Protocol of the Session on June 26, 2008

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat den Antrag der Fraktionen der CDU, DIE LINKE, der SPD und der FDP in der Drs. 5/1272 und den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 5/1284 in der 39. Sitzung am 29. Mai 2008 in den Ausschuss für Petitionen zur Beratung überwiesen.

Mit der Änderung der Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden, im Folgenden als Verfahrensgrundsätze bezeichnet, soll eine Anpassung an die seit mehreren Wahlperioden bewährte Praxis erfolgen. Die derzeit geltenden Verfahrensgrundsätze sind in der Vergangenheit dem Anliegen des Ausschusses, sich mit den Petitionen umfänglich auseinandersetzen zu können, aber auch den Petenten möglichst schnell eine Antwort zukommen zu lassen, teilweise nicht gerecht geworden. Aus diesem Grund wich der Ausschuss in den vergangenen Wahlperioden vielfach von den Verfahrensgrundsätzen ab und entwickelte eine Praxis, die seinem Anliegen entsprach.

Der vorliegende Antrag in der Drs. 5/1272 entspricht inhaltlich dem Vorschlag des Ausschusses für Petitionen, den dieser im Mai 2007 dem Ältestenrat zuleitete.

Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE lag dem Ausschuss in gleicher Fassung erstmalig in der 17. Sitzung am 15. März 2007 vor und wurde ausführlich in der vom Ausschuss gebildeten Arbeitsgruppe beraten. Der Ausschuss lehnte in der 21. Sitzung am 3. Mai 2007 die in dem Änderungsantrag vorgeschlagenen Änderungen mehrheitlich ab.

Der Ausschuss für Petitionen hat sich in der 39. Sitzung am 5. Juni 2008 mit dem fraktionsübergreifenden Antrag in Drs. 5/1272 und mit dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drs. 5/1284 befasst.

Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drs. 5/1284 wurde, nachdem erneut über jeden einzelnen Änderungsvorschlag beraten worden war, mit 2 : 8 : 0 Stimmen abgelehnt. Der Ausschuss für Petitionen verabschiedete mit 8 : 0 : 2 Stimmen die Ihnen in Drs. 5/1313 vorliegende Beschlussempfehlung an den Landtag.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bitte Sie um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Petitionen und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Weiß. - Wir hören nun die Beiträge der Fraktionen. Vereinbart ist eine verbundene Debatte, das heißt, jede Fraktion erhält nur einmal das Wort und darf, wie auch immer es gewünscht wird, gleichermaßen zu den beiden Beratungsgegenständen reden. Für die Fraktion DIE LINKE erteile ich Herrn Dr. Thiel das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als ich vor etwa einem Jahr im Juni in der Diskussion über die Diä

tenerhöhung die Aussage gemacht habe, dass eine öffentliche Debatte nach einer Beschlussfassung im Landtag über die Diätenerhöhung den Charme einer Geschäftsordnungsdebatte habe, habe ich mich leicht geirrt; denn die darauf folgenden Diskussionen über die Geschäftsordnung, die dann im Herbst begannen, haben eine Dynamik erhalten, die mich doch etwas verblüfft hat. Das gebe ich ganz unumwunden zu.

Dabei stehen aber natürlich auch Dinge auf der Tagesordnung, über die wir zwar laut nachgedacht haben, die zum gegenwärtigen oder auch zu einem künftigen Zeitpunkt aber noch gar kein Beschlussgegenstand sind. So ist aber nun einmal unsere Medienwelt. Manche meinten ja, dass die Opposition mit dieser semioffenen Regierungsbefragung, die unter dem Stichwort „Heißer Stuhl“ in den Zeitungen breit gestreut wurde, die Minister braten wollte. Das ist ja aber bei Weitem nicht der Fall, sondern es ging einfach nur darum, allen vier Fraktionen die Gelegenheit zu geben, über ein aktuelles Thema zu sprechen.

Nun liegt eine Beschlussempfehlung des Ältestenrates vor, über die wir in den Fraktionen diskutiert haben und die nach unserer Auffassung auch weitgehend die Zustimmung der LINKEN finden wird. Dennoch sind uns noch ein paar Dinge wichtig. Deshalb haben wir auch heute wieder Änderungsanträge eingebracht. Herr Gürth hat - zwar mit sehr wenig Leidenschaft, dafür aber mit sehr viel Beamtendeutsch - über die Diskussionen im Ältestenrat gesprochen. Mir ist es aber wichtig, auf ein paar Stellen noch einmal aufmerksam zu machen.

Wir fangen einmal mit dem Thema öffentliche Ausschusssitzungen an. Jawohl, Herr Gürth, Sie haben Recht: Die Verfassung gebietet es nicht automatisch, dass wir im Ausschuss öffentlich tagen. Das war auch nicht das Anliegen unserer Fraktion, als wir das Thema auf die Tagesordnung gesetzt haben. Uns ging es vielmehr darum, dass wir als Landtag eine Möglichkeit erhalten, öffentlich und transparent zu wirken, und dass die Öffentlichkeit nicht dann hinzugeladen wird, wenn wir es wollen, sondern dass die Öffentlichkeit das Recht hat, zu uns zu kommen.

(Beifall bei der LINKEN)

Das ist der entscheidende Unterschied zu Ihrer Argumentation, die Sie, wie gesagt, in einem ausgefeilten Beamtendeutsch vorgetragen haben. Die Diskussion im Ältestenrat hat mich an dieser Stelle schon verblüfft. Ich will noch einmal ein paar Sachen nennen.

Dass die offene und kontroverse Diskussion dann behindert würde, dass ein klares Wort dann fehlen würde usw., dazu sage ich Ihnen aus eigener Erfahrung: Es wäre doch wünschenswert, wenn wir in den jetzigen internen Ausschusssitzungen dieses klare Wort einmal hören könnten. Das ist eigentlich das Ziel, das wir erreichen wollen,

(Beifall bei der LINKEN)

und nicht, dass dort Schaufensterreden gehalten werden. Darum geht es doch überhaupt nicht.

Wenn sich die effektive Kooperation mit der Regierung daran misst, ob Öffentlichkeit oder Nichtöffentlichkeit hergestellt ist, dann muss ich Ihnen sagen, meine Damen und Herren: Das kann es doch wohl nicht sein!

Noch einmal zu der bevorzugten Behandlung der kommunalen Spitzenverbände und des Landesjugendhilfe

ausschusses. Hierbei geht es doch nicht darum, dass wir eine Auswahl aus vielen Verbänden und Organisationen treffen, die gern an den Landtagssitzungen teilnehmen würden, sondern uns war bei der Auswahl dieser beiden schon bewusst, dass sie in herausgehobener Position sind. Die kommunalen Spitzenverbände vertreten nun einmal sozusagen die dritte staatliche Ebene. Deshalb war es uns wichtig, dass sie von vornherein das Recht haben, bei den Dingen, um die es geht, mit gehört zu werden und nicht nur bei den Anhörungen der Landesregierung. Ähnliches trifft auch auf den Landesjugendhilfeausschuss zu. Auch er hat sozusagen eine besondere Rolle. Deswegen ist es unser Anliegen in diesem Antrag, dass dieser Rolle Rechnung getragen wird.

Zu der Sache mit dem gleichstellungspolitischen Bericht: Ich habe meine Kollegin Bull gefragt, welche Formalien denn eigentlich erfüllt sein müssten, um ihn zu bekommen, so wie es Herr Gürth hier vorgetragen hat. Das ist ja so ohne Weiteres gar nicht möglich. Wir wollen einfach das vereinfachte Verfahren, dass man gewissermaßen per Mausklick den Bericht mit an den Landtag gibt. Das trägt die Mehrheit der Fraktionen aber nicht mit.

Zum letzten Thema, zu den Verfahrensgrundsätzen für den Petitionsausschuss. Ich will noch einmal darauf verweisen, obwohl wir dazu keine Änderungsanträge eingebracht haben, aber weil meine Kollegen mich gebeten haben, das hier im Plenum noch einmal deutlich zu sagen, weil die Diskussionen im Petitionsausschuss nicht so sehr an die Öffentlichkeit gelangt sind, dass es erstens vor allem darum ging, dass in zunehmendem Maße Dritte mit öffentlichen Aufgaben betraut werden und es deswegen wichtig ist, dass Dritte bei Petitionen, soweit es öffentliche Belange betrifft, auch wie Öffentliche behandelt werden können.

Zweitens geht es gewissermaßen um das, was an Petitionen an die Regierung geht. Wir haben heute Morgen bei der Diskussion über die Große Anfrage gehört, dass es sicherlich mit Arbeit verbunden ist. Das mag wohl so sein. Die Legislative hat aber das Recht zu erfahren, mit welchen Meinungen, mit welchen Anfragen sich die Bewohner dieses Landes an ihre Regierung wenden. Das war der Sinn dieses Änderungsantrages.

(Beifall bei der LINKEN)

Drittens war es für uns wichtig, noch einmal zu betonen, dass gerade in der sitzungsfreien Zeit, wenn die Berichterstatter einsam und allein über den Inhalt von Petitionen entscheiden, die Berichterstatter aus den Fraktionen zumindest an die Informationen angeschlossen werden sollten. Das war das Ziel. Nicht mehr und nicht weniger haben wir gefordert.

Man muss sich doch wundern, dass solchen einfachen Anliegen nicht Rechnung getragen wird. Deswegen können einige Kollegen den Beschlussempfehlungen des Ältestenrates und des Petitionsausschusses auch nicht vorbehaltlos zustimmen und das wird auch bei der Abstimmung so sein. Die Mehrheit der Fraktion geht bei diesen Regelungen aber mit.

Wir freuen uns darauf, diese neue Geschäftordnung mit Leben zu erfüllen und mit Feuer und Leidenschaft im Parlament zu reden, Herr Gürth, wie Sie es heute leider haben vermissen lassen. Aber wir können es ja morgen probieren.

(Heiterkeit und Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Dr. Thiel. - Für die SPD-Fraktion spricht nun Herr Bischoff.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zuallererst möchte ich sagen, dass man an der Stimmung im Raum merkt, dass es einfach Zeit wird, dass wir die Geschäftsordnung beschließen. Die ist schon so oft beredet worden, sowohl in den Fraktionen als auch hier, dass ich den Eindruck habe, die Unruhe, die herrscht, liegt nicht daran, dass wir sie nicht wollen, sondern daran, dass sie so oft beredet worden ist und wir sie einfach einmal beschließen müssen.

(Zustimmung von Herrn Steinecke, CDU, und von Frau Weiß, CDU)

Von daher will ich jetzt gar nicht mehr im Einzelnen darauf eingehen. Dazu ist schon genug gesagt worden.

Ich denke aber, es ist wichtig, an dieser Stelle noch einmal kurz zu den Änderungsanträgen der LINKEN Stellung zu nehmen. Ich glaube, man kann zu allen Änderungsanträgen, die vorliegen, sagen, das ist sinnvoll, das könnte man machen. Es gibt aber auch gegenteilige Auffassungen, zum Beispiel was die Öffentlichkeit der Ausschusssitzungen angeht. Im kommunalen Bereich ist das völlig klar. Wer das vergleicht, der kann sagen: Warum macht ihr das eigentlich nicht auch?

Ich habe in den vielen Jahren im Landtag jedenfalls mitgekriegt, dass unsere Ausschüsse gut arbeiten. Ich halte es auch für die Außendarstellung für wichtig zu sagen, dass sie gut arbeiten; denn das ist mein Argument, dass ich sage, wenn hier im Parlament manchmal geredet und hin und her gerannt wird, dann liegt das daran, dass wir hier sozusagen die offene Tür des Landtags sind und das unsere Arbeit an den zwei Tagen ist, aber die eigentliche Arbeit in den Ausschüssen und in den Fraktionen gemacht wird. Dort herrscht meines Erachtens Disziplin und dort wird auch gearbeitet, zumindest in den Ausschüssen, in denen ich bin.

(Zurufe von Herrn Dr. Thiel, DIE LINKE, und von Herrn Czeke, DIE LINKE)

Ich will damit sagen: Ich glaube jedenfalls nicht, dass es durch eine Öffentlichkeit besser wird. Meine Erfahrung ist - jetzt beziehe ich mich einmal nicht auf die Sonderausschüsse, in denen die Öffentlichkeit sowieso zugelassen ist -, dass wir manchmal mit völlig anderen Statements und Erwartungen aus den Ausschüssen herausgehen, weshalb ich mich manchmal frage, ob wir überhaupt in der gleichen Veranstaltung waren.

Ich sage also, ich sehe nicht, dass es dadurch besser würde, und halte die jetzige Regelung für richtig, dass wir in den Ausschüssen unter uns beraten können und dann im Landtag deutlich machen, was wir in den Ausschüssen entschieden haben, und das dann dort begründen.

Zu der Teilnahme der kommunalen Spitzenverbände ist alles gesagt worden. Wir sollten uns einfach nicht das Recht nehmen lassen, auch die kommunalen Spitzenverbände, so wichtig sie sind, dann einzuladen, wenn wir es für richtig halten, dass sie dazu gehören. Wir sind die

oberste legislative Vertretung und das sollten wir uns auch nicht von vornherein wegnehmen lassen.

(Zustimmung von Frau Weiß, CDU, und von Herrn Schulz, CDU)

Zu dem Gleichstellungsbericht: Natürlich ist der wichtig. Ich glaube aber, dass es nicht heißt, wenn wir ihn heute ablehnen, dass wir dann der Meinung wären, man müsste das nicht beachten.

Aber es heißt im ersten Satz der Begründung - den halte ich auch für richtig -, dass sich die Landesregierung und die Landesverwaltung verpflichtet haben, die Strategie und die Methode des Gender-Mainstreamings anzuwenden. Ich gehe einfach davon aus, dass das auch gemacht wird. Wenn es nicht gemacht werden sollte, dann haben wir als Landtag in den Ausschüssen die Pflicht und die Möglichkeit, das einzufordern und nachzufragen, wo das bleibt, wenn wir den Verdacht haben, es wird etwas unterschlagen.

(Zuruf von Frau Bull, DIE LINKE)

Von daher glaube ich, dass wir das nicht unbedingt brauchen.

Ein letzter Punkt, was den Jugendhilfeausschuss betrifft. Ich bin der Meinung, dass wir, als wir damals über den Jugendhilfeausschuss beraten haben, deshalb Vertreter aus den Fraktionen dorthin entsandt haben, weil wir wollten, dass das, was dort beraten wird, mitgenommen wird, und auch umgekehrt, was im Landtag beraten wird, im Jugendhilfeausschuss thematisiert werden kann.

Im Antrag steht: Sie sollten nur eingeladen werden, wenn Beratungsgegenstände auf der Tagesordnung des Ausschusses stehen, die den Jugendhilfeausschuss betreffen. - Das kann der Ausschuss jederzeit machen. Er kann Vertreter zu jedem Tagesordnungspunkt zu einer Anhörung einladen, bei dem er der Meinung ist, dass dazu der Jugendhilfeausschuss angehört werden sollte. Damit hat er auch Rederecht. Ich würde ihm zumindest nicht von vornherein das Recht einräumen und das in der Geschäftsordnung festlegen, dass der Ausschuss daran teilnehmen muss und wir dann noch in der Pflicht sind zu begründen, ob es Gegenstände sind, die ihn betreffen oder nicht. Ich würde das auf jeden Fall so belassen.

Was mich bei diesem Änderungsantrag - das gehört auch dazu - am meisten gewundert hat, ist der letzte Absatz. Im letzten Absatz steht - Frau von Angern hört gerade nicht zu; das kann ich zwar nicht ändern, aber vielleicht ist der letzte Absatz auch nicht so wichtig -: „Die einbringende Fraktion erachtet die angestrebte Änderung daher für sinnvoll und angemessen.“ Ich dachte, wenn man einen Änderungsantrag stellt, sei das selbstverständlich. - Danke.

(Herr Gallert, DIE LINKE: Manchmal macht man es auch nur wegen der Koalition!)

Vielen Dank, Herr Bischoff. - Nun spricht für die FDPFraktion Frau Dr. Hüskens. Bitte schön.