus denen das

abgeleitet worden ist, sind aber, glaube ich, folgerichtig und nachvollziehbar. Sie sind auch ein bisschen Ausdruck der Würdigung und Wertschätzung, die wir den Schulen in freier Trägerschaft von der parlamentarischen Seite her entgegenbringen.

Verankert wurde im Gesetzentwurf nun ausdrücklich, dass die Schulträger wesentliche Änderungen von Arbeitsverträgen mit den Lehrkräften anzuzeigen haben. Das ist nicht etwa eine Idee der Schikane, sondern es geht auch hierbei um die juristische Bestimmtheit des Ausdrucks „wesentlich“; denn auf jeden Fall ist die Geltung des Grundgesetzes indiskutabel. Danach ist eine Schule in freier Trägerschaft zu genehmigen, wenn sie eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen ihrer Eltern vermeidet, und die Genehmigung ist zu versagen, wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte nicht genügend gesichert ist.

Ich glaube, es ist sehr im Interesse der Lehrkräfte, dass wir uns zumindest an dieser Stelle das Recht vorbehalten, einen Blick auf Änderungen zu werfen. Es geht also überhaupt nicht um Einzelheiten von Unterrichtsgestaltung, Stundenplanung, Stundentafeln oder dergleichen. Es geht nur darum, dass eine Behörde prüfen können muss, was zu prüfen sie verpflichtet ist.

Uns wird sicherlich noch eine Zeit lang die Initiative des Entschließungsantrages beschäftigen, auch für die Sekundarstufe II die Frage der Schülerbeförderung und die Beteiligung des Staates daran neu zu regeln. Auch das kann man vom Grundsatz her begrüßen, allerdings unter einer Prämisse, nämlich dass wir unsere knappen Ressourcen möglichst unmittelbar der Bildung und auch der Kultur zugute kommen lassen; denn ich möchte nicht in die schwierige Lage geraten, die Kosten der Schülerbeförderung möglicherweise durch unausweichliche Einsparungen im Schulbetrieb, in der Schulprogrammarbeit, bei den Lehrereinstellungen oder im Kulturbereich aufbringen zu müssen.