Protocol of the Session on April 17, 2008

In diesem Sinne bitte ich um Unterstützung des Änderungsantrages und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Danke sehr, Frau Ministerin. Es gibt eine Nachfrage von Herrn Grünert. - Bitte sehr, Herr Grünert.

Frau Ministerin, Sie hatten uns, den LINKEN, unterstellt, dass wir die Staatswirtschaft wieder haben wollen. Das habe ich ausdrücklich nicht gesagt.

Ich frage Sie: Wann wurden die letzten Zweckverbände mit der Rechnungsprüfung belegt? Kennen Sie die Lageberichte, kennen Sie die Wirtschaftsanalysen der Zweckverbände, woraus sich entsprechend Ihrer Rede die Schlussfolgerung ergibt, dass das alles so weit kommunalrechtlich gedeckt ist?

Sie haben behauptet, dass im Prinzip die Kontrolle durch die Selbstreinigung der kommunalen Selbstverwaltung durchaus gegeben wäre und dass die Rechnungsprüfung letztlich erfolgen sollte. Meiner Kenntnis nach sind die Rechnungsprüfungen, insbesondere die Darstellung der aufgelaufenen Probleme, gerade in den Zweckverbänden - das wurde sehr deutlich im Bereich Bodeniederung - eben nicht in dem Maße erfolgt, wie man es hätte machen müssen und wo man entsprechend hätte handeln müssen - sowohl als kommunalaufsichtlich als auch als fachlich zuständige Behörde.

Ich denke, wir alle sind irgendwo noch ein wenig Kommunalpolitiker und wissen, dass das Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung ein hohes Gut ist, für das wir sehr intensiv gestritten haben. Kommunale Selbstverwaltung heißt aber auch, Verantwortung für das kommunale Geschehen übernehmen, selbst vor Ort, mit eigener Abstimmung, mit eigener Beschlussfassung. Das gilt auch für die Abwasserzweckverbände.

Wenn in Verbandsstrukturen Beschlüsse nicht gefasst worden sind, aus welchem Grund auch immer - gerade im Verband Bodeniederung, um die Bürger von höheren Gebühren zu verschonen -, dann ist das eine Fehlentscheidung des Verbandes im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung.

(Beifall bei der CDU)

An dieser Stelle hat - darin haben Sie Recht - die Aufsichtsbehörde einzuschreiten. Die Aufsichtsbehörde hat anzumahnen und dafür zu sorgen, dass die entsprechenden Beschlüsse gefasst und umgesetzt werden.

Dass das aber auch wieder schwierig ist, hat uns gerade der Verband Bodeniederung bewiesen. Erst an dieser Stelle hat eine obere Aufsichtsbehörde oder gegebenenfalls eine oberste Behörde einzugreifen. Aber zunächst sind alle anderen Mittel auszuschöpfen, die kommunalrechtlich und in der kommunalen Selbstverwaltung möglich und notwendig sind.

Was die Prüfung anbelangt: Wie die Prüfergebnisse der Zweckverbände aussehen, muss ich nicht wissen, wenn wir das Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung hochhalten. Das Prüfergebnis wird erstellt, wird vor Ort ausgewertet und die Konsequenzen einer Fehlentscheidung oder mehrerer Fehlentscheidungen haben letztlich die Verbandsmitglieder zu tragen, haben sie auch gegenüber ihren Bürgern gegebenenfalls zu verantworten.

Prüfergebnisse, die grundsätzliche Erfahrungen zutage bringen oder grundsätzliche Hinweise für die politischen Mandatsträger oder für die oberen oder obersten Kommunalaufsichtsbehörden notwendig machen, werden schon an das Landesverwaltungsamt und das Innenministerium weitergegeben, um gegebenenfalls über den goldenen Zügel einer Organisationsuntersuchung oder einer Sanierungshilfe oder welcher Maßnahme auch immer etwas instabilen Verbänden zu helfen.

Das Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung ist - das will ich an dieser Stelle noch einmal sagen - ein hohes Gut. Dieses sollten wir nicht ohne Not gefährden. Aber wir sollten dann auch zu unserer kommunalen Selbstverantwortung stehen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Danke, Frau Ministerin. - Für die SPD-Fraktion spricht die Abgeordnete Frau Schindler.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema der Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung ist immer ein auch emotionales Thema, das die Bevölkerung intensiv beschäftigt. Nichtsdestotrotz ist es auch ein Thema, mit dem wir sensibel umgehen sollten.

Die Trinkwasserversorgung und die Abwasserbeseitigung sind Aufgaben der Daseinsvorsorge und deshalb beschäftigt das Thema uns alle. Aber sie sind nach unserer Verfassung auch Aufgaben des eigenen Wirkungskreises der Kommunen und in deren Bereich zu regeln.

Dass unabhängig davon bei auftretenden Schwierigkeiten auch das Land entsprechende Möglichkeiten der Hilfeleistung anbieten kann und dass auch die Notwendigkeit der Regulierung besteht, wird nicht bestritten. Aber zuerst ist die Aufgabe vor Ort zu leisten.

Ich denke auch, dass das Land in der Vergangenheit der genannten Aufgabe gerecht geworden ist; denn in der dritten Legislaturperiode ist extra dazu ein Unterausschuss eingerichtet worden, der eine Menge auf diesem Gebiet geleistet hat, erst einmal die Verbände zu untersuchen, zu prüfen und entsprechende Entscheidungshilfen vor Ort anzubieten bis hin zu Organisationsuntersuchungen und nachfolgenden Umstrukturierungen.

Wir dürfen an dieser Stelle auch den hohen finanziellen Aufwand, den das Land bis heute schon geleistet hat,

um die Abwasserzweckverbände zu unterstützen, nicht verkennen.

Wenn ich im Antrag der Fraktion DIE LINKE lese, dass sich die Situation bei den Abwasserzweckverbänden seitdem nicht verbessert haben soll, so muss ich sagen: Dies ist nicht richtig. Das sage ich aus meiner eigenen Erfahrung, auch in meiner Funktion als Bürgermeisterin.

Ich war Verbandsvorsitzende eines Abwasserzweckverbandes und dieser Verband war ebenfalls ein Sanierungshilfeverband. Er ist mittlerweile umorganisiert, umstrukturiert worden und ist mittlerweile auf festem Boden stehend in geordneten Bahnen. Er hatte auch die Unterstützung des Landes, und es war nicht immer einfach, Entscheidungen vor Ort zu treffen. Wir haben auch in der Verbandsversammlung gesessen und gestritten und geprüft, wie wir verantwortungsvoll auch gegenüber unseren Bürgern reagieren können, was Gebühren und Beiträge anbetrifft. Aber es ist eben auch erforderlich, mal Entscheidungen zu treffen, die notwendig sind.

Ebenso müssen wir vehement der Aussage in der Begründung widersprechen, dass Verbände Gesetze rechtswidrig interpretierten. Allein dieser Ausdruck ist schon etwas befremdend.

Vielmehr ist es genau das, was ich eben geschildert habe, nämlich das Bemühen der Verbände vor dem Hintergrund der auch hier im Landtag beschlossenen ständigen Änderungen der Abgabengesetzgebung und natürlich auch der ständigen Rechtsprechung auf dem Gebiet der Kommunalabgaben. Was wir in den letzten 15 Jahren durchgemacht haben, wissen wir genau.

Diese Regelungen mussten vor Ort jeweils in geltende Satzungen umgesetzt werden. Das war auch nicht immer einfach. Aber die Aufgabenträger nun wiederum als Eintreiber von Gebühren und Beiträgen zu bezeichnen - - Dieser Begriff ist im Zusammenhang mit dem Erheben von Gebühren und Beiträgen falsch. Ein Eintreiber ist ein Verband bestimmt nicht.

(Zustimmung bei der SPD, bei der CDU und von Ministerin Frau Wernicke)

Wenn an dieser Stelle gesagt wird, dass sich ein Verband damit brüstet, dass Eigentümer genötigt werden, Grundstücke zu kaufen, dann glaube ich nicht, dass das richtig wiedergegeben ist. Vielmehr ist es eine rechtliche Möglichkeit, die nur im äußersten Notfall angewendet werden soll. Damit wird sich bestimmt kein Verband brüsten.

(Zuruf von Frau Dr. Klein, DIE LINKE)

Die Regierungsfraktionen wollen sich aber dem Anliegen der Fraktion DIE LINKE nicht verschließen. Sechs Jahre nach der Beendigung der Arbeit des Unterausschusses - das ist bereits gesagt worden - ist es durchaus sinnvoll, das Thema wieder aufzunehmen.

(Zustimmung von Herrn Czeke, DIE LINKE)

Ausgehend von dem Abschlussbericht des Unterausschusses sind die in den Verbänden vollzogenen Maßnahmen hinsichtlich ihrer Wirkung zu hinterfragen. In die Zukunft blickend ist es darüber hinaus erforderlich, eine Folgenabschätzung der sich abzeichnenden demografischen Entwicklung vorzunehmen. Diese tangiert sowohl die Abwasserbeseitigungskonzepte der Aufgabenträger als auch die Abwasserbeseitigungsplanung der oberen Wasserbehörde.

Ihre Aussage in der Begründung zu dem Antrag, dass die Abwasserbeseitigungskonzepte durch die Kreistage beschlossen werden, konnte ich nicht nachvollziehen. Ich kenne keinen Kreistag, der ein Abwasserbeseitigungskonzept beschließt. Es sind stets die Aufgabenträger, die dieses beschließen. Deshalb war das für mich schlecht nachvollziehbar.

Die Regierungsfraktionen entsprechen mit ihrem Änderungsantrag dem Anliegen der Fraktion DIE LINKE. Wir haben uns jedoch auf den Kern des Anliegens, nämlich auf die Berichterstattung über die Entgeltsituation und die Möglichkeiten der Einflussnahme zur Gewährleistung vertretbarer Gebühren, konzentriert. Ich bitte daher um Annahme unseres Änderungsantrages.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Danke, Frau Schindler. - Für die FDP-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Kley.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema der Abwasserentgelte, Beiträge und Gebühren ist immer wieder ein beliebtes in diesem Hohen Hause. Leider waren die Ergebnisse der Debatten für die Verbände nicht immer fruchtbringend.

Wir haben über einige Jahre hinweg Veränderungen des Kommunalabgabengesetzes erlebt, und zwar in einer Art und Weise, die klassisch dem Spruch entsprach, dass gut gemeint nicht gut gemacht ist. Viele der heute diskutierten Probleme resultieren auch aus dieser schwankenden Rechtslage, die häufig zu Folgen führte, die nicht so beabsichtigt waren, unter denen aber sowohl die Verbände als auch die Beitragspflichtigen bis zum heutigen Tage zu leiden haben.

Deswegen ist es richtig, dass an dieser Stelle natürlich zuerst nochmals eine Analyse erbeten wird, noch einmal mit Bedacht. Wir hatten bereits einen Unterausschuss, der sich intensiv mit dem Thema befasst hat.

Ich danke Ministerin Frau Wernicke auch dafür, dass sie nach ihrer Rede in der Beantwortung der Frage noch einmal deutlich auf die kommunale Zuständigkeit hingewiesen hat und darauf, dass vor Ort die Notwendigkeit besteht, nicht nur zu beschließen, dass diese Beträge und Gebühren erhoben werden, statt darauf zu warten, dass das Land diese bezahlt, sondern auch der Verantwortung gerecht zu werden, rechtmäßig dafür zu sorgen, dass die Funktionsfähigkeit des Verbandes über längere Zeit gegeben ist.

Wir haben immer wieder die Beispiele von notleidenden Verbänden gehört, in denen über Jahre hinweg Gutmenschentum verhindert hat, dass ein wirtschaftliches Betreiben umgesetzt werden konnte. Nichtsdestotrotz besteht die Pflicht, im Land dafür zu sorgen, dass in Notfällen geholfen wird und dass über Sanierungshilfen, Investitionszuschüsse oder Ähnliches gerade auch die unterschiedliche Topografie unseres Landes ausgeglichen wird, auch wenn ich als Großstädter an dieser Stelle sagen muss, ich finde mich dabei immer etwas benachteiligt.

In großen Städten gibt es gar keine Zuschüsse; die müssen alles selbst umbauen, obwohl dort die Aufgaben

vielfach größer sind. Aber sie haben es gemeistert, sicherlich auch infolgedessen, dass man dort eine hochprofessionelle Betriebsführung hatte, die sehr wohl mit den Beschlüssen des jeweiligen Rates zusammen dafür sorgen konnte, dass die Entgelte für die Bürgerinnen und Bürger einigermaßen erträglich sind.

Deswegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, verstehe ich nicht, dass die Koalition nun in ihrem Änderungsantrag den Punkt 3, nämlich die Aussage, welche fachlichen und kommunalrechtlichen Hilfestellungen gegeben werden können, streicht. Denn das wäre die Hauptaufgabe, die das Land dort leisten kann, nämlich dafür zu sorgen, dass vor Ort ordnungsgemäß gearbeitet wird. Gerade die fachliche Hilfestellung kann man nicht einfach so bieten. Dafür muss auch einmal eine Aufsicht kommen.

Ich muss an dem Antrag der Fraktion DIE LINKE bemängeln, dass sie wieder eine Analyse fordert und sagt, andere mögen sich etwas einfallen lassen. Vielleicht haben Sie einmal eine Idee, wie der Gordische Knoten zu durchschlagen ist und wie das Problem des einen oder anderen Verbandes behoben werden kann, und zwar nicht durch das ständige Inaussichtstellen, dass das Land für alles einsteht, sondern dadurch, dass sich vernünftige betriebswirtschaftliche Regelungen finden lassen, die aber auch dazu führen, dass diejenigen, die falsche Beschlüsse vor Ort durchsetzen, irgendwann einmal dafür haften müssen.

Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, begrüßen wir zum einen den Auftrag an die Landesregierung, Bericht zu erstatten, erwarten aber aus der Diskussion im Umweltausschuss deutlich mehr als nur eine wiederholte Bestandsanalyse. - Ich danke Ihnen.

(Zustimmung von Herrn Wolpert, FDP)

Herr Kley, es gibt eine Nachfrage von Frau Schindler. - Bitte sehr.

Herr Kley, in der Sitzung des Umweltausschusses, in dem Sie Vorsitzender sind, ist im Zusammenhang mit der Überprüfung des Abwasserzweckverbandes Bodeniederung aufgetragen worden, dass sich der Innenausschuss mit der Problematik der kommunalrechtlichen Prüfung beschäftigen soll. Dazu gibt es bereits einen Antrag gegenüber dem Innenausschuss. Geben Sie mir darin Recht, dass dadurch der Punkt 3 erledigt sein könnte?

Wir werden das Thema nicht aus den Augen verlieren und wir werden im Umweltausschuss mit Sicherheit auch die Frage nach der fachlichen und rechtlichen Hilfestellung stellen. Aber warum Sie das gestrichen haben, ist eigentlich nicht einsichtig. Nichtsdestotrotz wird uns das nicht an unserer Arbeit hindern. - Danke.