Wenn ich die Reaktionen der letzten Wochen richtig verstanden habe, dann geht mein Vorschlag den einen nicht weit genug und den anderen zu weit. Das zeigt, dass es insgesamt ein so schlechter Vorschlag nicht sein kann.
Nun zurück zum Ernst der Dinge: Wir sind in einer Situation, in der es aus meiner Sicht durchaus sinnvoll ist, darüber nachzudenken, eine Zentrale Beschwerdestelle - ja, der Begriff ist mittlerweile üblich; überall in und außerhalb Europas wird er verwendet - einzurichten. Jetzt ist zu überlegen, wo und wie das geschehen soll und welche Aufgaben sie haben soll.
Sie soll gerade nicht ein Ersatz für die disziplinarbefugten und dienstvorgesetzten Stellen sein. Die neue Beschwerdemöglichkeit soll gerade kein Ersatz für das Recht sein, sich mit einer Petition an den Landtag und den hier existierenden Petitionsausschuss zu wenden. Vielmehr soll die Beschwerdestelle eine zusätzliche Möglichkeit sein, Anregungen, Kritik und Nachfragen vorzutragen, auch mit dem Anspruch, darauf eine Antwort zu bekommen.
Weshalb schlage ich vor, die Beschwerdestelle beim Landespräventionsrat einzurichten? - Weil der Landespräventionsrat ein Gremium ist, das aufgrund seiner Zusammensetzung nach meiner Überzeugung ein Höchstmaß an Kompetenz in diesen Fragen besitzt. Ich habe Herrn Staatssekretär Erben, der dem Landespräventionsrat vorsteht, gebeten, in der kommenden Sitzung des Landespräventionsrates am 26. Juni dem Gremium detailliert die Überlegungen vorzutragen, auch mit dem Gremium zu diskutieren und eine Rückmeldung darüber zu erbitten, wie das Gremium, dem wir diese Aufgabe übertragen wollen, damit umgehen will, ob es bereit und
Ob am Ende eine Zentrale Beschwerdestelle Polizei eingerichtet wird, hängt im Wesentlichen davon ab, ob es gelingt, den Landespräventionsrat davon zu überzeugen, dass das eine leistbare und durchaus sinnvolle Erweiterung des Aufgabenspektrums ist. Insofern will ich meinen Vorschlag - damit komme ich auf das zurück, was Sie, verehrte Frau Tiedge, gesagt haben - als Beitrag zur Ermöglichung einer stärkeren Kommunikation von Polizei und Gesellschaft verstanden wissen.
Manchmal sind Umwege notwendig. Ich glaube, ein solcher Umweg ist kein unvernünftiger Umweg. Deshalb bitte ich darum, dass wir die Frage der Einrichtung einer solchen Zentralen Beschwerdestelle weiterhin in aller Sorgfalt diskutieren und prüfen. Am Ende von Diskussion und Prüfung können und wollen wir entscheiden, ob wir diesen Weg so gehen können oder nicht.
Am Ende meines kurzen Beitrages möchte ich mein Unverständnis darüber zum Ausdruck bringen, dass Frau Kollegin Tiedge in ihrem Redebeitrag jetzt wieder einen Zusammenhang hergestellt hat, den ich nicht für legitim halte, nämlich zwischen dem Vorschlag zur Einrichtung einer Zentralen Beschwerdestelle Polizei und der Arbeit des Zehnten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses.
Es ist nicht Gegenstand der Anträge zu diesem Tagesordnungspunkt. Ich bitte das, was mir zur Zentralen Beschwerde Polizei beim Landespräventionsrat vorschwebt, und das, was dieser Landtag an anderer Stelle, nämlich im Zehnten Parlamentarischen Untersuchungsausschuss, behandelt, auseinander zu halten. Das ist mir besonders wichtig, weil wir - Sie als Parlamentarier genauso wie ich - eine Verantwortung dafür tragen, dass wir zu der Frage, wie wir das Bild der Polizei in der Gesellschaft und die Kommunikation zwischen der Polizei und der Gesellschaft verbessern können, nicht falsche Signale ins Land senden. Es ist manchmal nicht beabsichtigt, wenn ein solches falsches Signal ins Land gesendet wird. Aber es kommt manchmal dazu, wenn man verschiedene Dinge in einen Topf wirft. Deshalb bitte ich um eine sehr klare Trennung und ein sehr klares Auseinanderhalten.
- Ja, Herr Kosmehl, ich bitte darum, das sehr klar voneinander zu trennen und auseinander zu halten. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Einrichtung einer Zentralen Beschwerdestelle Polizei, wie sie landläufig genannt wird, beschäftigt uns seit einigen Wochen. Auch die außerparlamentarische Opposition in Form der Grünen treibt dieses Thema immer weiter vor sich her. Sie hat wahrscheinlich nichts Vernünftigeres zu tun, als immer wieder zu suggerieren,
Wir leben in einer parlamentarischen Demokratie, und das ist gut so - um mit Herrn Wowereit zu sprechen. Eine der Säulen unserer parlamentarischen Demokratie ist die Gewaltenteilung, fixiert in Artikel 20 des Grundgesetzes. Die Gewaltenteilung ist die Verteilung der Staatsgewalt auf mehrere Staatsorgane zum Zwecke der Machtbegrenzung und der Sicherung von Freiheit und Gleichheit.
Dies ist Ausdruck unseres Staatssystems. Wir haben Parlamente, wir haben die Exekutive und wir haben mit den Gerichten die Judikative, die sämtliche Entscheidungen aus den anderen Ebenen überprüfen kann.
Mit der Einrichtung einer solchen Beschwerdestelle implizieren wir nachhaltiges Misstrauen gegen unsere Polizeibehörden.
Was ist denn dann der nächste Schritt? Richten wir dann eine Beschwerdestelle gegen Lehrer, gegen Verwaltungsbeamte, gegen Agrarbeamte ein? - Meine Damen und Herren! Dieser Schritt geht eindeutig zu weit.
Welche Exekutivbefugnis soll diese Beschwerdestelle denn haben? - Null Disziplinarrecht. Es wird eine Sammelstelle, eine Poststelle werden.
Ich kann jedem nur empfehlen, sich im Internet die Seite der Beschwerdestelle der Berliner Polizei anzusehen. Dort heißt es sinngemäß: Alle Ihre Beschwerden werden bei uns gesichtet, bearbeitet und an die zuständigen Stellen der Berliner Polizei weitergeleitet. - Meine Damen und Herren! Welchen Effekt erzielt also eine solche Beschwerdestelle?
Unsere feste Überzeugung ist auch - daher unser Änderungsantrag -, dass es nicht die explizite Aufgabe der Legislative ist, über eine solche Einrichtung zu entscheiden. Dieses liegt in der Entscheidungshoheit des Innenministers. Wenn er es für erforderlich hält, eine solche Stelle einzurichten, dann werden wir das natürlich auch gerne, Herr Minister, begleiten. Wir nehmen dies zur Kenntnis. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns zeitnah über den weiteren Verlauf im Innenausschuss berichten.
Aber darüber hinaus muss man ganz klar sagen: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volk in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Ich habe mich jetzt zwar wiederholt, aber es ist, glaube ich, die Abrundung dieses kurzen Beitrages, den ich zu diesem Thema geben wollte.
Ich bitte Sie inständig, Herr Minister: Überprüfen Sie noch einmal Ihre Entscheidung, eine solche Beschwerdestelle einzurichten, weil ich letztlich nicht daran glau
be, dass uns diese Beschwerdestelle wirklich weiter bringt. Denn wir haben alle Möglichkeiten, die der Rechtsstaat bietet, auch bei polizeilichem Fehlverhalten entsprechend zu reagieren und denjenigen, der sich fehlverhalten hat, zur Verantwortung zu ziehen.
In diesem Sinne, meine Damen und Herren, bitte ich Sie um die Zustimmung zu dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr verehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieses Thema fügt sich nahtlos in eine Debatte ein, die wir schon an verschiedenen Stellen im Parlament geführt haben. Sie wird dazu beitragen, dass wir heute eine lebendige Debatte erleben werden.
Herr Minister, ich bin immer wieder darüber erstaunt, mit welcher Leichtigkeit Sie hier etwas vortragen, anderen Vorwürfe machen, dass sie etwas auseinander halten müssen, das sie etwas verbinden, was nicht zusammengehört, und in Ihrem eigenen Haus, in Ihrer eigenen Zuständigkeit bekommen Sie das tagtäglich nicht hin.
Ich gebe hierzu ein Beispiel vom Dienstag dieser Woche. In der Überschrift der Pressemitteilung des Innenministeriums stand: 100 zusätzliche Einstellungen in der Polizei. - Das ist falsch. Im Text sprechen Sie richtigerweise wieder von vorgezogenen Einstellungen. Sie lesen entweder Ihre Pressemitteilungen nicht mehr oder Sie vermischen auch Dinge, bei denen Sie anderen vorhalten, dass sie auseinander gehalten werden müssen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! So fügt sich das alles weiter ein. Ich kann Ihnen das gerne noch einmal bilateral in Kopie zur Verfügung stellen.
Aus allen Berichten in den Ausschüssen könnten Sie, wenn Sie das nachlesen, feststellen, dass in Ihrer Vertretung - - Als das am 13. März in die Presse kam, haben Sie die Pressemitteilung gemacht, dass Sie das auch dem Innenausschuss vorgestellt haben. Das haben Sie natürlich nicht gemacht. Sie waren in der Sitzung des Innenausschusses gar nicht mehr da. Erst auf Nachfrage hat sich der Staatssekretär Erben bemüßigt gefühlt, doch etwas zu sagen.
Was hat er gesagt? - Er hat gesagt: Aufgrund mehrerer Vorkommnisse sei in der Öffentlichkeit der Eindruck entstanden, bei der Aufarbeitung seien möglicherweise Fehler gemacht worden und in der Polizeiarbeit mangele es an Transparenz.
Genau das untersuchen wir im Untersuchungsausschuss, nämlich ob es das tatsächlich gibt. Die Verbindung zwischen Beschwerdestelle und Untersuchungsausschuss hat Ihr Haus, Ihr Staatssekretär hergestellt und nicht DIE LINKE oder irgendeine Diskussion.
Es macht mich wütend - das muss ich an dieser Stelle sagen -, weil Sie in Ihrer Pressemitteilung von heute - - Das Innenministerium hat - ich muss das im Vergleich mit anderen Häusern noch einmal überprüfen; aber so scheint es mir - eine Pressestelle, die tagtäglich etwas abliefern muss.
Auch in Ihrer Pressemitteilung Nr. 114 aus 2008 vom heutigen Tage zu Ihrer Rede sagen Sie: „Es entstand dabei in der Öffentlichkeit zum Teil der Eindruck, dass die Polizei eigene Verfehlungen unzureichend, zögerlich oder nur unter öffentlichem Druck aufarbeitet.“ Auch das ist im Bezug zum Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu sehen. Also tun Sie doch nicht so, als wenn die Beschwerdestelle etwas ganz Neues wäre und nichts damit zu tun hätte.
Nun komme ich zum Inhaltlichen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Beschwerdestelle der Polizei lösen Sie kein einziges Problem in der Polizei und auch nicht von Bürgern, die sich über fehlerhaftes oder unter Umständen vermeintlich fehlerhaftes Verhalten der Polizei beschweren wollen. Was Sie machen, ist, dass Sie die Polizei in eine Ecke stellen und sagen, jetzt können alle darauf herumhacken.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das hat nichts mit Transparenz zu tun; das ist die Vernachlässigung der Fürsorgepflicht für die Polizei.