Protocol of the Session on June 26, 2008

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir bedauern es außerordentlich und glauben auch nicht, dass die Formel mehr Transparenz gebracht hat. Dagegen war ja noch die Ecklehrerin mit ihren 39 Jahren, verheiratet, ein Kind transparenter als das, was wir jetzt haben, wo floatende Klassenstärken in Übereinstimmung gebracht werden mit den Zeitmodellen des Vorjahres und Ähnlichem. Es ist also für kaum einen im Vorfeld möglich zu berechnen, wie die Vergütung im folgenden Jahr sein wird. Damit werden die freien Schulen - so bin ich der Meinung - nicht verfassungsgemäß finanziert. Denn in der Verfassung wird nicht, wie etwa für den Kindergartenbereich, ausgesagt, dass die Schulen einen Anteil der Finanzierung von vergleichbaren Schulen zu erhalten haben. Vielmehr heißt es in Artikel 28 Abs. 2 - für diejenigen, die es übersehen haben, darf ich die Vorschrift noch einmal zitieren -:

„Soweit diese Schulen Ersatz für öffentliche Schulen sind, haben sie Anspruch auf die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen öffentlichen Zuschüsse.“

Es steht nichts davon drin, dass ein Haushaltsvorbehalt gilt, dass man etwas Haushaltsneutrales vorlegen möchte oder dass man der Meinung ist, man käme auch mit 80 % aus. Schon die Formulierung „80 %“ heißt ja, dass nicht verfassungsgemäß die für diese Aufgabenerfüllung notwendigen Zuschüsse gewährt wurden, sondern nur ein bestimmter Anteil gezahlt wurde. Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, glaube ich, dass hiermit in den nächsten Jahren dringender Nachbesserungsbedarf gegeben ist.

(Beifall bei der FDP)

Dann ist es auch eine Scheinheiligkeit, dass einige Abgeordnete sagen, sie möchten, dass die Lehrerinnen und Lehrer ein ordentliches Auskommen haben - wir haben es vorhin in der Debatte gehört; da wird von Mindestlohn und Ähnlichem gesprochen -, dass andererseits aber die öffentlichen Zuschüsse gekürzt werden und gleichzeitig die Rede davon ist, dass kein erhöhtes Schulgeld gezahlt werden darf. Wo soll denn dann das Geld herkommen? Wie soll denn dann eine ordentliche Ausbildung durchgeführt werden? Oder, meine sehr geehrten meine Damen und Herren, ist hier wirklich die Aussonderung dieser Schulen das Ziel Ihrer Gesetzesinitiative?

(Beifall bei der FDP)

Dass die Finanzierung in sich nicht konsistent ist, haben wir an den Antworten vorhin gemerkt. Der Minister sagt, er danke dem Parlament. Das Parlament hatte Bezug darauf genommen, dass irgendwo schon Geld herzubekommen sei. Dem Finanzminister fehlte an dieser Stelle offensichtlich die Begeisterung für die getätigten Zuschüsse.

Aber - das sage ich hier auch - es ist dringend geboten, im Bildungsbereich nicht darauf zu schauen, dass hierbei eine so genannte Haushaltsneutralität eintritt. Wenn sie denn eintreten sollte, hätte man dies schon in den ursprünglichen Haushaltsentwürfen berücksichtigen müssen. Denn das Urteil des Verwaltungsgerichts ist älteren Datums, und hierbei war schon klar abzusehen, dass auch ohne Berücksichtigung der Steinbeis-Gutachten in

anderen Bundesländern eine deutlich höhere Finanzierung zu erfolgen hat, also hier die Haushaltsvorsorge nicht stattgefunden hat. Das heißt nicht, dass wir einer überplanmäßigen Ausgabe nicht zustimmen werden. Kollegin Hüskens hat gesagt, wir würden dann schauen, was die Regierung als Finanzierung vorschlägt.

(Herr Gürth, CDU: Was ist denn aus der Rechts- staatspartei FDP geworden?)

Dabei, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist es schon vonnöten, dass auch die Landesregierung sich in Gänze einmal dazu äußert, dass nicht nur hier nebulöse Vorschläge kommen und in den Ausschüssen dann ein Minister auf den anderen verweist, dass er sich etwas einfallen lassen möge.

Zur Problematik der Schülerbeförderung hat Herr Höhn schon umfänglich Stellung genommen. Auch ich kann nicht verstehen, dass man auf der einen Seite immer sagt, es sei nicht möglich, es gehe nicht, andererseits aber in der Zeitung ständig verspricht: Wir werden es lösen. Wir sind sehr gespannt auf Ihr Modell und haben größte Befürchtungen, dass es danach schlechter sein wird als heute. Lassen Sie sich versichert sein: Wir werden auch darauf achten, dass alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit haben, eine Schule ihrer Wahl aufzusuchen, und dass an dieser Stelle keine Sonderung durch neue Modelle stattfindet.

(Zustimmung bei der FDP und bei der LINKEN)

Wenn es aber darum geht, die Mittel innerhalb des Kultusministeriums zu verwenden, haben wir mit dem heutigen Tage das elfte Änderungsgesetz erhalten, das uns den gesamten Umfang von drei neuen hoch dotierten Stellen vorsetzt. Es wird also nicht etwa Geld in die Schule hineingegeben, sondern es wird eine neue Unterbehörde in einer Behörde gegründet, deren Zweck nach wie vor nicht klar ist. Ich meine damit nicht, dass eine Qualitätsagentur vonnöten ist. Eine Qualitätsagentur in der gegenwärtigen Ausformung ist dringend geboten, wenn man den Schulen jemals die Freiheit geben möchte, die sie brauchen, um neue pädagogische Konzepte umzusetzen.

Deshalb haben wir als FDP den Änderungsantrag zu Ihrem Gesetzentwurf gestellt, heute zur ersten Lesung, das Personal der Schulen vom Land auf den jeweiligen Schulträger zu übertragen. Ich glaube, meine geehrten meine Damen und Herren, wer gestern beim Landkreistag war und hier zukünftig ehrlichen Herzens über Kommunalreformen sprechen möchte, der weiß, dass es geboten ist, die Schulen auf die Landkreise und Gemeinden zu übertragen, um ihnen diese Aufgabe zu geben, die man vor Ort deutlich besser lösen kann als bisher durch die große Überlandverschickung des Landes.

(Beifall bei der FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dann wird sich natürlich auch die Frage der Finanzierung dieser Schulen neu stellen. Dann wird es eine Formel mit F1, F2, F3 nicht nur für die Schulen in freier Trägerschaft, sondern auch für die Kommunalschulen geben. Und mit Sicherheit wird dann das Steinbeis-Gutachten auch wieder ausgegraben werden. Wir werden feststellen, was nötig ist und was geboten ist.

Aber schaut man sich einmal in der Bundesrepublik um, sieht man, dass die Zukunft in der eigenständigen Schule liegt, dass die Direktoren, das Kollegium mehr Entscheidungshoheit benötigen, um auch individuell Kon

zepte auszuprobieren, aber auch um dann regionalbezogen ihre Schule aufbauen zu können. Denn wir können nicht vor der demografischen Not unsere Augen verschließen.

Wer sich einmal die Berichte anschaut, die das Kultusministerium im Zusammenhang mit der beabsichtigten Gemeindegebietsreform erarbeitet hat, der wird feststellen, dass zunehmend Schulen vor der Schließung stehen und hierzu alle Versprechungen nur Makulatur sind. Die Entscheidungshoheit muss an die Stellen vor Ort zurückgegeben werden. Dann haben wir auch eine Haushaltsverbundenheit von Schülerbeförderung und Schulstandortausprägung und somit einen ganz anderen Maßstab, den man ansetzen kann.

Auf der anderen Seite, meine sehr geehrten Damen und Herren, kriegen wir auch durch die Übertragung von Schulen an die Gemeinden und Landkreise endlich die Verbindung von Jugendhilfe und Schule, die bessere Betreuung von Schülerinnen und Schülern und die Senkung der Abbrecherzahlen, auf der anderen Seite auch eine gemeinsame Trägerschaft von Kindergärten und Schulen und hier eine bessere Gestaltung des entsprechenden Überganges direkt vor Ort.

Ich möchte Sie also bitten, die Sie nach wie vor auch dafür sind, unseren Kommunen mehr Entscheidungsfreiheit zu geben, unserem Antrag zuzustimmen. Wir stimmen einer Überweisung zu, lehnen aber, um noch einmal darauf zurückzukommen, die zehnte Änderung in der Ihnen vorliegenden Fassung ab, da sie aus unserer Sicht nicht verfassungsgemäß ist. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kley. - Nun hören wir zum Abschluss der Debatte der Fraktionen für die CDU-Fraktion Herrn Scharf.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach einer längeren Debatte möchte ich nun als Vertreter der CDU-Fraktion zu den vorgelegten Drucksachen Stellung nehmen. Frau Feußner hätte wahrscheinlich gerne zu diesem Tagesordnungspunkt geredet, denn sie hat all die Verhandlungen über viele Monate im Ausschuss und mit Verbänden, Trägern und Vereinen intensiv geführt. Aber aus persönlichen Gründen, die plötzlich eingetreten sind, kann sie diese Rede heute nicht halten. Sie hätte sie wahrscheinlich gerne selber gehalten, weil auch das Verhandlungsergebnis zum erheblichen Teil ihrer Verhandlungstätigkeit zuzuschreiben ist. Damit hat sie in erheblichem Maße dazu beigetragen, dass wir dieses Werk heute dem Landtag vorlegen können.

(Zustimmung bei der CDU und von Minister Herrn Prof. Dr. Olbertz)

Ich bin also heute einmal der Ersatzspieler, um beim Fußball zu bleiben.

(Herr Güssau, CDU: Manchmal sind die gut!)

Ich denke aber, wir sind alle einmal zur Schule gegangen und jeder, der zur Schule gegangen ist, wird doch wohl auch über Schule reden können.

Meine Damen und Herren! Die Novelle, die vorgelegt worden ist, der Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Än

derung des Schulgesetzes, ist wichtig. Ich möchte den beiden Rednern der Opposition an dieser Stelle ausdrücklich widersprechen, die uns sagen wollen, dieses Werk erfülle nicht die Ansprüche, die man an diese Gesetzesnovelle stellen muss.

Wir haben die ursprüngliche Vorlage der Landesregierung im Laufe des parlamentarischen Verfahrens noch einmal in erheblichem Maße - diesen Anspruch möchte ich schon erheben - präzisiert und an der einen oder anderen Stelle auch ein Stückchen zum Bürokratieabbau beigetragen, gleichzeitig aber die notwendige Klarheit an den Stellen erhalten, an denen sie tatsächlich erreicht werden muss.

Ich will nur einmal im Schnelldurchlauf einige wenige Punkte durchgehen, um zu den anderen Themenkomplexen noch kommen zu können.

Wir haben zum Beispiel bei den Arbeitsverträgen erreicht, dass künftig wesentliche Änderungen in den Arbeitsverträgen angezeigt werden müssen. Das ist richtig. Es gibt unter den freien Schulen auch Schulträger, die mit ihren Lehrkräften nicht ordentlich umgehen. Diesen muss auch künftig auf die Finger geklopft werden können.

(Zustimmung von Herrn Tullner, CDU)

Wir müssen es gleichzeitig schaffen, dass nicht jede kleine Änderung, die nicht angezeigt werden muss, zu einer unnötigen Bürokratie im Kultusministerium führt.

(Herr Tullner, CDU: Wir wollen das Beste hoffen!)

Ich glaube, mit dieser wesentlichen Änderung haben wir den richtigen Mittelweg gefunden. Ich bin auch dankbar dafür, dass wir mit dem Kultusministerium die entsprechenden Vorverhandlungen und schließlich im Ausschuss die abschließenden Verhandlungen haben führen können.

(Herr Kosmehl, FDP, meldet sich zu Wort)

- Vielleicht nachher, wenn ich den ersten Abschnitt fertig habe, ja?

Nun gibt es einen Generalvorwurf, und mit stolzer Brust wurde sowohl von Herrn Kley als auch von Herrn Höhn behauptet, die Formel, nach der die Schülerkostensätze künftig berechnet werden sollen, wäre undurchschaubar und nicht nachvollziehbar. Der VDP schreibt, es werde weiter verunklart und nicht einfacher.

Ich sage hier einmal, ein bisschen auf die Qualität, auch auf die Qualität der Schulausbildung gerichtet: Ich behaupte einmal, jeder, der erfolgreich den Sekundarschulabschluss II erreicht hat, der kann diesen Gesetzentwurf lesen und diese Formel auch im Wesentlichen nachvollziehen.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Derjenige, der sich hier im Plenum dieser Argumentation entzieht, ist entweder jemand, der diesen Abschluss vielleicht nicht erreicht oder in unberechtigter Weise zuerkannt bekommen hat,

(Unruhe bei der CDU und bei der SPD)

oder jemand, der nicht lesen will, meine Damen und Herren.

Herr Kley, ich habe den festen Eindruck, dass Ihnen heute rhetorisch irgendetwas durchgegangen ist. Hätten Sie sich mit dem Gesetzentwurf richtig beschäftigt, hät

ten Sie die Formel nicht so unqualifiziert zerpflücken können, wie Sie es versucht haben zu machen. Die Formel ist vernünftig berechnet worden und bringt auch in erheblichem Maße mehr Klarheit in das Geschäft, als es vorher die Ersatzschulverordnung hat leisten können; denn es ist wirklich nachvollziehbar, wie aufgrund des Organisationserlasses und der Stundentafel der entsprechende Stundenbedarf ermittelt wird.

Dazu brauchen wir freilich zum Letzten auch noch eine Verordnung, weil das eben nicht im Verhältnis 1 : 1 überführt werden kann, weil die freien Schulen in der Schulorganisation tatsächlich etwas anders sind als die staatlichen Schulen. Es steht aber in dem Gesetzentwurf und ist zur Not auch einklagbar, dass alle Tatbestände, die in allen öffentlichen Schulen automatisch zu Finanzierungen führen, auch zu Finanzierungsansprüchen bei den Schulen in freier Trägerschaft führen. Das ist eine Klarheit, die wir vorher so nicht hatten. Sie ist erst im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens so klar in den Gesetzentwurf hineingekommen. Ich denke, das ist ein erheblicher Fortschritt, meine Damen und Herren.

Ich will ganz klar darauf hinweisen, dass jetzt erstmalig im Schulgesetz eine Vertretungsreserve in Höhe von 2,5 % aufgeführt werden soll. Nun kann man darüber streiten, ob es 2,5 %, 3 %, 4 % oder 5 % sein sollen. 2,5 % ist nach meiner Kenntnis aber der Prozentsatz, der bundesweit üblich und anerkannt ist. Dann muss man den Schulen auch zumuten, mit dieser anerkannten Vertretungsreserve in Höhe von 2,5 % zumindest in der pauschalierten Berechnung auch wirklich auszukommen.

Dann hat Herr Kley behauptet, die Schulen würden nur zu 80 % finanziert. Herr Kley, ich weiß nicht, wo Sie den Faktor 80 % hernehmen. Ich kann mich nur daran erinnern, dass Ihr vormaliger Finanzminister Paqué in einer Kabinettssitzung, in der ich als Fraktionsvorsitzender mit am Katzentisch saß, einmal vorgeschlagen hat, die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft pauschal um 20 % zu kürzen.